F48 XDrive Reifen mit/ohne Sternmarkierung ?

BMW X1 F48

Moin,

Leidiges Thema: Reifensuche..
Ich brauche aktuell vier neue Sommerreifen, bin aber kein Freund von RunFlat. Da ich noch ein Jahr Premium Selection Garantie habe, bin ich ja mehr oder weniger verpflichtet Reifen mit Run Flat und somit mit Sternmarkierung zu kaufen. Nun zu meiner Frage:
wie seht ihr das? Lieber Reifen mit Sternmarkierung kaufen für etwaige, hoffentlich nicht nötige Kulanzanträge oder Auf die Sternmarkierung verzichten und das restliche Jahr hoffen, dass alles gut geht?

Fahrzeug: BMW X1 25i F48 XDrive
Baujahr: 2017

Vielen Dank!

42 Antworten

Zitat:

@Ebble schrieb am 23. Mai 2024 um 23:55:49 Uhr:


... Nur so als Empfehlung.

Deine Empfehlungen lege da ab wo die Sonne selten hinscheint.

Das hier:

"Bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen, die BMW leider auf das zulässige Minimum von einem Jahr begrenzt"

ist eine Lüge, wer sowas wissentlich falsch behauptet demzufolge ein Lügner und das Ganze dient ausschließlich dazu, gegen den Hersteller zu hetzen.

Egasl wieviele Seiten man dafür vollschwurbelt.

Ich habe 2021 einen BMW von BMW gekauft. Zitat aus dem Kaufvertrag:

"BMW Allgemeine Geschäftsbedingungen

(...)

"VI. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren
in einem Jahr
ab Auslieferung des Kaufgegenstandes
an den Kunden." (...)

2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der
Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 3
gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers,... (...)"

@Spi95 Quizfrage an Dich:

Wer von uns beiden ist jetzt der Hohlschwätzer oder der Lügner?

P.S.: Siehe auch Nr. 10 in https://www.anwalt.de/.../...echte-beim-gebrauchtwagenkauf_132789.html

@Ebble Du vergisst den BMW Qualitätsbrief - oder gibt es den etwa nicht mehr?

Lieber @BMWxdriverx1

Du meinst also in einem etwaigen "BMW Qualitätsbrief" hätte das Gegenteil dessen gestanden, was in meinem Original-BMW-Kaufvertrag steht? Wäre das nicht sehr eigenartig?

Aber sei versichert: Ich habe ohnehin niemals einen "BMW-Qualitätsbrief" erhalten - was immer auch das sein mag.

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Deshalb nennt sich das eine ja auch Neuwagengewährleistung und das andere Gebrauchtwagengarantie.

Allerdings besagt der BMW Qualitätsbrief:

"Durch Eigentumswechsel an dem Fahrzeug gehen die vorstehenden Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Ersatzmobilität auf den neuen Eigentümer über."

Den findet man übrigens Online, auf Papier ausgehändigt bekommt man schon seit Jahren nix mehr (völlig zurecht).

@Ebble Dann informier dich doch erstmal. BMW gibt bei Neuwagen 2+1 Gewährleistung.
Bei Gebrauchtwagen ist es nicht unüblich die Gewährleistung auf ein Jahr zu begrenzen.

@Xentres
Nein, das "eine" nennt sich nicht "Neuwagengewährleistung" und das "andere" "Gebrauchtwagengarantie".

Auch und vor allem beim Gebrauchtwagenkauf gibt es eine zwingende gesetzliche Gewährleistung. Und regelmäßig gibt es dabei auch noch zusätzlich eine freiwillige Garantie des Verkäufers.

Es ist also nicht so wie Deine Formulierung suggeriert, dass es (nur) beim Neuwagenkauf eine gesetzliche Gewährleistung gibt und (nur) beim Gebrauchtwagenverkauf eine Garantie. Es gibt beide Formen der Haftung für beide Formen von Kauf.

Gewährleistung ist dabei eine gesetzlich verpflichtende, umfassende Haftung des Herstellers für Mängel der Kaufsache - auch gern als "Sachmängelhaftung" bezeichnet.

Garantie ist etwas völlig anderes, nämlich eine freiwillige Haftungsübernahme des Herstellers für Mängel der Kaufsache.

Die Begriffe werden von Laien oft durcheinander gebracht. Auch deshalb wohl, weil Hersteller oft selbst die Begriffe nicht sauber trennen und - absichtlich? - zur Begriffsverwirrung beitragen, indem sie die Garantie auch als "Gewährleistung" bezeichnen.

Beim Gebrauchtwagenkauf von BMW selbst - und um diesen geht es hier - reduziert BMW regelmäßig seine gesetzliche Haftung (Gewährleistung) auf das absolute gesetzliche Minimum - nämlich auf 1 Jahr.

Eigentlich sieht das Gesetz 2 Jahre Haftung vor, die deutsche Rechtsauslegung der europäischen Normen erlaubt jedoch einmal mehr verbraucherunfreundlich eine Verkürzung auf 1 Jahr und davon macht leider auch der sogenannte Premiumhersteller BMW Gebrauch.

Gleichzeitig gibt BMW beim Gebrauchtwagenverkauf auch eine Garantie. Auch diese Garantie gibt BMW aber leider seinen Käufern regelmäßig nur für 1 Jahr.

