EZ 3 Jahre nach Baujahr noch Neuwagen?
Unsere Familie besitzt einen Kia Carnival mit EZ 30. Dezember 2009. Nun wollten wir diesen bei unserem Kia Händler vor Ort gegen einen KIA Carens gegen Zuzahlung tauschen. Nun sagte uns der Händler nach Durchsicht des Carnival, dass dieser nun schon 7 Jahre alt ist und er uns deshalb 3000€ weniger für diesen bieten kann.
Nun zu meiner Frage: Im damaligen Kaufvertrag ist der Carnival mit EZ vom 30.12.2009 als Neuwagen deklariert. Kann man bei einem BJ 2006 gebauten Auto, das erst 3 Jahre rumsteht und dann Ende 2009 zugelassen wird noch von einem Neuwagen sprechen. Der damalige Händler hat uns nicht darüber aufgeklärt, dass dieser schon ein gewisses Alter hat und wir haben dann natürlich erstmal blöd aus der Wäsche geschaut als wir hörten, dass dieser schon 7 Jahre alt ist. Im Kaufvertrag steht nichts vom Baujahr sondern nur das Datum der EZ.
Danke
13 Antworten
Wie lange ein Fahrzeug als "Neuwagen" verkauft werden darf, weiss ich nicht genau (ich meine 12 Monate), aber im Kaufvertrag und im KFZ-Brief müsste auch das Baujahr vermerkt sein.
Im übrigen würde ich den Wagen lieber privat verkaufen und mir dann einen Re-Import holen. Da sparst du dir gut und gerne 5000 - 8000 Euro. Weil bei "dem" freundlichen Kia Händler, der dich jetzt abzocken will. würde ich keinen anderen Wagen holen. Lass dir mal einen verbindlichen Preisvorschlag über einen neuen Carens geben und dann vergleichst du mal hiermit...
http://suchen.mobile.de/.../184128800.html?...
und als Basismodell noch preiswerter...
http://suchen.mobile.de/.../184128011.html?...
Also im Kaufvertrag steht definitiv nichts vom Baujahr, da ist nur die Erstzulassung aufgeführt. Im Brief steht das Baujahr leider drin, aber da schaut man ja normalerweise beim Fahrzeugkauf, wenn es das ist was auf dem Hof steht, nicht unbedingt hinein, weil bei einem "Neuwagen" geht man doch eigentlich davon aus dass es nicht schon 3 Jahre alt ist.
Bezgl. Import: Mein Vater bevorzugt eine etwas gehobene Ausstattung. Bei unserem KIA Händler wäre der Carens 2.0 GDI (wird nicht mehr gebaut, besserer Motor) mit Automatik und Spirit Ausstattung für 25K € zu haben. Eigentlicher Neupreis würde bei 30.5K € liegen. Was meinst du?
Habt ihr die Übereinstimmungsbescheinigung zur Hand? Da gibt es Posten ''Ausgegeben am …''. Dieses Datum liegt meist 2 Wochen vor der Lieferung an den Händler.
Im neuen Fahrzeugschein finde ich keine Infos zum tatsächlichen Bautag.
Bei vielen Herstellern gibt es Zahlencodes auf dem Aufkleber für den Reifendruck. Habt ihr so etwas auch?
Ansonsten mal den Kia Händler fragen oder sich zeigen lassen, wie er auf das andere Datum kommt.
Dem Kia Händler ist es aufgefallen bei der Durchsicht. Auf dem Fahrzeuggurt muss anscheinend ein Datum stehen das verrät wann es gebaut wurde. Danach hat er mit der Fahrgestellnummer im System geschaut und da muss es auch gestanden haben.
Ich werde bei Gelegenheit in der Übereinstimmungsbescheinigung nachschauen was da steht.
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Wichtig ist dabei aber das Datum, wann die Bescheinigung ausgestellt wurde und nicht, wann die Typ-Genehmigung erteilt wurde.
Hier mal ein Urteil vom BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...
