erwischt

Hallo,habe vor 3 Wochen mir Yamaha Aerox gekauft und der besitzer hat gesagt das die roller frisiert ist auf 70-80 km/h... aber ich darf nur 25kmh fahren roller hatte 25er papiere und 45 papiere auch noch,dann bin auf strasse nach werkstadt gefahren und sehe auf spiegel Polizei ist da und die halten mich und haben die meine papiere kontroliert alles stimmt keine probleme aber ich sollte meine Roller sicherstellen lassen bei polizei und das macht mir kein spasss die wollen auf prufstand und ich jetz viel angst was fur kosten wurden auf mich kommen und ob ich meine roller wieder zuruck bekomme, bin erste tag damit gefahren und nach 30 minuten war die roller weg von mir sichergestellt das macht mich richtig traurig,ich hab die so gekauft wie ist und wollte erste tag werkstadt und hatte kein gluck und mein roller ist weg 🙂🙁🙁🙁🙁😠😠😠😠😠😠🙁🙁🙁

Beste Antwort im Thema

Hast du einen Führerschein überhaupt wenn ja welchen?
Du weißt schon drei Wochen lang dass die Karre nicht in Ordnung ist warum fährst du trotzdem mfg

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Mein llieber Dr. Roller (mit Vornamen 1a). Mußt du eigentlich zwingend in jede Hose reinscheißen, die man dir hinhält? An deiner Stelle hätte ich längst die Tastatur aufgegessen, oder ersatzweise aus dem Fenster geschmissen.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 14. April 2018 um 23:30:55 Uhr:


Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass der TE lediglich auf eine unterhaltende Wirkung aus war?

So wie der hier?

https://www.motor-talk.de/forum/speedfight-2-auf-70-ccm-t6314014.html

😰

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 14. April 2018 um 23:30:55 Uhr:


Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass der TE lediglich auf eine unterhaltende Wirkung aus war? Wenn ja - was sehr wahrscheinlich ist - ist er sehr geschickt. Klappt jedenfalls außerordentlich gut.

Lustig, so ähnlich war auch mein allererster Gedanke als ich den Text hier las. 😮 Ich dachte aber Tatsache eher an irgendein schon länger aktives Forenmitglied, das sich einen Spassaccount gemacht hat um Mal Rum zu trollen.

Einfach zu stereotype verhaltens und Schreibweise. Dazu dann noch aerox. Das Samstagabendkino läuft 😁

Eben, die Fakten passen einfach zu gut zusammen. Dazu noch eine Schreibweise auf Sonderschulniveau, um die Sache glaubwürdiger zu gestalten. Selbst der Name des (frischen!) Benutzerkontos wirkt feinabgestimmt.

Und selbst wenn nicht. Es wäre weniger Mühe gewesen, sich die möglichen Folgen zusammen zu googlen, als sich in einem Forum anzumelden, wo auch nur juristische Laien zum Teil sehr abstruse und wirklichkeitsfremde Meinungen zum Besten geben.

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Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 15. April 2018 um 00:20:04 Uhr:


.... Dazu noch eine Schreibweise auf Sonderschulniveau, um die Sache glaubwürdiger zu gestalten......

Ich hatte das eigentlich absichtlich ganz zärtlich mit Stereotyp umschrieben, in der Hoffnung wenn man ihm jetzt unrecht tut, er nicht versteht was das bedeutet.
Aber jetzt ist die Katze ja ausm Sack 😁

@Bamako Hallo Christian, endlich mal ein Beitrag, der in ein anderes Fahrwasser führt und trotzdem fundiert ist.

Du schreibst: " Das Samstagabendkino läuft 😁"
Naja, vielleicht gibt es ja noch eine Nachtvorstellung. 😉

Gruß in die Eifel
Wolfgang

@beku_bus1
Den Gefallen mit der Tastatur kann ich Dir nicht tun. Habe kürzlich das Equipment von Steven Hawking erworben und bediene meinen PC mit der Kraft meiner Gedanken. 😁
--> Scherz! Deswegen brauchst Du keine Hose zum reinschiessen, es sei den Du schreibst das "ie" in anderer Reihenfolge. 😁

Dafür, dass ihr manch einer hinterher ja immer vorher alles schon gewusst hat, ist dieser Beitrag ja einigen hier sehr entgegen gekommen, um sich über Seiten rechthaberisch auszubreiten...
Bei mir fährt auch kein Fuffi so langsam, wie er sollte. Man muss es dann aber auch hinkriegen, in einigen Gegenden den Gashahn zu zügeln und sich ans Limit zu halten. Wer das charakterlich nicht schafft: so ein Drehzahlbegrenzer kostet nicht die Welt ... Hätte sich der TE mal besser einen MBK Nitro gekauft, den hätten die Beamten sicherlich nich mal bemerkt...

