F48 XDrive Reifen mit/ohne Sternmarkierung ?
Moin,
Leidiges Thema: Reifensuche..
Ich brauche aktuell vier neue Sommerreifen, bin aber kein Freund von RunFlat. Da ich noch ein Jahr Premium Selection Garantie habe, bin ich ja mehr oder weniger verpflichtet Reifen mit Run Flat und somit mit Sternmarkierung zu kaufen. Nun zu meiner Frage:
wie seht ihr das? Lieber Reifen mit Sternmarkierung kaufen für etwaige, hoffentlich nicht nötige Kulanzanträge oder Auf die Sternmarkierung verzichten und das restliche Jahr hoffen, dass alles gut geht?
Fahrzeug: BMW X1 25i F48 XDrive
Baujahr: 2017
Vielen Dank!
42 Antworten
Also Allwetterreifen mit * Markierung hab ich tatsächlich auch nicht gefunden. Falls jemand doch welche auf seinem X fährt, würde mich das echt interessieren.
Zitat:
@Volkan.C schrieb am 14. Mai 2024 um 19:39:45 Uhr:
Also Allwetterreifen mit * Markierung hab ich tatsächlich auch nicht gefunden. Falls jemand doch welche auf seinem X fährt, würde mich das echt interessieren.
Ich würde auch gerne wissen, ob sowas mittlerweile vorhanden ist. Wenn ich die Forum-Suche nutze, finde ich nur Beiträge vor 2022 wo andere User keine GJR mit * gefunden haben.
Also laut mehreren Reifenhändler wurde mir bestätigt, dass die angeblich für 19 Zoll GJR keine * Markierung haben. Deshalb wurde mir immer wieder geraten, auf Premiumreifen zurückzugreifen. Der andere Reifenhändler war sogar soweit, dass ich bei Ihm sogar unterschreiben soll, falls ich mich für die Reifen entscheiden sollte und er für nichts haftet (angeblich VTG kann platzen).
Was kann "platzen"? Das Verteilergetriebe??? Das wird ja immer abenteuerlicher.
Ich habe keine Ahnung, ob meine GJ-Reifen (Michelin Crossclimate 2, Non-Runflat) eine "Sternmarkierung" haben.
Trotzdem wurde seinerzeit mit genau entsprechender Bereifung (in hervorragendem Zustand mit marginalem Profiltiefenunterschied von hochgerechnet vielleicht 0.2 mm) das Automatikgetriebe (nicht das VTG) auf Kulanz getauscht.
Die Bereifung mit oder ohne Sternmarkierung war da keine Sekunde jemals ein Thema.
Das schließt natürlich nicht aus, dass andere BMW Niederlassungen sich nicht trotzdem an derartigen absurden Argumentationen versuchen könnten.
Das dürfte rechtlich unhaltbar sein, soweit es um gesetzliche Gewährleistung geht. Bei den von Haus aus schwachen vertraglichen Garantieansprüchen und erst recht natürlich bei Kulanz könnte das aber theoretisch ein Punkt werden, sofern er in den Garantiebedingungen "anklingt". Wo steht dort etwas zu "Sternmarkierungen"?
Und wo steht eigentlich überhaupt, dass beim F48 oder gar generell bei BMW mit xDrive nur Reifen mit "Sternmarkierung" montiert werden dürfen?
Edit:
Im der amtlichen Zulassungsbescheinigung (KFZ-Schein) steht jedenfalls nichts von "Sternchen". Es kann aber sein, dass die Sterne in der CoC stehen. Ich meine, dort Sternchen gesehen zu haben. Bei diesen Sternchen stellt sich aber die Frage, ob nicht dir amtlichen Zulassungsbescheinigung das maßgeblichere Dokument ist, ob derartige auf Absprachen mit Reifenherstellren beruhenden Eintragungen nicht ein schwerer Verstoß gegen Wettbewerbsrecht sind und drittens, ob derartige exotische Eintragungen überhaupt eine Aussagekraft entfalten dürfen. 99% aller Kfz-Laien können mit einem Sternchen inzer der Reifendimensiin ebenso wenig anfangen wie jedem beliebigen Satzzeichen sonst auch...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Ebble schrieb am 15. Mai 2024 um 05:14:42 Uhr:
Was kann "platzen"? Das Verteilergetriebe??? Das wird ja immer abenteuerlicher.Ich habe keine Ahnung, ob meine GJ-Reifen (Michelin Crossclimate 2, Non-Runflat) eine "Sternmarkierung" haben.
Trotzdem wurde seinerzeit mit genau entsprechender Bereifung (in hervorragendem Zustand mit marginalem Profiltiefenunterschied von hochgerechnet vielleicht 0.2 mm) das Automatikgetriebe (nicht das VTG) auf Kulanz getauscht.
Die Bereifung mit oder ohne Sternmarkierung war da keine Sekunde jemals ein Thema.
Das schließt natürlich nicht aus, dass andere BMW Niederlassungen sich nicht trotzdem an derartigen absurden Argumentationen versuchen könnten.
