ForumTiguan 1
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 1
  7. EURO 5-Norm

EURO 5-Norm

Themenstarteram 27. August 2008 um 9:14

Hallo,

bekanntlich erfüllen die Diesel-Motoren schon die Abgaswerte der EURO 5-Norm. Spiegelt sich das auch in der Zulassung nieder? Nach der angegebenen Tabelle sollte es ja schon möglich sein, Autos entsprechend zuzulassen. Kann einer von Euch einmal im Fahrzeugschein nachsehen?

http://www.svg-ms.de/pdf/schadstoffklassen.pdf

 

Gruß und Dank

dolfy

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Leute, es geht in diesem Thread um die Euro 5 Norm von Tiguans, alles andere könnt Ihr ja mal bei einem Kaffee bei Euch zuhause besprechen, vielen Dank

werderbremengruen

1070 weitere Antworten
Ähnliche Themen
1070 Antworten

@kaemmj

Ich setzte noch mal einen drauf.

Wir haben unseren Tiguan in keinster Weise finanziert und brauchen nicht jeden Cent umdrehen.

Wiederverkaufswert ist nur eine Größe die wie Aktien schwanken kann. Eine sog. Geldanlage die evtl. steigt ist ein Tiguan mit Sicherheit nicht.

Wer finanziert hat oder musste, verkauft seinen Tiguan wohl nicht so schnell.

Anmerkung ein:

Wer z.B. 40000 Euronen zu 5.0% für 36 Monaten (ca. 1196, 00 pro Monat) finanziert wirft in diesem Zeitraum 3086,33 Euronen auch "in die Tonne" und das soll der Wagen dann noch bei einem Wiederverkaufswert "mehr" bringen, na ich denke mal nicht.

Bei gleicher Summe und 3,6% ist die Summe für die Tonne 2221,74 Euronen.

Ob da dann die Käufer mehr für Euro 5 zugelassenen Tiguane zahlen wage ich zu bezweifeln.

Bei 48 Monaten sind es schon ca. 4119,- Euronen für "die Tonne"

Anmerkung aus.

Gruß kaiwe und einen schönen Restsonntag

am 29. März 2009 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf

Zitat:

Original geschrieben von Michael/An

 

 

Wie nun, jetzt doch wegen dem Geld? Demnach weiter offen halten. , für weitere Geschädigte...

 

 

Ich kann das hin und hier nicht nachvollziehen. Wenn im Prospekt stand Euro 5 und er ist es dann nicht, was viele dann scheinbar stört, dann nehm ich das Fahrzeug eben nicht ab, und bin ggf. beim Anwalt wenn das Autohaus anderer Meinung sein sollte.

Aber scheinbar musste man das Fahrzeug ja unbedingt haben, und versucht hinterher noch ein paar Euro zu bekommen. Sicher war die Werbemethode nicht richtig, aber letztlich muss ich als Kund gleich reagieren, in dem ich das Auto nicht abgenommen hätte. Es entsprach ja nicht der Bestellung, aber vorfreude macht scheinbar blind.

 

Gruß Michael

Hallo Michael,dies war nur als Beispiel zu sehen, nicht die Summe ist relevant, sondern die Sache !

 

So so,

wenn im Prospekt EU5 steht und das nicht gegeben ist , dann das FZ nicht nehmen ??

 

AHA

Hellseher von Beruf ??

 

Ach zurückgeben, nachdem der Steuerbescheid bekommen ist, bezw. nach der Zulassung, kennst Du überhaupt die Rechtslage dazu ?

Wo stand im Kaufvertrag (nur der zählt) das es hier eine EU5 Einstufung gibt. ??

 

Na klar kann ich das FZ zurückgeben, dann könnte ich jedoch auch einige Tausender am Lagerfeuer verbrennen,

da habe ich dann wenigstens noch etwas Romatik dazu. ;)

 

In Deinem Fall betittel ich das jedoch nicht mit absoluten Müll.

(Müll kann man ja noch recyclen) ;) ;)

 

www.myvideo.de/watch/79580/wenn_man_keine_Ahnung_hat (GRINS)

 

Alf

Aufgrund Deiner Aussage scheinst Die Rechtlage nicht besonders zu kennen. Aber scheint Dich ja auch nicht zu interessieren, sonst würdest den Zustand mit der Einstufung nicht akzepziert haben.

Aber Deine Sache, denn anstatt hier zu schreiben und Dein Unmut kund zu tun hättest auch handel können.

 

Gruß

Zitat:

Hallo

 

Über Deinen ersten Satz sehe ich mal großzügig hinweg.

In Meinen Augen ist jeder selbst Schuld, der sich darauf eingelassen hat, und jetzt nichts unternimmt. Euro 5 ist bereits gefördert, und VW wirbt mit der Tatsache das der T. dies erreicht und bekommt.

Hast Du bzw. der Tiguan bis heute aber (noch) nicht.

Wer bis heute nichts unternommen hat, das Fahrzeug zurück zu geben ist doch selbst Schuld, und akzeptiert doch den Zustand.

