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ESP bei AHK Nachrüstung mit Gespannstabilisierung?

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 14. August 2014 um 9:46

Hallo

Ich habe einen Caddy Baujahr 07/2009. Nächste Woche wird eine AHK mit 13polig. fahrzeugspez. E-Satz eingebaut. Die Werkstatt nimmt dann auch die notwendige Programmierung vor. Wie kann ich erkennen, das die Programmierung der Gespannstabilisierung funktioniert hat, an der ESP Kontrollleuchte vielleicht? Da ich nur 100 fahren darf, wenn die Gespannstabilisierung programmiert, muss ich es doch auch irgendwie erkennen können!

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21 Antworten

Das kann der :) mit seinem Tester oder ein VCDS-User überprüfen.

Allerdings wird die Gespannstabilisierung nicht gesondert aktiviert, sie ist im ESP-Programm schon enthalten. Durch Einstecken des Steckers erkennt das System, dass ein Anhänger dran hängt und schaltet in das entsprechende ESP-Programm.

Für die 100-er Zulassung bedarf es übrigens keiner Gespannstabilisierung. Da reicht es eine Auflaufbremse am Anhänger zu haben und das vorgeschrieben Mindestleergewicht des Fahrzeugs einzuhalten.....und natürlich den üblichen Krams am Anhänger: Stoßdämpfer, Antischlingerkupplung, Reifen jünger als 6 Jahre....

Hallo Tobias

Nein, selbst kannst du im Caddy nicht erkennen,

ob die Programmierung erfolgreich war.

Viktor

Gab es da nicht auch einen Eintrag im Fahrzeugschein, wenn Serie?

Ja, beim Zugfahrzeug.

Beim Anhänger sind einige Bedingungen für die 100-km/h-Zulassung genannt und es wird weiterführend auf die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO verwiesen.

Ok, darf ich jetzt 100 fahren?

Da bin ich nie draus schlau geworden, siehe Bild:

 

Grüsse Mitelbruch

Haengerbetriebcaddy

Mit dem Auto grds. ja.

Die entscheidende Frage, die bleibt, ist aber die, ob der Anhänger dafür geeignet und zugelassen ist.

Ich fahr auch freiwillig nicht hundert, eher weniger. Die Hänger die ich benutze fangen schon bei 60 an zu schlingern. Mich wundert das ich hundert darf obwohl ich kein ESP habe. Spannend wird das mal bei einem Wohnwagen.

Themenstarteram 14. August 2014 um 14:00

Nachdem was im Fahrzeugschein eingetragen ist, darf der Caddy als Zugfahrzeug nur einen Anhänger mit 100 ziehen, wenn die Gespannstabilisierung aktiviert wurde!?

Wenn dein Caddy kein ESP hat, so MUSS der Anhänger für die 100-er-Zulassung u. a. eine Auflaufbremse UND eine Antischlingerkupplung haben.

Themenstarteram 14. August 2014 um 14:03

Achso, ich habe was zum Erkennen der akaktivierten Gespannstabilisierung gefunden. Beim Einschalten der Zündung leuchtet die ESP Kontrollleuchte 2 Sekunden länger als die ABS Kontrollleuchte. Dafür muss aber ein Anhänger gesteckt worden sein!! Kann das jemand bestätigen? ??

Is mir noch nicht aufgefallen.

Scheint so zu stimmen.

Mit Anhänger bleibt die ESP Leuchte 2 Sec. länger an als die ABS Leuchte.

Habs gerade ausprobiert, musste sowieso den Anhänger holen.

Themenstarteram 15. August 2014 um 4:19

Ja super, danke das hilft weiter!

Nachtrag zum Thema:

Ich darf den Caddy z.B. mit diesem Anhänger lt. Böckmann (s.u.) kombinieren und hundert fahren:

siehe Anhang.

Und zwar theoretisch bis zu 1830 Kg (zG, Anh) was aber durch den Hänger und den Caddy/Hänger (1500/1300Kg) limitiert ist und obwohl der Hänger keine hydraulischen Stossdämpfer besitzt.

Halte ich mal für einen Eintrag in die FAQ wert.

Hab ich morgen wieder vergessen:)

Wer Einwände hat, bitte melden.

Caddy Leergewicht :1525 Kg lt. Schein.

 

http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com/zulassung_anhaenger_61.html

Haenger
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