Fahrstreifen auf Autobahn blockieren
Hallo, wie ist die rechtliche Situation?
Ich befinde mich auf der Autobahn auf der linken Spur mit beispielsweise 120 km/h und bin am
überholen.
Dann kommt ein Tempolimit mit 80 Km/h.
Ich bremse leicht ab, bis ich auf Tacho knapp 90 Km/h bin und kann nicht nach rechts,
weil dort schon ein PKW mit derselben Geschwindigkeit fährt.
Hinter mir ist ein PKW, ich merke, dass der schneller fahren möchte.
Muß ich mich jetzt entweder etwas zurückfallen lassen oder beschleunigen, damit ich auf die
rechte Spur wechseln kann, oder darf ich links neben dem anderen PKW herfahren,
ohne dass ich mich der Nötigung schuldig mache?
Danke und Gruß
P.S.: So eine Situation kommt sogar relativ häufig vor, normalerweise beschleunige ich, um dann
rechts zu fahren, dann überholen mich dicht gedrängt schnellere Fahrzeuge und ich komme nicht
mehr links rüber, weil vor mir plötzlich ein langsameres Fahrzeug ist. Das ist für mich
ärgerlich, weil mich (der sich an die Verkehrsregeln hält) Fahrzeuge, die gegen die
Verkehrsvorschriften verstoßen, behindern.
Beste Antwort im Thema
A2 LKWs vom Berliner Ring bis in Ruhrgebiet, Abstände jenseits von gut und böse.
Wenn ich da mit XXX überhole und in ein Limit mit 80 reinüberhole, fahre ich logischer Weise so wie die Brummis auch 90, aber ich bin nicht des Wahnsinns und quetsche mich dann nach rechts zwischen die Brummis.
Da kann hinter mir der Papst persönlich drängeln.
Im Gegensatz zu geschätzten 90 % der Autofahrer überhole ich wirklich und würde wieder nach rechts wechseln wenn es denn möglich ist, ich fahre nicht einfach nur stur auf der mittleren Spur.
Aber in dieser Situation können mich alle mal hinter mir gerne haben die mit Sicherheit sofort anfangen zu drängeln.
153 Antworten
Dass es je nach Situation besser sein kann, auf die Einhaltung von Geschwindigkeitslimits oder einsetzenden Überholverboten zu verzichten, ist unbenommen.
Hier ging es um das angebliche Erlaubt und Straffrei, und das ist es zweifelsfrei nicht.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. Juni 2015 um 00:46:00 Uhr:
Hier ging es um das angebliche Erlaubt und Straffrei, und das ist es zweifelsfrei nicht.
Richtig, ggf. wird aus der Ordnungswidrigkeit nur eine Straftat.
Der Straftatbestand hat nichts mit einem Schild zu tun, würde auch "wegen Schild" nicht früher eintreten.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2015 um 13:42:28 Uhr:
auf Dauer darf man es nicht - Überholen darf nur, wer schneller ist. Aber sicher kann man niemanden zwingen, sich unter Missachtung der Sicherheitsabstände nach rechts rüberzuquetschen.
Rechts überholen geht auch in der kleinsten Lücke, siehe Anhang. Dauer meines Überholvorgangs: 15 Sekunden, das reicht zum Vorbeikommen.
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Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. Juni 2015 um 09:32:24 Uhr:
Rechts überholen geht auch in der kleinsten Lücke, siehe Anhang. Dauer meines Überholvorgangs: 15 Sekunden, das reicht zum Vorbeikommen.
Sieht für mich nach einem Kombi-Fahrer aus, der in Bus und Bahn besser aufgehoben ist, weil er sonst eine Gefahr für sich und andere darstellt.
Außerdem:
Es ist RECHTS zu fahren und LINKS zu überholen. Nicht umgekehrt. Wenn jemand gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, bedeutet es nicht, dass man ihn "in Notwehr" rechts überholen darf. Als Rechtsüberholer kommt man argumentativ auch äußerst armselig rüber, wenn man anderen einen Verstoß gegen die StVO vorwirft. Beim Rechtsüberholen kann man immer Absicht unterstellen, beim Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist das nicht so.
