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erneuter Schaden an bereits vorher ausbezahlter Stelle

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 7:41

Hallo Community,

vorab vielen Dank für die Unterstützung.

vor einem Jahr hatte ich einen Parkschaden an der Stoßstange. Die Versicherung des Unfallverursachers hat diesen auch reguliert. Ich hab ihn allerdings ausbezahlen lassen und nicht repariert (2 kleine Dellen mittig).

Gestern wurde mein Auto wieder beim ausparken an der Stoßstange beschädigt (große Kratzer hinten links).

Da der Verursacher weitergefahren ist (vermutlich nicht bemerkt), ich jedoch das Kennzeichen dank eines Zeugen habe, bin ich heute zur Polizei. Diese bittet mich nun einen Kostenvoranschlag einzuholen, womit ich auch schon bei der Fragestellung bin:

Wie läuft das jetzt ab, da ich ja bereits einmal das Geld für eine neue Stoßstange bekommen habe, dieses jedoch auszahlen und nicht in der Werkstatt reparieren habe lassen?

Zahlt da die Versicherung des jetzigen Unfallverursachers überhaupt?

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Die Schäden sind zwar nicht zu vergleichen, befinden sich jedoch beide an der Stoßstange.

Wenn ich noch wichtige Angaben zur Beantwortung der Frage vergessen habe, bitte Bescheid geben.

besten Dank

Gruß

Kim

Beste Antwort im Thema

Wenn für den Altschaden bereits eine komplette Stoßstange bezahlt worden ist, dann hat die HP des Erstschadens hier evtl. noch die USt auszutüten, sofern sie bei der Reparatur nun anfällt. Der Zweitschaden ist kein ersatzfähiger Schaden. Bereits die Strafanzeige erstattet zu haben und den Schaden mit dem KVA zu beziffern, könnte eine Straftat darstellen.

Es läuft - ob nun gewollt oder nicht ist erst mal egal - auf eine Anleitung zum Betrug hinaus ...

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48 Antworten

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. Mai 2019 um 10:44:41 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:58:52 Uhr:

 

Gibt keinen. Allenfalls fällt jetzt die Mehrwertsteuer an wenn die jetzt wirklich getauscht werden sollte.

Gruß Metalhead

Das ist pauschal quatsch.

Wieso? Die Stosstange wurde komplett gezahlt und nicht ersetzt (mehr als Defekt geht ja nicht).

PS. Ich würde es mal melden und gucken was passiert.

Gruß Metalhead

Manfred, wenn für den unreparierten Erstschaden bereits die Kosten für eine komplett neue Stoßstange (abzgl.) USt. bezahlt worden sind und die beschädigte Stoßstange nun einen weiteren Kratzer bekommen hat, dann ist das wirtschaftlich keine Schadenserweiterung. Wenn dir beim Kochen in der Küche der Wok vom Herd auf den Boden hüpft und eine Bodenfliese zerdeppert und das wiederholt sich dann eine Woche später mit der selben Fliese bevor der Fliesenleger das repariert hat, was kostet denn die Reparatur nach dem 2. "Wokgate"?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2019 um 11:05:08 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. Mai 2019 um 10:44:41 Uhr:

Das ist pauschal quatsch.

Wieso? Die Stosstange wurde komplett gezahlt und nicht ersetzt (mehr als Defekt geht ja nicht).

PS. Ich würde es mal melden und gucken was passiert.

Gruß Metalhead

Folgendes: Irgendjemand macht dir einen kleinen Kratzer in die Stoßstange. Dessen Behebung ist aufgrund von Lackierung etc. sehr teuer. Du hättest ja dann bestimmt nichts dagegen, wenn ich die Stoßstange dann einfach abreiße, oder?

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 9:36

@berlin-Paul: Einen KVA habe ich noch nicht an die Polizei weitergereicht, daher sehe ich jetzt nicht, warum das Handeln schon strafbar sein könnte.

@guruhu: Ich werde mich dem Rat anschließen und einen Anwalt + Gutachter aufsuchen.

Sobald ich weiß, wie es nun voraussichtlich ausgeht, werde ich es hier posten.

Zitat:

@guruhu schrieb am 3. Mai 2019 um 11:33:51 Uhr:

Folgendes: Irgendjemand macht dir einen kleinen Kratzer in die Stoßstange. Dessen Behebung ist aufgrund von Lackierung etc. sehr teuer. Du hättest ja dann bestimmt nichts dagegen, wenn ich die Stoßstange dann einfach abreiße, oder?

Das ist was anderes, denn da wurde die Stosstange nicht mitgezahlt beim ersten Schaden.