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 14. April 2018 um 21:52:22 Uhr:


Den Roller wird er allerdings vermutlich nur zum Verschrotten wiedersehen!

So einem Blödsinn habe ich noch nie gehört. Die Zeiten der Enteignung sind lange vorbei 😁

Zitat:

@Künne schrieb am 15. April 2018 um 07:44:36 Uhr:



Zitat:

@creativschrauber schrieb am 14. April 2018 um 21:52:22 Uhr:


Den Roller wird er allerdings vermutlich nur zum Verschrotten wiedersehen!

So einem Blödsinn habe ich noch nie gehört. Die Zeiten der Enteignung sind lange vorbei 😁

Hat wohl nicht hiermit zu tun,meinte aber im Fernsehen gesehen zu haben das Fahrzeuge die für Straßenrennen benutzt beschlagnahmt werden. Musste da noch lachen weil die Burschen sich dann dicke Autos geliehen haben und die Verleihfirma schauen musste das sie es wiederbekommen haben. Sie haben es bekommen,aber bis es soweit war hatten die Firmen natürlich ein großen Verdienstausfall.

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 14. April 2018 um 21:07:23 Uhr:


Ich bekomme manchmal für solche beschlagnahmten Roller die BE von der Zulassungsstelle, nachdem der jeweilige Roller von einer Fachwerkstatt wieder technisch in den Urzustand zurückgeführt wurde und beim TÜV eine Einzelabnahme nach §41 der StVZO bestanden hat.

Pseudodoc schlägt wieder zu!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 41 Bremsen und Unterlegkeile

Schuster bleib bei deinen Leisten!

Eine echte "Doktorarbeit" für dich wäre, aufgrund von enormen wissenslücken in Technik und Rechtssprechung der letzten 40jahre dich vorab zu informieren. Das reine schreiben von 35 zeilen deines lebens, deiner kumpels oder deiner jugend ist nicht zielführend!

Zitat:

@Künne schrieb am 15. April 2018 um 07:44:36 Uhr:



Zitat:

@creativschrauber schrieb am 14. April 2018 um 21:52:22 Uhr:


Den Roller wird er allerdings vermutlich nur zum Verschrotten wiedersehen!
So einem Blödsinn habe ich noch nie gehört. Die Zeiten der Enteignung sind lange vorbei 😁

Das ist nicht per se Blödsinn. Siehe Absatz (3):

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

2x innerhalb 3 Jahre erwischt werden kann also schon dazu führen!

Und ich kenne Fälle, wo tatsächlich enteignet wurde.

Und Fälle, wo mit dem beschlagnahmten Roller ziemlich unsanft umgegangen wurde.
Keiner war dabei, keiner hat's gesehen, der Roller ist "einfach auseinandergefallen".
Das sollte zwar nicht sein, aber dann müsste ein Straftäter gegen die Polizei prozessieren, was eine denkbar schlechte Ausgangsbasis ist.

Im Grundgesetz steht übrigens "14 (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen".
(Straftaten zählen nicht gerade zum Wohle der Allgemeinheit. Unantastbar ist nur die Würde.)

Zitat:

@kranenburger schrieb am 15. April 2018 um 08:15:31 Uhr:



Zitat:

@Künne schrieb am 15. April 2018 um 07:44:36 Uhr:


So einem Blödsinn habe ich noch nie gehört. Die Zeiten der Enteignung sind lange vorbei 😁

Hat wohl nicht hiermit zu tun,meinte aber im Fernsehen gesehen zu haben das Fahrzeuge die für Straßenrennen benutzt beschlagnahmt werden. Musste da noch lachen weil die Burschen sich dann dicke Autos geliehen haben und die Verleihfirma schauen musste das sie es wiederbekommen haben. Sie haben es bekommen,aber bis es soweit war hatten die Firmen natürlich ein großen Verdienstausfall.

