Evoque? Gott bewahre! Land Rover? Niemals wieder!

Land Rover Range Rover Evoque L538

Anbei mal meine Leidengeschichte. Range Rover Evoque 5-Türer SE 2.0 TD4. Als Neuwagen im Oktober 2015 gekauft. Und sie geht noch weiter. Der ausliefernde Händler verweigert die Reparatur durch Stillschweigen. LR Deutschland verweist darauf, dass man selbst nicht der Ansprechpartner sei, sondern alles nur durch den Händler zu klären ist. Übrigens - die Vielzahl dieser Mängel sind für land Rover sowie deren Vertragswerkstatt kein Grund, den Wagen zurückzunehmen. Scheint alles noch im Rahmen der eigenen Toleranzen zu liegen.

Aktueller Stand - Klage wegen Montagsauto eingereicht. Meine Heizung ist defekt - wird aber nicht repariert. Per Ferndiagnose am Telefon sagte mir ein LR Partner, dass sie funktioniert. Ebenso wie übrigens der Vorausalarm. Solange keine Kontrollleuchte aufleuchtet, sei das System in Ordnung. Vorführen, dass es wirklich funktioniert, könne man es allerdings nicht. Hm - muss man mit dem Wage wohl erst gegen die Wand fahren.

Ich bin erschüttert. Was die Qualität des Wagens betrifft. Was die Qualität von Land Rover und der Partnerwerkstätten betrifft.

Und hier gehts rein in die Historie - in zwölf Monaten stand der Wagen rund 6 Wochen in Reparatur.

Übrigens - zwei Vertragswerkstätten weigern sich zwischenzeitlich, den Wagen zu reparieren. Mit Kritik an der Arbeit kann man wohl nicht umgehen.

1. Einen Tag nach der Abholung blieb der zum ersten Mal Wagen liegen, nachdem ich 33!!! Kilometer mit ihm gefahren war. Nach einer zehntägigen Reparatur wurde der Wagen dann nach Hause geliefert. Keine ENtschuldigung. Nichts. Stattdessen durfte ich dem Fahrer 60 Euro Benzingeld in die Hand drücken.

2. Am 29. Dezember 2015 wurde der Wagen offiziell von Land Rover in die Werkstatt zurückgerufen, da falsch verlegte Kabel zu einem Motorausfall führen konnten. (Rückrufaktion 5735 des Kraft-fahrtbundesamtes).

3. Im Januar 2016 musste der Wagen erneut in die Werkstatt, weil die Soundanlage des Wagens massive Vibrationsgeräusche im Armaturenbrett verursachte. Unabhängig davon vibrierte die Lenksäule beim Beschleunigen.

4. Im März 2016 zeigte sich ein weiterer Mangel dergestalt, dass die rechte Seite des Armaturenbretts beim Anfahren vibrierte.

5. Im Mai 2016 traten erneut massive Vibrationen bei der Nutzung der Sound-Anlage auf, die bereits im Januar 2016 zu einem Werkstattaufenthalt geführt hatten.

6. Im Juni 2016 musste der Wagen erneut in die Werkstatt, Grund ein Defekt der Klimaanlage, die so stark kühlte, dass man sie auf bis zu 27 Grad Celsius stellen musste, um im Wageninneren erträgliche Temperaturen zu erreichen. Ausserdem bemerkte ich, dass das Navigationssystem des Wagens (verglichen mit dem des Vorführwagens) äußerst langsam ist. Schließlich hatte sich auch das Problem der Vibrationen bei Nutzung der Soundanlage nicht gebessert.

7. Ein erneuter Werkstattaufenthalt im Juni 2016 war durch den gleichen Defekt der Klimaanlage sowie fortdauerndes Vibrieren bei Nutzung der Soundanlage bedingt.

8. Im Juli 2016 erfolgte ein weiterer Rückruf durch Land Rover, sodass der Wagen erneut in die Werkstatt musste. Grund dafür war eine mangelbehaftete Motorabdeckung, die zum Austritt von Dieselkraftstoff führen konnte (Rückrufaktion 6212 des Kraftfahrtbundesamtes).

9. Im August 2016 war der Wagen erneut in Reparatur, Die damals vorgenommenen Arbeiten am Navigationssystem führten dazu, dass dieses nicht mehr langsam arbeitet, auch die Probleme mit der Klimaanlage wurden vorübergehend behoben.

