fahrerflucht
hallo, ich weiss nich so recht wo ich das reinschreiben soll aber hier sind denk ich einiger leute dehnen das schonma passier ist und die sich da auskennen.
also : eben ist unsere Katze angefahren worden, liegt jetzt beim arzt und ma kucken ob sie durchkommt. jedenfalls is derjenige gesehen wurden, die beiden zeugen haben das tier dann zu uns gebracht ( hat adresse im halsband gehabt ). Es muss ordentlich gescheppert haben, dem auto is nen ansaugtricheter oder sowas wechgeflogen. jedenfalls MUSS der das mitbekommen haben, wahr inner 30zone und laut den zeugen war er nicht übermässig schnell. Jedenfalls isser einfach abgehauen ohne auch nur anzuhalten. Das kennzeichen haben die Zeugen notiert. Soll ich damit zur Polizei ? is das Fahrerflucht ? Wie siehts da mit versicherung aus ? am ende müssen wir noch das Kaputte teil am auto ersetzen... Mir tut das Tier so leid das hatte schon nen unfall mit nem auto und jetzt wieder. der Unterkiefer ist wohl gebrochen und hat innere blutungen. Denke das muss operiert werden und das müssen wa ja dann selber bezahlen...
das is alles ne scheisse hier 🙁 was meint ihr dazu ?
111 Antworten
Zur Polizei würde ich schon.
Dem Fahrer wird aber wohl nicht viel passieren. Nach irgendeinen Gerichtsurteil ist es ja sogar so , dass wenn er ausgewichen wäre und dabei irgendetwas kaputt gemacht hätte seine Versicherung nicht zahlen müsste.
Das muß sie glaube ich erst ab Tieren die größer als Füchse sind. Insofern wird man von seiner Versicherung ja fast genötigt bei kleineren Tieren keine waghalsigen Ausweichmanöver zu machen.
Aber das der Tierhalter für den Schaden am Auto aufkommen muß glaube ich nicht.
Herzliches Beileid.
ein bekannter hat mal sein auto in den graben gelegt, weil er einem hasen ausgewichen ist -> Totalschaden.
In so einem fall, wenn man nicht mehr reagieren kann, Lenkrad festhalten und draufhalten. das ist fakt.
obwohl der fahrer in der dreizig zone anscheinend nicht zu schnell war, kann es trotzdem sein, dass die katze über die strasse gelaufen (gesprungen) ist und er nicht mehr reagieren konnte.
passiert bei uns auf dem land (im dorf) häufig/täglich. dass er dann nicht ausstieg, ist vielleicht zu kritisieren. allerdings kann man nicht unbedingt erwarten, das eine katze ein halsband mit adresse trägt.
wenn er aussteigt und die katze (ohne halsband) ist halb tot, was soll er dann machen? sie selbst von ihrem leid befreien und tottreten? dann lieber weiterfahren und nicht drüber nachdenken.
Re: fahrerflucht
Zitat:
Original geschrieben von Twisted84
...wahr inner 30zone und laut den zeugen war er nicht übermässig schnell.
Wie schnell war er den konkret?
@General
Ja die Lehrmeinung ist da schon eindeutig.... draufhalten und bremsen - Nur kann ich dem als Katzenhalter leider nicht ganz zustimmen! Wenn ich auf 'ner Landstraße 100 fahre und dann rennt mir ein Tier vors Auto dann ist es das einzig richtige was man tun sollte - soweit stimme ich dir zu. Aber in einer Tempo-30 Zone sieht das etwas anders aus...
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Zitat:
Original geschrieben von Mondscheiner
In so einem fall, wenn man nicht mehr reagieren kann, Lenkrad festhalten und draufhalten. das ist fakt.
Und das wird einem in der Fahrschule beigebracht !!!
Zitat:
Original geschrieben von tos2gl
@General
Ja die Lehrmeinung ist da schon eindeutig.... draufhalten und bremsen - Nur kann ich dem als Katzenhalter leider nicht ganz zustimmen! Wenn ich auf 'ner Landstraße 100 fahre und dann rennt mir ein Tier vors Auto dann ist es das einzig richtige was man tun sollte - soweit stimme ich dir zu. Aber in einer Tempo-30 Zone sieht das etwas anders aus...
Ja , da hast du recht ! Da hab ich mich dann mit versehen ! In einer Wohngegend sollte man immer langsam fahren ! Da stimme ich dir dann vollkommen zu !
ich schliesse mich tos2gl an wer in ner 30er raufhält is pervers
Wenn ihm die Katze vor das Auto gelaufen ist und er nicht zu schnell war, trifft ihn keine Schuld. Eventuell kommt aber eine (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung durch den Betrieb eines Kfz in Betracht. Also für Behandlungskosten und eventuelle "Ersatzbeschaffung". Allerdings ist diese Gefährdungshaftung in erster Linie für kleine Kinder als Opfer gedacht, ob sie auch für Katzen gilt sei dahingestellt.
Einfach nach der "Sachbeschädigung" weiterfahren ist eine Unfallflucht.