Wenn Du einen Kaufvertrag hast, wo Du wirklich ein Neufahrzeug bestellt/gekauft hast, dann würde ich folgendes tun:
1. Dir vom jetzigen Händler bestätigen lassen, dass Du 3000 EUR weniger bekommen sollst
2. Den ehemaligen Händler per Einschreiben anschreiben und ihn mit angemessener Frist auffordern, Dir 3000 EUR zu überweisen 😉
3. Wenn er das -vermutlich- nicht macht, zum Anwalt gehen (und Deine hoffentlich vorhandene Kfz-Rechtschutzversicherung nutzen)
Natürlich kannst Du auch statt 2. gleich zum Anwalt.
Und ich denke, Du hast da sehr gute Chancen. Aber das kann Dir alles ein Anwalt sagen... Ich habe mal 2000 EUR rausgeholt (bei einem 15000 EUR Wagen) nur weil im Kaufvertrag das falsche Modelljahr angegeben war und der Wagen in der Tat etwas länger als 12 Monate alt war. 🙂
Aber eine Frage habe ich noch: Du schreibst, im Kaufvertrag steht das Datum der EZ? Wie geht denn das, ein Neuwagen hat ja keine EZ? Oder war es eine Tageszulassung. Ist der Kaufvertrag auch wirklich vom Wortlaut über ein NEUES Fahrzeug?
Jap, der Gedanke kam mir auch schon. Vielleicht stand da anstatt Neuwagen etwas wie ''Fahrzeug mit <10km'' oder ähnliches. Dann hätte man vermutlich keine Handhabe.
Die Frage ist auch, ob er jetzt überhaupt noch einen Anspruch geltend machen kann.
Zitat:
Original geschrieben von odolino100
Also im Kaufvertrag steht definitiv nichts vom Baujahr, da ist nur die Erstzulassung aufgeführt. Im Brief steht das Baujahr leider drin, aber da schaut man ja normalerweise beim Fahrzeugkauf, wenn es das ist was auf dem Hof steht, nicht unbedingt hinein, weil bei einem "Neuwagen" geht man doch eigentlich davon aus dass es nicht schon 3 Jahre alt ist.Bezgl. Import: Mein Vater bevorzugt eine etwas gehobene Ausstattung. Bei unserem KIA Händler wäre der Carens 2.0 GDI (wird nicht mehr gebaut, besserer Motor) mit Automatik und Spirit Ausstattung für 25K € zu haben. Eigentlicher Neupreis würde bei 30.5K € liegen. Was meinst du?
Ich gebe dir recht, dass der 2 Liter Motor eindeutig besser für ein großes Fahzeug geeignet ist. Wer sagt denn, dass es den Motor nicht mehr gibt? Etwa der seriöse Händler?
Schau mal hier da ist einer von Mj 2014
http://suchen.mobile.de/.../188888121.html?...oder den mit besserer Ausstattung: http://suchen.mobile.de/.../189895846.html?...
wenn es unbedingt Automatik (Mehrverbrauch) sein soll ist hier noch eine Tageszulassung von 2013:
http://suchen.mobile.de/.../189226841.html?...
wenn du suchst, findest du bestimmt was passendes.
Es gibt noch Restbestände vom 2.0 GDI Motor zu kaufen, aber laut der aktuellen Preis- und Ausstattungsliste gibt es den Carens nur noch mit dem 1.6 GDI oder dem 1.7 CRDI Motor!!
moin,
verkauf ihn doch Privat ( trotzdem vorher BJ abklären )
ev. hätte ich Interesse. kannst mir ja mal ein Angebot senden.
mfg manni
Baujahr = Produktionsdatum (kann der Händler über die VIN sehen oder 10. Stelle dieser Nr.) und das kann natürlich von der Erstzulassung abweichen.
Beides hat nichts mit dem Datum der Erteilung der ABE zu tun.
Sämtliche Gebrauchtwagen Bewertungen nehmen den Tag der EZ zur Berechnung.
Wie viel günstiger war er denn bei Kauf gegenüber Listenpreis?
Mfg
Wenn er schon eine EZ hatte dann war es eine Tageszulassung und definitiv kein Neuwagen.
Bei meinem Händler bekommst du für 25k schon den 1.7 CRDI Spirit mit Tageszulassung und 0km....
wie gesagt das Modelljahr findest über einen Buchstaben in der Fahrgestellnummer.
