Fällt das Dienstwagenprivileg und der steuerliche Diesel- Vorteil?
Eins vorweg: ich möchte hier keinerlei politische Diskussion anzetteln, sondern nur mal feststellen, was eben im "Bericht aus Berlin" zu sehen war.
Das Wahlergebnis und die sich abzeichnende "Ampel- Koalition" ist gewählt worden, um notwendige Veränderungen herbeizuführen. Kann man wohl so ohne Bewertung feststellen, sonst hätte ja alles so bleiben können wie es war. Anzunehmen ist, dass die Eingriffe wegen der Klimakrise drastischer ausfallen werden, als man sich das heute so vorstellen kann und wie es die Situation erfordert wenn man den Ausführungen von Glasgow folgt.
Um das Klimaziel plus 1,5 Grad überhaupt zu erreichen, werden enorme Anstrengungen nötig sein. Deutschland emittiert zwar "nur" mit 2 % Welt weit, aber man hat sich auf die Fahnen geschrieben, alles technisch Machbare für D zu tun, nach dem Motto wir müssen ja mal anfangen. Ein kleiner Beitrag also zur bedrohlichen Gesamtproblematik Klima.
Daher müssen u.a. auch kontraproduktive Subventionen auf den Prüfstand, die dem gennannten Ziel entgegen stehen. Genannt sind die Streichung des steuerlichen Dieselvorteils und auch der Wegfall des Dienstwagenprivilegs. Es sei nicht einzusehen, so die Argumentation, dass die kleinen Steuerzahler wie eine Friseuse bspw. den besser bezahlten Dienstwagenfahrern die Prviliegien mitfinanzieren.
Was mich dabei interessiert: wie würde sich das auf die Existenz des Diesels insgesamt auswirken und wie würde das Geschäft bei Mercedes- Benz leiden, und das JS- Geschäft, wenn das Dienstwagenprivileg ersatzlos fällt?
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373 Antworten
Zitat:
@musikgeniesser schrieb am 9. November 2021 um 16:54:40 Uhr:
Moin Martin,
moin Forenten,
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Zitat:
@musikgeniesser schrieb am 9. November 2021 um 16:54:40 Uhr:
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 9. November 2021 um 16:35:36 Uhr:
Danke für die Ausführung - aber wo ist da jetzt die Subventionierung?
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wie ich bereits schrieb: die Subventionierung liegt darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengenommen Steuern sparen und das nur deshalb, weil sie sich einer besonderen Abrechnungsform bedienen.
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Gruß
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Peter
...aber wo genau? ich sehe nicht, dass der Fiskus am Ende weniger hätte...!?
Zitat:
@musikgeniesser schrieb am 9. November 2021 um 16:27:35 Uhr:
Zur Abgeltung müssen 1% des Bruttolistenpreises pro Monat und eine Pauschale pro Entfernungskilometer fiktiv versteuert werden. Damit wird für den Nutzer das Auto viel, viel billiger, als wenn er alles selbst bezahlen müsste. Und für den Arbeitgeber sind alle Aufwendungen Betriebsausgabe.
Erstens ist das bei weitem nicht gesetzt, dass es billiger wird (kommt auf die Randbedingungen an) und zweitens, das habe ich vor einigen Seiten schon gesagt, nur weil es ggf. billiger für den Arbeitnehmer ist, bedeutet das doch nicht, dass der Steuerzahler die Differenz zahlt.
Ein klassischer Dienstwagen mit Privatnutzung ist deshalb so viel billiger, weil er weniger kostet als ein Dienstwagen plus ein Privatwagen. Zwei Autos sind teurer als eines. Und diese Ersparnis kommt allen Seiten zu Gute. Darum lohnt es auch nicht, wenn man mal nachrechnet, wenn ein Dienstauto ausschließlich privat genutzt wird. Würde der Arbeitgeber seinem Angestellten die Kosten die er dafür hat als Lohnerhöhung geben und der Arbeitnehmer noch die 1% sparen, dann kann er normalerweise davon dieses Auto auch locker privat finanzieren. Lohnen tut es dann, wenn der Arbeitgeber von sich aus sagt, er übernimmt einen wesentlichen Teil der Kosten, weil er dem Arbeitnehmer eh einen Dienstwagen stellen muss. Dann kommt der aus zwei mach eins Effekt ins Spiel.
