Fahren ohne Führerschein ?!

Hallo zusammen,

kurze Frage: Wir haben in der Firma eine "Pritsche", einen Mercedes Transporter mit offener Ladefläche zwecks "Werksverkehr" (ca. 2 km innerhalb eines Dorfs). Ich habe nur Klasse B (einer der ersten der 2001 in den Genuss kamen). Darf ich so ein Teil überhaupt bewegen ? Oder brauch ich dafür Klasse C1 ? Was passiert wenn mich doch mal jemand anhalten würde ??? Danke !

Beste Antwort im Thema

Hallo, depecheden,

Zitat:

Original geschrieben von depecheden


Kannst du mir sagen, was eventuelle Strafen wären ? Keine Höchststrafen, sondern was man im Normalfall bei "Erwischt" so zahlen darf ?

bei einem Ersttäter ist kaum mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen, wenn er Fahrzeug fährt, für das er keine Fahrerlaubnis besitzt.

Er muss allerdings mit einer Geldstrafe zwischen 20 und 50 Tagessätzen rechnen.

Hallo, Tecci6N,

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Und wenn es nur innerhalb eines gewissen Bereichs erlaubt ist und du außerhalb des Geltungsbereichs ist, wäre es ein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz, ebenfalls Straftat.

sollte es tatsächlich möglich sein, dass man mit diesem Fahrzeug trotz der fehlenden Fahrerlaubnisklasse in einem bestimmten Bereich fahren darf (mir wäre so etwas neu), wäre ein Verstoß gegen diese Bestimmung ein Verstoß gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis), aber kein Verstoß gegen das PflVersG.

Ein Fahrzeug bleibt auch dann versichert, wenn man überhaupt keine Fahrerlaubnis hat und trotzdem mit diesem fährt.

Die Versicherung haftet trotzdem für Schäden des Unfallgegners, wenn man einen Unfall verursacht hat, holt sich allerdings bis zu 5.000.- € Regress vom Fahrer.

Bei der Vollkasko kann es dagegen anders aussehen, denn hier ist es möglich, dass diese nichts zahlt.

Hallo, Golfschlosser,

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser


Es kann sogar die Fe. des Halters kosten.

damit müsste der Halter allenfalls rechnen, wenn er bereits einschlägig vorbelastet wäre, und selbst dann wäre es unwahrscheinlich.

Eine Geldstrafe von ebenfalls 20 - 50 Tagessätzen wäre hier eher zu erwarten.

Hallo, Dr. Mabumsen,

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft beim ersten mal in der Regel mit einem Strafbefehl geahndet + Führerscheinentzug + Punkte in Flensburg!

den Führerscheinentzug habe ich mal gestrichen; dann passt es.

Viele Grüße,

Uhu110

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Lese mal im KFZ Schein was das zulassige Gesamtgewicht.
Ich glaube das dieses Model bis 4.2 oder 4.6 Tonnen Gesamt Gewicht Gebaut wurde.
Den 3,5 tonner konnte man mit Einzel oder Zwillingsbereifung Bestellen.
Als Bus 3,5 to mit Einzelbereifung, als Pritsche mit 3,5to oft mit Zwillingsbereifung. Moglicherweise ist das Fahrzeug auf 3,5to Abgelastet worden. Du kannst das nur durch den KFZ Schein uberprufen.
Rudiger

@uhu: ich habe das so gelesen, dass das Fahrzeug im Werksverkehr eingesetzt wird mit räumlicher Beschränkung, das Fahrzeug also nicht regulär zugelassen ist. Fährt man nun außerhalb des Geltungsbereichs, sprich außerhalb des Werks, dann ist es Fahren ohne Zulassung, also Verstoß u. A. gegen PflVersG. Verstoß AO kommt dann auch noch. So war das gemeint.

Gruß Tecci

Moin,

Werkverkehr ist eine andere Bezeichnung für Güterkraftverkehr.
Hat mit dem Werksgelände nichts zu tun, sondern eher mit den Zeckbestimmungen der Fahrt und dem ausführenden Personal.
Werkverkehr ist also Güterkraftverkehr, jedoch ohne die umfangreichen Anforderungen des Güterkraftverkehr befolgen zu müssen 😁

Innerhalb des Werkes - je nach Ausgestaltung der Zutrittsrechte - , gäbe es ja schon Schwierigkeiten den öffentlichen Verkehrsraum und damit das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie die erfoderliche Zulassung selbst zu begründen.

Auf abgesperrtem zutrittsgesicherten Privatgelände darfst du alles fahren, unabhängig von Zulassung, Führerschein, Eignung etc..

Btw
Die möglichkeit einer räumlich begrenzten Zulassung ist mir nicht bekannt.
Eventuell weiß jemand mehr dazu?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von depecheden


Punkte hab ich keine. Mich würds nur mal interessieren was ich dann berappen dürfte, dann würd ich Chef nämlich endgültig erklären ich fahr mit der Gurke nicht

Das dem Chef geben.

Zitat:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
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Die Antwort steht doch schön deutlich lesbar an der Fahrertüre ... 609D Bei Mercedes heißt das erste, die 6, das Gesamtgewicht und die 3. Zahl sagt 90PS. D heißt DIESEL. So einfach ist die Lösung 😁 und, da der TE nur bis 3,5 T fahren darf ... Da könnte er auch 2 Tonnen Federn fahren (wollen) ... darf er nicht, weil der LKW in die 7,5 T Klasse eingestuft ist.
Wäre es ein SPRINTER, der wäre bis 3,5 T ... Dann stände irgendwo z.B. 310 ... heißt: 3 T und 100PS und Zwillingsbereifung ist zu 99% ein LKW bzw. als LKW eingeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Wäre es ein SPRINTER, der wäre bis 3,5 T ... Dann stände irgendwo z.B. 310 ... heißt: 3 T und 100PS und Zwillingsbereifung ist zu 99% ein LKW bzw. als LKW eingeschrieben.