Und die Behauptung, dass das Rechtsüberholen auch in der kleinsten Lücke geht, ist natürlich schnell durch die Praxis widerlegt. Jemand wollte einen Jeep rechts überholen, es kam zum leichten Unfall (Berührung), und dann war das Gejammer groß und ein Anwalt wurde gefragt, was denn nun drohen kann. Darauf gab es folgende Antwort:
Zitat:
Als Strafe für die Gefährdung des Straßenverkehrs sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Regelmäßig wird bei der Gefährdung des Straßenverkehrs die Fahrerlaubnis entzogen (sechs Monate bis zu fünf Jahren). Außerdem sind sieben Punkte in Flensburg zu erwarten.
In Anbetracht der für den Fall einer Verurteilung wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs zu erwartenden Strafe empfehle ich Ihnen dringend, im Rahmen des Anhörungsbogens keinerlei (!) Angaben zu tätigen. (Quelle)
Für verbotenes Rechtsüberholen und den erhofften Zeitgewinn, der dann doch nicht eingetreten ist (ganz im Gegenteil) sind das doch recht unschöne Aussichten.
Weitere Unfälle durch missglücktes Rechtsüberholen lassen sich mit Google mühelos finden. Und natürlich hat vorher jeder von diesen Kandidaten die Meinung gehabt, dass es klappen wird. Nur, hinterher ist man immer schlauer. 😁
MfG, Tazio1935
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. Juni 2015 um 09:32:24 Uhr:
Rechts überholen geht auch in der kleinsten Lücke, siehe Anhang. Dauer meines Überholvorgangs: 15 Sekunden, das reicht zum Vorbeikommen.
Hast Du den GLK so lange provoziert, bis er genervt rechts an dir vorbei ist und Du es ganz stolz filmen konntest?
Albern... einfach nur albern
🙄
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 21. Juni 2015 um 16:38:47 Uhr:
Hast Du den GLK so lange provoziert, bis er genervt rechts an dir vorbei ist und Du es ganz stolz filmen konntest?Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. Juni 2015 um 09:32:24 Uhr:
Rechts überholen geht auch in der kleinsten Lücke, siehe Anhang. Dauer meines Überholvorgangs: 15 Sekunden, das reicht zum Vorbeikommen.Albern... einfach nur albern
🙄
Du warst offensichtlich nicht dabei. Der Typ in dem GLK war einer dieser außergewöhnlich schnell beleidigten Mitbürger. Da dich die Details interessieren: das war die A45, zweispurig und nur voller LKWs. Da habe ich mit erdreistet mich nicht in Luft aufzulösen, sondern erst einmal die Kolonne mit 130 km/h zu überholen, dann bin ich nach rechts. Der Typ ist dann 2 km genau neben mir gefahren - so eilig hatte er es wohl doch nicht, der war lieber beleidigt: ich langsamer, er langsamer, ich schneller, er schneller. Ich habe genügend Lebenserfahrung, dass ich solchen Idioten lieber aus dem Weg gehe, dem begegne ich in diesem Leben nie wieder. Dann war ich irgendwie wieder vor dem. Wahrscheinlich wollte der das so, um mich so schneiden zu können, wie er es dann getan hat. Mein letzter Aufenthalt auf der linken Spur dauerte genau 91 Sekunden - vorher mindestens genauso lange rechts, mein letzter Überholvorgang 15 Sekunden. Ich hätte da vielleicht 5 Sekunden rechts fahren können. Für solche Spinner habe ich die Kamera, leider noch keine rundherum.
Albern nenne ich das nicht, das war eine Vorsatztat, also eine Straftat. Leider hat der Typ wohl mindestens fünf Brüder, die alle gleich aussehen. Außerdem ist es vollkommen egal, was ich vorher gemacht oder nicht gemacht habe, wer sich zu so einer Tat provozieren lässt, egal durch was, hat sich nicht unter Kontrolle und sollte Fußgänger werden - höchstens.
Kennzeichen gemerkt?
k-hm
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2015 um 12:27:17 Uhr:
natürlich. So macht es der deutsche Michel, weil "er ist ja im Recht". Dass dahinter Leute gerne schneller fahren würden, ist ja dann deren Problem.Zitat:
@diezge schrieb am 18. Juni 2015 um 12:22:10 Uhr:
wenn jetzt rechts nicht nur ein PKW, sondern eine ganze Schlange genau 80 km/h fährt und man ist links mit genau 80 km/h unterwegs, kann man gar nicht rechts fahren, weil dort kein Platz ist.
