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Eventuell größerer Schaden nach Autokauf festgestellt?

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 8. Juni 2019 um 18:32

Hallo,

Ich habe mir letzte Woche einen neuen gebrauchten gekauft. Mur ist ein enges Spaltmaß an der hinteren Stoßstange aufgefallen beim Kauf und im Checkheft stand etwas aber nicht viel.

Jetzt ist mir ein großes Spaltmaß an der hinteren Tür aufgefallen.

Autohändlern meint, dass nur eine Beschädigung an der Stoßstange war.

Wie macht man denn jetzt weiter wenn der Händler sich dumm stellt? Wollte zu einem Opel Autohaus und das Auto mal checken lassen.

VG

Checkheft
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fr3d83 schrieb am 8. Juni 2019 um 20:32:10 Uhr:

Wie macht man denn jetzt weiter wenn der Händler sich dumm stellt? Wollte zu einem Opel Autohaus und das Auto mal checken lassen.

Wieso dumm stellen? Hast du gewusst, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte und hatte der Verkäufer vor dem Kauf darauf aufmerksam gemacht? Dann bist du der Dumme. Egal wie groß der Schaden war. Er hat ja auf den Mangel hingewiesen.

Arglistige Täuschung oder Verstecker Mangel sehen meiner Meinung nach anders aus.

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Zitat:

@steel234 schrieb am 8. Juni 2019 um 21:32:22 Uhr:

klingt nach einem südländischen Kiesparkplatzhändler...

Ich habe beim Kauf meines Insignias mit einem persischen Kiesplatzhändler sehr positive Erfahrungen gemacht!

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 15:58

So, ich war beim Opel Händler, der war sich nicht sicher welche Angaben er mir bezüglich DSGVO geben kann aber er meinte ein größerer Schaden war 2017 und einer war 2018, jetzt bin ich erst mal bedient.

Ich habe mich jetzt in den 3 Wochen schon in das Auto etwas verliebt aber das mit den zwei Unfällen verunsichert mich schon, vor allem auch, weil ich für ein unfallfreies Auto bezahlt habe.

Dann würde ich jetzt zumindest einen Anwalt einschalten. 2 Unfälle - davon ein größerer - und dann das Auto als unfallfrei verkaufen, dass geht nicht.

Ich würde entweder einen entsprechenden Nachlass fordern oder den Kauf rückgängig machen.

Im Internet den Gockel mit "wann ist ein fahrzeug ein unfallwagen" füttern und schlaulesen. Dann entscheiden, was man machen möchte. Sofern der Verkäufer nicht einlenkt, ist der Rechtstreit vorprogammiert. Um sicher zu gehen, was denn nun da ausgebessert wurde, wird man um einen Gutachter (Vorkasse) sicher nicht herumkommen. Also alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Recht haben und Recht bekommen ist selten ein und dasselbe.

Versuche in Erfahrung zu bringen, was kleinerer und größerer Unfallschaden bei Dir bedeutet. Sprich was wurde getauscht/repariert. Am besten irgendetwas schriftlich geben lassen.

Über Google findest Du dann Urteile, was als Unfallwagen gilt. Dann hast Du eine grobe Ahnung, wo die Reise hingeht.

Abhängig vom Ergebnis der Recherche wirst du ja eine Vorstellung entwicklen, ob du lieber Geldnachlass möchtest oder vom Kauf zurücktreten willst.

Falls es sich um einen Unfallwagen handelt, kannst Du dann den Verkäufer kontaktieren und ihm deine Vermutung bzw. Ergebnis mitteilen. An seiner Reaktion bekommst du ja schnell mit, ob er eine Lösung will oder die Einstellung "Dann klag halt doch" vertritt. Bei letzterem bleibt dir nur das Szenario, dass @Kaiser Wilhelm skizziert hat.

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