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Ermittlung des geldwerten Vorteils

Audi e-tron GE
Themenstarteram 24. März 2021 um 10:24

Hallo zusammen,

 

nachdem unser etron 50 diesen Monat zugelassen wurde, habe ich jetzt das Schreiben zum geltwerten Vorteil von Audi erhalten. Dabei wurde der Herstelleranteil des Umweltbonus (2.975€ brutto) nicht berücksichtigt. Dieser Posten wird bei uns als Sonderausstattung aufgeführt und müsste damit doch ebenfalls in die Berechnung für den geldwerten Vorteil einfließen, nur eben als minus Betrag.

 

Hier gibt es ja den ein oder anderen Firmenwagen, daher die Frage, wie sieht die Berechnung denn bei euch aus?

 

Danke für eure Rückmeldung.

33 Antworten
am 24. März 2021 um 10:28

Gemäß unserem StB muß immer der volle BLP herangezogen werden. ISt so beim TFSie meines Prokuristen (offizieller Umweltbonus) als auch bei meinem 55er E-Tron (Audi eigener Umweltbonus)

Themenstarteram 24. März 2021 um 12:26

Da stimme ich deinem StB auch voll zu. Bei unserem etron 50 gibt es die Sonderausstattung Y4E - Umweltbonus Hersteller -2.500€. Diese wurde bei der Ermittlung aber nicht mehr berücksichtigt.

am 24. März 2021 um 12:29

Stand bei dem Plug-In auch (da halt die 1875€) die hat der StB wieder hinten draufgeschlagen

Ja, gemäß Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz ist der inländische Listenpreis zzgl. der Sonderausstattung anzuwenden. Ein extra Satz Winterreifen auf Felgen wird nicht eingerechnet.

Die geringe Steuerbelastung für E-Autos ist schon ein Witz.

Interessant ist, dass man für den Entfernungszuschlag seit 2020 einen niedrigeren Betrag ansetzen kann. Das lohnt sich, wenn man weniger als 15 Tage im Monat im Büro ist.

am 24. März 2021 um 13:48

Ich denke der steuerliche Anreiz für rein E-Autos ist schon OK, für die PHEV sollte das aber schnellstmöglich aufgehoben werden, oder streng am realen Spritverbrauch orientiert werden.

Themenstarteram 24. März 2021 um 15:02

@swannika Das ist ja genau meine Frage. Die Sonderausstattung Y4E wurde einfach gestrichen und damit hat sich der BLP deutlich erhöht.

am 24. März 2021 um 15:08

Ja, das ist auch richtig so, es dürfen nur werterhöhende SA angesetzt werden, aber keine Rabatte (was der Umweltbonus im Endeffekt ja ist)

Themenstarteram 24. März 2021 um 15:20

@stelen hast du hierfür eine Quelle? Im Gesetz steht ja nur zzgl. Sonderausstattung.

am 24. März 2021 um 15:22

Keine "echte" Quelle nur die Aussage unseres StB, da der Umweltbonus zwar SA genannt würde, aber keine solche sei. Wie er den Ausweis als SA nannte möchte ich nicht in der Öffentlichkeit wiedergeben.

Themenstarteram 24. März 2021 um 15:37

Also siehst du hier den Fehler eher bei Audi?

Zitat:

@Stephan_2508 schrieb am 24. März 2021 um 16:02:19 Uhr:

@swannika Das ist ja genau meine Frage. Die Sonderausstattung Y4E wurde einfach gestrichen und damit hat sich der BLP deutlich erhöht.

Das ist ja auch richtig so, weil der Listenpreis Bemessungsgrundlage sein soll. Die Position hat den ja gemindert.

Themenstarteram 24. März 2021 um 15:43

@swannika Nach der Argumentation dürfte es aber auch keine Paketvorteile geben, die mindern den Listenpreis für einzelne Ausstattungen ja auch.

am 24. März 2021 um 15:46

Es soll wohl Betriebs / Lohnsteuerprüfer geben die das wirklich so machen und einzelne Pakete auseinandernehmen.

Ich verstehe die Diskussion nicht. Für die Besteuerung wird der Brutto Listenpreis angesetzt. Damit ist doch alles gesagt. Was bezahlt wird, spielt keine Rolle. Der Brutto Listenpreis gilt ja auch für Gebrauchtwagen.

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