Einen wirklichen Wert hat von beiden Haftungen am Ende ohnehin oft nur die gesetzliche Gewährleistung. Die zusätzliche einjährige "Garantie" könnte sich BMW ebenso gut sparen. Denn die Garantie ist aufgrund vieler Ausnahmen löchrig wie ein Schweizer Käse. Ein Beispiel:

Bei meinem Kleinen war rund ein halbes Jahr nach Kauf und im Alter von gerade einmal 3,5 Jahren und 30.000 km Laufleistung der Akku für die SOS-Telematik kaputt. Ein Mangel, der bekanntlich bei sehr vielen X1 und auch bei anderen BMW wenige Jahre nach Herstellung auftritt. Kostenpunkt der Reparatur aktuell rund 1.200 Euro für ein Bauteil im Wert von rund 50 Euro.

Als ich den Wagen durch BMW reparieren lassen wollte, wurde mir vom Werkstattmeister erst vorgehalten, dass Batterien sowieso nicht von der Garantie abgedeckt seien und dass der Wagen (wegen Ölwechsels in freier Werkstatt) nicht "scheckheftgepflegt" sei. Beides zunächst völlig richtig. Und rechtlich irrelevant. Denn hier kann sich der Hersteller wegen der gesetzlichen Haftung nicht aus der Verantwortung stehlen. Er muss den Mangel beheben.

Lange Rede, kurzer Sinn: Beim Gebrauchtwagenkauf von BMW gibt es regelmäßig nur 1 Jahr lang eine Haftung für Mängel der Kaufsache. Und zwar sowohl aufgrund Gesetzes nur 1 Jahr lang, als auch aufgrund von Garantie nur 1 Jahr lang. Das gilt jedenfalls beim typischen Gebrauchtwagenkauf von BMW: dem Kauf eines typischerweise 3 Jahre alten Leasingrückläufers.

Versuch doch auch einmal, kurze Rede u. sinnvoller Sinn bitte.

Ich habe meinen (xdrive 20i) mit Allwetter Reifen gekauft und habe Premium Selection (24 Monate Garantie ) und die haben keine Sternmarkierung.

Dann wird man Dir in der Garantiezeit das Fehlen der Sternmarkierung schwerlich vorhalten können :-). Idealerweise steht die genaue Bezeichnung der Reifen irgendwo im Kaufvertrag...
Sind es denn Runflat-Reifen?
Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer einfach andere aufgezogen und sich dabei nicht an den Sternchen-Krampf gehalten. Und BMW war der Profit beim Wiederverkauf möglicherweise wichtiger als die Handbuch-konforme Ausstattung, die einen Reifentausch erfordert hätte...

Zitat:

@Ebble schrieb am 6. April 2025 um 17:46:14 Uhr:


Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer einfach andere aufgezogen und sich dabei nicht an den Sternchen-Krampf gehalten.

Sternchen-Krampf. Volle Zustimmung. Mit welchen Sachen sich BMW um unsere Reifen zu kümmern müssen glaubt. Ich ziehe auf was mir diverse Test aussagen und ob die Sterne oder nicht haben, geschenkt (vorsichtig ausgedrückt... (mach ich übringens seit mehr als 60 Jahren so)

Zitat:

@freetime schrieb am 6. April 2025 um 18:55:30 Uhr:



Zitat:

@Ebble schrieb am 6. April 2025 um 17:46:14 Uhr:


Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer einfach andere aufgezogen und sich dabei nicht an den Sternchen-Krampf gehalten.
(...) Mit welchen Sachen sich BMW um unsere Reifen zu kümmern müssen glaubt. (...)

Kann es sein, dass die nur "unser Bestes" wollen ? 😕😁😁😁

Zumindest hat mich dieser Thread bisher nicht erkennen lassen, dass es dabei um etwas anderes ginge. Ausgenommen vielleicht tatsächlich die absichtliche Kombination unterschiedlicher Neureifen auf den beiden Achsen - was eher recht ungewöhnlich sein dürfte. Und selbst da dürfte es nach meinem Verständnis nur um die Allrad-Fahrzeuge gehen. Die Sdrive dürften von der Thematik doch gar nicht betroffen sein?

So oder so: Ich finde, dass auch xdrive so konzipiert sein sollte, dass unterschiedliche Reifenumfänge (in normalem Maß!) unschädlich für die Bauteile sein sollte.

Ich habe nur durch Zufall mal erfahren, dass der Unterschied wohl nicht mehr als 2 mm betragen sollte. Das kann schon mal zusammenkommen, wenn man Ganzjahresreifen nicht axial tauscht.

Zitat:

@Ebble schrieb am 6. April 2025 um 17:46:14 Uhr:


Dann wird man Dir in der Garantiezeit das Fehlen der Sternmarkierung schwerlich vorhalten können :-). Idealerweise steht die genaue Bezeichnung der Reifen irgendwo im Kaufvertrag...
Sind es denn Runflat-Reifen?
Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer einfach andere aufgezogen und sich dabei nicht an den Sternchen-Krampf gehalten. Und BMW war der Profit beim Wiederverkauf möglicherweise wichtiger als die Handbuch-konforme Ausstattung, die einen Reifentausch erfordert hätte...

Keine Run Flat Reifen.

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