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Ersatzteile Gewechselt, aber immer noch selber Fehler beim Auslesen!

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 4. November 2015 um 13:31

Hallo Zusammen

Und zwar geht es darum, mein FOH hat mir ja das AGR Ventil gewechselt das defekt sein sollte. ( Wagen wurde ausgelesen)

5 Tage später stand ich wieder mit dem selben Fehler beim FOH. Wieder AGR. Nun wird richtig gesucht.

Muss ich das AGR Ventil bezahlen auch wenn es evt nicht DEFEKT WAR? Und Deswegen jetzt Folgekosten auf mich zu kommen!

Muss ich Teile die aus Verdacht getauscht wurden aber nicht Defekt waren trotzdem zahlen? Auch wenn es beim Auslesen angeblich Defekt war?

Es geht hier schließlich um 610,-!

Jemand Erfahrung damit gemacht?

Hab in der Sufu nix gefunden!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

1.)hat FOH die Zündkerzen gewechselt

2.) danach Dieselfilter

:D

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Hallo InsigniaSportler,

wenn auf Deinem Werkstattauftrag AGR Ventil ausstauschen steht, musst Du das dann auch bezahlen.

 

am 4. November 2015 um 18:36

Ich hatte bei meinem Vectra Startschwierigkeiten.

1.)hat FOH die Zündkerzen gewechselt

2.) danach Dieselfilter

3.) danach Drosselklappe

immer noch keine Besserung.

Dann wollte man ( ich glaube das AGR)

tauschen .

Ich war dann zwischenzeitlich bei einer Fähnchen Werkstatt, 1 defektes Zündkabel getauscht Auto lief 1A. Keine Probleme mehr.

Habe den FOH mit dem Ergebnis konfrontiert, die Antwort War: es wurde nichts gemacht, ohne Kostenvoranschlag und ohne das man mein Ok eingeholt hat.

Auf die Frage was man als Laie für eine Chance hat, sagte man mir das man bei einem Fehler, halt manchmal verschiedene Möglichkeiten zur Reparatur hat. Und diese Möglichkeiten müssten der Reihe nach probiert werden. Natürlich mit den entsprechenden Ersatzteilen, darum auch der Kostenvoranschlag. Mein Vectra War zu diesem Zeitpunkt 9 Jahre alt, keine Chance auf Kulanz.

 

Gruß Ralf

Zitat:

1.)hat FOH die Zündkerzen gewechselt

2.) danach Dieselfilter

:D

am 4. November 2015 um 18:58

genau in der Reihenfolge. ..leider

Benzinfilter waren wohl gerade aus...:D

am 4. November 2015 um 19:02

kann ja noch froh sein das die nicht mit dem Turbo angefangen haben??????

Themenstarteram 4. November 2015 um 20:55

Es gab kein Kostenvoranschlag. Und im Werkstattauftrag stand auch nichts davon. Es war telefonisch besprochen nach der Diagnose AGR defekt. Wurde so Ausgelesen. Aber warum soll ich zahlen wenn es der fehler ja Offensichtlich nicht war. Bald fahr ich hin weil der Wagen komisch fährt , und wechseln den Turbo obwohl es nur ein Schlauch für paaf € war, oder sogar nur ein Plattfuß. Wo ist da die Gerechtigkeit? Das wir zahlen müssen wenn eine Meisterwerkstatt falsche oder nicht defekte Teile tauscht.

am 4. November 2015 um 22:14

Vieleicht ist hier was dabei

 

http://www.google.de/url?...

Tja deswegen soll man Vertrauen zu seiner Werkstatt haben.

Ich hab es nicht und repariere selber ... kostet halt die eigene Zeit und Nerven.

Zitat:

@InsigniaSportler schrieb am 4. November 2015 um 14:31:43 Uhr:

Und zwar geht es darum, mein FOH hat mir ja das AGR Ventil gewechselt das defekt sein sollte. ( Wagen wurde ausgelesen)

5 Tage später stand ich wieder mit dem selben Fehler beim FOH. Wieder AGR. Nun wird richtig gesucht.

Muss ich das AGR Ventil bezahlen auch wenn es evt nicht DEFEKT WAR? Und Deswegen jetzt Folgekosten auf mich zu kommen!