Wenn Ihr eine private Haftpflichtversicherung habt, seid Ihr, was eventuelle Schäden am Auto betrifft, auf jeden Fall aus dem Schneider.
bei kleineren tieren wollen versicherung das man draufhält bei grösseren soll man ausweichen so ist versicherungslage
da ist auf jedenfall fahrerflucht bei wildunfall soll an ja auch polizei rufen und vor ort bleiben
Ist halt so ne Sache wenn man nicht genau weiss wie das ganze passiert ist. Zu schnell war er ja anscheinend nicht, d.h. entweder hat der Fahrer die arme Katze nicht gesehen oder konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren. Wenn das so war, dann ist es bisschen schwierig, ihn für den Unfall verantwortlich zu machen! Wenn er jetzt mit 80 km/h durch die 30er Zone gerauscht wäre, wärs ja was anderes.
Gut, dass er nicht angehalten hat ist ziemlich mies, aber so ist das eben (leider) oft, dass man bei sowas lieber wegfährt, als sich der Verantwortung zu stellen. Ist wohl ein recht menschlicher Zug.
Wie das jetzt mit der Unfallflucht aussieht, ist so ne Frage. Grundsätzlich muss man ja als Unfallbeteiligter anhalten, egal ob man auf den ersten Blick schuldig oder unschuldig ist - wie das jetzt aber bei solchen Unfällen aussieht weiss ich leider nicht. Wahrscheinlich könnte der Fahrer sich aber gut rausreden mit "Hab nix gemerkt", wird wohl schwer das Gegenteil nachzuweisen.
Auf jeden Fall Gute Besserung für die Katze!
Zitat:
Original geschrieben von Mondscheiner
wenn er aussteigt und die katze (ohne halsband) ist halb tot, was soll er dann machen? sie selbst von ihrem leid befreien und tottreten? dann lieber weiterfahren und nicht drüber nachdenken.
Ey. Das ist ja mal zu krass, bitte wie kann man SO sein? Wenn Du siehst, dass die Katze hin ist, aber noch lebt, dann fahr halt lieber noch einmal drüber, aber ein lebendes Geschöpf einfach liegenzulassen und weiterzufahren, wenn es sich offensichtlich quält, das ist ja wohl mal das Allerletzte!
Und ja, eigentlich sollte man bis Fuchsgröße einfach bremsen und draufhalten, aber wenn ich die Möglichkeit habe zu bremsen un/oder auszuweichen, ohne andere zu gefährden, dann tu ich das jederzeit. Neulich saß ein Bussard mitten auf der rechten Spur auf der Autobahn und ich bin dann, weil ich konnte, mit 180 links an ihm vorbei, der hinter mir hat es ebenso gemacht. Für einige perverse Idioten hier wäre das ja ein gefundenes Fresen gewesen, was? Oder wär Euch das Blut an Euren achsotollen Autos dann doch zu dreckig gewesen?
Und natürlich gilt auch immernoch: Mensch vor Tier. Aber wie man so kalt sein kann und ein angefahrenes Tier einfach liegen lassen kann... Unverständlich. Mir wird echt übel von sowas.
Achja, an die Rechtsexperten... Was ist denn, wenn ich für eine Katze/einen Hund/irgendein Tier bremse und mir einer hinten drauf fährt? Krieg ich Teilschuld?
Ich bin weder Tierfreund noch Rechtsexperte aber ich weiß das eine Katze nicht mehr als Sache gilt. Somit ist es vom Autofahrer rechtlich gesehen Unfallflucht und sogar Körperverletzung. Dir sind ja auch Kosten entstanden durch den Tierarztbesuch, Medikamente und so weiter. Und da es auch noch Fahrerflucht ist, hat er keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz für ewentuell entstandene Schäden an seinem Fahrzeug.
An Deiner Stelle würde ich den Gang zur Polizei machen. Allein deswegen damit solche Leute merken das sie nicht alles tun und lassen können.
Gruß Daniel
Zitat:
Original geschrieben von 3er_fahrn
Ich bin weder Tierfreund noch Rechtsexperte aber ich weiß das eine Katze nicht mehr als Sache gilt. Somit ist es vom Autofahrer rechtlich gesehen Unfallflucht und sogar Körperverletzung.
Korrekt, allerdings gibt es da im Tierschutzgesetz auch kleine Lücken, die man immerwieder nutzen kann, sollte es mal eng werden... Gute Anwälte machen das ganz fix. Körperverletzung wird es auch nicht sein, aber die Fahrerflucht auf alle Fälle und imho auch unterlassene Hilfeleistung, auch wenn ich dazu atm leider keine Quelle finden kann und ich leider bezweifeln muss, dass man das durchkriegt...
oke einfahch liegen lassen is scheiße, wenn niemand hinter einem is kann man auch bremsen sofern man nich innen graben fährt und unnötig seinen wagen zerdeppert und es die situation zulässt, auch absichtlich n tier übern haufen fahren is scheiße katzewn mag ich zwar nich, halte die für arg egoistisch naja was solls,
wenn man schon nen tier über haufen fährt anhalten polizei und ggf den besitzer informieren da es auch sachbeschädigung an der katz is, ob man nun die rep. kosten vom wagen zahlen darf ka, awa wenn ich nen wagen anfahr der pakrt oder ne laterne die umknickt is es auch sachbeschädigung und wenn ich abhau unfallflucht
mfg reeneone
Zitat:
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Original geschrieben von 3er_fahrn
Ich bin weder Tierfreund noch Rechtsexperte aber ich weiß das eine Katze nicht mehr als Sache gilt. Somit ist es vom Autofahrer rechtlich gesehen Unfallflucht und sogar Körperverletzung.
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körperverletzung bei einer, rechtlich gesehn, "sache" das bezweifle ich, awa auch eines besseren belehrbar
mfg reenone