Klar ist das immer doof wenn man einen kleinen Schaden hatte mit dem man leben konnte, dann einen größeren den man nicht gezahlt bekommt. Das ist aber nun mal so.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2019 um 11:37:19 Uhr:

Klar ist das immer doof wenn man einen kleinen Schaden hatte mit dem man leben konnte, dann einen größeren den man nicht gezahlt bekommt. Das ist aber nun mal so.

Gruß Metalhead

Nein, das ist so mal nun nicht.

Es spielt keine Rolle, wer was schon mal bezahlt hat.

Stell Dir bitte folgende Situation vor:

Jemand hat Dir eine kleine Delle in die Tür Deines neuen Autos gefahren. Du hast den Schaden erst einmal fiktiv abgerechnet, weil Du noch überlegst, ob Du mit der Delle leben kannst, oder doch eine neue Tür einbauen lässt.

Gerade hast Du auf dem Kontoauszug gesehen, dass der Schadensbetrag überwiesen wurde.

Nun stehst Du sinnend neben Deinem Auto und überlegst, was Du machen wirst.

Just in dem Moment komme ich vorbei und trete mit Schmackes eine Riesendelle in Deine Tür.

Als Du mich entgeistert anguckst, sage ich nur: Was willst Du, war doch schon kaputt...

Entscheidend ist nicht, was schon mal bezahlt wurde, sondern immer, ob eine Schadenserweiterung eingetreten ist.

Das erfüllt zwar den straftatbestand einer SB, aber wieso genau sollte der geschädigte im zivilrecht jetzt 2 türen bezahlt bekommen? Sprich, um wieviel genau hat sich der vermögensschaden durch die zweite delle erhöht?

Also … meine Kiste wurde 2 mal hinten gerammt.

Einmal mittig 2010 und einmal seitlich 2017.

In beiden Fällen waren dies lediglich Lackschäden mit weißen und

silbernen Streifen, die aber danach mit Waschen und etwas Politur

kaum noch sichtbar waren.

Dennoch wurde 2 mal die komplette Heckschürze fiktiv abgerechnet.

Im zweiten Gutachten wurde der erste Schaden auch erwähnt.

Beides lief über den selben BMW-Connection-Anwalt und auch den

selben Gutachter.

Wenn bei Deiner Kiste aber in der Mitte schon Dellen sind vom Vorschaden

und jetzt noch lediglich Lackschäden an der gleichen Stelle dazukommen,

dann wird die Sache wohl etwas haarig. Denn der erste Schaden ist

sicher größer als zweite.

Aber ich weiß da keine Eindeutigkeit, müsste man bei einem Anwalt erfragen.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 3. Mai 2019 um 12:47:45 Uhr:

Sprich, um wieviel genau hat sich der vermögensschaden durch die zweite delle erhöht?

Das wird dir der Sachverständige, den man in so einem Fall dringend kontaktieren sollte schon mitteilen. Die Antwort ist irgendwas zwischen 0€ und eine zweite, komplette Tür mit allem Pi-Pa-Po.

Darüber hinaus kommt, beispielsweise, auch eine zusätzliche Wertminderung in Betracht, welche durch den 1. Schaden so nicht gegeben war.

Es ging in dem beispiel doch darum, dass die tür bereits komplett bezahlt wurde, der schaden aber noch nicht repariert war. Somit erhöht sich der bisherige schaden durch eine größere delle an der selben stelle um genau 0€, da die tür sowieso getauscht werden müsste.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. Mai 2019 um 12:44:31 Uhr:

Just in dem Moment komme ich vorbei und trete mit Schmackes eine Riesendelle in Deine Tür.

Äh, ja, ich ging selbstverständlich von Unfallschäden aus und nicht von Vandalismus.

Zitat:

Als Du mich entgeistert anguckst, sage ich nur: Was willst Du, war doch schon kaputt...

Da hättest du gar nix mehr gesagt. :D

Gruß Metalhead

Das macht aber rein rechtlich bezogen auf die Höhe des Schadenersatz keinen Unterschied ob Vorsatz oder Unfall ;)

Was hat dnn die Polizei mit dem KVA zu tun?

Zitat:

@UliBN schrieb am 3. Mai 2019 um 14:35:34 Uhr:

Was hat dnn die Polizei mit dem KVA zu tun?

Bei Fahrerflucht wollen die Angaben zur Schadenhöhe!

am 3. Mai 2019 um 14:48

Der TE müsste erstmal bekannt geben, ob er nun im ersten Schadensereignis fiktiv mit Kosten einer komplett neuen Stossstange inkl.AZW abgefunden wurde, oder nur mit dem Aufwan für Reparatur,Lackieren der Beschädigten Stelle.

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