Und die anderen Michels wähnen sich ebenfalls im Recht und bemühen das Rechtsfahrgebot und die mindest Vdiff beim Überholen, und wollen den anderen zu gleich zwei Verstößen nötigen, damit sie ungestört rasen können. Was ist besser?
Besser ist, sich an geltende Regeln zu halten.
Die besagen u.a.:
1. Wo ich auch fahre, ich muss immer soviel Abstand halten, dass jemand einscheren kann. Wird zwar permanent gegen verstoßen, ist aber dennoch wahr.
Ich persönlich halte mich überall dran. Damit andere jederzeit überholen oder einscheren können. Die reflexartige gefährliche "Verkehrsraum-Eifersucht" unterdrücke ich (bewust).
2. Eine Überholspur bleibt eine Überholspur. Das ist auf der AB die ganz linke. Das bedingt, dass ich sie nur zum Zwecke des Überholens befahren darf. Fahre ich gleichschnell, überhole ich nicht. Das ist wiederum nur bei bestimmten Verkehrslagen (Stau, Verkehrsfuss usw. ö.ä) erlaubt.
3. Wer links dauerhaft ohne Notwendigkeit (sowas wäre z.B. ein pennender Vordermann) gleichschnell fährt, verstößt gegen diverse Regeln (Rechtsfahrgebot, Rücksichtspflicht, Sorgfaltspflicht, bla bla) und maßt sich möglicherweise Hoheitsrechte an (Belehrung, Ausbremsung anderer etc.), die er nicht hat.
4. "Meine persönliche Regel (😁)": Wer zu blöde ist, zu kapieren, dass er nervt und andere absichtlich behindert, der gehört in den Bus oder die Bahn, aber nicht auf die AB.
ABER:
Den Grund kann ich als Hintermann oft überhaupt nicht beurteilen. Und schon garnicht beweisen.
Demnach geht das "Aufs-Recht-Pochen" fast immer in die Hose.
Es bleit als Fazit:
Ich kann gegen Links-Penner, egal ob echter Penner oder Arschloch, nichts machen.
Weil man in einem (recht) freien Land auch Arschloch sein darf (in gewissen Grenzen).
Also relaxe ich. Und fahre vorbei, sobald es geht.
Aufregen ist sinnlos. Das hat der Zeitgenosse im GLK (siehe weiter oben) nicht begriffen.
Dass man schon mal rechts vorbei fährt (was ich nicht in jedem Fall für falsch halte, auf jeden Fall aber, wenn es jemanden gefährdet), steht auf einem anderen Blatt.
Übrigens:
Wer mich zügig überholt, wird mich (vermutlich) nicht aufhalten. Ist doch klasse. Darum stört es mich nicht, wenn mich jemand überholen will. Ich mache einfach Platz.
Und ja! - Ich kriege schon mal die Wut auf Zeitgenossen, die Oberlehrer spielen müssen. 😁
k-hm
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. Juni 2015 um 07:45:32 Uhr:
Du warst offensichtlich nicht dabei.
Offensichtlich... ansonsten hättest Du wahrscheinlich einen weißen Audi A6 irgendwo in deine Geschichte eingebaut.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. Juni 2015 um 07:45:32 Uhr:
Der Typ in dem GLK war einer dieser außergewöhnlich schnell beleidigten Mitbürger. Da dich die Details interessieren: das war die A45, zweispurig und nur voller LKWs.
Zwischen DO, GI u. AB? Kenn ich sehr gut, ist quasi meine Hausstrecke.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. Juni 2015 um 07:45:32 Uhr:
Da habe ich mit erdreistet mich nicht in Luft aufzulösen, sondern erst einmal die Kolonne mit 130 km/h zu überholen, dann bin ich nach rechts. Der Typ ist dann 2 km genau neben mir gefahren - so eilig hatte er es wohl doch nicht, der war lieber beleidigt: ich langsamer, er langsamer, ich schneller, er schneller. Ich habe genügend Lebenserfahrung, dass ich solchen Idioten lieber aus dem Weg gehe, dem begegne ich in diesem Leben nie wieder.
So weit, so gut - aber jetzt kommt der Knackpunkt:
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. Juni 2015 um 07:45:32 Uhr:
Dann war ich irgendwie wieder vor dem.
Also hast Du rechts Gas gegeben und bist wieder links rüber gezogen - und in dem Moment hast Du dich auf sein Spielchen eingelassen.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. Juni 2015 um 07:45:32 Uhr:
Für solche Spinner habe ich die Kamera, leider noch keine rundherum.
