Ermittlung des geldwerten Vorteils
Hallo zusammen,
nachdem unser etron 50 diesen Monat zugelassen wurde, habe ich jetzt das Schreiben zum geltwerten Vorteil von Audi erhalten. Dabei wurde der Herstelleranteil des Umweltbonus (2.975€ brutto) nicht berücksichtigt. Dieser Posten wird bei uns als Sonderausstattung aufgeführt und müsste damit doch ebenfalls in die Berechnung für den geldwerten Vorteil einfließen, nur eben als minus Betrag.
Hier gibt es ja den ein oder anderen Firmenwagen, daher die Frage, wie sieht die Berechnung denn bei euch aus?
Danke für eure Rückmeldung.
33 Antworten
Bei meiner Bestellung wurde ein Fahrzeugpreis ab Werk ausgewiesen, der um exakt 2.975€ geringer ist, als der nun für den geldwerten Vorteil ermittelte Betrag. Hier geht es nicht um Rabatte, die stehen an ganz anderer Stelle.
Ja und? Auf meiner Bestellung steht auch Kaufpreis 96k und versteuern muß ich 114.
Ich weiß nicht so wirklich worauf Du hinauswillst. Du hast zwei Werte von Audi, nimm halt den niedrigeren und bete das es bei einer BP nicht rauskommt oder nimm den richtigen und zahl die paar Euro
Wie bereits geschrieben hätte ich gerne die Rückmeldung von ein paar anderen etron 50er Fahren, welcher BLP bei Ihnen im Nachgang ausgewiesen wurde. Aus meiner Sicht kann ein Fahrzeug nicht zwei unterschiedliche BLP haben. Du bist da mit deinem (imho deutlich zu teurem) 55er doch eh raus.
Jetzt habe ich mir doch mal die Akte für unseren Plug-In gezogen. Da gibt es eine BLP-Bescheinigung des AH, die den Umweltbonus nicht abgezogen haben und die offizielle der Audi-Leasing, bei der der Bonus korrekt draufgeschlagen wurde.
Danke für deine Rückmeldung. Damit kann ich doch was anfangen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass da nichts draufgeschlagen wurde, sondern der Bonus einfach rausgestrichen wurde.
Zitat:
@Stephan_2508 schrieb am 24. März 2021 um 16:43:15 Uhr:
@swannika Nach der Argumentation dürfte es aber auch keine Paketvorteile geben, die mindern den Listenpreis für einzelne Ausstattungen ja auch.
Bei den Paketen muss man unterscheiden, ob diese alle nehmen können oder nur eine bestimmte Gruppe, wie Unternehmen. Ich hatte einmal bei einem Audi ein Businesspaket, das nur von Großkunden buchbar war. Da wurde der Listenpreis, der der Versteuerung unterlegen hat, m. E. auch gegenüber dem Paketpreis erhöht. Ob das jetzt noch so ist, weiß ich nicht. Das trifft nicht auf das Ambiente- oder die Assistenzpakete zu.
Die E-Auto-Prämie ist doch ansonsten etwas völlig anderes als ein Paketpreis für ein Ausstattungsbündel.
Es ist nicht böse gemeint, aber freut euch, dass ihr vom Staat für den Etron 50 so viel Geld als Zuschuss bekommt und dann noch so einen geringen geldwerten Vorteil habt. Mein Etron 55 mit einem Listenpreis von 109 TEUR wird mich rd. 290 Euro Steuern im Monat kosten. Das ist doch ein Witz.
Zitat:
@Stephan_2508 schrieb am 24. März 2021 um 18:41:13 Uhr:
Danke für deine Rückmeldung. Damit kann ich doch was anfangen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass da nichts draufgeschlagen wurde, sondern der Bonus einfach rausgestrichen wurde.
So wird das sein. Der Bonus mindert nicht den steuerlich relevanten Listenpreis.
Zitat:
@stelen schrieb am 24. März 2021 um 18:28:13 Uhr:
Jetzt habe ich mir doch mal die Akte für unseren Plug-In gezogen. Da gibt es eine BLP-Bescheinigung des AH, die den Umweltbonus nicht abgezogen haben und die offizielle der Audi-Leasing, bei der der Bonus korrekt draufgeschlagen wurde.
Beim Leasing wird der m.E. nicht draufgeschlagen sondern wie andere Rabatte von Listenpreis abgezogen. Dadurch mindert sich der zu finanzierende Betrag.
Ich habe das Thema eben mit einem Anwalt für Steuerrecht besprochen. Seiner Meinung nach ist es egal ob die SA den BLP erhöht und senkt, diese ist in jedem Fall mit zu berücksichtigen.
Spannend ist jetzt, dass für die Berechnung des geldwerten Vorteils der BLP am Tag der Zulassung gilt und nicht bei der Bestellung. In der aktuellen Preisliste ist die SA Y4E nämlich nicht mehr enthalten.
Hallo,
eigentlich passend zum Thema, trotzdem sorry für „etwas“ OT:
Ich führe seit Jahren ein Fahrtenbuch und hatte das beim e-Tron 55 auch vor.
Werden dann bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils die tatsächlichen Kosten ebenfalls zu 50 % angesetzt?
Wollte immer schon mal meinen Stb fragen, hab’s aber immer vergessen. Vlt. ist jemand in der gleichen Situation und kann kurz berichten. Danke!
VG
Thomas
Ich habe Dir das doch auch geschrieben. Bin auch vom Fach. Die E-Prämie reduziert nicht den geldwerten Vorteil für Dienstwagenfahrer. Für relevante E-Autos werden aber nur 25% bzw. 50% des Bruttolistenlistenpreises (also ohne Abzug von Rabatten und Prämien) der 1%-Regelung unterworfen.
Zitat:
@stelen schrieb am 24. März 2021 um 18:07:32 Uhr:
Ich weiß nicht so wirklich worauf Du hinauswillst. Du hast zwei Werte von Audi, nimm halt den niedrigeren und bete das es bei einer BP nicht rauskommt oder nimm den richtigen und zahl die paar Euro
Andrerseits ist dann der Prüfer happy, dass er was gefunden hat und konstruiert nix unerfreulicheres... 😁
Und auf nichts anderes als den ausgewiesenen BLP von Audi beziehe ich mich. Das nun ein anderer BLP für das selbe Auto ausgewiesen wird, ist aus meiner Sicht sehr fraglich.
Scheinbar ist dies Audi zwischenzeitlich auch aufgefallen und daher wurde die SA Y4E in der aktuellen Preisliste ersatzlos gestrichen.