Moin Martin,
moin Forenten,
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Zitat:
@Martin E240T schrieb am 9. November 2021 um 16:55:45 Uhr:
...aber wo genau? ich sehe nicht, dass der Fiskus am Ende weniger hätte...!?
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dass Du das nicht siehst, ist mir klar, das ergab sich schon aus Deiner vorausgegangenen Antwort. Auch Luk2012 haut in diese Kerbe. Das macht es aber nicht richtig. Dazu müsste man ein Beispiel vollständig durchrechnen. Keine Ahnung, ob das im Internet solche Rechner gibt, aber ich könnte es mir vorstellen. Am Ende läuft es immer auf beachtliche Einsparungen hinaus. Das ist ja gerade das Wesen dieser Regelung.
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Andersherum gefragt: nenne mir einen Mitarbeiter, der die Möglichkeit hat, von dieser Firmenwagenregelung Gebrauch zu machen und der stattdessen (nicht zusätzlich und auch nicht, weil er einen Fahrzeugtyp wollte, der kein Bestandteil der Firmenwagenregelung war sondern wirklich einen, der es abgelehnt hat, weil es sich für ihn nicht lohnt) sein Auto privat finanziert. Ein einziger reicht mir. Dann bin ich bereit, über meine Ausführungen noch einmal nachzudenken.
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Gruß
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Peter
Vielen Dank für die auf den Punkt gebrachten Ausführungen. Als Steuer- Laie wieder etwas dazu gelernt.
Interessant, dass irgendwann das Totschlagargument mit der Neiddebatte kam und sachlich entkräftet wurde!
Moin Luk,
moin Forenten,
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Zitat:
@Luk2012 schrieb am 9. November 2021 um 16:58:27 Uhr:
Erstens ist das bei weitem nicht gesetzt, dass es billiger wird (kommt auf die Randbedingungen an) und zweitens, das habe ich vor einigen Seiten schon gesagt, nur weil es ggf. billiger für den Arbeitnehmer ist, bedeutet das doch nicht, dass der Steuerzahler die Differenz zahlt.
Ein klassischer Dienstwagen mit Privatnutzung ist deshalb so viel billiger, weil er weniger kostet als ein Dienstwagen plus ein Privatwagen. Zwei Autos sind teurer als eines. Und diese Ersparnis kommt allen Seiten zu Gute. Darum lohnt es auch nicht, wenn man mal nachrechnet, wenn ein Dienstauto ausschließlich privat genutzt wird. Würde der Arbeitgeber seinem Angestellten die Kosten die er dafür hat als Lohnerhöhung geben und der Arbeitnehmer noch die 1% sparen, dann kann er normalerweise davon dieses Auto auch locker privat finanzieren. Lohnen tut es dann, wenn der Arbeitgeber von sich aus sagt, er übernimmt einen wesentlichen Teil der Kosten, weil er dem Arbeitnehmer eh einen Dienstwagen stellen muss. Dann kommt der aus zwei mach eins Effekt ins Spiel.
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ad 1: das ist gesetzt. Das 1% kannst Du nicht behalten, sondern nur den Nettoanteil. Bei 40% Steuern und Abgaben -- ein brauchbarer Wert -- bleiben Dir nur noch 0,6%. Dafür ein Leasing-Angebot -- ohne Sonderzahlung, ganz wichtig! -- zu finden, dürfte Dir schwerfallen. Ich habe so etwas noch nicht gesehen.
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ad 2: die Frage stellt sich nicht. Niemand nutzt eine Firmenwagenregelung zusätzlich. Man nimmt statt eines Gebrauchtwagens ein Neufahrzeug, aber das ist dann kein zusätzliches.
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Dienstwagen ist nicht gleich Arbeitsmittel. Wenn ein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellen muss, ist es kein Dienstwagen zur privaten Nutzung, sondern ein Arbeitsmittel wie zum Beispiel ein Transporter für einen Handwerker. Das ist hier nicht das Thema.
