F13 Kauf Empfehlung

BMW 6er F13 (Coupe)

Hallo

Und zwar habe ich Paar Fragen an die die es besser wissen wie ich. Ich habe ein Angebot von meinen Freundlichen bekommen für eine F13 640i 12 Monate Alt und gerade mal 9.000km drauf mit Voll Ausstattung NP lag bei 115.000€
Ich würde ihn für 66.900€ bekommen und ich wollte euch Fragen wie es mit den Wertverlust um die F13 steht? Ich weiß dass ihr nicht wahrsagen könnt aber bin für jede Antwort Dankbar.
Ich fahre Jährlich um die 20.000km und habe vor das Auto die nächsten 2 Jahre zu fahren.
Dann währ der Wagen 3 Jahre alt und hätte 50.000km drauf.

MfG AK

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SixDriver640



Zitat:

Original geschrieben von mfre


Eine üble Geschichte, die du da erlebt hast.
Nur mal so ein Beispiel der Nacharbeit von BMW wegen der fehljustierten Kofferraumhaube (wegen Kontaktspur auf dem hinteren Stoßfänger, siehe angehängtes Bild des Zustandes nach der angeblichen Mängelbeseitigung).

Die Kofferraumhaube wurde so justiert, dass die Seitenlinie der Karosserie zueinander verspringt; auch im Bereich der Heckleuchte stimmen die Karosserielinien nicht mehr. Die Fahrerseite sieht identisch aus. Das wird als Mängelbeseitigung präsentiert. Ich nenne das nicht fachgerechte Arbeit. Da wird jetzt kommende Woche zum dritten Mal daran "gearbeitet". Mal schauen ...

Liebe Grüße

Ralph

Hallo zusammen

Also ich hatte ja erst 5 neue 6er . Aber so ein Problem hatte ich noch nie !

Der rote Strich stört wirklich ....

Zitat:

Original geschrieben von SixDriver640



Zitat:

Original geschrieben von mfre


Eine üble Geschichte, die du da erlebt hast.
Nur mal so ein Beispiel der Nacharbeit von BMW wegen der fehljustierten Kofferraumhaube (wegen Kontaktspur auf dem hinteren Stoßfänger, siehe angehängtes Bild des Zustandes nach der angeblichen Mängelbeseitigung).

Die Kofferraumhaube wurde so justiert, dass die Seitenlinie der Karosserie zueinander verspringt; auch im Bereich der Heckleuchte stimmen die Karosserielinien nicht mehr. Die Fahrerseite sieht identisch aus. Das wird als Mängelbeseitigung präsentiert. Ich nenne das nicht fachgerechte Arbeit. Da wird jetzt kommende Woche zum dritten Mal daran "gearbeitet". Mal schauen ...

Liebe Grüße

Ralph

Dann hätte ich den Cayenne von mir erst gar nicht in Leipzig entgegen nehmen sollen??

Das da die spaltmaße jetzt nicht perfekt abgestimmt ist, sollte keine Tragödie sein oder?

Für mich sind die Vielzahl der Mängel, die tagelangen Werkstattaufenthalte, die Unfähigkeit von BMW, Mängel auch zu beseitigen und der unfreundliche, unprofessionelle Umgang mit mir als Kunde die Tragödie. Ich lege viel Geld für ein solches Fahrzeug auf den Tisch und darf dann wohl auch die werblich suggerierte Qualität erwarten, oder?

Liebe Grüße

Ralph

Ich finde das Angebot wirklich ordentlich.
Was Mängel angeht hatte ich mit BMW nie größere Probleme.
Beim X6 hatte ich etwas Bedenken, weil der Wagen ja in den USA gebaut wird.
Es war alles in Ordnung und auch nach 3 Jahren gab es keinen einzigen Mangel.

Wenn ich da an unsere Firmenfahrzeuge mit den Ringen oder dem Blitz denke...;-)

Grüße
Andreas

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Zitat:

Original geschrieben von SixDriver640


Für mich sind die Vielzahl der Mängel, die tagelangen Werkstattaufenthalte, die Unfähigkeit von BMW, Mängel auch zu beseitigen und der unfreundliche, unprofessionelle Umgang mit mir als Kunde die Tragödie. Ich lege viel Geld für ein solches Fahrzeug auf den Tisch und darf dann wohl auch die werblich suggerierte Qualität erwarten, oder?

Liebe Grüße

Ralph

Natürlich darfst du die Qualität erwarten, denn schließlich hast du auch für diese Qualität bezahlt.

Und ich verstehe es nicht, warum BMW hier so vorgeht, wirklich untypisch für BMW.

Willst Du jetzt wirklich zu einem Anwalt gehen, oder sucht du nach einer anderen Lösung?

Liebe Grüße

bmw_liebhaber01

Die Sachen waren zur Beweissicherung bereits bei einem vereidigten Sachverständigen, der die Mängel dokumentiert hat und liegen nun bei einem Anwalt, der auf mein "Go" wartet. Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist ausgesprochen. BMW hat letztmalig kommende Woche die Möglichkeit, die vorhandenen Mängel abschließend zu beseitigen. Bei den letzten Arbeiten war es zudem leider so, dass ich das Fahrzeug mit neuen, vorher nicht vorhandenen Mängeln zurückerhalten habe. Irgendwann muss es auch zu einem Ende kommen.

Nur mal so, ein Auszug aus einem bereits ergangenen Urteil zu einem vergleichbaren Sachverhalt (es ging um einen Jaguar XKR Cabrio, die fett gesetzten Stellen sind die relevanten Stellen):

Kammergericht Berlin, Az: 12 U 35/08, Urteil vom 27.07.2009

...

"2. Das von der Beklagten für die Leasinggeberin an die Klägerin ausgelieferte Fahrzeug war mangelhaft und berechtigte die Klägerin zum Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß den §§ 437, 440, 323 BGB, ohne dass sie der Beklagten eine weitere Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen musste.
a. Nach dem Ergebnis der in der Berufungsinstanz durchgeführten Beweisaufnahme, die erforderlich wurde, weil das Landgericht den Beweisantrag der Klägerin nicht gemäß § 296 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen hatte, sondern den Zeugen lediglich nicht geladen hat, was einer Zurückweisung nicht gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1979 – VIII ZR 221/78 – NJW 1980, 343), steht fest, dass sich das Fahrzeug im Zeitraum zwischen Auslieferung Mitte Oktober 2004 und Mai 2006 insgesamt mindestens neun Mal wegen unterschiedlicher Mängel in der Werkstatt befand, wobei sich das Fahrzeug allein sechs Mal in der … Vertragswerkstatt … zur Ausführung von Garantiearbeiten befand. Der Zeuge …, der auch im Zeitraum 2004 bis 2006 bereits bei der … tätig war, hat in seiner Aussage bekundet, dass ausweislich des von ihm überreichten Ausdrucks aus dem Betriebssystem der Werkstatt an sechs Terminen Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt wurden, weil entweder die Warnlampe des Traktionskontrollsystems DSC aufleuchtete oder die Motorwarnlampe eine Fehlfunktion des Motors aufzeigte. Dabei wurden ausweislich der durch den Zeugen überreichten Rechnungen am streitgegenständlichen Fahrzeug auf Grund der Mängelrügen der Klägerin unter anderem der Motor ausgetauscht, die Kompressor-Kühlmittelpumpe erneuert, das Spülventil erneuert, der Pedalweg und Stellungssensor konfiguriert, die Luftleitung zum Spülratensteuerventil erneuert, der Umlenkrolle-Antriebsriemen Kompressor erneuert, die Führung der Fensterheber gefettet und das Leder des Fahrersitzes bearbeitet. Ausweislich der letzten Rechnung vom 15. Mai 2006, trat bei der beabsichtigten Übergabe des Fahrzeugs an den Geschäftsführer der Klägerin nach einem vorherigen Nachbesserungstermin erneut der Fehler Aufleuchten der Motorwarnlampe auf und das Fahrzeug nahm kein Gas an. Außerdem war der Einspritzdrucksensor fehlerhaft. Seit diesem Tag beließ die Klägerin das Fahrzeug in der Werkstatt, wo es sich bis zu seinem Weiterverkauf befand.
Aus alledem ergibt sich, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug um ein so genanntes Montags- oder Zitronenauto handelte, also ein Fahrzeug, bei welchem immer wieder verschiedene Mängel auftreten, auch wenn die einzelnen Mängel behoben werden bzw. nicht besonders schwerwiegend waren.
Dabei ist davon auszugehen, dass es bei einem derartigen Fahrzeug, dem eine Fehlergeneigtheit anhaftet, nicht so sehr auf die Schwere der einzelnen Mängel ankommt, sondern allein die Tatsache, dass der Käufer eines Neuwagens das Fahrzeug bereits nach kurzer Zeit häufig wegen immer wieder auftretender Mängel am Fahrzeug in die Werkstatt geben muss, eine Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs insgesamt begründet (vgl. insgesamt, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage, Rn. 496 ff).
Von einem solchen Fahrzeug ist nach der durchgeführten Beweisaufnahme auszugehen."

...

Ich denke, dass auch bei mir leider ein Fahrzeug vorliegt, dem eine Fehlergeneigtheit anhaftet ...

Liebe Grüße

Ralph

P.S.: Das Ganze ist leider im Verhältnis zum Eröffnungsthread inzwischen ziemlich off topic; meine Schuld - ich bitte um Entschuldigung.

Hi Ralph,

das klingt ja echt nach einer Odysee.
Ich hoffe, das Ganze geht für alle Beteiligten vernünftig aus...
Auf jeden Fall wünsche ich dir mit deinem nächsten Wagen viele Freude am Fahren.

Grüße
Andreas

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