Sprinter gibts bis IIRC 5 oder 6 Tonnen, die darf man bei weitem nicht alle mit Klasse B fahren!

Der hier schon mehrfach gegebene Rat in den Fahrzeugschein zu schauen ist der richtige Weg.

Die Fahrzeugart (LKW oder PKW) spielt bei der Frage der Fahrerlaubnis übrigens keine Rolle.

In seinem 2ten Beitrag schreibt er 2,8to Leergewicht. Der T1 kommt da hin.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_T_1
Der T2 -NEU- hatte mehr Eigengewicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_T_2
Nur die Fahrzeugpapiere geben Ausschluss. Moglicherweise Abgelastet auf 3,5 tonns.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Die Antwort steht doch schön deutlich lesbar an der Fahrertüre ... 609D Bei Mercedes heißt das erste, die 6, das Gesamtgewicht und die 3. Zahl sagt 90PS. D heißt DIESEL. So einfach ist die Lösung 😁 und, da der TE nur bis 3,5 T fahren darf ... Da könnte er auch 2 Tonnen Federn fahren (wollen) ... darf er nicht, weil der LKW in die 7,5 T Klasse eingestuft ist.
Wäre es ein SPRINTER, der wäre bis 3,5 T ... Dann stände irgendwo z.B. 310 ... heißt: 3 T und 100PS und Zwillingsbereifung ist zu 99% ein LKW bzw. als LKW eingeschrieben.

ZITAT:
Steht in den Fahrzeugpapieren für einen Kleintransporter Pkw, obwohl das Gesamtgewicht über 3,5 t liegt, so handelt es sich um einen Lkw.
Nach der Rechtssprechung des BayOLG (1 ObOWi 219/03) kommt es nicht darauf an, was in den Fahrzeugpapieren unter Fahrzeug- und Aufbauart steht. Entscheidend ist die Straßenverkehrsordnung, die festlegt, dass der Grenzwert für Pkw bei 3,5 t zul. Gesamtgewicht liegt. Was über 3,5 t Gesamtgewicht liegt, gilt als Lkw mit der Folge, dass die Höchstgeschwindigkeit max. 80 km/h beträgt, auch wenn von der Motorleistung her eine höhere Geschwindigkeit gefahren werden könnte.

HIER gefunden (unten)

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


ZITAT:
Steht in den Fahrzeugpapieren für einen Kleintransporter Pkw, obwohl das Gesamtgewicht über 3,5 t liegt, so handelt es sich um einen Lkw.
Nach der Rechtssprechung des BayOLG (1 ObOWi 219/03) kommt es nicht darauf an, was in den Fahrzeugpapieren unter Fahrzeug- und Aufbauart steht. Entscheidend ist die Straßenverkehrsordnung, die festlegt, dass der Grenzwert für Pkw bei 3,5 t zul. Gesamtgewicht liegt. Was über 3,5 t Gesamtgewicht liegt, gilt als Lkw mit der Folge, dass die Höchstgeschwindigkeit max. 80 km/h beträgt, auch wenn von der Motorleistung her eine höhere Geschwindigkeit gefahren werden könnte.

HIER gefunden (unten)

Mal abgesehen davon, dass diese Sekundärquelle die gerichtliche Entscheidung etwas vereinfachend zusammengefasst hat (und ich genau genommen die genannte Behauptung im Volltext nicht wiederfinden kann):

Was hat das mit der hier diskutierten Fragestellung zu tun?

Für die benötigte Fahrerlaubnisklasse ist es unerheblich, ob es sich um einen PKW oder einen LKW handelt.

Es gibt keine unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen für PKW und LKW, die volkstümlichen Bezeichnungen sind insofern falsch und irreführend.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Für die benötigte Fahrerlaubnisklasse ist es unerheblich, ob es sich um einen PKW oder einen LKW handelt.

Eben, die Fahrerlaubnisklassen sind nicht identisch mit den Fahrzeugklassen.

Es gibt durchaus PKW >3,5t - und die bleiben PKW. Nur darf man die mit Klasse B nicht mehr fahren. Auch bei einigen anderen Vorschriften muss man aufpassen ob die nach Fahrzeugklasse oder Gewicht eingeschränkt sind. PKW dürfen auch >3,5t schneller als 80 fahren. Die StVO sagt hier klar:

"Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen 80km/h"

Nach deiner Beschreibung und dem Bild ist das ein "Kleintransporter" und darf sofern er nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt mit Klasse B gefahren werden.

Ob das Fahrzeug als LKW oder PKW versichert ist spielt für den Fahrerlaubnisrechtlichen Aspekt keine Rolle.

Ich bin so ein ähnliches Teil von Iveco damals von meiner Firma öfter gefahren... bei einer Kontrolle damals gab es keine Beanstandung.

Allgemein zum Thema "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Bei Ersttätern gibt es in der Regel eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.
Im schlimmsten Fall gibt es sogar Haft und/oder das Fahrzeug kann eingezogen werden. Aber das ist dann eher bei Leuten der Fall die das immer wieder vorsätzlich machen.

Dein Chef kann das Fahrzeug auch ablasten lassen. Dann wird ein geringeres Gesamtgewicht eingetragen, so dass du das Fahrzeug fahren kannst. Das geringer Gesamtgewicht darf dann nicht überschritten werden.

Hmm.....zwei Seiten Spekulation. Der Einfachheit halber, wann kommen die Fahrzeugdaten?

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