@Künne
@kranenburger

Nein, diese Info habe ich nicht aus dem Fernseher! Diese Erkenntnis kommt aus dem Kontakt zu einem MTler, der diese Erfahrung mit seinem Moped grade über den Jahreswechsel durch hat. Die Maschine war auch etwas flotter, wie erlaubt und Er hat den AM. Nach fast drei Monaten hat die Behörde ihm die Offerte bereitet, von weiteren Anzeigen ab zu sehen, wenn er binnen einen Monats einen offiziellen Verwerternachweis erbringt. Er darf wohl nun auch seinen Motorradführerschein beginnen.

@Papstpower

Hä, hä, hä, wie lustig! So kann man so kann man auch mit kleinen Sachen Pupspower-Männchen Freude machen 🙂 Dein Kommentar ist so dämlich, dass man darin nichts findet, was man Zitieren könnte; 😁 😁 😁

Hast du nichts zu tun? Du bist mir jn die Falle gegangen, indem ich Dich von dem zutreffenden § 21 StVZO auf eine fälsche Fährte gelockt habe --> Ätsch bätsch reingefallen! (Für kranke Kinder konnte und kann ich meine Kommunikation auch gerne auf Kindergarten-Niveau zurückschrauben).

Wenn du, anstatt 20 abzuziehen, 10 drauflegst, landest du bei § 51 ZPO (Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung) früher auch "Persilschein" genannt, für Leute die Narrenfreiheit hatten, weil sie im Kopf nicht ganz knusper waren, so wie du.

Für solche Fälle gibt des heutzutage § 51 HFEG bezüglich erforderlicher Zwangseinweisungen. Auf dieser Grundlage habe ich als Notarzt schon öfters die Zwangs-Unterbringung geistig verwirrte Menschen in die Psychiatrie veranlasst. --> Nach 3 Tagen muss dann ein Vormundschaftsrichter entscheiden, ob diese wieder frei gelassen werden oder länger in der Klapse verweilen müssen. Für dich würde wohl eher Variante II in Frage gekommen. Na ja, was nicht ist, kann ja noch werden!!! Da könnte ich glatt bei meinen Leisten bleiben!

Um von der eigentlichen Themenpalette des Forums nicht völlig abzuschweifen, hier noch ein Link für die richtig tickenden User:
www.motor-talk.de/.../...en-fuer-vollabnahme-gem-21-stvzo-t882432.html

@Künne @kranenburger @creativschrauber

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ältere MT-Hasen hinter diesem Thread den Fake eines Trolls vermuten (s.o.). Von daher ist die weitere Diskussion vermutlich nur allgemeinen Charakters und hat nichts mehr mit dem TE zu tun. (Der hat sich ja auch kein einziges mal mehr gemeldet)

Ohne dass ich Klugsch...... möchte (wie mir hier schon unterstellt wurde) und ohne das letzte Wort haben zu wollen, kann ich zum Thema "Zwangsverschrottung" etwas zutreffendes sagen.

Erinnert ihr euch an die Abwrackprämie. Dazu mussten PKW-Halter gegenüber der BAFA die Verschrottung ihres PKW nachweisen. Das hatte aber nichts mit Zwang zu tun - es geht mir nur um die Erinnerung an den Verwaltungsakt.

Ich kenne nun hier einen Händler, der hat hinter seiner Halle ständig 20-30 Zweiräder zur Zwangsverschrottung stehen. Diese Teile wurden zuvor alle von der Polizei oder der Zulassungsstelle beschlagnahmt (u.a. wegen Tunings).

Dieser Händler muss dafür Garantieren und dafür unterschreiben und haften, dass diese Zweiräder unverändert per Schrottpresse aus dem Verkehr gezogen wurden. Ich hatte den Händler schon mehrmals auf Gebraucht-Teile angesprochen, aber er hat mir diese mit dem Hinweis auf seine Unterschrift gegenüber den Behörden verweigert, so dass ich jetzt auch gar nicht mehr Frage.

Also gibt es tatsächlich eine Zwangsverschrottung infolge diverser Verstöße.

Ich beende das Kasperletheater erst einmal. Wenn ich dann etwas Zeit und Muße habe, werde ich hier aufräumen und es wird gewiss auch unerwünschte Post aus der Moderatorenecke geben. Eigentlich hätte ich gedacht, dass Erwachsene etwas vernünftiger sind

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