Extrem dichtes Aufparken

Hallo Zusammen,

im Anhang findet Ihr eine Parksituation, wie ich sie mittlerweile häufig vorfinde.

Ich (silberner Smart) habe zwar nach hinten nur eine Ausfahrt, sprich kann immer nach hinten fahren und leicht ausparken, dennoch finde ich die Parkweise des anderen doch recht dreist; mit PDC alleine wird man das nicht hinbekommen und letztendlich kann ich nicht nachprüfen, ob mein Auto doch mal "leicht" angerempelt wird (mein Nummernschild sieht immerhin noch ok aus..).

Nun meine Frage?
Ist so dichtes Aufparken (das Bild spricht für sich, ich kann gerade meine Handfläche dazwischendrücken) überhaupt erlaubt (auch wenn ich – bedingt durch die Ausfahrt hinter mir – immer ausparken kann)?

Vielen Dank für eure Antworten.

Foto
Beste Antwort im Thema

nach der StVO muss der abstand "halber tacho" betragen.

je nach auto ist das aber verschieden.

der mini z.b. hat einen recht großen tacho, muß also größeren abstand halten.

😁

124 weitere Antworten
124 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von feineherrn


Der eine hat hinten die Ausfahrt, der andere vorne - beide kommen problemlos weg.

.....

Aber auch wirklich nur im Moment des Einparkens. Keiner kann garantieren das das auch noch in 5 Minuten so ist.

Vielleicht denke ich zu weit, aber um die Eventualität des Einparkens auszuschließen würde ich nie so dicht aufparken.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von feineherrn


Der eine hat hinten die Ausfahrt, der andere vorne - beide kommen problemlos weg.

.....

Aber auch wirklich nur im Moment des Einparkens. Keiner kann garantieren das das auch noch in 5 Minuten so ist.
Vielleicht denke ich zu weit, aber um die Eventualität des Einparkens auszuschließen würde ich nie so dicht aufparken.

Hmm, muss nicht sein, da gebe ich dir durchaus recht. Ein paar cm mehr kann man ruhig lassen.

Wenn aber Vorder- oder Hintermann von einem Dritten zugeparkt werden, der die vordere oder hintere Ausfahrt zustellt, ist der Dritte das Problem.

Mir reichen i.d.R. vorne und hinten 25cm, um ein- bzw. ausparken zu können. Deswegen stand ich mit meinem A4 gelegentlich auch mal in Parklücken, die gerade von einem Golf oder Peugeot 307 geräumt wurden. Muss man halt mal ein wenig kurbeln.

Zitat:

Original geschrieben von nurleser



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Was für ein Schaden sollte durch so einen "Zusammenstoß" denn entstehen. 😕

Kratzer?

Kratzer? Durch leichtes draufrollen?

Leute, der Zweck - oder wenigstens einer davon - von Stoßfängern ist Beschädigungen durch Parkrempler zu verhindern. Bis zu etwa 7 km/h soll sich eine Stoßstange ohne Beschädigung von einem solchen Rempler wieder erholen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sto%C3%9Fstange_(Karosserie)

Die Angst vor Kratzern ist auch unbegründet, da es beim draufrollen nicht zu einem kratzenden Kontakt kommt. Genau so, wie man sich mit einer Rasierklinge nicht schneiden kann, wenn man nur auf die Schneide drückt, wird es durch eine Druckberührung zu keinen Kratzern an der geliebten Stoßstange kommen.

Zitat:

Also mal ganz ehrlich - hier findet das jetzt jeder toll und so wird es gemacht und hurra und dumme Threaderstellerin, was regt die sich auf -

Das "dumme" ist jetzt Deine Interpretation.😉

Ich finde einige hysterische Kommentare viel dümmer als das Eröffnungsposting.🙂

Zitat:

aber wie würdet ihr allesamt denn in der Realität reagieren, wenn das euer - neues oder geleastes - Auto wäre?

Nicht weiter beachten. Grund: Siehe oben.

Aber ich bin auch ein Mann, und wir sind da bei Autos bekanntlich nicht so pingellig.
😉

Zitat:

...
... ihr werdet dann schon noch auf den richtigen treffen, ... der euch eine Delle in den Wagen reinfährt, weil er so dusselig war den falschen Gang einzulegen.

Bei 30 cm Abstand wäre nie und nimmer nichts passiert, aber so habt ihr dann die Lauferei. Wer drauf steht. 🙂

Mit 30 cm Anlauf ist der Aufprall aber um einiges höher als mit 3 cm. 😉

Mann, Mann, Mann, was hier einige für einen Herrmann machen.🙄

Besonders drollig wird es, wenn hier von VERKEHRSGEFÄHRDUNG die Rede ist (LOL).

