Eure Rabatte beim Neuwagenkauf

BMW 3er

Hallo Jungs,

wieviel Rabatt habt ihr beim Neuwagenkauf F30 bekommen?
Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Solche Flyer sehe ich auch kritisch.

Zum Thema Rabatte beim Neuwagenkauf gehört m.E. nicht nur die Geiz-ist-geil-Betrachtungsweise, was die Höhe der gewährten Rabatte betrifft.

Psychologisch wird oft versucht, in der Werbung mit der Angabe von Rabatten und Prozenten das Hirn der Kaufinteressenten auszuschalten und somit die Leute an den Angelhaken zu bekommen.

Nehmen wir z.B. APL24. Hier ist auf der Startseite zu sehen:
Aktuell bis zu 45,03% Rabatt.

Wählt man dann BMW als Marke aus, reduziert es sich schon auf
aktuell bis zu 29,35% Rabatt.

Dort habe ich das Modell F31 ausgewählt:
Aktuell bis zu 21,67% Rabatt

Weiter geht es mit der Motorisierung als 330d und mit dem Privatkundenrabatt:
16,78%

Wer jetzt glaubt, dass dieser Rabattsatz auch für das Auto inkl. Sonderausstattung gilt, der hat sich irrt.

Dazu habe ich einen fiktiven Gesamtlistenpreis von 70.000,-- EUR unterstellt und mir das rabattierte Ergebnis anzeigen lassen (also mit entsprechender Sonderausstattung).
59.131,68 EUR (ohne Überführung), was folgendem Rabatt entspricht:
15,53%

Wenn der Händler in meiner Nähe (mit gut arbeitender Werkstatt) mir ein Angebot macht, was etwas unter diesen o.g. 15,53% liegt, würde ich diesen trotzdem bevorzugen.
Natürlich wird verhandelt. Aber vor dem Hintergrund, dass beide Parteien mit dem Ergebnis leben können und nicht der Händler deshalb der Verlierer ist, weil er bis zum Letzten ausgequetscht wird.

Man sollte bei aller Geiz-ist-geil-Mentalität auch die Vorzüge des Kaufs bei einem bewährten Autohaus nicht außer acht lassen. Besonders dann, wenn man seine Fahrzeuge etwas länger hält und der Reparaturbedarf demzufolge ansteigt.
Jedenfalls würde ich es bedauern, wenn dieses Autohaus irgendwann von einem noch größeren Betrieb übernommen wird und sich dabei gewisse nachteilige Änderungen im Werkstattbereich ergeben, die eine Gewinnmaximierung in Richtung Abzocke als Zielvorgabe enthalten.
Bedauernswert wäre es, das von mir bevorzugte Autohaus nur deshalb schließt, weil es auf Grund seiner Größe bei der Rabattschlacht nicht mehr mithalten kann.
Denn eins ist Fakt: Nicht alle Händler können mit jedem Billigangebot anderer Mitbewerber mithalten, weil die Voraussetzungen dafür zu unterschiedlich sind.

Im Übrigen glaube ich nicht alles, was so in Sachen Rabatt manche Leute angeben, ohne Belege dafür gesehen zu haben. Zumal es sich dabei ja nicht annäherungsweise um Großkunden handeln dürfte.
Frei nach dem Motto: Wir sind eben alle "Helden" und ganze Kerle beim Verhandeln.

Zur Geiz-ist-geil-Mentalität passt im Übrigen auch nicht ganz unsere Marke, dazu gibt es dann passende Alternativen.

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Solche Flyer sehe ich auch kritisch.

Zum Thema Rabatte beim Neuwagenkauf gehört m.E. nicht nur die Geiz-ist-geil-Betrachtungsweise, was die Höhe der gewährten Rabatte betrifft.

Psychologisch wird oft versucht, in der Werbung mit der Angabe von Rabatten und Prozenten das Hirn der Kaufinteressenten auszuschalten und somit die Leute an den Angelhaken zu bekommen.

Nehmen wir z.B. APL24. Hier ist auf der Startseite zu sehen:
Aktuell bis zu 45,03% Rabatt.

Wählt man dann BMW als Marke aus, reduziert es sich schon auf
aktuell bis zu 29,35% Rabatt.

Dort habe ich das Modell F31 ausgewählt:
Aktuell bis zu 21,67% Rabatt

Weiter geht es mit der Motorisierung als 330d und mit dem Privatkundenrabatt:
16,78%

Wer jetzt glaubt, dass dieser Rabattsatz auch für das Auto inkl. Sonderausstattung gilt, der hat sich irrt.

