- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Tiguan
- Tiguan 1
- EURO 5-Norm
EURO 5-Norm
Hallo,
bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?
http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf
Gruß und Dank
dolfy
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank
werderbremengruen
Ähnliche Themen
1070 Antworten
Hallo Tiguaner,
weiss jemand, ob der Beitrag zu den Inspektionskosten nur auf den Tiguan beschränkt ist, den man gerade hat oder für alle VW Modelle eingelöst werden könnte?
Gruß
werderbremengruen
Hallo Zusammen,
mein T. TDI wurde Mitte März 2008 zugelassen, natürlich nur mit Euro4, wie wir heute wissen. Laut Bundesregierung erhalten alle Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008 eine einjährige Steuerbefreiung. Daher habe ich bei VW die Kompensation der entgangenen Steuerbefreiung bereits mehrfach in Emails an die Kundenbetreuung verlangt. Als Antwort bekam ich nun auch telefonisch, dass dies nur Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 01.08.2008 und 05.11.2008 die Kompensation der einjährigen Befreiung erhalten. Am Zulassungszeitpunkt meines T. gab es angeblich noch keine Euro5-Norm. Ich antwortete, dass ich dieses bitte gerne schriftlich hätte, um mir juristischen Rat holen zu können, aber seit vier Tagen nach dem Telefonat habe ich immer noch nichts schriftliches in der Hand. Hat jemand von euch, die einen T. mit Zulassung vor dem 01.08.2008 haben, die gleichen Erfahrungen gemacht und gebt Ihr euch damit zufrieden?
Ich werde mich jetzt erstmal genauer beim Finanzamt erkundigen, aber parallel nochmals die schriftliche Erklärung seitens VW mit Fristsetzung verlangen und ggfs. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Zitat:
Original geschrieben von kaemmj
Hallo Zusammen,
mein T. TDI wurde Mitte März 2008 zugelassen, natürlich nur mit Euro4, wie wir heute wissen. Laut Bundesregierung erhalten alle Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008 eine einjährige Steuerbefreiung. Daher habe ich bei VW die Kompensation der entgangenen Steuerbefreiung bereits mehrfach in Emails an die Kundenbetreuung verlangt. Als Antwort bekam ich nun auch telefonisch, dass dies nur Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 01.08.2008 und 05.11.2008 die Kompensation der einjährigen Befreiung erhalten. Am Zulassungszeitpunkt meines T. gab es angeblich noch keine Euro5-Norm. Ich antwortete, dass ich dieses bitte gerne schriftlich hätte, um mir juristischen Rat holen zu können, aber seit vier Tagen nach dem Telefonat habe ich immer noch nichts schriftliches in der Hand. Hat jemand von euch, die einen T. mit Zulassung vor dem 01.08.2008 haben, die gleichen Erfahrungen gemacht und gebt Ihr euch damit zufrieden?
Ich werde mich jetzt erstmal genauer beim Finanzamt erkundigen, aber parallel nochmals die schriftliche Erklärung seitens VW mit Fristsetzung verlangen und ggfs. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Hallo,
diese Erklärung entbehrt jeglicher Grundlage.
Das "Werbeversprechen" EU5 (egal ob "nur" auf dem Motor bezogen) ist hier ausschlaggebend.
Und nicht die Zulassung.
Ausser. wenn die Zulassung VOR dem Werbeprospekt war. ;)
Alf
VW zielt wohl darauf ab, dass die Zulassung vor der vollständigen Veröffentlichung der Norm inklusive der dazugehörigen Bestimmungen erfolgt ist. Damit wäre eine Zulassung mit Euro 5 unmöglich gewesen.
Hallo Kaemmj,
Du hast die Antwort doch schriftlich als E-Mail vorliegen.
Zitat:
Original geschrieben von kaemmj am 9. April 2009 um 17:30
So, jetzt habe ich die Antwort seitens VW bezüglich der entgangenen Steuerbefreiung.
...
Hier der Originaltext von VW: ...
Ich habe das selbe Mail bekommen. Letzte Woche habe ich umgeschlüsselt und jetzt warte ich das Schreiben vom Finanzamt ab. Danach wende ich mich an VW.
Haben andere (mit Erstzulassung vor dem 1.8.2008) hier schon eine postive Erfahrung gemacht?
Gruß Peter
Zitat:
Ich habe das selbe Mail bekommen. Letzte Woche habe ich umgeschlüsselt und jetzt warte ich das Schreiben vom Finanzamt ab. Danach wende ich mich an VW.
Zitat:
Haben andere (mit Erstzulassung vor dem 1.8.2008) hier schon eine postive Erfahrung gemacht?
Gruß Peter
Hallo Peter,
ich gehe also davon aus, dass Dein T. auch vor dem 01.08.2008 zugelassen wurde. Wahrscheinlich bekommst aber dann wohl die gleiche Standardantwort wie ich. Deshalb interessiert mich, wie Du dann weiter vorgehst, oder ob Du Dir das gefallen lässt. Was mich ärgert ist, das auf der Homepage der Bundesregierung nur steht, dass Fahrzeuge mit EZ vor dem 05.11.08 die einjährige Steuerbefreiung bekommen. Und das, ohne weitere Einschränkung! VW schränkt aber zusätzlich damit ein, dass die EZ nach dem 01.08.08 liegen muss. Es wäre nett, wenn wir weiter in Kontakt bleiben könnten.
