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fahren ohne zulassung

Themenstarteram 20. Januar 2006 um 21:10

hallo liebe leut

mir ist heute was dummes passiert.

habe in gedanken ein fzg gefahren was am dienstag abgemeldet worden ist und wurde promt erwischt. jetzt erhalte ich von staatsanwalt ne anzeige wegen fahren ohne versicherungsschutz ,steuerhinterziehung und die polizei wollte keine auskunft geben was jetzt auf mich zukommt.

wer kann mir sagen welche strafen auf mich zukommt.

danke für euere antworten

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24 Antworten

Dein Rechtsanwalt.

In jedem Fall eine ganze Menge.

Zitat:

Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Verkehrsstraftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft und im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten geahndet. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Also das war was extrem dummes.

Kann mich nur anschließen; geh zum Rechtsanwalt deines Vertrauens, lass dich vor Gericht auseinandernehmen und akzeptier die Strafe!

Wie kann man dann nicht merken, dass ein Wagen abgemeldet ist? Papiere sollte man dabei haben!

Zitat:

Original geschrieben von FJGH

Wie kann man dann nicht merken, dass ein Wagen abgemeldet ist? Papiere sollte man dabei haben!

Ich vermute mal, daß die Schilder noch am Fahrzeug waren und der Threadersteller davon ausgegangen ist, daß sich die Papiere im Handschuhfach befanden (Fahrzeug einer Firmenflotte o.ä.).

wenn man sich den Namen des Threaderstellers ansieht, könnte man auch vermuten, daß er so zugedröhnt war, daß ihm das alles scheißegal war

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 13:41

fahren ohne zlassung

 

hallo leute

der wagen ist ein vorführwagen, wo weisse schilder mit der aufschrift vorführwagen stand(wagen wurde vor 2 ntagen abgemeldet).habe ihn in der dämmerung schnell genommen um einen kunden abzuholen.der schlüssel hing mit den falschen anhänger immernoch im vorführwagenschrank und nicht wie üblich in den gebrauchtwagen.da ich nicht nur die strafanzeige bekomme sondern auch mein chef denke ich mal das 2-3 leute in der fa ne abmahnung bekommen.

 

währe dankbar wenn jemand mit so ein schon mal erfahrung oder ne bekannten kennt der ne strafe bekommen hat. sitze hier so ziemlich in der luft.

Re: fahren ohne zlassung

 

Zitat:

Original geschrieben von r.grass

da ich nicht nur die strafanzeige bekomme sondern auch mein chef denke ich mal das 2-3 leute in der fa ne abmahnung bekommen.

Ob der Chef Abmahnungen aussprechen kann (die dann auch arbeitsrechtlich Bestand haben), hängt davon ab, ob es eine eindeutige Ablauforganisation mit entsprechender Arbeitsanweisung zu diesem Bereich im Betrieb gibt. Den entsprechenden Arbeitnehmern muß immerhin eine grobe Verletzung ihrer Arbeitspflichten nachgewiesen werden.

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 14:05

es gibt dazu ne schriftliche anweisung, da wir über 300 wagen stehn haben.die abmahnung ist mir eh egal.wichtig wäre es erstmal für mich zu wissen ob es ein fahrverbot und sonstige strafen gibt.

am 21. Januar 2006 um 14:10

Die Frage nach Strafe und Fahrverbot wurde doch bereits beantwortet...

Geh zum Anwalt vielleicht kann der dich irgendwie raushauen indem er die Schuld auf andere aus der Firma schiebt, die sich nicht an Anweisungen und Abläufe gehalten haben...

Viel Glück dabei...

Die möglichen Folgen hat madcruiser ja bereits genannt. Inwiefern der rechtliche Strafrahmen in deinem Fall ausgeschöpft wird, wird der Richter anhand der Tatumstände entscheiden. Daher ist es ja so wichtig, daß du dir schnellstens anwaltlichen Beistand besorgst, um deine Rechte im Verfahren zu wahren.

Zitat:

die abmahnung ist mir eh egal.

Mit dieser Einstellung dürfte der Richter sicherlich den Strafrahmen ausschöpfen. Etwas mehr Zerknirschung wäre vielleicht ratsam, sonst kommt u.U. auch noch Vorsatz hinzu.

Grüße

bkpaul

Moin,

Vorsatz muss NACHGEWIESEN werden. Das dürfte in diesem Fall aber beinahe unmöglich werden. Von mangelnder Reue oder ähnliches direkt auf VORSATZ zu schließen ist ziemlich gewagt. Und da eine Abmahnung eine innerbetriebliche Angelegenheit ist ... interessiert das in einem Rechtsverfahren auch nicht. Und sofern er weiß, das er wegen der Abmahnung keine weiteren Innerbetrieblichen Massnahmen zu erwarten hat, kann die ihm in der Tat mehr oder weniger egal sein.

Nimm' dir nen Anwalt, alles andere wäre Quatsch. Leg den Fall entsprechend dar ... Um das Fahrverbot wirst du aber vermutlich nicht drum rum kommen.

MFG Kester

Wenn ich Deinen Worten Folge leisten komme ich zu dem Ergebnis, dass Du aus Unachtsamkeit einem Irrtum aufgesessen bist.

Du hattest streng genommen keinerlei Vorsatz und hast "nur" die Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.

Die Ablage des Fahrzeugschlüssels im "falschen" Kasten hat diesen Irrtum sogar noch zusätzlich genährt und ist Dritten zuzuschreiben - was Dich Deiner Sorgfaltspflichten nicht enthebt, die Verletzung aber milder bewerten lässt.

Dieser Irrtum wird mit Sicherheit zu einer milden Strafe führen.

Ich würde mit meinem Chef sprechen und diesem ggf. um Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten RAs (der des Autohauses wird wohl vernünftig arbeiten und sich Mühe geben) bitten.

Ein guter RA wird im Vorfeld mit dem StA sprechen und so einen geeigneten Strafbefehl aushandeln.

am 23. Januar 2006 um 13:21

Aber vorbestraft ist man dann doch, oder?

Moin,

Nein ... nicht zwingend ... deshalb zum RA gehen und die Sache versuchen ordentlich zu klären. Auch ein StA hat einen gewissen Ermessensspielraum was die Strafe angeht und die Beurteilung eines Vorfalles.

MFG Kester

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