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Gruß
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Peter
Ist ja schon lustuig was hier abgeht.
Selten soo viele Mails zu einem Thema.
Und das amüsianteste ist, dass die Meißten behaupten, dass sie gar nicht viel sparen würden...
Nur getroffene Hunde heulen.... :D
Die Angst vor der Weltrettung trifft hier wohl einige bis ins Mark....:p
Zitat:
@musikgeniesser schrieb am 9. November 2021 um 17:11:10 Uhr:
Andersherum gefragt: nenne mir einen Mitarbeiter, der die Möglichkeit hat, von dieser Firmenwagenregelung Gebrauch zu machen und der stattdessen (nicht zusätzlich und auch nicht, weil er einen Fahrzeugtyp wollte, der kein Bestandteil der Firmenwagenregelung war sondern wirklich einen, der es abgelehnt hat, weil es sich für ihn nicht lohnt) sein Auto privat finanziert. Ein einziger reicht mir. Dann bin ich bereit, über meine Ausführungen noch einmal nachzudenken.
Dann fange ich mal an: ich bin genau so einer, der statt des Firmenwagens die Bruttopauschale nimmt und sich das Fahrzeug selbst beschafft. Dienstfahrten stelle ich dem Finanzamt mit der km-Pauschale in Rechnung. Selbstverständlich habe ich alles komplett durchgerechnet und in meinem (!) konkreten Fall ist die Rechnung +/- 0 Euro. Ich mache es trotzdem, damit ich mich beim Fahrzeug komplett frei entscheiden kann und keinen Regularien unterliege.
Ich bin sicher nicht der einzige, auf den das zutrifft.
Ganz nebenbei geht dabei ein Mehrverbrauch immer zu meinen Lasten. Trotzdem halte ich nix davon die Regelung abzuschaffen. Allein durch die Verwendung des Wortes "Privileg" aus einer politischen Richtung wird leider wieder eine Neiddebatte angefeuert, um sich Rückhalt aus Bevölkerungsschichten zu holen, die dafür empfänglich sind.
Gruß
FilderSLK
Zitat:
@musikgeniesser schrieb am 9. November 2021 um 17:11:10 Uhr:
[…] Am Ende läuft es immer auf beachtliche Einsparungen hinaus. Das ist ja gerade das Wesen dieser Regelung.
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Andersherum gefragt: nenne mir einen Mitarbeiter, der die Möglichkeit hat, von dieser Firmenwagenregelung Gebrauch zu machen und der stattdessen (nicht zusätzlich und auch nicht, weil er einen Fahrzeugtyp wollte, der kein Bestandteil der Firmenwagenregelung war sondern wirklich einen, der es abgelehnt hat, weil es sich für ihn nicht lohnt) sein Auto privat finanziert. Ein einziger reicht mir. Dann bin ich bereit, über meine Ausführungen noch einmal nachzudenken.
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Gruß
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Peter
Hi Peter,
schön, dass du dir die Zeit nimmst dich auch mit den Kritischen auseinander zu setzen :-)
Mein Arbeitskollege bei einem großen Zulieferer hat ernsthaft überlegt einen 5er privat zu leasen statt das Firmenwagenangebot anzunehmen, weil bei 1% und 15KM Arbeitsweg (Entfernung) das unterm Strich für ihn als Wenigfahrer billiger gewesen wäre.
Er hat sich dann doch für einen Firmenwagen entschieden, weil er nun den 5er als Hybrid nimmt und dann nur noch 0,5% versteuern muss und somit 100€ im Monat spart.
Dass die 0,5%-Regelung für elektrifizierte Fzg. falsch ist (Subvention einer Technologie und somit Wettbewerbsverzerrung mit Steuergeldern) ist klar und muss nicht diskutiert werden.
Aber mit 1% wäre er signifikant teurer unterwegs gewesen.
Soviel zum Beispiel.
Dass ich nicht als „betroffener Hund“ schreie habe ich ja oben schon kund getan.
