Fahrerflucht oder Sachschaden? Wie ist eure Meinung?
Hallo ihr lieben,
ich habe eine Frage. Die ist an sich völlig unabhängig davon welches Fahrzeug man fährt. Mich interessiert aber eure Meinung/Einschätzung.
Mir steht ein Einspruchsverfahren bevor. Vorgeworfen wurde mir Fahrerflucht.
Folgendes ist passiert. Ich parkte mein Auto bei mir zu Hause (Miethaus mit drei Parteien). Nachdem ich mein Auto abgestellt hatte, haben mein Ex und ich das Auto entladen. Während er Dinge aus dem Kofferraum holte, habe ich unsere schlafende Tochter (Rücksitz hinter dem Fahrer) "entladen". Sie war zu dem Zeitpunkt noch ein Säugling und lag in der Babyschale. So musste ich vor dem entladen zuerst den Gurt lösen und den Tragegriff der Schale nach oben stellen. Ich hob die Schale dann aus dem Auto, schloss die Tür und schloss das Auto ab. Mein Ex und ich sind dann gemeinsam in meine Wohnung. Während ich mich um die kleine kümmerte ging mein Ex mit dem Hund runter. Unten wurde er dann von einem Nachbarn angesprochen mit dem Hinweis ich hätte einen Unfall verursacht. Er war auch am Auto schauen, konnte aber wegen der schlechten Lichtverhältnisse (Ende Oktober, abends um ca 21 Uhr, keine Straßenbeleuchtung) nichts von einem Schaden erkennen.
Er meinte der Nachbar verlangt das ich nach unten zu kommen habe, ich fragte ihn ob er denn was von einem Unfall mitbekommen hatte, er meinte nein. Ich meinte dazu, was wir uns da jetzt im dunklen anschauen sollen, ich wohne dort und es machte nach meiner Meinung mehr Sinn sich das am nächsten Vormittag anzuschauen. Ich habe dann weiter gemacht und bin duschen. Nach dem Duschen meinte mein Ex es hätte jemand an der Tür geklopft. Er hat aber nicht geöffnet. Kurz drauf standen zwei Polizeibeamte vor meiner Tür. Personalien aufnehmen. Haben die beiden gemacht. Ich fragte den Beamten ob er mir jetzt Fahrerflucht unterstellen will. Er nickte und ich war baff. Baff nur weil ich zwei Jahre zuvor einen Fuchs mitgenommen hatte und keine polizei kam, und vor 5 Jahren auch keine polizei kam als eine Kollegin auf einem Privatparkplatz mein Auto berührte.
Schaden am nächsten Tag meiner Versicherung gemeldet. Am nächsten Morgen auch den Schaden begutachtet. Da war ein hauchzarter Kratzer im Klarlack. So zart, den konnte ich nicht mal per Foto festhalten. Gutachter hat sich meine Versicherung gespart, wegen dem geringen Schaden.
Verhandlung ein Jahr später. Zeuge behauptete einen lauten Knall gehört zu haben. Gegenüber der Polizei behauptete der Zeuge er hätte mich noch auf dem Parkplatz angesprochen, bei der Vernehmung hieß es er hatte mich nicht angesprochen. Er sah mehr Personen aus meinem Auto aussteigen die real anwesend waren. Mein Zeuge (Ex) wurde gar nicht erst vorgeladen. Staatsanwaltschaft erklärte, das wäre unnötig weil der Zeuge eh befangen wäre 😮
Polizeibeamte konnte natürlich nur den Bericht ablesen und sich an nichts mehr erinnern.
Ein Antrag meines Anwalts, meinen Zeugen anzuhören und dafür die Verhandlung zu unterbrechen, wurde abgelehnt.
Verurteilung: 2.400€ Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot (mit der Begründung im Januar 2017 hatte ich einen Punkt und 100€ zahlen dürfen weil ich ein Smartphone in der Hand hielt. Das Fahrverbot soll mir die Möglichkeit geben über mein Verhalten im Straßenverkehr nachzudenken. Ansonsten keine Punkte oder sonst was).