Das dürfte rechtlich unhaltbar sein, soweit es um gesetzliche Gewährleistung geht. Bei den von Haus aus schwachen vertraglichen Garantieansprüchen und erst recht natürlich bei Kulanz könnte das aber theoretisch ein Punkt werden, sofern er in den Garantiebedingungen "anklingt". Wo steht dort etwas zu "Sternmarkierungen"?
Und wo steht eigentlich überhaupt, dass beim F48 oder gar generell bei BMW mit xDrive nur Reifen mit "Sternmarkierung" montiert werden dürfen?
Edit:
Im der amtlichen Zulassungsbescheinigung (KFZ-Schein) steht jedenfalls nichts von "Sternchen". Es kann aber sein, dass die Sterne in der CoC stehen. Ich meine, dort Sternchen gesehen zu haben. Bei diesen Sternchen stellt sich aber die Frage, ob nicht dir amtlichen Zulassungsbescheinigung das maßgeblichere Dokument ist, ob derartige auf Absprachen mit Reifenherstellren beruhenden Eintragungen nicht ein schwerer Verstoß gegen Wettbewerbsrecht sind und drittens, ob derartige exotische Eintragungen überhaupt eine Aussagekraft entfalten dürfen. 99% aller Kfz-Laien können mit einem Sternchen inzer der Reifendimensiin ebenso wenig anfangen wie jedem beliebigen Satzzeichen sonst auch...
Ich glaube tatsächlich, dass das damals in den Garantiebedingungen hinterlegt worden ist sowie dass die Reifen die *Markierung haben müssen und RunFlat.
Da ich noch bis knapp September oder Oktober 2025 Premium Selection Garantie habe muss ich mich diesbezüglich nochmal beim freundlichen informieren. Ich weiß aber tatsächlich bis dato nicht, ob es die 245 40 19 Zoll Reifen mit * tatsächlich auf dem Markt gibt und ob sich RunFlat überhaupt lohnt oder nicht.
Ich habe von einem Reifenhändler meines Vertrauens am Telefon ein Angebot erhalten. Für nagelneue GJR !!ohne!! * Markierung sowie Non RunFlat mit Einbau für knappe 700 Euro und die Marke war soweit ich mich erinnere Conti oder Hankook.
Der * sagt aus, dass es sich um von BMW freigegebene Reifen mit erfüllten Erstausrüster - Anforderungen handelt und sonst nichts.
Die Reifengarantie hat man bei * auch nur, wenn man sie bei BMW gekauft hat. Meiner Meinung nach tut es ein Reifen ohne Stern auch. Den Aufpreis (1x für *, 1x für BMW-Händler) ist es mir nicht wert.
Es gibt aber auch BMW-Händler, welche die Reifen (auch mit Sternmarkierung) zu marktüblichen Preisen anbieten
https://www.leebmann24.com/de/de/collection/bmw-sommerreifen-10409
Zitat:
@peru1010 schrieb am 17. Mai 2024 um 08:52:34 Uhr:
Es gibt aber auch BMW-Händler, welche die Reifen (auch mit Sternmarkierung) zu marktüblichen Preisen anbietenhttps://www.leebmann24.com/de/de/collection/bmw-sommerreifen-10409
Ich glaube eher, dass die 245 40 19 Dimension als GJR nicht anbieten bzw. ich habe nichts gefunden.
Ich verzichte eher auf * Markierung und fahre lieber qualitativ bekannte Marken.
Die Garantie hast du aber nur, wenn der BMW-Händler auch montiert...
@Volkan.C Entscheidend wäre für mich, worauf sich die Einschränkung bezieht. Wenn sie nur die Garantie zu den Reifen betrifft, wäre das aus meiner Sicht ein völlig uninteressanter Punkt. Dass mit den Reifen etwas nicht in Ordnung ist und diese vorzeitig aufgrund von Qualitätsmängeln kaputt gehen, dürfte äußert selten der Fall sein. Und bei einem Nagel, der die Reifen perforiert, nützt Dir die Garantie sowieso nichts. Wozu also eine Garantie für die Reifen?
Falls BMW in seinen Garantiebedingungen aber die Garantie auch für andere Bauteile unter den Vorbehalt der Nutzung von Stern-Reifen stellt - zum Beispiel sich von Haftung für Getriebeschäden freistellen möchte, sieht es anders aus.
So unseriös wird es aber nicht sein? Stellt sich auch die Frage, ob das vor Gericht Bestand hätte...
Zitat:
@Ebble schrieb am 18. Mai 2024 um 21:25:53 Uhr:
@Volkan.C Entscheidend wäre für mich, worauf sich die Einschränkung bezieht. Wenn sie nur die Garantie zu den Reifen betrifft, wäre das aus meiner Sicht ein völlig uninteressanter Punkt. Dass mit den Reifen etwas nicht in Ordnung ist und diese vorzeitig aufgrund von Qualitätsmängeln kaputt gehen, dürfte äußert selten der Fall sein. Und bei einem Nagel, der die Reifen perforiert, nützt Dir die Garantie sowieso nichts. Wozu also eine Garantie für die Reifen?Falls BMW in seinen Garantiebedingungen aber die Garantie auch für andere Bauteile unter den Vorbehalt der Nutzung von Stern-Reifen stellt - zum Beispiel sich von Haftung für Getriebeschäden freistellen möchte, sieht es anders aus.