Und was bringt die die jetzt?
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. Juni 2015 um 07:45:32 Uhr:
Albern nenne ich das nicht, das war eine Vorsatztat, also eine Straftat. Leider hat der Typ wohl mindestens fünf Brüder, die alle gleich aussehen. Außerdem ist es vollkommen egal, was ich vorher gemacht oder nicht gemacht habe, wer sich zu so einer Tat provozieren lässt, egal durch was, hat sich nicht unter Kontrolle und sollte Fußgänger werden - höchstens.
Ich will hier jetzt für niemanden Partei ergreifen aber ich kenne lediglich deine Schilderung. Um eine objektive Beurteilung abzugeben, müsste ich dabei gewesen sein. Aber selbst, wenn es sich exakt so zugetragen hat, dann hast Du dich genau so provozieren lassen.
Wenn der wirklich so hartnäckig war, hättest Du zwischen zwei LKW bleiben, deine Geschwindigkeit leicht reduzieren und abwarten können, bis der LKW hinter dir zum Überholen raus zieht - dann hätte der Typ seine Genugtuung gehabt, hätte Gas gegeben und wäre weg gewesen.
Oder bis der nächste PKW mit 180 von hinten ankommt, dann wäre der bestimmt nicht weiter mit 90 neben dir her gefahren.
Weiterhin hättest Du die 110 wählen können und sagen, dass dich hier einer verfolgt und bedroht, dann wäre garantiert die AB-Polizei ausgerückt und hätte den abgefangen.
Hier jetzt ein Standbild zu posten und auf den bösen GLK zu schimpfen, bringt auch nicht wirklich etwas.
Ich bleibe bei meiner Aussage: Albern!
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 22. Juni 2015 um 07:45:32 Uhr:
... das war die A45, zweispurig und nur voller LKWs.Da habe ich mit erdreistet mich nicht in Luft aufzulösen, sondern erst einmal die Kolonne mit 130 km/h zu überholen, dann bin ich nach rechts.
Der Typ ist dann 2 km genau neben mir gefahren - so eilig hatte er es wohl doch nicht, der war lieber beleidigt: ich langsamer, er langsamer, ich schneller, er schneller.
Wie kann er Dich rechts überholen bzw. 2 km rechts neben Dir her fahren, wenn Du sobald Platz ist, nach rechts wechselst?
😕 😕 😕
EDIT:
Ich verstehe, der ist Links neben Dir gefahren, nachdem Du nach rechts bist.
Also so Leute, die mit irgendwelchen Fahrmanövern drohen, denen gehören sofort FS und FE entzogen.
Zitat:
@k-hm schrieb am 22. Juni 2015 um 09:40:57 Uhr:
Besser ist, sich an geltende Regeln zu halten.Die besagen u.a.:
1. Wo ich auch fahre, ich muss immer soviel Abstand halten, dass jemand einscheren kann. Wird zwar permanent gegen verstoßen, ist aber dennoch wahr. [...]
Müssen muß man nicht. Nur Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne mit einer Länge von mehr als 7 Metern müssen das. Hält sich aber auch kaum jemand daran. Ansonsten halte ich es aber wie Du, wenn ich z.B. auch mit dem PKW keine Lust habe, den LKW zu überholen, lasse ich ausreichend Abstand und halte mich rechts.
Grüße von Mischko
Zitat:
@zhnujm schrieb am 19. Juni 2015 um 19:05:33 Uhr:
Ein Wegerecht ist dafür nicht erforderlich es reichen Sonderrechte.Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 19. Juni 2015 um 16:47:27 Uhr:
Dann soll er seine Wegerechte optisch und akustisch auf dafür vorgesehene Art und Weise kundtun. Gibt da so blaue Festbeleuchtung und entsprechende Tonfolgesignale ...
Und die sind nicht an Blaulicht oder Martinshorn gebunden.
Da hast du sogar Recht, dass die Sonderrechte nicht an Blaulicht/Martinshorn gebunden sind.
Aber du darfst deine Sonderrechte halt nicht "durchsetzen" - wie soll der vor dir fahrende VT erkennen, dass du gerade deine Sonderrechte nutzt? Wie zieht der Vorausfahrende den Unterschied zum stinknormalen "Drängler"?