Laut Versicherung war das ein Bagatellschaden. Ich habe von Anfang an gesagt ich habe es nicht mitbekommen, kann es natürlich nicht ausschließen, das die Tür weiter auf ging beim reinbeugen um den Gurt zu lösen und dabei das andere Fahrzeug berührt hat. Der schaden lag bei 140€. Geschädigte hat das fiktiv abrechnen lassen und der Richterin erzählt er musste das nicht reparieren lassen, polieren hat gereicht und er wäre auf seinen Anwaltskosten sitzen geblieben.
Es gab nie eine Korrespondenz mit einem Anwalt, wenn dann hätte die Versicherung die Kosten übernommen.
Sorry für den Roman. Wie seht ihr das? Ist das Sachbeschädigung oder Fahrerflucht?
Mein Anwalt sagt das darf sich das Gericht aussuchen wie die das sehen.
Habt ihr iwelche Tipps, Tricks oder kennt Paragraphen die meine "Unschuld" unterstreichen können?
Beste Antwort im Thema
Berufungsverfahren gewonnen. Ich wurde freigesprochen.
19 Antworten
In der 1. Instanz wurde mein Zeuge abgelehnt. Das wurde als Fehler angesehen. Zudem hatte sich vor allem ein Zeuge bei allen Fragen widersprochen. Der Richter wertete den Polizeibericht als falsch. Der Beamte hatte den Bericht erst zwei Tage nach dem Unfall geschrieben. Im Endeffekt gab mir das Gericht Recht, das der schaden nicht zu einem "Knall" passte. Auch nicht zur Schadenshöhe.
Das kämpfen hat sich gelohnt.
Auch von mir herzlichen Glückwunsch
Zitat:
@ks_aus_jucunda schrieb am 1. Oktober 2019 um 21:32:54 Uhr:
Auch von mir herzlichen Glückwunsch
Dankeschön
Guten Abend und herzlichen Glückwunsch! 🙂
das freut mich wirklich sehr für Dich und aber auch für uns.
Dann ist das Rechtssystem in D doch nicht ganz so schlimm, wie befrüchtet.
- aber man muß wohl darum kämpfen, dass Fakten und Umstände usw. genau ausgewertet werden, um Gerechtigkeit zu erfahren...
in diesem Sinne wünsche einen schönen Feiertag und keine Problem mit dem Rechtsstaat 😁
Herzliche Grüße
Chris
PS "wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren..."
(Zitat; ursprünglich, sinngemäß von Bertolt Brecht 1937, später von Unbekannt verfremdet & vereinfacht )
Zitat:
@loew18 schrieb am 2. Oktober 2019 um 20:47:37 Uhr:
Guten Abend und herzlichen Glückwunsch! 🙂
das freut mich wirklich sehr für Dich und aber auch für uns.
Dann ist das Rechtssystem in D doch nicht ganz so schlimm, wie befrüchtet.
- aber man muß wohl darum kämpfen, dass Fakten und Umstände usw. genau ausgewertet werden, um Gerechtigkeit zu erfahren...in diesem Sinne wünsche einen schönen Feiertag und keine Problem mit dem Rechtsstaat 😁
Herzliche Grüße
ChrisPS "wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren..."
(Zitat; ursprünglich, sinngemäß von Bertolt Brecht 1937, später von Unbekannt verfremdet & vereinfacht )
Danke Chris,
da hast du Recht. Ich war schockiert wie die erste Instanz sich von den Widersprüchen einlullen ließ, ohne näher hinzuschauen. Das war absolut nicht gerechnet und gewiss nicht im Namen des Volkes.
Mein Anwalt gab dem auch wenig Chancen bei der zweiten Instanz. Ich wollte aber nicht aufgeben. Und nun freu ich mich auf das Urteil und auf das einreichen bei meiner Versicherung. Die Entschädigung ist mir fast egal. Mir war wichtig zu zeigen, daß sich kämpfen lohnt und nicht seine Existenz zu verlieren. An der hängt nun Mal der Führerschein.
Dir auch einen schönen Feiertag
LG