Oder Situationen heraufbeschworen werden: "Ja gut, gerade parkt keiner auch noch die Auffahrt zu. Aber jemand könnte." (Kopfschüttel)

Diese Argumentation würde sogar bei einem völlig frei stehenden Auto anwendbar sein.

Also tunlichst nicht so parken, daß vorne und hinten genug Platz zum zugeparkt werden ist. Es darf also keinesfalls eine Lücke, die zum Einparken ausreicht, gelassen werden.

Jetzt weiß ich endlich, warum einige Leute in einer Parklücke, die für 2 Autos locker reichen würde, mittig parken. So kann man weder von vorne noch von hinten zugeparkt werden.
Sehr clever.

Zitat:

Original geschrieben von Montague123


Nun meine Frage?
Ist so dichtes Aufparken (das Bild spricht für sich, ich kann gerade meine Handfläche dazwischendrücken) überhaupt erlaubt (auch wenn ich – bedingt durch die Ausfahrt hinter mir – immer ausparken kann)?

Vielen Dank für eure Antworten.

Einen Mindestabstand, der eingehalten werden muß, gibt es nach meinem Wissen nicht.

http://www.fahrschule-123.de/blog/frage-mindestabstand-beim-parken/

🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

Insgesamt einen Meter Abstand halten
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nicht genau festgelegt ist, wie viel Abstand beim Parken zu anderen Fahrzeugen eingehalten werden muss. «Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird», heißt es dort. «Eine Maßangabe findet man dazu in der StVO nicht», stellt Burmann fest.

Fahrlehrer empfehlen, insgesamt mindestens einen Meter Abstand einzuhalten, nach Möglichkeit jeweils 50 Zentimeter nach vorne und hinten. Dann bekämen normalerweise auch ungeübte Fahrer beim Ausparken keine Probleme, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).

"Freirempeln" ist tabu
Burmann rät Autofahrern in der Klemme dringend davon ab, selbst einen Abschleppwagen zu rufen und ein störendes Fahrzeug beseitigen zu lassen. Der Auftraggeber hätte in der Regel schlechte Karten, dass der Halter des Wagens am Haken die Kosten für den Einsatz zahlt. Wer abschleppen lasse, müsse die Sachlage eindeutig nachweisen können, was meist extrem schwierig sei, so Burmann.

Absolut tabu ist es laut Burmann, sich den benötigten Platz zum Ausparken mit dem Auto «freizurempeln»: Lasse sich der Fahrer dabei erwischen, müsse er für alle Schäden aufkommen, die er an anderen Fahrzeugen verursacht - egal wie eng die Parklücke ist, in der er feststeckt.

Zitat:

Hat der parkende Vordermann weniger Abstand als 1 Meter zu seinem Vordermann, so muß der Hinzukommende dies in etwa ausgleichen. Wer beim Parken zu einem abgestellten Fahrzeug ohne triftigen Grund mehr als 1 Meter, aber weniger als 7 Meter Abstand läßt, wird § 12 Abs. 6 StVO meist verletzen, OLG Düsseldorf VM 73 78 = StVE Nr. 2.

Einiges Manövrieren beim Wegfahren kann nötig sein, Kunstleistungen dürfen jedoch weder beim Zugang zum geparkten Fahrzeug vorausgesetzt werden, KG DAR 66 305, noch beim Ausparken.
Quelle: Kommentar StVR Hentschel, 36. Auflage, § 12 StVO Rz. 58c, Beck-Verlag.

Nach § 12 Absatz 6 StVO ist Platz sparend zu parken. In der Anlage 2 lfd. Nr. 74 zur StVO ist zu lesen, dass Fahrzeugführer die durch Parkflächenmarkierungen angeordnete Aufstellung einzuhalten haben.

Jeder Verstoß gegen die StVO kann auch Knöllchen bedeuten: hier greift die Tatbestandsnummer 112456 was ein Regelbußsatz von 10 Euro bedeutet.
Es stellt sich im Einzelfall jedoch die Frage, ob es sich um verkehrsbehördlich angeordnete und dementsprechend gekennzeichnete Flächen handelt. Denn nur hier dürfte (theoretisch) die zuständige Ordnungsbehörde Knöllchen verteilen.

In einem Parkhaus kann es sein, dass die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Das ist der Fall, wenn dem Parkhaus kein öffentlicher Verkehrsraum zugewidmet wurde. Dann kann es richtig teuer werden, da in diesem Fall rein zivilrechtlich gehandelt wird. Die Folgen können z.B. ein Hausverbot, doppelte Parkgebühr und schlimmstenfalls das Abschleppen des Autos nach sich ziehen. Die Abschleppkosten belaufen sich in solchen Fällen zwischen 200 - 300 Euro, die beim Abschlepper vor Ort zu entrichten sind. Andernfalls wird das Auto nicht herausgegeben.

