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Erlaubt????

Themenstarteram 29. November 2004 um 15:58

hey Leute,

kann mir einer von euch sagen wie es ist mit seitenblinkern? Sind die Pflicht oder kann man sie auch einfach ausbauen? Fahre Fiesta Bj. 99

16 Antworten

Nein , die darfst du nicht ausbauen !

Bist du sicher?

Ist zwar ne lichttechnische Einrichtung, aber laut Gesetz sind nur vorne die Blinker (und hinten die logischerweise) nötig. Wenn die Seitenblinker anstandslos wegfallen (und NICHT manipuliert werden, z.B. auf ne andere Farbe geändert) sollte dies doch kein Problem sein!?

am 29. November 2004 um 19:03

Den Fiesta GFJ oder den Escort gibts ja auch teils ohne, teils mit Seitenblinkern. Für die Ausschnitte im Kotflügel gibts Abdeckungen, wo Ford draufsteht.

Soviel ich weiß ist das entfernen der Seitenblinker ab einem bestimmten Baujahr wo dein Auto definitiv drunter fällt nicht mehr erlaubt !

Ausm PumaClubDeutschland Forum hat ma wer Bilder reingestellt wo man sehen konnte das die Blinkerlöcher verspachtelt waren. Weiss jetz nich obs legal ist aber wird halb so wild sein. Vor allem fällt sowas echt niemandem auf!

gibt doch sogar für den fiesta so blindstutzen die man reinklicken kann wenn keine blinker da sind...

Themenstarteram 2. Dezember 2004 um 15:30

ok. Danke. Gäbs denn dafür große Konsequenzen wenn man es trotzdem tut und dabei erwischt wird? Weiß einer von euch zufällig auch ob man die Windschutzscheibe und seitenscheiben tönen darf? wenn ja bis wie viel %, hab nämlich schon ein paar damit gesehn?

Also, normalerweise darfst du das nicht. Wenn du erwischt wirst, gibts Punkte :) Aber keine Bonuspunkte

windschutzscheibe darf wenn dann nur minimal verspiegelt werden. manche autos haben das ja ab werk.

seitenscheiben vorne bis 35% tönen oder sowas ... ist legal leicht verspiegeln darf man auch ...

aber nur bis zu bestimmten stärken...

Themenstarteram 2. Dezember 2004 um 20:33

ja geil. Danke. Hier bekomm ich endlich mal vernünftige antworten ohne irgendwo hinfahren zu müssen und warten. Danke nochmal.

Ich dürfte sogar die Seitenblinker aus meinen Mondeo nehemen!

Einer wurde mir weggefunden, oder ist weggeflogen (was ich für unwarscheinlich halte!). War so zum TüV, der hat erst gemeckert das einer Fehlt! um mir TüV zu verstempeln, müsste ich a. einen neuen besorgen, oder b. den zweiten raus nehmen!

Kurzum habe ich den Blinker raus genommen, TüV bekommen (ohne Mängel!) und dann den Blinker wieder eingesetzt...

Habe mir dann einen zweiten besorgt, und den Wagen wieder komplettiert!

Also kein Ding!

Im übriegen würdest du eine Verwahnung bekommen, 15€ zahlen und den Wagen innerhalb einer Woche mit Blinker vorzeigen müssen! Es stellt keine akute gefährdung des Strassenverkehrs da ohne Seitenblinker zu fahren!

Erst wenn dies nicht passiert bekommst du richtige Probleme!

MfG

am 3. Dezember 2004 um 10:35

Zitat:

seitenscheiben vorne bis 35% tönen oder sowas ... ist legal leicht verspiegeln darf man auch ...

Wenn du das machst, erlischt die BE und du bekommst ein saftiges Bußgeld (glaube so um die 150,-€) inkl. 3 Punkte und dir wird eventuell die Weiterfahrt untersagt.

Die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht getönt werden (nur 10% der Scheibe). Die Frontscheibe kannst du gar nicht tönen nur mit einem 10cm breiten Blendsteifen versehen.

Es gibt zwar einen Wert für die zulässige Tönung der Frontscheiben, der ist aber in der Regel ab Werk schon fast erreicht.

Die einzige Möglichkeit die Scheiben zu tönen ist, diese fluten zu lassen. Geht aber nur bis zum gesetzlichen Höchstwert und ist somit kaum sichtbar.

Nächster Nachteil sind die Kosten: Teuers fluten und TÜV- Einzelabnahme.

 

Auf keinen Fall Folie vorn anbringen!

Die Seitenblinker sind meines Wissens nicht Vorschrift. Weil es ja teilweise Ausstattungen gibt, wo keine Seitenblinker vorgesehen sind.

Deshalb ist es auch nicht strafbar, die Dinger zu entfernen.

Zuspachteln ist nicht sinnvoll, wenn du die Dinger rausnimmst von innen ein Blech drüber schweißen und dann Spachtel drauf, sonst hält das nicht.

Vordere Seitenscheiben: Ja, ist schon klar das man das nicht mit Folie machen kann. Fluten is doch jetz auch verboten oder? darf man nurnoch so irgendwie tönen lassen bis zu nem bestimmten wert dafür werden die scheiben von nem fachmann rausgenommen und speziell behandelt! LEGAL!!! wie gesagt aber nur bis zu einem bestimmten grad an tönung.

am 4. Dezember 2004 um 11:52

Wenn der gesetzlich zugelassene Wert bei 27% liegt und werksseitig die Tönung bei 24% dann finde ich es übertrieben 500,-€ für eine zusätzliche Abtönung von 3% zu zahlen, die man sowieso nicht sieht.

Jo das seh ich genau so ... aber Ich kenn keinen Ford wo die Scheiben von Serie aus getönt sind ....

Bei nem Renault Laguna hab ich mal gesehen das die Windschutzscheibe ein bisschen verspiegelt war ... das ist wohl ab Werk so gewesen ...

Aber Windschutzscheibe ist sowiso unwichtig, wer tönt die schon? Da kannst ja garnich mehr im dunkeln fahren ;)

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