->es steht wieder im brief noch im schein. dort steht nur das EZ datum und dann noch ein Datum der ABE des Fahrzeugs. das gilt für das Modell - wenn ein Fahrzeug 2006 auf den Markt kommt und kein umfangreiches Facelift erscheint sondern nahezu unverändert gebaut wird, kann es sein dass trotz Baujahr 2012 oder was, ein ABE Datum von 2006 vermerkt ist.
Dich also nicht von diesem Eintrag verwirren lassen.
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Was den Gebrauchtpreis angeht:
Wenn das EZ Datum wirklich 3 Jahre nach dem eigentlichen Baudatum ist, dann ist er wirklich geringfügig weniger Wert. Wirklich deutlich weniger jedoch nur, wenn
->es eben zb 2007 einen Modellwechsel gab und deiner mit EZ 2009 und 2006er Baudatum noch ein altes Modell ist.
Letztendlich isses so, dass der Händler wenn er dein Fahrzeug später verkauft natürlich auch nirgendwo eine 2006 hinschreibt(und auch nicht dazu verpflichtet ist). Es wird die EZ vermerkt (an seinem Preisschild und später auch im Kaufvertrag) und das wars. Der Kunde sieht ja was er kauft da muss man ihn nicht auf ein Früheres Baujahr hinweisen, und auch nicht auf Modellwechsel, Facelifts, Motorenupdates oder andere eventuell Baujahrspezifische Verbesserungen oder Einsparungen
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Hast du das Fahrzeg damals neu gekauft hätte man dich drauf hinweisen müssen.
Vermutlich aber was es eh eine Tageszulassung oder sowas da ist dass dann wieder egal weil eben Gebrauchtwagen. Im Grunde jetzt auch völlig egal so 5 Jahre nach dem Kauf.
Vermutlich wird es sogar so gewesen sein, dass der Wagen damals günstig war, genau aus dem Grund weils vielleicht ein Modell vor dem Modellwechsel oder ein Modell vor dem Facelift war obwohls das Facelift schon ein paar Tage, Wochen, Monate oder gar 1-2 Jahre zu kaufen gab.
Sprich du hast damals Geld gespart.
Paßt dir der Inzalungnamepreis des Händlers nicht, verkauf das Fahrzeug von privat.
Der Händler muß/möchte daran verdienen also gibt er dir entsprechend weniger.
3000€ Abzug für so ein Detail klingt in jedem fall recht viel. Ich weiß nicht was das Fahrzeug laut tabelle oder mobile.de für einen Restwert hat aber vermutlich sind das ja zwischen 25 und 40% des Fahrzeugwerts was er da in Abzug bringren möchte.
Hast du keine Lust in Privat zu verkaufen dann steure einen Fänchenhändler an. Auch der wird dir nicht mit so einem Abzug kommen sondern das Modelljahr gar nicht prüfen sondern nach EZ gehen. Klar wenn es Modellwechsel oder Facelift ab und deiner ist noch das alte wird er das auch merken und berücksichtigen aber nicht so deutlich wie dein Kia Händler.
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ps:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kia_Carens
->2006 gab es einen Modellwechsel. Falls deiner Trotz 2009er EZ noch das Modell ist, was 2002-2006 gebaut wurde und nicht das neuere was 2006 - 2013 am Markt war, ist ein Abzug durchaus Verständlich.
Ist ja dann ein völlig anderes Fahrzeug als seine 2009er Tabelle/Berechnung (DAT Händlereinkaufswert) hergibt. Aber 3000€ Abzug sind in einem Fall sicherlich trotzdem noch zu viel.
->Hast du dagegegen den neueren und meint er mit 2006 stattdessen das ABE Datum, und dein Fahrzeug ist laut Fahrgestellnummer doch ein 2008er oder 2009er, wäre das schon eine sehr dreiste Masche - im Grunde ein Versuch dich zu betrügen - klär das mit dem Baujahr/Modelljahr einfach selbst nochmal ab.
->ist es zwar der neuere aber eben trotzdem ein Modelljahr 2006 (oder vermutlich dann eher 2007 weil das modelljahr immer irgendwo mittig des jahres anfängt), so sollte der Abzug eher moderat ausfallen (oder es gar keinen geben) weil das Fahrzeug dann 2009 vermutlich völlig gleich immernoch zu kaufen war(und auch unter den anderen sind ja welche die 3, 6 ,9, 12 monate und manchmal eben auch länger auf Halde standen)