10. Bei einem erneuten Reparaturtermin – ein Ersatzteil musste bestellt werden und konnte erst später verbaut werden - im September 2016 wurden die Vibrationen im Innenraum endgültig beseitigt. Nach Aussage von Land Rover handelt es sich um einen Konstruktionsfehler, der durch falsch angebrachte Kabelclips bedingt war. Weiterhin wurden die quietschenden Bremsen des Wagens ausgetauscht. Ein weiteres Problem zeigte sich darin, dass das Navigationssystem des Wagens nicht in den Nachtmodus umschaltete. Zudem entstanden bei Absenken und Heben des Beifahrerfensters massive Schlieren.

11. Im Oktober 2016 musste der Wagen erneut in die Werkstatt.
Der Grund hierfür war, dass die Klimaanlage erneut mangelbehaftet war, nämlich nach etwa 20 Minuten Fahrt nicht mehr richtig wärmte. Seit Oktober 2016 zeigt sich zudem ein neues Problem mit dem Vorausalarm des Fahrzeugs, der ohne Funktion ist.

12. November 2016 - Heizung repariert. Vorausalarm analysiert. Zwei Wochen Werkstattaufenthalt

Aktueller Stand :
- die Klimaautomatik des Wagens wärmt nicht konstant, sondern wechselt die Temperatur um mehrere Grad, je nachdem ob man langsam oder schneller fährt;
- der Vorausalarm des Fahrzeugs ist defekt (er warnt nicht)

To be continued.

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen zusammen,

ich bin ja hier nur Mitleser und halte mich aus solchen illustren Themen eigentlich raus. Aber als zukünftiger Evoque-Eigner wühle ich mich aktuell durch die Themen und sehe, dass beim Evoque sich sehr stark die Spreu vom Weizen trennt, was die Verarbeitungsqualität der einzelnen Fahrzeuge angeht.

Ich komme von Audi und bin eine hohe Verarbeitungsqualität gewohnt, mein 7 Jahre alter Audi A6 war immer sehr zuverlässig. Da wir nicht mehr ein so großes Fahrzeug brauchen, hat es mir vom Design her der Evoque angetan.

Eigentlich ist der Umgangston im LR immer sehr entspannt, um so erschrockener bin ich hier über das Niveau dieses Threads, speziell des Themenstarters. Da erfolgen seitenweise Wiederholungen seines Problems, für das ich durchaus Verständnis habe, aber die Lösung, dass er dieses Problem gerichtlich lösen will, wird schon im ersten Post geliefert.

Wo ist also sein Problem? Und wie soll es im Thema denn bitteschön weitergehen? Er soll doch berichten, wenn es was zu berichten gibt, nämlich das Urteil.

Außer Diffamierungen (da werden User verunglimpft, andere wird mit rechtlichen Schritten gedroht, es wird sich arrogant über deren Rechtschreibung lustig gemacht, weil er offensichtlich keine anderen Argumente mehr hat) kommt hier nicht mehr viel.

Des weiteren hat ein solches Markenbashing weder eine Marke noch ein Modell verdient, denn ich glaube nicht, dass jedes Modell so schlecht ist. Und Montagsautos haben andere Hersteller auch, wie man im Forum lesen kann.

Schade, Schade, dass solche Leute sich hier ausleben dürfen....und mir ist es fast peinlich, dass ich bald das gleiche Modell fahre, wie der TE, denn auf solch Umgangsniveau möchte ich mich nicht begeben.

Meine Meinung und nun geht's wieder weiter als stiller Leser.

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Als Löwe gesprungen, als Bettvorleger gelandet.

Zitat:

@niewiederlandrover schrieb am 2. Januar 2017 um 22:35:28 Uhr:


Und die sagen über den Anwalt - yupp reparieren wir. Bringen musst du ihn selbst. Nen Leihwagen gibts auch nicht mehr. Dabei "vergessen" sie:

Im Rahmen der Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) hat der Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels gem. §§ 433, 434, 437 Nr. 1, 439 Abs. 2 BGB neben der Beseitigung des Mangels auch die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, zu denen auch Transportkosten gehören, zu tragen.