Praktisch gehört dir bei einem Reparaturauftrag außerhalb von Garantie oder Kulanz das alte und das neue AGR-Ventil, außer es war im Austausch. Dann wird ein gebrauchtes zurückgeschickt und du bekommst ein neues oder instandgesetztes Teil.

Zitat:

Muss ich Teile die aus Verdacht getauscht wurden aber nicht Defekt waren trotzdem zahlen? Auch wenn es beim Auslesen angeblich Defekt war?

Es geht hier schließlich um 610,-!

Wenn die Packung aufgemacht wurde, muss man sie bezahlen. Lediglich Werkstätten/Fachkräfte haben untereinander so ein Ding am Laufen dass sie Teile testweise verbauen... oder auch nur anschließen und schauen ob der Fehler erneut kommt - wenn gerade kein Kreuztausch möglich ist. Man nimmt ja ungern ein Bauteil zurück das evtl. beschädigt wurde - dafür ist es zu komplex um es vor Ort auf Funktion zu prüfen, das muss dafür eigentlich immer eingeschickt werden.

Der Reparaturauftrag ist damit ja ggf. nicht erfüllt, denn die Fehlfunktion besteht immer noch oder war zumindest mal für 5 Tage weg. Das ist jetzt Auslegungssache des Vertrages, genaugenommen ist das gar nicht so einfach zu beantworten welchen Zeitraum man da ansetzen müsste. Insofern willst du entweder den Fehler loswerden oder einen Anwalt konsultieren. (Nein, letzterer repariert das Auto leider nicht).

Zitat:

@slv rider schrieb am 4. November 2015 um 19:56:32 Uhr:

Zitat:

1.)hat FOH die Zündkerzen gewechselt

2.) danach Dieselfilter

:D

Jupp! "Einmal mit Profis arbeiten" und so...

MfG BlackTM

am 5. November 2015 um 18:46

gesegnet sei der, der selber reparieren kann bei der heutigen Technik. Ich finde Technik ja super solange sie funktioniert muss aber auch auf die Meinung der Fachleute vertrauen .

Ich bin mehr für den dicken Hammer.

Das ist mein Werkzeug........lol.

 

Gruß Ralf

Zitat:

@Offermr1 schrieb am 4. November 2015 um 19:36:24 Uhr:

Ich hatte bei meinem Vectra Startschwierigkeiten.

1.)hat FOH die Zündkerzen gewechselt

2.) danach Dieselfilter

3.) danach Drosselklappe

immer noch keine Besserung.

Da wird es wohl keine Besserung geben. :)

Man glaubt es kaum....

wie schon gesagt die Frage ist was du beauftragt hast. Wenn du beauftragt hast (am besten schriftlich) den Fehler zu beseitigen. Dann musst du das AGR Ventil nicht zahlen - weil es nachweislich zu Unrecht getauscht wurde. Wenn du allerdings beauftragt hast AGR-Ventil wechseln - meistens läuft es so... wir lesen das Fzg aus. und schreiben dann den Auftrag zum Teiletausch... dann hast du schlechte Karte bzw. nur Nieten auf der Hand, weil die Werkstatt deinen Auftrag (den Wechsel des AGR) durchgeführt hat und dementsprechend Anrecht auf Zahlung deinerseits hat. Aber auch hier gilt wenn du nur die Nieten in der Hand hast freundlich sein und fragen oder jetzt klar den Auftrag geben den Fehler zu beheben und nicht wahllos Teile zu tauschen.

 

VIEL GLÜCK ;)

am 7. November 2015 um 0:43

Wenn es damit abgetan ist dem FOH den Auftrag zu erteilen das er den Fehler beseitigt, müsste dieser im Vorraus 100% wissen woran der Fehler liegt.

ich glaube nicht das er unter diesen Gesichtspunkten mit der Reparatur anfangen würde. Das Risiko liegt bei uns (dem Verbraucher ).

Wäre mir auch am liebsten glaube aber das ist Wunsch denken.

Die Realität sieht anders aus.

Gruß Ralf

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