Zitat:
Original geschrieben von cpscps
VW zielt wohl darauf ab, dass die Zulassung vor der vollständigen Veröffentlichung der Norm inklusive der dazugehörigen Bestimmungen erfolgt ist. Damit wäre eine Zulassung mit Euro 5 unmöglich gewesen.
ja wahrscheinlich. Aber das betrifft doch alle Fahrzeuge, egal wann die EZ war. Alle Käufer wurden aus meiner Sicht doch dahingehend mit dem Werbeversprechen getäuscht, irgendwann einmal Euro5 in der Zulassungsbescheinigung stehen zu haben.
Konjunkturpaket I
[...]
Maßnahme des ersten Konjunkturpakets
Die Bundesregierung wird für PKW mit Erstzulassung ab Kabinettbeschluss über den Gesetzentwurf eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr einführen, um die Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung.
Einzelheiten
Kfz-Halter, die im Zeitraum vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zulassen, müssen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllen Pkw zudem die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung sogar bis auf maximal zwei Jahre.
[...]
Das stammt von der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Konjunkturpaket I.
Auch ich hab es bisher immer so verstanden, dass die Steuerbegünstigungen ausschließlich Fahrzeuge treffen, die nach dem Kabinettsbeschluss, also dem 5. November 2008, zugelassen wurden.
Auch wenn man das Ziel, die Konkunktur zu beleben, betrachtet, kann es ja keinen Sinn machen, Fahrzeuge, die zu dem Zeitpunkt bereits zugelassen waren, nachträglich von der Steuer zu befreien.
Insoweit wurde die Konjunktur ja schon unterstützt.
Damit haben die Käufer mit EZ vor dem 5. November 2008 wohl einfach Pech gehabt. Oder sehe ich das falsch?!
Zitat:
Damit haben die Käufer mit EZ vor dem 5. November 2008 wohl einfach Pech gehabt. Oder sehe ich das falsch?!
Ich sehe das anders, siehe Anlage - 3. Absatz von unten.
MfG
TiguanTDI
PS: Ich warte noch auf Antwort von VW, mein T hat EZ 12/2007
Danke
an GUZZ für diese Info. Dank deiner Nachforschung kann man jetzt bei Umschlüsselung diesen Ausdruck gleich mit zu dem ;) nehmen damit wenn der ;) zur Zulassungsstelle fährt auch gleich die richtige Einstufung bzw. Steuerbefreiung eingetragen wird. Bei einer EZ Feb 09 müsste also eine Befreiung bis zum 31.12.2010 eingetragen werden.
Gruß kurt1206
Zitat:
Original geschrieben von guzz
Konjunkturpaket I
[...]
Maßnahme des ersten Konjunkturpakets
Die Bundesregierung wird für PKW mit Erstzulassung ab Kabinettbeschluss über den Gesetzentwurf eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr einführen, um die Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung.
Einzelheiten
Kfz-Halter, die im Zeitraum vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zulassen, müssen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllen Pkw zudem die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung sogar bis auf maximal zwei Jahre.
[...]
Das stammt von der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Konjunkturpaket I.
Auch ich hab es bisher immer so verstanden, dass die Steuerbegünstigungen ausschließlich Fahrzeuge treffen, die nach dem Kabinettsbeschluss, also dem 5. November 2008, zugelassen wurden.
Auch wenn man das Ziel, die Konkunktur zu beleben, betrachtet, kann es ja keinen Sinn machen, Fahrzeuge, die zu dem Zeitpunkt bereits zugelassen waren, nachträglich von der Steuer zu befreien.
Insoweit wurde die Konjunktur ja schon unterstützt.
Damit haben die Käufer mit EZ vor dem 5. November 2008 wohl einfach Pech gehabt. Oder sehe ich das falsch?!
Zitat:
Original geschrieben von kurt1206
Danke
an GUZZ für diese Info. Dank deiner Nachforschung kann man jetzt bei Umschlüsselung diesen Ausdruck gleich mit zu dem ;) nehmen damit wenn der ;) zur Zulassungsstelle fährt auch gleich die richtige Einstufung bzw. Steuerbefreiung eingetragen wird. Bei einer EZ Feb 09 müsste also eine Befreiung bis zum 31.12.2010 eingetragen werden.
IMHO bis Februar 2010, weil es bei Erstzulassung eben nur Euro 4 war. Den Ausgleich übernimmt VW.
Hallo,
sehe ich das jetzt richtig, dass VW bei allen vor dem 01.08.2008 zugelassenen Fahrzeugen nichts zahlen will??
Meiner ist im Mai 08 zugelassen......
Gruß
vipino
Ja, so ist es.
Dnke für die Info
nur was bedeuted IMHO ??
Gruß
kurt1206
Zitat:
Original geschrieben von cpscps
Zitat:
Original geschrieben von kurt1206
Danke
an GUZZ für diese Info. Dank deiner Nachforschung kann man jetzt bei Umschlüsselung diesen Ausdruck gleich mit zu dem ;) nehmen damit wenn der ;) zur Zulassungsstelle fährt auch gleich die richtige Einstufung bzw. Steuerbefreiung eingetragen wird. Bei einer EZ Feb 09 müsste also eine Befreiung bis zum 31.12.2010 eingetragen werden.
IMHO bis Februar 2010, weil es bei Erstzulassung eben nur Euro 4 war. Den Ausgleich übernimmt VW.
OFFTOPIC:
IMHO = In My Humble Opinion = Meiner bescheidenen Meinung nach