Dazu habe ich einen fiktiven Gesamtlistenpreis von 70.000,-- EUR unterstellt und mir das rabattierte Ergebnis anzeigen lassen (also mit entsprechender Sonderausstattung).
59.131,68 EUR (ohne Überführung), was folgendem Rabatt entspricht:
15,53%

Wenn der Händler in meiner Nähe (mit gut arbeitender Werkstatt) mir ein Angebot macht, was etwas unter diesen o.g. 15,53% liegt, würde ich diesen trotzdem bevorzugen.
Natürlich wird verhandelt. Aber vor dem Hintergrund, dass beide Parteien mit dem Ergebnis leben können und nicht der Händler deshalb der Verlierer ist, weil er bis zum Letzten ausgequetscht wird.

Man sollte bei aller Geiz-ist-geil-Mentalität auch die Vorzüge des Kaufs bei einem bewährten Autohaus nicht außer acht lassen. Besonders dann, wenn man seine Fahrzeuge etwas länger hält und der Reparaturbedarf demzufolge ansteigt.
Jedenfalls würde ich es bedauern, wenn dieses Autohaus irgendwann von einem noch größeren Betrieb übernommen wird und sich dabei gewisse nachteilige Änderungen im Werkstattbereich ergeben, die eine Gewinnmaximierung in Richtung Abzocke als Zielvorgabe enthalten.
Bedauernswert wäre es, das von mir bevorzugte Autohaus nur deshalb schließt, weil es auf Grund seiner Größe bei der Rabattschlacht nicht mehr mithalten kann.
Denn eins ist Fakt: Nicht alle Händler können mit jedem Billigangebot anderer Mitbewerber mithalten, weil die Voraussetzungen dafür zu unterschiedlich sind.

Im Übrigen glaube ich nicht alles, was so in Sachen Rabatt manche Leute angeben, ohne Belege dafür gesehen zu haben. Zumal es sich dabei ja nicht annäherungsweise um Großkunden handeln dürfte.
Frei nach dem Motto: Wir sind eben alle "Helden" und ganze Kerle beim Verhandeln.

Zur Geiz-ist-geil-Mentalität passt im Übrigen auch nicht ganz unsere Marke, dazu gibt es dann passende Alternativen.

Der Flyer zeigt unverhandelte Angebote; die abgebildeten Fahrzeuge sind Beispiele.

Dennoch sind 299 Euro Leasingrate ohne Anzahlung für einen 316i extrem günstig. Dafür bekommt man sonst gerade mal einen (ordentlichen) Polo.

Zitat:

Original geschrieben von Timm320d



... Allerdings habe ich meinen auch frei konfiguriert und wie gesagt 21% bekommen. Bisschen Geduld und Mut zur Verhandlung dann geht das ;-)

21% auf einen 3er als Bestellfahrzeug? Wie ist das denn abgelaufen? Wie auf einem türkischen Basar? Duellieren mit dem Verkaufsberater? 🙄

Oder stand dem Händler etwa das Wasser so bis zum Hals, dass er nur noch, um seine Umsatzverpflichtung gegenüber der BMW AG zu erfüllen, darauf angewiesen war, Dir dieses Auto unbedingt verkaufen zu müssen?

Möglicherweise hast Du Dir vielleicht einen 7er oder einen M5 mit Vollausstattung gegönnt, denn das würde Deine Aussage allerdings in einem anderen Licht erscheinen lassen. 😉

Wenn das allerdings mit 21% bei einem popeligen 3er so einfach mit Geduld und „Mut“ zur Verhandlung funktionieren würde, wie Du es andeutest, dann müssten tausende von Werksangehörigen (WA) Tinte gesoffen haben, wenn sie ihre Autos noch über den Arbeitgeber mit 21,8% Rabatt kaufen.

Die WA betreffend ist das ist eine ganz einfache Rechenaufgabe, die ich hier an einem Beispiel verdeutliche.
WA müssen diesen von ihrem Arbeitgeber gewährten Rabatt i.H.v 21,8% als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Angenommen, der WA hat einen effektiven Steuersatz von 30%.
Dann muss er 30% von diesem WA-Rabatt versteuern. Es verbleibt dem WA dann netto ein Rabatt i.H.v. 15,26%. 😰

Je nach Steuersatz der WA variiert das etwas nach oben oder nach unten.
Der Geldwerte Vorteil (hier: WA-Rabatt) wird wie steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Das zu versteuernde Gesamteinkommen steigt dadurch an. Der Steuersatz des betroffenen WA erhöht sich somit etwas, was sich wiederum auf alle seine Einkünfte zusätzlich nachteilig auswirkt.

Warum kaufen sich dann eigentlich immer noch WA ihre Autos bei Ihrem Arbeitgeber, wenn sie es denn wirtschaftlich günstiger auf dem freien Markt machen könnten?

