Fahren ohne Führerschein

VinFast

Hallo zusammen.

so scheise wie heute ging's mir noch nie. und zwar hab ich heute ne Begegnung mit den Grünen gehabt:

Mein bester Kumpel hat eine Ex-Freundin, die er schon ne ziemlich lange Zeit nicht mehr gesehen hat, obwohl sie nur 2 Ortschaften weiter wohnt. Auf jeden Fall wollte er sich halt mal wieder mit ihr treffen und ihr imponieren, indem er halt mit dem Auto bei ihr aufkreuzt. jetzt gabs nur des Problem, dass er halt vor einer Woche durch die praktische Prüfung geflogen ist.
Weil er eh wollte, dass ich mitkomm, hat er mich auch noch gefragt, ob ich ihn nicht mit meinem Auto dorthin fahren lassen will. hab ich dann auch gemacht und hab mich auf den Beifahrersitz gesetzt. nur haben uns dann die Bullen angehalten und zwar weil wir Standlicht und Nebelscheinwerfer an hatten.
Tja, jetzt hab ich halt eine Anzeige am Hals, weil ich ihn ohne Führerschein hab fahren lassen und er hat eine, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist.

Kann mir jemand sagen, was mir bzw. meinem Kumpel jetzt genau blüht, oder was ich jetzt am besten machen kann damit die Strafe nicht ganz so schlimm ausfällt? Wie lang bekomm ich jetzt meinen Führerschein abgenommen?

MFG
Daniel

73 Antworten

mensch ich hab immer noch keine Nachricht vom Staatsanwalt bekommen.
wie lange braucht denn so was??

nen kumpel von mir hat oder 4 monate gewartet
er war "nur" zu schnell unterwegs auf der bahn

wo 120 war ist er mit 141 geblitzt worden

--> 2 jahre probezeit extra, seminar inklusice kosten, strafe

hat glaub ich insgesamt 800€ verpulvert deswegen, und hat immernoch probezeit

ich hab mich in den 2 jahren halt immer schön zurückgehalten, da ich keinen bock auf probezeitverlängerung hatte

ich weiss, es ist schwer, wenn ne doppelspurige gerade strasse vor einem liegt und man selber net mehr als 110 tacho fährt

Ein paar wollten, dass ich des Urteil poste, wenn ich es erfahren hab.
Des hab ich zwar noch nicht, aber mein Kumpel, der gefahren ist, hat heute einen Brief vom Landratsamt bekommen.
Er hat mir den Brief am Telefon vorgelesen und soweit ich mich noch errinern kann stand da drin, dass die Anzeige der Staatsanwaltschaft übergeben worden is. Die wären aber bereit, die Ermittlungen ein zu stellen, wenn man irgendwelche Leistungen (Geld, Sozialstunden oder sowas glaube ich) bringen würde. Sie haben ihm dann noch einen Termin genannt wann er bei denen vorbeikommen kann um des mit denen zu besprechen.
Würde er da nicht vorbeikommen und nicht mit denen sprechen, werden sie die Ermittlungen wieder aufnehmen, es würde höchstw*****einlich zu ner Gerichtsverhandlung führen und des würde ihn sehr teuer kommen.

Wenn der des bekommen hat, hoff ich auch mal, das die mir sowas auch vorschlagen. dann würde ich nochmal mit nem blauen Auge - was mir sehr recht wäre.

(was soll die Scheise, warum kann ich des Wort net ausschreiben und es kommen nur Sternchen??)

Zitat:

Original geschrieben von Longshine


Ein paar wollten, dass ich des Urteil poste, wenn ich es erfahren hab.
Des hab ich zwar noch nicht, aber mein Kumpel, der gefahren ist, hat heute einen Brief vom Landratsamt bekommen.
Er hat mir den Brief am Telefon vorgelesen und soweit ich mich noch errinern kann stand da drin, dass die Anzeige der Staatsanwaltschaft übergeben worden is. Die wären aber bereit, die Ermittlungen ein zu stellen, wenn man irgendwelche Leistungen (Geld, Sozialstunden oder sowas glaube ich) bringen würde. Sie haben ihm dann noch einen Termin genannt wann er bei denen vorbeikommen kann um des mit denen zu besprechen.
Würde er da nicht vorbeikommen und nicht mit denen sprechen, werden sie die Ermittlungen wieder aufnehmen, es würde höchstw*****einlich zu ner Gerichtsverhandlung führen und des würde ihn sehr teuer kommen.

Wenn der des bekommen hat, hoff ich auch mal, das die mir sowas auch vorschlagen. dann würde ich nochmal mit nem blauen Auge - was mir sehr recht wäre.

(was soll die Scheise, warum kann ich des Wort net ausschreiben und es kommen nur Sternchen??)

weil du es nicht richtig schreibst!!!

ganz einfach

es heisst WAHRSCHEINLICH, da ist ein H mit drin
wenn man das H weglässt wird wohl *popo* erkannt und durch sternchen ersetzt

übrignes glaube ich nicht, dass dir was blüht
du hast ihn doch "nur" fahren lassen
wüsste nicht, was daran strafbar sein soll

es ist ja auch nicht meine pflicht zu verhindern, dass einer besoffen fährt
moralisch vielleicht schon, aber doch nicht gesetzlich!

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und wenn er besoffen mit Deinem Auto fährt auch nicht?

ich würd sagen, dass die strafe für dich höchstens eine nachschulung sein wird. kostet ca250-300euro. ja nach lage der fahrschule.

für deinen freund wird es auch keine sperre geben. die wird meistens erst nach dem dritten mal verteilt!!!
(hab da selbst so nen freund.......)
aber er wird wohl kaum um eine geldstrafe von min. ca 300
rumkommen.
mach dir keine sorgen, dass dauert......

warum dauert des? müssen die sich so lang beraten und überlegen oder was?