Dass manche Firmenwagenfahrer billiger fahren, als mit einem Privatfzg. stelle ich ebenfalls nicht in Abrede.
Nur konnte mir bisher niemand vorrechnen oder plausibel erklären, wie damit die Steuerkassen (also die Allgemeinheit) benachteiligt werden und wie man mit einem Verbot die Umwelt retten will.
Mit fehlen hier die schlagkräftigen Argumente auf den letzten 7 Seiten (ich hoffe ich hab nichts übersehen).
Gegenrechnungen gibt es statt dessen einige…
Viele Grüße
Martin
Zitat:
@musikgeniesser schrieb am 9. November 2021 um 17:29:55 Uhr:
Moin Luk,
moin Forenten,
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Zitat:
@musikgeniesser schrieb am 9. November 2021 um 17:29:55 Uhr:
ad 1: das ist gesetzt. Das 1% kannst Du nicht behalten, sondern nur den Nettoanteil. Bei 40% Steuern und Abgaben -- ein brauchbarer Wert -- bleiben Dir nur noch 0,6%. Dafür ein Leasing-Angebot -- ohne Sonderzahlung, ganz wichtig! -- zu finden, dürfte Dir schwerfallen. Ich habe so etwas noch nicht gesehen.
Das Mehrgehalt bei Firmenwagenverzicht wird aber mehr als nur 1% des Bruttolistenpreises betragen - sogar sehr viel mehr, wenn ich mir das bei meinem Kollegen (siehe oben) so anschaue, da ja auch die Ersparnisse beim Arbeitgeber viel größer sind…
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 9. November 2021 um 19:28:29 Uhr:
Das Mehrgehalt bei Firmenwagenverzicht wird aber mehr als nur 1% des Bruttolistenpreises betragen - sogar sehr viel mehr, wenn ich mir das bei meinem Kollegen (siehe oben) so anschaue, da ja auch die Ersparnisse beim Arbeitgeber viel größer sind…
Kann ich ebenfalls voll bestätigen aus der Praxis. Das wird aber in den fiktiven Rechnungen der Kritiker nicht berücksichtigt.
Gruß
FilderSLK
Man muss natürlich zum Schutz der „Kritiker“ auch erwähnen, dass das nicht immer so war: vor 10 Jahren bekam man an Stelle der Gehaltserhöhung eben nen Firmenwagen: der war aber alternativlos. Verweigerte man musste msn eben mit seinem bisherigen Gehalt leben.
Zitat:
Andersherum gefragt: nenne mir einen Mitarbeiter, der die Möglichkeit hat, von dieser Firmenwagenregelung Gebrauch zu machen und der stattdessen (nicht zusätzlich und auch nicht, weil er einen Fahrzeugtyp wollte, der kein Bestandteil der Firmenwagenregelung war sondern wirklich einen, der es abgelehnt hat, weil es sich für ihn nicht lohnt) sein Auto privat finanziert. Ein einziger reicht mir. Dann bin ich bereit, über meine Ausführungen noch einmal nachzudenken
Soll ich dir jetzt Namen und Telefonnummern liefern? Ich kenne nicht wenige. Man muss es sich genau zusammenrechnen: Versteuerung + Gehaltsverzicht (Car Allowance). Insbesondere wenn man nicht so viel fährt, lohnt es sich schnell nicht. Diejenigen greifen dann gerne zu den vielen Privatleasingdeals, die es die letzten Jahre so gab und fahren günstiger.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@HSV-Michi schrieb am 9. November 2021 um 17:16:12 Uhr:
Vielen Dank für die auf den Punkt gebrachten Ausführungen. Als Steuer- Laie wieder etwas dazu gelernt.
Interessant, dass irgendwann das Totschlagargument mit der Neiddebatte kam und sachlich entkräftet wurde!
nur stimmt's sachlich schlicht nicht. Als Steuerrechtler kann ich nur die Stirn runzeln, was hier von Einigen geschrieben wird. Hier wird meist nur verengt auf den Arbeitnehmer geschaut, aber nicht das gesamte Konstrukt betrachtet.
Viele Grüße
Peter