Fahren mit Standlicht?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,
ich habe mal eine Frage an euch.
Fährt jemand von euch nur mit dem Standlicht?
In der "Auto" Funktion finde ich es bei Regen zu
unzuverlässig, ob die Beleuchtung an geht.
Kann man eigentlich ohne Probleme nur mit der
Standlichtbeleuchtung fahren?
Weiß jemand, ob diese Beleuchtung vorne aus-
reichend in Ländern ist, wo das Fahren mit Licht Pflicht ist?

Danke freeclimbersp

Beste Antwort im Thema

Hi,

warum meinst du, dass es Standlicht heisst? Die Frage erübrigt sich doch wirklich. Mir wäre wohler, wenn du mit Fahrlicht (Licht also ein) unterwegs wärst. Ich habe nix dicker, als die Standlichtfahrer im halbdunkel...

Also nix für ungut und Licht ein.

Mit einem schönen Gruß vom Dauerlichtfahrer...

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Es ist lediglich das Urteil eines Amtsgerichtes. Jedes andere Amtsgericht kann anders entscheiden. Anders sähe die Lage aus, wenn es ein Urteil eines Oberlandesgerichts wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Lofottroll


Es ist lediglich das Urteil eines Amtsgerichtes. Jedes andere Amtsgericht kann anders entscheiden. Anders sähe die Lage aus, wenn es ein Urteil eines Oberlandesgerichts wäre.

Ist zwar nur die Entscheidung eines Amtsgerichtes, wurde aber auf Basis der Aussage des Bundesverkehrsministeriums getroffen.

Für mich ist die Entscheidung eindeutig, logisch und nachvollziehbar, wenn man den §17 richtig und vor allem komplett liest.
Das Standlicht/Begrenzungslicht ist i.d.R. wesentlich schwächer als das TFL und sollte daher, bei Tageslicht, auch keine anderen Verkehrsteilnehmer stören bzw. wird ggf. bei starker Sonneneinstrahlung gar nicht wahrgenommen.
Deshalb ist es logischerweise als TFL auch nicht geeignet.

Grüße
Renalto

Nur das Begrenzungslicht/Standlicht ist zu wenig - soviel ist klar.

Für mich stellt sich allerdings die Frage: Was ist wenn ich das Standlicht + NSW einschalte? Damit kann ich doch eigentlich fahren, da ich gesehen werde - Sonneneinstrahlung, etc hin oder her.

Zumindest für Kurzstrecke in der Dämmerung sollte es reichen.
Dunkel = Xenon - egal wie kurz die Strecke ist

das fahren mit standlicht in verbindung mit eingeschalteten nebelscheinwerfer ist jedoch laut stvo glaube ich verboten. kostet 20 euro.

mfg

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Zitat:

Ist zwar nur die Entscheidung eines Amtsgerichtes, wurde aber auf Basis der Aussage des Bundesverkehrsministeriums getroffen.

Hallo Renalto,

das interessiert die Judikative nicht im geringsten. Stichwort = Gewaltenteilung. Die Gesetzgebung hat der Rechtsprechung für ihre Urteile keine Anweisung zu geben. Möchte die Legislative, daß die Judikative entsprechende Urteile fällt, muß sie entsprechende Gesetze erlassen.

Auch mit den Begriffen Logik und menschlich nachvollziehbar braucht man der rechtsprechung nicht kommen.

Leider ist das so.

Zitat:

Original geschrieben von pantera100


das fahren mit standlicht in verbindung mit eingeschalteten nebelscheinwerfer ist jedoch laut stvo glaube ich verboten. kostet 20 euro.

mfg

ich glaube das dies nur in deutschland zutrifft...

in österreich fahren viele so rum und ich habe noch nie jemanden gesehen oder davon gehört, dass wer zahlen musste...

Außerdem stehts so im Wiki :P

Es ist erstaunlich, dass selbst Profis am Steuer (LKW-Fahrer) den Lichtschalter ihres Fahrzeugs nicht richtig bedienen können.

Dabei ist das ganz einfach:

1. Schalter steht auf 0 (Null) : Das Tagfahrlicht wird automatisch aktiviert, wenn man den Motor startet.
Bei Autos ohne Tagfahrlicht bleibt das Licht komplett aus.

2. Schalter auf Standlicht : Das Standlicht (und nichts anderes) wird aktiviert, und zwar unabhängig davon, ob der Motor läuft oder nicht.

3. Schalter auf Abblendlicht : Wenn der Motor läuft, leuchtet das Abblendlicht. Es erlischt (bei den meisten Fahrzeugen), wenn man den Motor wieder abstellt. Bei einigen Fahrzeugen erlischt dann auch das Standlicht, bei anderen leuchtet es alleine weiter.

4. Schalter auf AUTO : Tagsüber fährt man mit Tagfahrlicht, bei Dunkelheit mit Abblendlicht. Bei einigen Fahrzeugen wird auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet, wenn man den Scheibenwischer benutzt.

Wenn man Tagsüber bei Nebel fährt, hilft die Automatik auch nicht weiter. Dann MUSS man das Abblendlicht von Hand einschalten.

Bei Tagfahrlicht leuchten bei den meisten Fahrzeugen nur vorne die Tagfahrleuchten, jedoch gibt es auch Fahrzeuge, bei denen auch die Rückleuchten in Betrieb sind (ist auch so zulässig)

In den nordischen Ländern (DK, N, S, FIN) muss man auch tagsüber mit Abbelndlicht fahren. Tagfahrlicht wird toleriert, Standlicht NICHT!
In Schweden dürfen tagsüber anstelle des Abblendlichts auch Nebelscheinwerfer verwendet werden, aber NICHT beides zugleich !

Na also, war doch gar nicht so schwer, und kann auch von Leuten verstanden werden, die kein Abi haben.

Ich freue mich, daß das Thema 13 Jahre später endlich aufgeklärt und erklärt wurde!
Dachte jahrelang, daß das doch irgendwer wissen muß!
Danke!

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