So unseriös wird es aber nicht sein? Stellt sich auch die Frage, ob das vor Gericht Bestand hätte...
Darum geht es ja. Falls irgendetwas passieren sollte, bin ich stark der Meinung, dass die sich quer stellen werden. Schon allein als ich eine Fehlermeldung bezüglich Airbag hatte, haben die versucht sich quer zu stellen und nachdem ich meinte, dass ich meinen Anwalt einschalten werde, dann hat auf einmal alles geklappt.
Die Fehlermeldung erschien damals 3 Monate nach dem Kauf beim freundlichen Autohaus.
Nichts desto trotz werde ich keine Reifen mit * Markierung kaufen und werde mit GJR weiterfahren.
Ich glaube, es kommt sehr auf die jeweilige Niederlassung oder die jeweiligen Ansprechpartner an.
Ich habe sehr unterschiedliche Erfahrungen mit BMW gemacht. Aber die bloße Tatsache, dass es eine derartige Klausel in den Garantiebedingungen überhaupt gibt, spricht aus meiner Sicht leider nicht für BMW.
BMW darf ersichtlich aus rechtlichen Gründen für die Betriebszulassung nicht bestimmte Reifenhersteller vorgeben, sondern nur die allgemeinen Eigenschaften der Reifen. Das Auto muss so hergestellt sein, dass es mit allen Reifen, die die allgemeinen Spezifikationen erfüllen, verkehrssicher betrieben werden kann.
Bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen, die BMW leider auf das zulässige Minimum von einem Jahr begrenzt, würde es daher sowieso nicht funktionieren können, auf die Nutzung einer "falschen" Reifenmarke als angeblicher Ursache fehlender Spurtreue, eines Motorschadens oder defekten Getriebes zu verweisen.
Falls die Klausel also wirklich dazu dienen soll, um dem Käufer Ansprüche aus den privatrechtlichen Garantiebedingungen (im eventuell zweiten oder dritten Jahr, also nach Ablauf der gesetzlichen Ansprüche) einer Garantie für andere Bauteile als die Reifen selbst unter Berufung auf die falschen Reifen vorenthalten zu können, erscheint mir das eines seriösen Autoherstellers unwürdig.
Zitat:
@Ebble schrieb am 19. Mai 2024 um 05:26:41 Uhr:
Bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen, die BMW leider auf das zulässige Minimum von einem Jahr begrenzt
Kannst du hier mal was anders verbreiten ausßer endlosem Geschwurbel, Lügen und Hetze gegen den Hersteller ?
Du machst das F48 Forum schwer erträglich.
@Spi95 BMW-Groupie, das für das Stören und Stänkern bei für die Marke unliebsamen Themen bezahlt wird? Oder BMW-Boy, der sachliche Kritik am Goldenen Kalb nicht ausstehen kann? Vorsicht übrigens mit beleidigenden Zuschreibungen wie "Lügen". Das könnte ins Auge gehen ... Nur so als Empfehlung.
Also ich muss echt sagen, dass das tatsächlich auf die Niederlassung ankommt.
Bei uns im Umkreis wollten die Freundlichen tatsächlich die Schuld auf mich schieben bzgl Airbagfehler.
Dann 50km Umkreis eine andere Niederlassung, absolut freundlich und entgegenkommend.
Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass die auch sagen werden, dass das absolut eine Pflicht ist die Markierung am Reifen zu haben.
Absolut Schwachsinn!!!
Es beruht sich auf deren Weiterempfehlung und somit können Sie sagen, dass man sich nicht an die Angaben bzw. deren Empfehlung gehalten hat. Es hat halt etwas damit zu tun, sodass Sie sich rausreden können.
Mir wurde auch damals abgeraten, Zubehörfelgen zu erwerben, da die ET45 und 8,5x19 nicht passen würde und laut deren Katalog ich mich doch bitte an die Werksangaben halten solle.
Warum? Die Aussage war schon zu denken. Sie werden tatsächlich Probleme mit dem XDrive haben und es wird auf jeden Fall danach teuer.
Lange Rede kurzer Sinn: Vorteile gibt es definitiv aber ich werde mich nicht nach deren Richtlinien bzw. Empfehlungen mein Auto nach deren Wunsch richten.
Da gebe ich dem @Ebble definitiv in vielen Sachen recht. Man kann sein Service gerne bei einer BMW Niederlassung machen aber wenn es darauf ankommt, werden die sagen, dass das Fahrzeug schon zu alt wäre und man keine Kulanz akzeptiert bzw. berücksichtigen kann.