Um es mit den Worten in Deinem ersten Satz zu beschreiben, bist Du vielleicht der Dumme und bezahlst nun Lehrgeld, weil der Steuervorteil zu 50% weg ist??

Ich hätte dann also Deiner Meinung nach im Jan. 2009 bei ca. 17000Km den Wagen zurückgeben sollen?

Ich glaube, diese Denkweise ist doch sehr weit weg von der Realität. Ich bezahle übrigens kein Lehrgeld, da mir kein Steuervorteil entgangen ist. Mir geht es, wie auch schon bereits mehrfach hier mitgeteilt, um die Zukunftssicherheit und um den Wiederverkaufswert (wie hoch auch immer dieser sein mag, jedenfalls mit Euro5, höher). Dies sehen wohl viele so. Mein T. wird in den kommenden Wochen umgeschlüsselt und wenn sich daraus keine nachteiligen Nebeneffekte (Leistung?, Verbrauch?) ergeben, ist ja auch alles bestens.

Zitat:

Aufgrund Deiner Aussage scheinst Die Rechtlage nicht besonders zu kennen. Aber scheint Dich ja auch nicht zu interessieren, sonst würdest den Zustand mit der Einstufung nicht akzepziert haben.

Aber Deine Sache, denn anstatt hier zu schreiben und Dein Unmut kund zu tun hättest auch handel können.

 

Gruß

Hallo Alf,

ich glaube, Michael hat diesen Thread nicht wirklich gelesen, sonst wüsste er, wie Du gehandelt hast.

Vielleicht ist es besser, ihm nicht mehr zu antworten. Ich glaube, ich lasse es jetzt auch...

Zitat:

Original geschrieben von kaiwe

@kaemmj

Ich setzte noch mal einen drauf.

Wir haben unseren Tiguan in keinster Weise finanziert und brauchen nicht jeden Cent umdrehen.

 

Wiederverkaufswert ist nur eine Größe die wie Aktien schwanken kann. Eine sog. Geldanlage die evtl. steigt ist ein Tiguan mit Sicherheit nicht.

Wer finanziert hat oder musste, verkauft seinen Tiguan wohl nicht so schnell.

 

Anmerkung ein:

 

Wer z.B. 40000 Euronen zu 5.0% für 36 Monaten (ca. 1196, 00 pro Monat) finanziert wirft in diesem Zeitraum 3086,33 Euronen auch "in die Tonne" und das soll der Wagen dann noch bei einem Wiederverkaufswert "mehr" bringen, na ich denke mal nicht.

Bei gleicher Summe und 3,6% ist die Summe für die Tonne 2221,74 Euronen.

Ob da dann die Käufer mehr für Euro 5 zugelassenen Tiguane zahlen wage ich zu bezweifeln.

Bei 48 Monaten sind es schon ca. 4119,- Euronen für "die Tonne"

 

Anmerkung aus.

 

Gruß kaiwe und einen schönen Restsonntag

Wer sagt denn, dass ich finanziert habe? Mein T. ist bar bezahlt.

Es war eine Vermutung. Also hast du, wie wir auch, das Geld "einfach" rumliegen.

Die Tatsache dass VW seine Käufer "gelinkt" ist für diese Firma ein Minuspunkt.

 

Gruß kai

Bekommen die 2l-Benziner auch noch eine EU-5 Zertifizierung ?

am 29. März 2009 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Abwracki

Bekommen die 2l-Benziner auch noch eine EU-5 Zertifizierung ?

Hallo,

ich glaube, wir 2l-Benziner-Fahrer sind eine verschwindend kleine Minderheit und warum sollte sich VW da Gedanken machen?

Ist mir auch ehrlich gesagt, ziemlich wurscht, da ich vorhabe, das Auto die nächsten 10 Jahre zu fahren und mir somit keine Gedanken über Wiederverkaufswert etc. mache. Was danach ist, weiß Gott. Vielleicht fahren wir dann eh alle wieder mit der Pferdekutsche.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von JuttaR

(...)

Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5.11.2008 erhalten ab dem 1.1.2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.

 

D.h. mir ist durch die Euro 4 Zulassung im Juli 2008 ein Jahr Steuerbefreiung entgangen = 308 Euro??? Kann mir das jemand bestätigen? Will wg. Softwareupdate nächste Woche zu VW und brauche sichere Grundlage zur Kompensationsverhandlung :-)

(...)

Lt. ADAC jibbet - auch zu meiner Übrerraschung - eine derartige Regelung für eine Steuerbefreiung. Guckst du deshalb einmal hier (Übersicht auf unterer Hälfte!).

 

Demzufolge ist unsereins in der Tat ein (Steuer-)Schaden i.H.v. EUR 308,00 entstanden, welchen WOB kulanterweise und kundenorientiert auszugleichen gewillt sei.

 

Wie und in welcher Form? Schau'n mir mal.

 

Ab morgen findet das Spekulieren hierüber jedenfalls sein jähes Ende und der :) soll über die Einzelheiten informiert sein.

 

Glückauf!

 

;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Michael/An

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf

 

Hallo Michael,dies war nur als Beispiel zu sehen, nicht die Summe ist relevant, sondern die Sache !