@Swallow:

Ich würde genauer prüfen, wie diese 7 km/h Regel definiert ist. Vermutlich Frontstoßstange mittig auf Messschlitten gegen genormte Metallkugel.

Vom Lack steht da gar nichts:

Zitat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sto%C3%9Fstange_%28Karosserie%29

Beispielsweise kehrt der geknautschte Kunststoff der Schürze bei kleinen Parkremplern (bis zu etwa 7 km/h) wieder in seinen Ursprungszustand zurück („reversible Stoßfänger“).

Da Stoßfänger nur in der Theorie gleich geformt sind, stimmt das von dir gepostete auch nur theoretisch und irgendwelche Nebler und Lichter drückst du bei 7 km/h leicht ein. Mal abgesehen davon, dass man auch mit 0,5 km/h Schäden hervorrufen kann, dann nämlich wenn man ein geparktes Auto anschiebt und dieses die Handbremse angezogen hat.

Nicht die Geschwindigkeit entscheidet, sondern die Kraft, die Form, die Aufstandsfläche und mögliche Verunreinigungen, Sand as Beispiel. Da verkantet sich bei den neuen Stoßstangen sehr schnell etwas und dann rutschen die über oder untereinander, mal abgesehen davon, dass der Lack an Kanten viel gefährdeter ist.

Dass da theoretisch nichts kaputt gehen darf oder soll und man ohnehin alles zu 99 % auspolieren kann, das interessiert doch keinen.

@feineherrn:

Freilich ist das sündhaftteures Plastikgelumpe, aber wenn da was dran ist, kriegst du am Ende eben die Rechnung für die Lackierarbeiten und womöglich noch eine Anzeige wegen Fahrerflucht.

Da hilft die noch so pragmatisch einfache und durchaus sinnvolle persönliche Einstellung kein bisschen weiter.

Ich bin jetzt aber auch raus hier. Man muss daraus nun wahrlich keine Wissenschaft machen, dass man beim Parken ein wenig mehr Abstand als im Beispiel hält.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


[...] Aber ich bin auch ein Mann, und wir sind da bei Autos bekanntlich nicht so pingellig.
😉

Exakt:

http://www.youtube.com/watch?v=0Pj8QKTvRTQ

Zitat:

Besonders drollig wird es, wenn hier von VERKEHRSGEFÄHRDUNG die Rede ist (LOL).

Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Das kam auch nicht von mir. 😮

Zitat:

Man muss daraus nun wahrlich keine Wissenschaft machen, dass man beim Parken ein wenig mehr Abstand als im Beispiel hält.

Eben, auch um den Zugang zum Kofferaum/Beladung zu ermöglichen

Zitat:

Original geschrieben von nurleser



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Besonders drollig wird es, wenn hier von VERKEHRSGEFÄHRDUNG die Rede ist (LOL).
Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Das kam auch nicht von mir. 😮

Da warst Du auch nicht angesprochen.🙂

Gibt hier ja noch andere User, die Dinge sehen, die so nicht existent sind.

... und die Gefährdungssituationen mit manchmal ziemlich viel Phantasie konstruieren.

Zitat:

Original geschrieben von Basstrombone



Zitat:

Man muss daraus nun wahrlich keine Wissenschaft machen, dass man beim Parken ein wenig mehr Abstand als im Beispiel hält.

Eben, auch um den Zugang zum Kofferaum/Beladung zu ermöglichen

Im vorliegenden Fall, hat sich aber der "Dichtparker" selber den Zugang

zu seinem

Kofferraum verparkt.

Zitat:

Original geschrieben von nurleser


@Swallow:
...
Nicht die Geschwindigkeit entscheidet, sondern die Kraft, die Form, die Aufstandsfläche und mögliche Verunreinigungen, Sand as Beispiel. Da verkantet sich bei den neuen Stoßstangen sehr schnell etwas und dann rutschen die über oder untereinander, mal abgesehen davon, dass der Lack an Kanten viel gefährdeter ist.

Dass da theoretisch nichts kaputt gehen darf oder soll und man ohnehin alles zu 99 % auspolieren kann, das interessiert doch keinen.
...

Also ein Auto ist immer noch vorwiegend ein GEBRAUCHSgegenstand. Dieser wird so oder so, nicht immer im Neuzustand bleiben.

Wer also schon wegen kleinster Kratzer in der Stoßstange - ich rede hier nicht von wirklichen Schäden, die den Wert mindern - ein Problem hat (das unterstelle ich der Threaderstellerin übrigens nicht), sollte sein neu erworbenes Auto am besten einem Museum anvertrauen.

Mein Nummernschild ist übrigens auch schon ordentlich eingedrückt. Tippe auf Anhängerkupplung.