Also, ich habe da jetzt das BGB überflogen, von Aufwendungen im Sinne von Transportkosten habe ich aber nichts gelesen, auch nicht im Produkthaftungsgesetz.

Das wäre m.E. auch unbillig, da z.B. der Händler in Schleswig Holstein dann die Fahrtkosten (inkl. Übernachtung, Kilometergeld etc.) eines Bayern aus Garmisch Partenkirchen tragen müsste und das kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen. Noch nie habe ich davon gehört, dass Händler dem Kunden die Fahrtkosten bei Rückrufen etc. ersetzen (müssen).

Naja - ebenso unbillig/unfair wäre es doch, wenn der Käufer diese Kosten zu tragen hätte, die ihm nur entstehen, weil sein Wagen nicht die vom Händler vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, oder?

Stimmt schon, aber das könnte ausufern: Ich habe letztes Jahr in meiner Wohnung in Wien einen Wasserrohrbruch gehabt und musste deswegen am Karfreitag aus Salzburg nach Wien und wieder zurückfahren. Die Versicherung hat mir das Kilometergeld nicht ersetzt mit der Begründung, dass diese Kosten grundsätzlich nicht übernommen werden, weil ich hätte ja auch aus den USA anreisen können.

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Das Geld soll mir ja nicht die Versicherung ersetzen, sondern der Händler, der mir ein Auto verkauft hat, das nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat.

Das ist meiner Meinung nach dann doch ein anderer Fall.

Mische mich hier ja nur ganz ungerne ein, aber dass in Deutschland bei einer Nacherfüllung aufgrund mangelhafter Kaufsache die Transportkosten durch den Verkäufer zu ersetzen sind, steht eindeutig in § 439 Abs. 2 BGB. Da gibt es nix zu diskutieren.

Ich wäre mir da nicht so sicher, das BGB stammt aus 18??, da waren solche Fälle einfach nicht eingeplant. Man müsste sich wohl die Rechtsprechung dazu ansehen. Ich habe kurz gegoogelt und das hier oder auch das gefunden.

2 Anwälte. 3 Meinungen. Man kennt es.

Fühle mich dennoch auf der sicheren Seite.

Da gibt es ausnahmsweise keine zwei Meinungen ... und schon gar keine drei:

Der zweite Link bestätigt exakt das, was ich geschrieben habe. Voraussetzung ist natürlich, dass es auch tatsächlich ein Mangel ist, aber diese Einschränkung versteht sich ja von selbst. Stellt sich im Laufe eines Prozesses (z.B. durch ein Sachverständigengutachten) heraus, dass in Wahrheit gar kein Mangel vorlag, bleibt der Käufer (selbstverständlich) auf den verauslagten Transportkosten sitzen.

Auch der erste Link widerspricht meinem vorherigen Post nicht. Die dortige Rechtsauffassung ist vielmehr schlicht Unsinn. Der BGH hatte bereits 2008 und dann nochmals 2011 entschieden, dass § 439 Abs. 2 BGB eine Anspruchsgrundlage ist: "Erfordert die Nacherfüllung, dass der Käufer die Kaufsache zum Verkäufer bringt oder versendet, fallen die Transport- oder Versandkosten zwar beim Käufer an. Er kann jedoch gestützt auf § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer deren Erstattung verlangen" (vgl. Urteil - Randnummer 44 ). Diese Rechtslage hätte dem Kollegen bei Abfassung seiner Antwort (im Jahr 2012) bekannt sein müssen (die von ihm damals genannte Fundstelle/Kommentierung stammte indes leider aus dem Jahr 2007 und war daher 2012 hoffungslos veraltet)!

Im Übrigen: § 439 Abs. 2 BGB (gültig seit 01.01.2002) geht zurück auf den "alten" § 476a BGB (gültig vom 01.04.1977 bis 31.12.2001) und stammt daher keineswegs aus dem Jahre 1896.

Mehr ins Detail gehen kann ich nicht, ansonsten läge eine unzulässige Rechtsberatung vor.

Nur, was kann der Käufer billigerweise verlangen? Amtliches Kilometergeld? Übernachtung (Bayer in Schleswig)? Bloß Treibstoffkosten? Verpflegung unterwegs?

M.E. könnte die großzügige Auslegung, wie im zweiten Link, dazu führen, dass letztlich der Händler einen Vertrag mit einem Käufer nur unter der Bedingung abschließt, dass dieser nicht weiter als xx Kilometer vom Standort des Händlers entfernt das Fahrzeug betreibt, weil für den Händler sonst das Risiko besteht, auf hohen Transportkosten sitzen zu bleiben.

Vielleicht sollte er einfach ein mangelfreies Auto liefern? So wie vertraglich zugesichert.
Das ist die kostengünstigste sowie nerven- und zeitsparendste Alternative.

Für alle Parteien...

Hab die Nase voll. Ab morgen steht die Kiste auf mobile.de zum Verkauf. Anbei der Anzeigentext. Link gibt es dann morgen:
Bei Interesse einfach melden. Der Wagen hat derzeit 28,000 Kilometer auf dem Tacho.

Dreckskiste in Vollausstattung mit Garantie bis 09/18

Eines vorweg: was keine Frau zuvor geschafft hat, dieser Wagen hat es vollbracht: mich zu brechen. Ich will die Scheidung.

Nach 12 Werkstattaufenthalten mit mehr als zehn unterschiedlichen Mängeln innerhalb von zwölf Monaten und einer Standzeit von rund sechs Wochen, kann ich diese Dreckskiste nicht mehr sehen. Klage wegen Montagsauto war eingereicht. Dauert vor dem Berliner Landgericht ca 9 Monate. Ist mir zu lange. Klage zurückgezogen. "Kulante" Regelung seitens des Berliner Händlers wird seit dem 20. Oktober "intensiv" geprüft. Ja, man muss sich an andere Geschwindigkeiten gewöhnen, wenn man den Wagen kauft. Will ich nicht.

Aus den Augen damit also, auch wenn ich Geld verliere. Aktuell - also seit dem 04. Oktober - ist die Klimaautomatik defekt. Sie heizt nicht richtig

ABER - die Garantie geht noch bis zum Oktober 2018. Wer also Zeit und Energie hat, kann den Mangel im Rahmen der Garantie beseitigen lassen. Wie auch alle weiteren noch auftretenden Mängel. Viel kann es nicht mehr sein. Habe ne ganze Menge durch.

Dennoch - als Privatverkäufer gebe ich keine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme, sondern verweise an Land Rover Deutschland sowie an den Berliner Händler, der mir dieses Meisterwerk britischen Automobilbaus verkauft hat.

Nehmt ihn, sonst spucke ich ihn an!

Na das klingt nach jeder Menge Emotion - viel Erfolg beim Verkauf. Man muss aber ehrlicherweise auch sagen - wie willst du den denn privat loswerden? Spätestens wenn derjenige eine Probefahrt macht und merkt die Klimaanlage geht nicht lässt er ihn dir stehen. Da muss der Preis schon sehr heiß sein - aber selbst dann gehen zumindest bei mir alle Alarmglocken an.

Warum nutzt du denn nicht die Möglichkeit der Wandlung? Wenn du schon mit einem Anwalt unterwegs bist, dann kann er doch auch diese Variante mit dir durchspielen.

Na du wirst viele Parkplatzbesucher auf der Mobileseite für dein Auto haben - aber ich kann nicht glauben, dass du ihn los wirst.

Ist ne reine Preisfrage. So ne Klimaanlage kriegt hier jeder ratzfatz repariert 🙂

Die Klima habe ich ja erwähnt - die Garantie geht noch bis Oktober 2018. JLR in Schwalbach und Mainz haben nur mir die Geschäftsbeziehung gekündigt, nicht meinem Wagen.

Wandlung - wird seit drei Monaten "intensiv" geprüft. Das mache ich nicht mehr mit. Solange die kein Angebot machen, steht der Wagen intensiv zum Verkauf. Ich habe Zeit. Dass die Anzeige große Aufmerksamkeit bei RRE Interessenten erregen könnte - kann sein. Mich würde das nicht stören. Andere vielleicht schon. Ein Schelm, wer... :-)

Ich verschweige ja nix, sondern verkaufe die pure Wahrheit.

Es zählt die alte Fußballerweisheit: Wenn ich schon nicht gewinnen kann, mache ich ihnen zumindest den Rasen kaputt.

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