Im Normalfall soll jedes Delikt bei der Staatsanwaltschaft der Reihe nach verfolgt und vor Gericht verurteilt werden; hierzu werden die einzelnen Fälle an z.B. Sachbearbeiter oder Ermittler der Reihe nach übertragen zw. zugeteilt. Da einzelne Fälle jedoch aufwendiger oder langwieriger aufzuklären sind, werden die folgenden "Fälle" des Ermittlers entsprechend später abgewickelt.
Im übrigen: auch die Dauer der Abwicklung kann System sein ("im eigenen Saft schmoren"😉, um in der Zukunft mit Vernunft Dinge zu tun (...oder zu lassen!).
Halte durch, es wird Dir nicht den Kopf kosten.

mfg
kadeka

heute hab ich jetzt auch endlich einen Breif bekommen. des is GENAU der selbe, den auch mein Kolege vor ein paar Wochen bekommen hat:

Jugendgerichtshilfe gem. §§ 38 und 45 Jugendgerichtsgesetz - Diversion

Sehr geehrter Herr Streit,
sicher ist ihnen noch in Erinnerung, dass vor kurzer Zeit polizeiliche Ermittlungen wegen vorsätzlichen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaunis gegen sie durchgeführt wurden.

Die Anzeige wurde inzwischen der Staatsanwaltschaft zugeleitet, die bereit wäre, auf eine Anklage zu verzichten und das Verfahren einzustellen, wenn Sie vorher gewisse freiwillige Leistungen erbringen würden (Diversion). Über näheren Einzelheiten müsste natürlich gesprochen werden.

Deshalb bitte ich Sie, am Donnerstag, den 11.03.2003 um 16:00 Uhr zum Kreisjugendamt ... zu kommen.

Sollte der vorgeschlagene Termin für Sie ungünstig sein, rufen Sie bitte zur Vereinbarung einer anderen Zeit bei uns an. Falls ein Gespräch mit ihnen nicht zustande kommen sollte, müsste die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben werden, die dann ein förmliches Verfahren (Gerichtsverhandlung) gegen sie einleiten würde.
Eine Erledigung außerhalb der Verhandlung wäre für Sie viel günstiger und hätte keinerlei weitere Folgen.

Weil es nächste Woche keinen Donnerstag den 11. gibt hab ich da angerufen. die Frau meinte den 13.03. weil ich da aber noch arbeiten muss und diese Woche Urlaub hab, habe ich mir gleich morgen um 10 Uhr nen Termin geben lassen.
Bin gespannt, was die von mir wollen.

naja siehste, so schlimm isses für dich ja jetzt garnicht

du wirst höchstens ein paar sozialstunden ableisten müssen denk ich, mehr nicht

viel glück morgen!

danke.
glaub auch nicht, das des schlimm wird. mein Kumpel (der gefahren ist) muss am 12. zu so nem einstündigem Vortragsabend der Polizei und sich anhören, was für ein böser Junge er doch war und was er alles falsch gemacht hat. danach darf er wieder ganz normal seine Prüfung machen und bekommt gegebenenfalls dann auch seinen Lappen

nur um irgendeiner tussie zu imponieren,man leg dein fahrrad tiefer das macht doch fast das selbe 😁

Moin,

auch wenns Thema lange her ist so ist es Heute noch sehr Aktuell das Fahren ohne Führerschein.
Ich bin selber 2 mal Auto gefahren im Leben und muss gestehen, ich mache mir die fleppen aber nicht umsonst.
wollt halt mal probieren wie es ist, allerdings bin ick ne so blöd und fahre auf öffendlichen gelände sondern auf -
abgesperrten bzw. privaten gelände und muss sagen beim einparken hab ick noch so ein paar schwirigkeiten und lass es auto noch verrecken.......naja gut, ist noch so´n verrosteter alter fiesta und beim punto sx war ick ooch besser weil der schöner zu fahren war.
aber ich stehe auch dazu das man nicht fahren sollte wenn man keene fleppen hat weil vater staat einen früher oder später dann doch erwicht.

hab aber eene frage, gibbet denn hier welche aus raum leipzig die ne gute fahrschule kenn?
oder in richtung halle/saale würde ja ooch noch gehn. will halt nicht 2000€ bezahln.
hier wo ick her komm gibbet eene die würde dit für 1.555€ machen aber geht doch noch günstiger oda?

naja, ick sag dann erstmal tschüs und viel pech beim schwarz fahrn

mfg snake

Hi,

auf abgesperrtem Privatgelände, also kein Supermarktparkplatz oder ähnliches. Darft du fahren soviel du willst ist völlig legal.

Bin bei den Preisen grad net auf dem laufenden aber ich hab vor inwischen fast 20 Jahren (man bin ich alt) auch schon fast 3000 DM bezahlt. Kann mir net vorstellen das das viel billiger geht.

Gerade bei den billig FS mußt du aufpassen,wenn du durch die Prüfung fällst mußt du dich bei denen oft nochmal für teuer Geld anmelden von den Prüfungsgebüren grad mal zu schweigen.
Manche billig FS spekulieren regelrecht darauf das ihre Schüler bei der ersten Prüfung durchfallen und zocken sie danach ab.

Lieber eine etwas teurere und seriöse FS nehmen,wird am ende vielleicht günstiger als die billige.

Gruß Tobias

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