fahrlässig?
hallo
weiß einer von euch, ob es als fahrlässig gilt, wenn man an einer roten ampel rückwärts fährt, um die spur noch zu wechseln und dann das auto hinter einem rammt?
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man solche Beiträge nicht verfassen und TE damit unnötig verunsichern. Selbst bei grober Fahrlässigkeit verliert man in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht seinen Versicherungsschutz und wird auch nicht in Regreß genommen.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zahlen muss die Haftpflicht erstmal, im nachhinein kann die Versicherung Regressforderungen bis max. 5000€ stellen, bei sehr schweren Verstössen sogar 2x 5000€.
Zu den Regressforderungen gehört, dass die Versicherung die Kündigung aussprechen muss.
Wenn du mich schon zitierst, dann mit dem zugehörigen Zitat auf welches sich meine Antwort bezog.
Sorry, aber wenn mann eine Antwort nicht mit dem Zitat in Verbindung setzen kann, dann sollte man lieber nicht anfangen anderen keine Ahnung zu unterstellen 🙄
24 Antworten
Wenn man dabei nicht nach hinten geschaut hat, ist es auf jeden Fall fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig.
Man darf, wenn man sich einmal eingeordnet hat, an einer roten Ampel oder sonstiges, keinen Spurwechsel mehr vornehmen, und schon gar nicht rückwärts fahren, um eine Spur zu wechseln!!! Und wenn dann noch was passiert, n Schaden entsteht...würd ich aufpassen, das die Versicherung net sagt: Sie haben fahrlässig gehandelt, das zahlen wir nicht...
Sry, aber wer sowas macht, ist selten dämlich!!!
Zitat:
Original geschrieben von polo_mausi
..würd ich aufpassen, das die Versicherung net sagt: Sie haben fahrlässig gehandelt, das zahlen wir nicht...
Zahlen muss die Haftpflicht erstmal, im nachhinein kann die Versicherung Regressforderungen bis max. 5000€ stellen, bei sehr schweren Verstössen sogar 2x 5000€.
Zu den Regressforderungen gehört, dass die Versicherung die Kündigung aussprechen muss.
Ansonsten sehe ich dies so wie du.
Wenn man beim (verbotenen) Rückwärtsfahren zumindest den rückwärtigen Verkehrsraum beobachtet, sollten solche Unfälle eigentlich nicht passieren.
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Nicht wenige.
Rückwärts an der Ampel ist eher grob fahrlässig.
Meines Wissen's Regress bei "grober Fahrlässigkeit" möglich, nicht schon bei "Fahrlässigkeit".
Gruß
Frank
Es ist so, dass es mein auto war. ein großer citroen jumper. ich bin rollstuhlfahrerin und habe fahrassistenz. diese assistentin hat den schaden verursacht und nicht ich. ich habe sie vor dem spurwechsel darauf hingewiesen, dass sie das nicht darf, weil da ein auto hinter uns sein könnte und sie hat mir versichert, das dort niemand ist und schwupps war es passiert.nun weiß ich nicht, ob ich von ihr verlangen kann, den schaden zu zahlen.
Ich kenne mich mit Fahrassistenz nicht aus.
War das eine Bekannte oder jemand der das beruflich macht?
Gruß
Frank
beruflich. angestellt bei einer assistenzgenossenschaft, die sich allerdings vorher gegen die haftung für solche dinge absichert
Zitat:
Original geschrieben von poppipink
beruflich. angestellt bei einer assistenzgenossenschaft, die sich allerdings vorher gegen die haftung für solche dinge absichert
Heisst das sich gegenüber dir absichert?
So nach dem Motto: Wir fahren Sie aber egal was wir machen uns trifft keine Schuld?
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von poppipink
halloweiß einer von euch, ob es als fahrlässig gilt, wenn man an einer roten ampel rückwärts fährt, um die spur noch zu wechseln und dann das auto hinter einem rammt?
MFG
Ja, das ist fahrlässig und nein, das hat nicht im geringsten Einfluß auf die Regulierung des verursachten Fremdschadens und nein, es ist nicht grob fahrlässig und eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung ersetzt auch den eigenen Schaden.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zahlen muss die Haftpflicht erstmal, im nachhinein kann die Versicherung Regressforderungen bis max. 5000€ stellen, bei sehr schweren Verstössen sogar 2x 5000€.
Zu den Regressforderungen gehört, dass die Versicherung die Kündigung aussprechen muss.
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man solche Beiträge nicht verfassen und TE damit unnötig verunsichern. Selbst bei grober Fahrlässigkeit verliert man in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht seinen Versicherungsschutz und wird auch nicht in Regreß genommen.
Jetzt bleibt nur noch die Frage offen ob die Dame, die den Unfall verursacht hat
der TE den Schaden ersetzen muss.
TE wird ja schließlich zurückgestuft.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man solche Beiträge nicht verfassen und TE damit unnötig verunsichern. Selbst bei grober Fahrlässigkeit verliert man in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht seinen Versicherungsschutz und wird auch nicht in Regreß genommen.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zahlen muss die Haftpflicht erstmal, im nachhinein kann die Versicherung Regressforderungen bis max. 5000€ stellen, bei sehr schweren Verstössen sogar 2x 5000€.
Zu den Regressforderungen gehört, dass die Versicherung die Kündigung aussprechen muss.
Wenn du mich schon zitierst, dann mit dem zugehörigen Zitat auf welches sich meine Antwort bezog.
Sorry, aber wenn mann eine Antwort nicht mit dem Zitat in Verbindung setzen kann, dann sollte man lieber nicht anfangen anderen keine Ahnung zu unterstellen 🙄
@Kai70
Auch damit wird deine Aussage nicht richtiger. Natürlich muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst die verursachten Fremdschäden regulieren (Ausnahme bei Vorsatz) und natürlich kann eine Versicherung gegen seinen Versicherungsnehmer Regreßforderungen stellen: aber nicht bei grober Fahrlässigkeit. Und deine Aussage hinsichtlich einer Kündigung als Voraussetzung für einen Regreß des Versicherers ist in diesem Zusammenhang ebenfalls falsch.
Und nochmal für dich:
Wo schreibe ich denn, dass die Kündigung und Regressforderungen der Versicherung mit diesem Fall hier zu tun haben ?
Meine Antwort bezieht sich wie ich dir schon mit dem Wink eines Zaunpfahles versuchte klarzumachen auf den von mir zitierten Text, und dieser lautet:
das die Versicherung net sagt: Sie haben fahrlässig gehandelt, das zahlen wir nicht...
Und meine Antwort auf diesen zitierten Text ist:
Zahlen muss die Haftpflicht erstmal, im nachhinein kann die Versicherung Regressforderungen bis max. 5000€ stellen, bei sehr schweren Verstössen sogar 2x 5000€.
Zu den Regressforderungen gehört, dass die Versicherung die Kündigung aussprechen muss.
Die Antwort ist völlig korrekt auf den von mir zitierten Text.
Wenn du die Antwort falsch interpredierst, dafür kann ich doch nix.
Werde mir aber demnächst mehr Mühe geben, damit es nicht mehr zu solchen Missverständnissen kommt, und es beim nächsten mal auch du gleich verstehst, Mann oh mann 😮