Regt mich das auf? Nein!

Von weitem sieht der Wagen - immerhin jetzt 8 Jahre alt - neu aus. Vor allem wenn er, wie 2-3 x jährlich, gerade gewaschen wurde. 😁

Zitat:

Kratzer? Durch leichtes draufrollen?

Leute, der Zweck - oder wenigstens einer davon - von Stoßfängern ist Beschädigungen durch Parkrempler zu verhindern. Bis zu etwa 7 km/h soll sich eine Stoßstange ohne Beschädigung von einem solchen Rempler wieder erholen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sto%C3%9Fstange_(Karosserie)

Die Angst vor Kratzern ist auch unbegründet, da es beim draufrollen nicht zu einem kratzenden Kontakt kommt. Genau so, wie man sich mit einer Rasierklinge nicht schneiden kann, wenn man nur auf die Schneide drückt, wird es durch eine Druckberührung zu keinen Kratzern an der geliebten Stoßstange kommen.

Zeig mir eine Plastikstossstange, die einen Rempler von bis zu 7km/h aushält.

ca. 800Euro kostet die Lackierung, 70 bis 1200 Euro das Plastikgelumpe.

Die bleibt nur unbeschadet, wenn man sie genau mittig trifft oder mittig drückt.

Ansonsten reisst der Lack und das Plastik.

Zum kratzenden Kontakt kommt es schon, wenn das Auto über Nacht Staub ansetzen konnte und oder der Halter des Kennzeichens übersteht.

Leichtes Gegenrollen lässt oft schon den Plastikhalter in der Stange wegplatzen

Gummigelagerte Halter und Träger gibts schon seit 20 Jahren nicht mehr.

Hirnloses Design der Ings mit dem Ziel der Beutelschneiderei zu Lasten aller KFZ Versicherten.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Zitat:

Kratzer? Durch leichtes draufrollen?

Leute, der Zweck - oder wenigstens einer davon - von Stoßfängern ist Beschädigungen durch Parkrempler zu verhindern. Bis zu etwa 7 km/h soll sich eine Stoßstange ohne Beschädigung von einem solchen Rempler wieder erholen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sto%C3%9Fstange_(Karosserie)
...

Zeig mir eine Plastikstossstange, die einen Rempler von bis zu 7km/h aushält.
ca. 800Euro kostet die Lackierung, 70 bis 1200 Euro das Plastikgelumpe. ...

Da es bei Parkremplern kaum zu einem Aufprall von 7 km/h kommen dürfte, braucht nicht weiter erörtert zu werden, ob heutige Stoßstangen die 7km/h Vorgabe erfüllen.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von nurleser


Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Das kam auch nicht von mir. 😮
Da warst Du auch nicht angesprochen.🙂

Gibt hier ja noch andere User, die Dinge sehen, die so nicht existent sind.

... und die Gefährdungssituationen mit manchmal ziemlich viel Phantasie konstruieren.

Einige hier meinen wohl Verkehrsgefährdung ist nur ein Unfall, wo bestens auch noch mehrere Schwerverletzte sind.

Eine Verkehrsgefährdung liegt immer vor, wenn man ein nicht notwendiges erhöhtes Risiko eingeht, woraus die Gefahr einen Schaden herbeizuführen erhöht wird.

Und wenn man so nah parkt wie auf dem Foto riskiert man wissentlich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Schaden, somit liegt eindeutig eine Verkehrsgefährdung vor.
Ähnlich wäre es zB. wenn man eine Kreuzung oder Zufahrt ohne entsprechenden Abstand zuparkt, da bekommt man auch eine Teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Da warst Du auch nicht angesprochen.🙂

Gibt hier ja noch andere User, die Dinge sehen, die so nicht existent sind.

... und die Gefährdungssituationen mit manchmal ziemlich viel Phantasie konstruieren.

Einige hier meinen wohl Verkehrsgefährdung ist nur ein Unfall, wo bestens auch noch mehrere Schwerverletzte sind.

Eine Verkehrsgefährdung liegt immer vor, wenn man ein nicht notwendiges erhöhtes Risiko eingeht, woraus die Gefahr einen Schaden herbeizuführen erhöht wird.
...

Hmm:

Zitat:

Verkehrsgefährdung

Besonders schwerwiegende Eingriffe in den öffentlichen Verkehr (Bahn, Straße, Schiff, Luft), durch die «Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden». Das kann bestehen in ...

http://www.rechtslexikon.net/.../verkehrsgefaehrdung.htm

Ich habe jetzt auf "Full Quote" verzichtet. Kann jeder nachlesen, ob

Mikrokratzer

in der Stoßstange bedeutet, "

fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden

".

Deine Antwort
Ähnliche Themen