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Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße
Hallo,
meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.
Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?
Beste Antwort im Thema
Der Radfahrer.
Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt") den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,
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547 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Also hier in Berlin fahre ich meistens nur auf Straßen die durch Mittelinsel getrennt sind oder breit genug sind, da gibts keinen Gegenverkehr und wenn man mich knapp überholt ist mir das ehrlichgesagt auch egal, solange die mich nicht berühren oder vorbei rasen.
Beschreib das mal bitte genauer. Ein- oder mehrspurig? Wie breit sind die Spuren?
Zitat:
Du schreibst Radfahrer setzen sich über Gesetze hinweg weil sie nicht zum Spaß fahren sondern auch ankommen wollen.
Nö - dass die sich über Gesetze hinwegsetzen, habe ich nicht gesagt. Mag sein, dass das vorkommt. Das will ich gar nicht bestreiten. Aber wie willst Du im Auto erkennen, ob das gerade der Fall ist. Die Übersicht hier sollte da mal einen ersten Anhalt geben.
Zitat:
Ich denke 90 % der Radfahrer wollen irgendwo ankommen und als Autofahrer möchte ich auch ankommen, fahre deswegen trotzdem nicht über rot oder auf der Busspur und Bürgersteig. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich an Gesetze zu halten, egal ob motorisiert oder nicht. Und ja, wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält und mich damit behindert (Möchte ja schnell ankommen) dann wird er auch von mir knapp überholt, selbst schuld, ich muss nicht für die Rücksichtlosigkeit Anderer gerade stehen. Dies ist meine Meinung dazu, als Radfahrer und Autofahrer.
Achso. Du entscheidest vom Auto aus, ob die Radler sich gerade an die Gesetze halten? Die Fußgänger und Mülltonnen auf dem Radweg kannst Du sicher sehr gut sehen.:D
Mal abgesehen davon ist die Ahnung von Verkehrsverstößen immer noch Sache der Polizei, Ordnungsamt etc.
Und wenn Du mit 150 @ 120 unterwegs bist, bist Du sicher auch selbst schuld, wenn ich Dir vor den Kühler ziehe, wenn ich einen LKW überholen will. Du warst da illegal unterwegs und hättest mich sonst zum Bremsen gezwungen (diesmal ist Dein verbotenes Verhalten sogar offenkundig)?
Zitat:
Und an den Daumen Hoch siehst du, dass auch Andere meiner Meinung sind. "Was machen sie richtig was alle Anderen falsch machen?"
Tja - Meinungsfreiheit ist auch für mich ein hohes Gut - das meine ich vollkommen ernst. Besser wäre es, wenn da noch Kenntnis der Gesetzeslage hinzukommen würde. Dann sähe das vermutlich anders aus. ;)
Hallo,
dann ist auch hier temporär zu.
***GESCHLOSSEN***
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Kann hier mal Jemand dicht machen, ich bin von Spinnern umgeben und das artet aus.
Ich hätte ja gern einfach mal einen ruhigen Abend gehabt. Der Thread wird definitiv nicht abschließend geschlossen, nur zum Aufräumen. Und die Kehrwoche wird nicht jedem gefallen
passager geschlossen
O.K., schreddi und meine Wenigkeit sind fertig mit Putzen
high-five, Kollege :D
***einschlag (Schreddi)*** ;)
twindance
dankeschön!
Wo waren wir? :)
Ah genau - möchte jemand etwas zum Thema sagen wann ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig beschildert werden darf?
Auf Seite 27 steht von diabolo etwas dazu und ich habe zur Seite 271 im anderen Thema verlinkt.
Das ist jetzt nicht so wie "ich mag das 120 Schild auf der AB nicht oder das 70 Schild außerorts oder das 30 Schild innerorts"
sondern nach VwV StVO darf das gar nicht so beschildert sein.
erklärendes Beispiel:
Das wäre in etwa so wie ein 40 Schild auf der Autobahn nach unbegrenzt. ;)
Das darf auch nicht so beschildert sein.
(wobei es vermutlich erstmal so gilt, aber es würde kassiert werden - nur bei Radfahrern dauert das viel länger und unter Umständen müßte man vor dem Verwaltungsgericht klagen wenn die Gemeinde nicht einsichtig ist und so ein Schild wegklagen ist - zumindest erstmal - teuer)
Ja, gute und schnelle Arbeit :) (wobei, mein Beitrag von 20:42:25 steht grad irgendwie in der Luft...)
***Sorry, die Augen werden im Alter ni besser, da hab ich doch was übersehen mit dem Besen ;) (Schreddi)***
Zitat:
erklärendes Beispiel:
Das wäre in etwa so wie ein 40 Schild auf der Autobahn nach unbegrenzt.
Das darf auch nicht so beschildert sein.
gut erklärt, wobei das eigentlich trotzdem noch viel verworrener ist, weil auch temporäre Faktoren dazu kommen
im Endeffekt sehe ich das auch so, der Radfahrer scheint oft noch viel zu unwichtig zu sein, die zuständigen Stellen haben noch andere "wichtigere" Baustellen