Zitat:

Original geschrieben von dissapointed


Für meinen 320d Sportline mit einigen Extras hatte ich im Herbst knapp über 19Pro erhalten.
Keine Inzahlungnahme. Fahrzeug wurde nach meinen Wünschen bestellt
.
Demnächst geht der Wagen als "Halbjahreswagen" wieder weg.

Listenpreis 320d Sportline
+Extras
+Mwst
+Überführung (Abholung i München)
____________________________
- 19, 2 %

das habe ich bezahlt

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Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


Wenn das allerdings mit 21% bei einem popeligen 3er so einfach mit Geduld und „Mut“ zur Verhandlung funktionieren würde, wie Du es andeutest, dann müssten tausende von Werksangehörigen (WA) Tinte gesoffen haben, wenn sie ihre Autos noch über den Arbeitgeber mit 21,8% Rabatt kaufen.

Es gibt durchaus Werksangehörige, die ihr Fahrzeug bei einem Händler kaufen.

Zitat:

Die WA betreffend ist das ist eine ganz einfache Rechenaufgabe, die ich hier an einem Beispiel verdeutliche.
WA müssen diesen von ihrem Arbeitgeber gewährten Rabatt i.H.v 21,8% als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Angenommen, der WA hat einen effektiven Steuersatz von 30%.
Dann muss er 30% von diesem WA-Rabatt versteuern. Es verbleibt dem WA dann netto ein Rabatt i.H.v. 15,26%. 😰

Laut einem Urteil (vor einigen Monaten wurde es gefällt) wird zur Berechnung nur der tatsächliche Rabatt steuerlich berücksichtigt. Es kann z. B. ein Werksangehöriger ein Händlerangebot vorlegen, das z. B. 15 % Rabatt ausweist. Anschließend wird von der Differenz in Höhe von 6,8 % (21,8 - 15) noch der Freibetrag berücksichtigt und nur die verbleibende Restsumme besteuert.

Dennoch ist der BMW-Mitarbeiterrabatt insgesamt nicht mehr wirklich attraktiv. Nur bei Nischenmodellen wie dem 1er M-Coupé oder Neuerscheinungen macht er sich noch deutlich bemerkbar.

Zitat:

Original geschrieben von christian80



Laut einem Urteil (vor einigen Monaten wurde es gefällt) wird zur Berechnung nur der tatsächliche Rabatt steuerlich berücksichtigt. Es kann z. B. ein Werksangehöriger ein Händlerangebot vorlegen, das z. B. 15 % Rabatt ausweist. Anschließend wird von der Differenz in Höhe von 6,8 % (21,8 - 15) noch der Freibetrag berücksichtigt und nur die verbleibende Restsumme besteuert.

Bei der von Dir zitierten Entscheidung zum Mitarbeiterrabatt handelt es sich offensichtlich NICHT um eine verbindliche, die für alle Mitarbeiter von Autoherstellern gilt (untere Gerichtsinstanz).

Allerdings fand ich jetzt eine Entscheidung vom Bundesfinanzhof, die für die unteren Instanzen nunmehr in vergleichbaren Fällen verbindlich ist.
In diesem Fall hatte ein Mitarbeiter 21,5% auf den Listenpreis von Neufahrzeugen der X-AG erhalten. Er legte dem Gericht allgemeine Infos mit hohen Rabatten für Autos vor, die andere Endverbraucher angeblich erhalten. Daraufhin wollte er nur 2% Differenz zwischen diesen hohen Rabatten und seinem Mitarbeiterrabatt versteuern.
Diese von ihm vorgelegten Infos zu Superrabatten sind nach den Feststellungen des Bundesfinanzhofs aber realitätsfremd, da nicht jeder Endkunde solche erhalten hat.

Vom Gericht wurde daher ein realistischer und wesentlich niedrigerer Rabatt-Mittelwert zu Grunde gelegt. Dieser wurde um 3% niedriger angesetzt als der vom Pkw-Hersteller zugunsten des Mitarbeiters behauptete Durchschnittswert für das jeweilige Jahr.
Preisnachlässe als Ergebnis individueller Preisverhandlungen sind laut Auffassung des Gerichts nicht mehr zu berücksichtigen.

Wenn sich jemand auf Grundlage dieser Entscheidung nun den Nettovorteil aus einem Mitarbeiterrabatt errechnen möchte, dann ist dazu seinerseits ein gewisser Sachverstand erforderlich und es müssen realistische Durchschnittsrabatte für einen bestimmten Zeitraum glaubhaft belegt werden (was nicht gerade einfach sein wird).

Alles in allem ist die Gerichtsentscheidung sehr komplex, weshalb ich für daran interessierte Leser (z.B. betroffene Mitarbeiter) hier einen Link darauf einfüge:

http://www.ihk-nordwestfalen.de/.../...rteilJahreswagenrabatt12_07.pdf

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer


Allerdings fand ich jetzt eine Entscheidung vom Bundesfinanzhof, die für die unteren Instanzen nunmehr in vergleichbaren Fällen verbindlich ist.

