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Fahren nach Fahrwerksumbau

Opel Vectra B
Themenstarteram 11. Februar 2011 um 9:55

Hallo,

da ich nicht wirklich bewandert bin was das betrifft frag ich hier mal ob ich das so darf:

1. Heute oder morgen Fahrwerk umbauen

2. Übers Wochenende die Wagen stehen lassen

3. Montag 15Uhr zur Werkstatt Krümmer erneuern und Achse vermessen lassen

4. Nach der Werkstatt wenn noch zeitlich klappt zur Dekra und eintragen lassen

ansonsten Dienstag

Darf ich ohne die Eintragung zur Werkstatt fahren ohne Theater mit der Polizei zu bekommen?

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11 Antworten

lass Dir schriftlich einen Termin für die Vorführung geben, dann besteht bei dieser Fahrt auch Versicherungsschutz. Fährst du ohne Termin und es passiert was, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.

Wenn du es richtig rechtskonform machen möchtest, dann müßte der Vectra auf einem Anhänger zur Werkstatt und Dekra.

Im allgemeinen macht das keiner. Zur Sicherheit würde ich sehr vorsichtig und vorrausschauend fahren und bei Werkstatt und Dekra einen Termin ausmachen für alle Fälle.

Beste Grüße

Powercruiser

Zitat:

Original geschrieben von Powercruiser

Wenn du es richtig rechtskonform machen möchtest, dann müßte der Vectra auf einem Anhänger zur Werkstatt und Dekra.

Im allgemeinen macht das keiner. Zur Sicherheit würde ich sehr vorsichtig und vorrausschauend fahren und bei Werkstatt und Dekra einen Termin ausmachen für alle Fälle.

Beste Grüße

Powercruiser

Sorry, aber das ist Quatsch, natürlich kann er mit dem Wagen zur DEKRA fahren.

Gemäß der FZV §10 sind alle Fahrten die im zusammenhang eines Zulassungsverfahren stehen erlaubt.

Er könnte sogar mit ungestempelten Kennzeichen hinfahren.

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "

also als ich mein vectra in hamburg gekauft habe durfte ich ihn auch nach bremen fahren ohne plakette um ihn hier dann anzumelden wurde mir von meiner versicherung alles bestätigt gruß

Zitat:

Original geschrieben von Der Vectra

Zitat:

Original geschrieben von Powercruiser

Wenn du es richtig rechtskonform machen möchtest, dann müßte der Vectra auf einem Anhänger zur Werkstatt und Dekra.

Im allgemeinen macht das keiner. Zur Sicherheit würde ich sehr vorsichtig und vorrausschauend fahren und bei Werkstatt und Dekra einen Termin ausmachen für alle Fälle.

Beste Grüße

Powercruiser

Sorry, aber das ist Quatsch, natürlich kann er mit dem Wagen zur DEKRA fahren.

Gemäß der FZV §10 sind alle Fahrten die im zusammenhang eines Zulassungsverfahren stehen erlaubt.

Er könnte sogar mit ungestempelten Kennzeichen hinfahren.

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "

Dieser Paragraph bezieht sich immer auf direkte Fahrten ohne Umwege. Er fährt aber zuvor noch in die Werkstatt und falls auf dem Wege dort hin eine Fahrzeugkontrolle statt findet und der Weg geht nicht zur Dekra, dann ist alles möglich. Das hängt natürlich vom kontrollierenden Beamten ab.

Bei mir in der Nachbarschaft wohnt ein junger Beamter, dem ist sein Beruf eine Passion. Wenn er an so einen berufliebenden Beamten gerät und die Befugnisse voll ausführt, dann hat er die große Arschkarte gezogen. Den Streß den er auslösen kann, habe ich bei jemanden anderen bereits erlebt und darauf kann ich gerne voll und ganz verzichten. In der Hinsicht könnte ich einige Geschichten erzählen. Ich drücke dem Themenstarter die Daumen.

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 10:51

Aber im Gutachten steht ja drin das ich ne Achsvermessung zu TÜV machen muss, dass heißt doch eigentlich das, dass ganze noch zum Umbau gehört und eigentlich eine "nötwendige" fahrt darstellt, oder irre ich mich jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von brendo

Aber im Gutachten steht ja drin das ich ne Achsvermessung zu TÜV machen muss, dass heißt doch eigentlich das, dass ganze noch zum Umbau gehört und eigentlich eine "nötwendige" fahrt darstellt, oder irre ich mich jetzt?

Genau so ist es.....es steht auch so im o.g. Paragraphen "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen..." wenn die Achsveressung im Gutachten verlangt wird zählt die Fahrt zur entsprechenden Werkstatt mit dazu......von einer Fahrt mit direkten Weg zur Zulassungsstelle steht nix geschrieben.

Was heißt "Achsvermessung zu TÜV", was willst du damit ausdrücken. Ob jetzt die Achsvermessung vor oder nach dem TÜV statt findet, kann der TÜV selbst nicht vor Ort am Fahrzeug prüfen. Er kann nach dem Vermessungsprotokoll fragen und ich denke das ist Vorraussetzung zur Eintragung.

Du hättest ja den Umbau in einer Werkstatt machen lassen, die auch eine Achsvermessung durchführen könnten. Damit wäre die aufwendige Fahrzeugverbringung bzw. notwendige Fahrt entfallen.

Jetzt sei ganz entspannt und fahr einfach die Termine direkt ab. Mit deinem Waffenschein stehst du bereits mit einem Bein im Gefängnis:D

Zitat:

Original geschrieben von Powercruiser

Was heißt "Achsvermessung zu TÜV", was willst du damit ausdrücken. Ob jetzt die Achsvermessung vor oder nach dem TÜV statt findet, kann der TÜV selbst nicht vor Ort am Fahrzeug prüfen. Er kann nach dem Vermessungsprotokoll fragen und ich denke das ist Vorraussetzung zur Eintragung.

Du hättest ja den Umbau in einer Werkstatt machen lassen, die auch eine Achsvermessung durchführen könnten. Damit wäre die aufwendige Fahrzeugverbringung bzw. notwendige Fahrt entfallen.

Jetzt sei ganz entspannt und fahr einfach die Termine direkt ab. Mit deinem Waffenschein stehst du bereits mit einem Bein im Gefängnis:D

Jetzt wirst Du aber Kleinkariert.....natürlich meint er das die Achsveressung vor der Eintragung durchgeführt werden muß.

 

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 12:48

Natürlich mein ich das!

Und was heißt denn Waffenschein

Man kann sich Probleme machen, wo gar keine sind.

Durch eine Fahrwerksänderung verliert man nicht die Betriebserlaubnis, sofern man ein Teilegutachten nach 19.2 hat. Es fehlt ja nur die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau.

Man hat deshalb noch etwas Zeit (unverzüglich isr auslegungssache). Also ganz in ruhe zum vermessen (hat bei meinen Fahrzeugen niemanden interessiert) und dann ab zum TÜV/DEKRA/GTÜ...

Wenn man rumfährt, immer das Gutachten dabei haben. Wenn es hart auf hart kommt, bekommt man höchstens eine Mängelkarte (wenn überhaupt).

 

Gruß

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