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Erwartete Kilometerleistung bei Nutzungsentschädigung?

BMW 5er G31

Hallo,

es ist leider nicht auszuschließen, dass wir mit unserem Fahrzeug in die Wandlung (oder wohl neuer Rückabwicklung) müssen. Bei der Berechnung des durch den Käufer zu entrichtenden "Nutzungsentgeldes" pro Tausend Kilometer ist die zu erwartende Laufleistung ein entscheidender Faktor. Kennt jemand aktuell diese prognostizierte Laufleistung für einen 530D X-Drive Touring? In Frage kommen hier wohl 250TKM oder 300TKM.
Es würde mir bei unserer Entscheidungsfindung helfen.

Gruß
Frank

18 Antworten

...beim BMW-Leasing sind die Fahrzeuge m.W. bereits nach 150TKM abgeschrieben.
In diesem Urteil geht das Gericht von 250TKM aus:

https://www.ra-kotz.de/nutzungsverguetung.htm

Wie BMW kalkuliert ist rechtlich glücklicherweise egal. 250k dürften also auf jeden Fall drinnen sein. Musst du in den Rücktritt (so heißt sinngemäß die Wandlung seit mittlerweile 18 Jahren...) oder ist Ersatzlieferung auch denkbar? Dann erübrigt sich nämlich die Frage der Nutzungsentschädigung...

Hallo Frank
habe das leider gerade hinter mir.

Man bot mir als Faktor 0,6% an. Dem habe ich widersprochen und 0,5 % vom Brutto Listenpreis wurden es dann.

Das ist wohl OK denke ich und es hatte den Vorteil, dass ich keinen Rechtsanwalt mehr brauchte.

Bei der seinerzeitigen Wandlung meines Mercedes W211 (E 320 Vollausstattung, Zul. 2002) wurde als Wertminderung/ Nutzungsentschädigung je 1.000 km 0,6% vom Kaufpreis angesetzt. Entspricht rund 167 tkm.

Danke für die schnellen ersten Antworten.

Für mich ist nicht klar, was in diesem Zusammenhang Ersatzlieferung heißt. Wir würden gern ein neues Fahrzeug bestellen und für das aktuelle dann diese Nutzungsentschädigung bezahlen, sofern dies für uns nicht völlig unwirtschaftlich erscheint. Dazu gehören natürlich auch andere Rahmenbedingungen wie z. B. Lieferzeit mit Mobilhaltung oder die aktuellen Konditionen.
Was wir nicht wollen wäre ein vergleichbarer Gebrauchtwagen.

Zitat:

@larrie93 schrieb am 20. Januar 2020 um 14:21:20 Uhr:


Für mich ist nicht klar, was in diesem Zusammenhang Ersatzlieferung heißt.

Ersatzlieferung bedeutet eigentlich, dass Dein Händler Dein Fahrzeug noch einmal bestellt ("genau so wie heute"😉 und Du dann den Alten abstellst und den Neuen mitnimmst. In der Theorie ohne weitere Kosten für Dich.

In der (auto-) Praxis gestaltet sich das allerdings glaube ich nicht so einfach, da ja jedes Modelljahr durch neue Ausstattungen usw. verändert werden.

Im KFZ Gewerbe ist die Ersatzlieferung sehr unbeleibt und eher selten. Bei Waschmaschinen sieht das anders aus ...

Ich habe das gerade durch. Den Alten mit 0,5% Nutzungsentschädigung zurückgegeben und den neu Konfigurierten bekommen. Abwicklung sowohl mit dem Händler als auch der BMW Bank ohne Anwalt völlig problemlos und sehr kooperativ.

Ich denke auch... Vor allem wenn man gleich einen neuen mitnehmen will werden die gespraechsbereit sein

Mit Anwalt ist hier wohl - je nach gelegenem Fall - gar kein 0,x% drin, da Ersatzlieferung im Rahmen der Nacherfüllung. Zumindest bei allen anderen Sachen als PKW...

Genau, bei anderen Sachen. Bei Autos gehen ALLE Gerichte von einem geldwerten Vorteil bei Nutzung des Fahrzeuges aus

Und wie wird die vom BGH gefestigte Ansicht erschüttert, dass bei Sachmängelhaftung gar nicht erst die gewünschte Sache geliefert wurde, welche Grundlage dafür ist, dass bei allen anderen Fällen eben gerade keine gezogenen Nutzungen herausgegeben werden müssen?

Ich habe zwei E Klassen S213 Jahreswagen mit 200 TKM als Grundlage für die Nutzungsentschädigung rückabgewickelt. Waren allerdings Benziner. Zusätzlich habe ich 4% Zinsen für mein Kapital erhalten.

Also ich gehe von einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer aus. Hier führt eine zu erwartende Fahrleistung von 250 TKM zu einem prozentualen Faktor von 0,4% und 300 TKM zu einem Faktor von 0,33% > so meine Internetrecherche.
Nun weiß ich aber nicht, in welche Kategorie unser Fahrzeug fällt und ob ich das am Ende voraussichtlich nur mit Anwalt durchsetzen kann.

die genannten 0,5% halte ich, ohne Anwalt/ Gericht, für wahrscheinlich.

war bei meinem S6 seinerzeit auch so, ohne Folgevertrag

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