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Fahrerflucht

Themenstarteram 1. September 2023 um 19:55

Moin,

ich habe da eine etwas Kuriose Geschichte und vielleicht hat ja jemand etwas ähnliches erlebt und kann seine Erfahrung mit mir teilen.

Folgendes hat sich zugetragen. Ich bin von der Arbeit nach Hause. Eine Langegerade Straße. Auf meiner Seite alles frei und auf der anderen Seite Parkende Autos. Somit habe ich vorrang. Ein Auto hält aber nicht an sondern Fährt einfach weiter und die Spiegel berühren sich, sein Spiegel reist ab. Ich habe nur Kratzer (ca. 500€ Schaden)

Der Verursacher fährt weiter und ich halte an. Im Rückspiegel sehe ich, das er anhält. Also drehe ich und fahre ihm hinterher. Splötzlich gibt er Gas und haut ab. Ich bin sofort zur Polizei und habe Anzeige erstattet.

Jetzt das beste, ich habe Später eine Vorladung als Zeuge zum bearbeitenden Ermittlungsverfahren Tatvorwuf: Unfallflucht erhalten.

Der Beamte war sehr nett und er sagte mir, das der Verursacher von zuhause aus die Polizei gerufen hat und mich der Unfallflucht angezeigt hat. Was bezwekt er damit? Kommt er damit durch? Mittlerweile habe ich die Daten vom Flüchtigen vom Beamten bekommen (Nach drei Monaten). Die Staatsanwaltschaft hat sich auch noch nicht gemeldet.

Nun die Frage, soll ich meine Ansprüche schon geltend machen oder noch abwarten bis die Staatsanwaltschaft sich meldet und als nächstes würde der andere Fahrer damit durch kommen?

Gruß

Riker

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5 Antworten

Wenn deine Meldung der Unfallflucht bei der Polizei erwiesen vor seiner Meldung der Unfallflucht vorlag, könnte der Amtsanwalt geneigt sein deiner Version zu glauben und Anklage gegen den anderen zu erheben.

Die Frage der Verursachung des Schadens sehe ich unabhängig von der Unfallflucht. Einen Kostenvoranschlag für die Lackierung durch die Fachwerkstatt würde ich einholen und das von der gegnerischen Versicherung verlangen. Die würden vermutlich die Hälfte ohne USt. bezahlen. Im Lackierbetrieb könnte ich mit 25,- bis 50,- die Spiegelkappe lackiert bekommen und damit wäre es für mich durch.

Die eigene Haftpflicht würde ich trotzdem über den kleinen crash informieren. Die sind für die Forderungsabwehr zuständig.

Hatte ich vor Jahren auch mal so ähnlich und die Staatsgewalt fühlte sich nicht involviert: Spiegelunfall hieß damals das Zauberwort; jeder trägt seinen eigenen Schaden. ;)

Themenstarteram 5. September 2023 um 12:01

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2023 um 23:25:51 Uhr:

Wenn deine Meldung der Unfallflucht bei der Polizei erwiesen vor seiner Meldung der Unfallflucht vorlag, könnte der Amtsanwalt geneigt sein deiner Version zu glauben und Anklage gegen den anderen zu erheben.

Die Frage der Verursachung des Schadens sehe ich unabhängig von der Unfallflucht. Einen Kostenvoranschlag für die Lackierung durch die Fachwerkstatt würde ich einholen und das von der gegnerischen Versicherung verlangen. Die würden vermutlich die Hälfte ohne USt. bezahlen. Im Lackierbetrieb könnte ich mit 25,- bis 50,- die Spiegelkappe lackiert bekommen und damit wäre es für mich durch.

Die eigene Haftpflicht würde ich trotzdem über den kleinen crash informieren. Die sind für die Forderungsabwehr zuständig.

Was mich bei der sache nur aufregt ist, das die Anwaltschaft hier schon 3 Monate benötigt und das der Verursacher abhaut und dann versucht mit einer gegenanzeige aus der nummer heraus zu kommen.

Das ist leider der alltägliche Wahnsinn ....

Wo wir wieder beim Punkt Dashcam wären. Aber der liebe Datenschutz & Co

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