EU-Gericht kippt Führerscheintourismus

Hallo!

Gerade gefunden bei SPON.

EU-Gericht hat festgestellt, daß Führerscheine aus anderen Ländern (kurz gesagt) nur dann akzeptiert werden müssen, wenn man mindestens 6 Monate in dem Land gelebt hat, wo man den Lappen gemacht hat. Aber einfach selber lesen. 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Da pickt man sich nur die Rosinen aus der EU, der Bürger hat wie immer nur Nachteile.

Falsch, das gilt praktisch auf Gegenseitigkeit weltweit (z.B. auch U.S.A. / Canada).

Und ich hoffe doch auch sehr, daß Alkoholsünder, die ihren Lappen verloren haben, weiterhin nicht mit solchen Tricks durch die Hintertür auf den Straßen verkehren.

Und um die geht es doch am Ende des Tages. Denn wenn die Behörden hier einmal "weich" werden, würde das doch nur ausgenutzt werden. Und pochen dann auf Gleichbehandlung.
Für alle anderen gibt es eine eindeutige Regelung.

Die EU hebt (m.E. nach glücklicherweise) nicht beliebig alle nationalen Bestimmungen auf, sonst könnte man z.B. sein Auto ja auch irgendwo anmelden, wo es günstiger ist.

33 weitere Antworten
33 Antworten

Zitat:

wenn du z.b. im Ausland durch Geschwindigkeitsuebertretung im Bereich des Fuehrerscheinentzug liegst, wird dieser eingezogen?

das kommt drauf an, ob das ein einheimischer oder ein ausländischer schein ist. ist es ein ausländischer (bspw. ein deutscher) schein, wird die fe nur für bspw. schweden entzogen. der führerschein bleibt am mann und erhält ggf. einen nationalen sperrvermerk... darf aber in allen anderen eu-staaten weiter genutzt werden. optional könnte die ausstellende und/oder die behörde am aktuellen wohnort (in D) informiert werden - evtl. auch dadurch, dass der führerschein nicht seinem inhaber zurückgegeben sondern dorthin versendet wird - die das dann ggf. auch noch mal irgendwie "ahnden".

bei einem schwedischen schein wird einfach die schwedische fe vom ausstellerstaat zurückgenommen werden... faktisch für alle 27 staaten der eu entzogen.

ist der entzug und eine eventuelle sperrfrist vorbei, kann man den antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis stellen. in 26 staaten gibt es dann in der regel die fahrerlaubnis wieder, in D kommt erstmal die aufforderung zur mpu. insofern ist in gewisser weise ein entzug im ausland mit einem fahrverbot in D vergleichbar.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


wenn jemand mit solch einem Führerschein beim Führen eines Kraftfahrzeuges angetroffen wird, wird dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet.
schon besser aber immernoch nicht richtig.

diese fahrerlaubnisse dürfen sowohl an- als auch aberkannt werden. insofern bedarf es erstmal grundsätzlich einer aberkennung, zumindest in form eines feststellungsbescheids.

sollte dennoch ein strafverfahren ohne vorhergehender aberkennung eingeleitet werden, kommt man da über das verbotsirrtum wieder raus.

Hallo

turbovic

😉

Vielen Dank für deine Aufklärung 😉

Ich habe mal versucht im www darüber ein Urteil o.ä. zu finden, bin aber leider nicht fündig geworden (ist nur reine Neugier), hast Du evtl. etwas in der Art?

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

nein, kann ich auch nicht haben,
denn wenn das verfahren eingestellt wird, gibt es kein urteil. 🙂

nur zur eugh-rechtsprechung:

26.06.2008:
Unter denselben Umständen verwehren diese Bestimmungen es einem Mitgliedstaat jedoch nicht, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte.

und eins ist am 19.05.2011 gefällt worden.
http://curia.europa.eu/.../form.pl?...

der link führt leider nicht zum ziel, du wirst sie dir selbst raussuchen müssen. von "muss in jedem fall aberkannt werden" oder ähnlichem ist aber in keinem der beiden beschlüsse die rede.

insofern bleibt dies (eigentlich) eine entscheidung der zuständigen feb. sollte es so kommen, dass bundesweit ALLE d-ws-fahrerlaubnisse aberkannt werden ist das nichts anderes als eine (weitere) bankrotterklärung der (aktuellen) regierung. aber wir wollen an dieser stelle mal nicht zu sehr in die politik abschweifen. 😉

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen