Erste Wartung nach 2,5 Jahren? Möglich oder Fehler?
Hallo liebes Forum,
ich habe einen Golf 7 Variant, Erstzulassung 01/2018 mit dem Aspekt "QI6 - Serviceanzeige 30000 km oder 2 Jahre (variabel)". Vorher lange Opel gefahren..
Da ich 08/2019 die 300000 km erreicht habe, bin ich zur Werkstatt für den nötigen Service, welcher dann nur ein Ölwechsel war. Fahrzeuganzeige zeigte nach diesem Service an: "Ölwechsel-Service" in 15000 Kilometern (oder nach 1 Jahr) oder "Inspektion" in 30000km (oder nach 1 Jahr).
D.h. ich würde mit 45000 km wieder einen Ölwechsel machen müssen bzw. nach einem Jahr (08/2020) die erste "große" Inspektion? Letzteres würde bedeuten, dass das Fahrzeug erst nach über 2,5 Jahren die erste richtige Wartung bekommt. Ist das richtig und nach Herstellervorgaben?
Würde mich natürlich freuen wg. der Kosten, aber ich habe Angst um meine Garantie.
Vielen Dank für den Rat!
Grüße,
Oliver
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@OliverG0 schrieb am 1. Oktober 2019 um 10:20:18 Uhr:
War eine freie Werkstatt, zu der ich sonst auch immer gegangen bin und sonst zufrieden war.
Dann haben die Mist gebaut.
24 Antworten
Was willst du damit sagen?
@Sv81kw Warum schreibst du eigentlich bei jeder Gelegenheit immer wieder den gleichen Unsinn zum Thema Wartung durch Nicht-Vertragswerkstätten und Garantie?
Erstens ist es auch für eine freie Werkstatt kein Problem, eine Wartung "nach Herstellervorgaben" durchzuführen, weil sich jeder, der bei erWin als Firma registriert ist, beim digitalen Serviceplan die Wartungstabelle mit den Herstellervorgaben erstellen lassen kann. Und die kann er anschließend genauso problemlos abarbeiten wie jede Vertragswerkstatt.
Zweitens ist die Garantie nach den Garantiebedingungen (wörtlich zitiert) nur dann ausgeschlossen, "wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass ... das Fahrzeug unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist". Entscheidend ist nicht, wer die Wartung vornimmt, sondern ob sie sachgemäß oder unsachgemäß vorgenommen wurde. Und selbst wenn unsachgemäß gewartet wurde (wozu auch gehört, wenn vorgeschriebene Wartungen gar nicht durchgeführt werden) spielt das nur eine Rolle, wenn ein Mangel "dadurch" entstanden ist. Wenn z. b. falsches Motoröl eingefüllt wird, hat das auf die Garantie für alle Komponenten, die nichts mit dem Motoröl zu tun haben, keinerlei Einfluss. Und die Beweislast für die Ursächlichkeit des Mangels liegt bei VW, nicht beim Kunden.
Zitat:
@OliverG0 schrieb am 1. Oktober 2019 um 10:20:18 Uhr:
War eine freie Werkstatt, zu der ich sonst auch immer gegangen bin und sonst zufrieden war.
Warum man mit einem neun Monate jungen Wagen in eine Freie geht, erschließt sich mir nicht. Und wie man sieht, können sie auch nicht kodieren.
Richtig wäre ein Ölwechsel in 30.000km/2 Jahren, flexibel, und eine Inspektion in 1 Jahr/30.000km als Festintervall.
Du solltest auf jeden Fall in 1/2020 eine Inspektion machen lassen (die erste nach 2 Jahren, danach jedes Jahr).
Die falsche Programmierung der Anzeigen würde ich reklamieren.
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Zitat:
@osborne0609 schrieb am 1. Oktober 2019 um 16:37:58 Uhr:
Du solltest auf jeden Fall in 1/2020 eine Inspektion machen lassen (die erste nach 2 Jahren, danach jedes Jahr).
Naja, aber eigentlich ist die erste doch nach 30.000km, spätestens 2 Jahre. Hätte IMHO also eigentlich im August mit dem Ölwechsel zusammen passieren müssen.
15.000 km Intervall ist auch richtig, sofern "ohne Longlive-Öl" im Steuergerät codiert wurde.
Zitat:
@qualifax schrieb am 1. Oktober 2019 um 17:34:09 Uhr:
15.000 km Intervall ist auch richtig, sofern "ohne Longlive-Öl" im Steuergerät codiert wurde.
Waroum soll jemand bei einer Jahresfahrleistung von ca 40.000km auf Festintervall kodieren? Die Freie hat es nicht zustande gebracht, auf LL zu kodieren.
Muss er eben nicht, wenn nach Herstellervorgabe jetzt bei 30.000 km eine Inspektion mit Ölwechsel, die ja fällig war, durchgeführt wurde. Die nächste ist dann wieder spätestens 9/20 oder nach 30.000 km fällig.
Zitat:
Muss er eben nicht, wenn nach Herstellervorgabe jetzt bei 30.000 km eine Inspektion mit Ölwechsel, die ja fällig war, durchgeführt wurde. Die nächste ist dann wieder spätestens 9/20 oder nach 30.000 km fällig.
@golfer0510
Im ersten Beitrag des TE steht doch eindeutig, dass nur ein Ölwechsel gemacht worden ist.
Zitat:
Da ich 08/2019 die 300000 km erreicht habe, bin ich zur Werkstatt für den nötigen Service, welcher dann nur ein Ölwechsel war.
@TE Auf jeden Fall reklamieren und korrigieren lassen, je schneller, desto besser, da ein nicht fachgerechter bzw. fehlender Service definitiv die Garantie erlöschen lässt.
Habe ich überlesen, dann ist die Garantie in der Tat im Fall des Falles futsch, da nicht nach Herstellervorgaben gewartet wurde. Wie kann man so einfältig sein?😕 Sparen, koste, was es wolle. Und jetzt Angst um die Garantie haben, das sind die Richtigen.
Man kann die Schuld bzgl. eines etwaigen Garantieverlusts jetzt nicht ohne weitere Kenntnisse dem TE in die Schuhe schieben. Weiter oben wurde schon erörtert, dass auch eine freie Werkstatt nach Herstellervorgaben warten kann, und dass das die Garantie auch nicht gefährdet.
Die noch unbeantwortete Frage ist hier aber: Was wurde mit der freien Werkstatt vereinbart? Steht irgendwo im Auftrag oder der Rechnung "Wartung nach Herstellervorgaben?" Wenn ja, ist die freie Werkstatt im Zweifelsfall haftbar.
Patrick