Das meine ich; vor einigen Monaten habe ich darüber in der Zeitung gelesen.

Zitat:

Original geschrieben von christian80



Das meine ich; vor einigen Monaten habe ich darüber in der Zeitung gelesen.

Jetzt habe ich mir die Entscheidung zum Mitarbeiter-Rabatt noch mal in Ruhe reingezogen und mal eine einfache Kurzfassung daraus generiert.

Dem Mitarbeiter hat man in beiden Gerichtsinstanzen von seinem MA-Rabatt i.H.v. 21,5% NICHT die von ihm begehrten Endverbrauchern Rabatte von 17,5 % bis 20 % steuerlich wirksam abgezogen, wonach nur zwischen 1,5% und 4% des Mitarbeiter-Rabatts zu versteuern gewesen wären.

Die Angabe der 17,5 % bis 20 % Endverbraucher-Rabatt hatte der Kläger lediglich der Presse entnommen. Sie betrafen auch nicht solche Fahrzeuge, wie er sie selbst gekauft hatte und stammten z.T. aus nicht relevanten Zeiträumen.

Deshalb haben beide Gerichtsinstanzen diese Zahlen richtigerweise auch nicht anerkannt und anders ermittelte (durchschnittliche) Endkundenrabatte verwendet. Die Vorinstanz hatte davon allerdings 3% in unzulässiger Weise abgezogen.

Im Ergebnis bestand der Teilerfolg der Klage des Mitarbeiters in letzter Instanz vor dem Bundesfinanzhof darin, dass ihm diese weitere Kürzung um diese 3% erspart blieb.

Demnach musste er diese Anteile seines MA-Rabatts nicht versteuern (das Finanzgericht hatte vorher 3% weniger angesetzt):

9,05 % (2000), 7,51 % (2001), 4,57 % (2002), 6,0 % (2003), 6,72 % (2004) sowie
6,47 % (2005)

Der Entscheidung ist allerdings zu entnehmen, dass dem Kläger ein wesentlich höherer Rabattsatz zum Abzug von dem als „geldwerten Vorteil“ zu versteuernden Mitarbeiter-Rabatt anerkannt worden wäre, wenn er die entsprechenden Nachweise erbracht hätte.

Da sollte aber ein einziges von ihm als „normaler Kaufinteressent“ verhandeltes hohes Rabattergebnis m.E. noch nicht das Gewicht haben, wie zwei (oder besser drei) von verschiedenen Händlern.
Sonst brauchte der Mitarbeiter (des Werks oder einer Herstellerniederlassung) sich nur ein „Gefälligkeitsangebot“ mit gleichem Rabatt erstellen zu lassen, wie ihn auch die Mitarbeiter erhalten.
Und schon wäre „geldwerte Vorteil“ steuerlich neutralisiert, wenn ein einzelnes Angebot vorgelegt würde und das Finanzamt daran keine Zweifel hätte.
Andernfalls wäre er gegenüber dem Finanzamt in der Beweispflicht.

F30 330d im März ca. 16%. Musste aber mehrere Händler dafür abklopfen.

Wie sieht es aktuell mit den Rabatten aus?

Mir sind nur 11,50% bei einem 335d angeboten worden!

Im Mai 2013 : 16,9 % mit Presseausweis. Und es gibt keinen "offiziellen" Presseausweis, das ist Unsinn - jede Presseagentur kann PA ausgeben, alles andere widerspricht Artikel 5 GG (Pressefreiheit).

ich habe meinen neuen F31 318d dem Händler vom Hof gekauft. Knapp 21% Rabatt

Ich habe meinen 320d im Februar bekommen.
NP 52.000K.
Nachlass 15,8%.

knappe 18%, nach meinen Wünschen bestellt. Allerdings 5 Fahrzeuge in der Firma (verschiedene Marken) und da gibt es von BMW ein Businessprogramm für kleine Flotten.

Irgendetwas zwischen 15% und 16% ( müssste nochmals genau nachschauen) für 330xd- das passt so.

Wegen 1-2% mache ich auch keinen Affen- da kaufe ich dort, wo ich schon immer kaufe.

Da sind mir Werkstatt-Ersatzwagen ohne Diskussionen etc. lieber als ein paar € - wenn man anfängt,um 1/4 %-Punkte zu feilschen,wirds langsam aber sicher peinlich....( und auch ich muss mein Geld verdienen-irgendwie mag ich aber auch die Kunden mehr, welche nach einer Verkaufsverhandlung auch mal Ruhe geben und mich nicht bis zum Exitus ausquetschen wollen...)

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