So so,

wenn im Prospekt EU5 steht und das nicht gegeben ist , dann das FZ nicht nehmen ??

AHA

Hellseher von Beruf ??

Ach zurückgeben, nachdem der Steuerbescheid bekommen ist, bezw. nach der Zulassung, kennst Du überhaupt die Rechtslage dazu ?

Wo stand im Kaufvertrag (nur der zählt) das es hier eine EU5 Einstufung gibt. ??

Na klar kann ich das FZ zurückgeben, dann könnte ich jedoch auch einige Tausender am Lagerfeuer verbrennen,

da habe ich dann wenigstens noch etwas Romatik dazu. ;)

In Deinem Fall betittel ich das jedoch nicht mit absoluten Müll.

(Müll kann man ja noch recyclen) ;) ;)

www.myvideo.de/watch/79580/wenn_man_keine_Ahnung_hat (GRINS)

Alf

Aufgrund Deiner Aussage scheinst Die Rechtlage nicht besonders zu kennen. Aber scheint Dich ja auch nicht zu interessieren, sonst würdest den Zustand mit der Einstufung nicht akzepziert haben.

Aber Deine Sache, denn anstatt hier zu schreiben und Dein Unmut kund zu tun hättest auch handel können.

Gruß

Dann nenne mir den Namen Deiner "Rechtsauskunft" damit ich den meinem RA mitteilen kann !

Recht haben und Recht bekommen, sind leider noch immer zwei paar Stiefel.

Ich wurde zumindest auf eine "lange Auseinandersetztung" hingewiesen.

Die jedoch nicht unbedingt zu meinem Gunsten ausfallen könnte, bezw. mir mein "Recht" sehr teuer kommen würde.

An Deiner Stelle, würde ich mich mal genauer damit befassen, was ich getan habe !

Ansonsten solltest Du mal den obigen Link (nochmals) anklicken. ;)

Alf

 

Ich will euch nicht unterbrechen, aber ich musste heute wirklich zufällig meinen :) besuchen und fragte dann sofort nach einem Termin für die Softwareänderung ...

die haben noch nichts!

Ich habe einfach nur gelacht, aber es ist wirklich so, dass die armen Werkstätten mal wieder von WOB hängen gelassen worden sind.

Aber ich habe Zeit, denn jetzt haben wir schon so lange gewartet ...

Gruß

Tiguani

....dem kann ich nicht zustimmen. Ich habe Post von meinem Freundlichen, in der er mich zum Update einlädt und werde in den nächsten Wochen einen Termin zum Update und zur Umschlüsselung machen.

am 31. März 2009 um 13:11

Hallo,

habe heute mit meinem :) gesprochen. Ich soll nächste Woche kommen, dann wird die neue Software aufgespielt um den Tiguan auf Euro 5 umzuschlüsseln.

Wie sieht dann das jetzt mit der bezahlten Steuer aus? Mein Tiguan TDI DPF ist EZ 12/2007. Wenn ich unter www.kfz-steuer.de meine Daten zur Berechnung der Steuer mit EU5 eingebe steht dort:

Obiges Fahrzeug ist steuerfrei bis 31.12.2009, danach beträgt die Kfz-Steuer jährlich 308 Euro.

Wer zahlt mir denn jetzt evtl. zu viel bezahlte Steuern zurück?

Bitte schlagt mich nicht, wenn diese Frage schon beantwortet wurde. Der Thread ist schon so lang...

Danke, Grüße

TiguanTDI

Zitat:

Original geschrieben von TiguanTDI

Hallo,

habe heute mit meinem :) gesprochen. Ich soll nächste Woche kommen, dann wird die neue Software aufgespielt um den Tiguan auf Euro 5 umzuschlüsseln.

Wie sieht dann das jetzt mit der bezahlten Steuer aus? Mein Tiguan TDI DPF ist EZ 12/2007. Wenn ich unter www.kfz-steuer.de meine Daten zur Berechnung der Steuer mit EU5 eingebe steht dort:

Obiges Fahrzeug ist steuerfrei bis 31.12.2009, danach beträgt die Kfz-Steuer jährlich 308 Euro.

Wer zahlt mir denn jetzt evtl. zu viel bezahlte Steuern zurück?

Bitte schlagt mich nicht, wenn diese Frage schon beantwortet wurde. Der Thread ist schon so lang...

Danke, Grüße

TiguanTDI

Hi

So viel ich gelesen habe, gibt es dazu noch keine Angaben. VW wollte sich bzgl. der entfallenen Steuer 'kullant' zeigen, was immer das auch heißen mag. Allerdings wirst du wohl keine Bargelderstattung bekommen - erst recht nicht vom Bund/Land. Ich bin auch mal gespannt, in welcher Form hier VW sich eine Wiedergutmachung überlegt hat.

Viele Grüße ...

Karsten

Zitat:

Wer zahlt mir denn jetzt evtl. zu viel bezahlte Steuern zurück?

wieso sollte man dir etwas zurückzahlen? du hast doch kein neufahrzeug mit euro 5.

warum fragst du nicht bei deinem örtlichen finanzamt nach?

Deine Antwort
Ähnliche Themen