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Erfahrungen Ablehnung Regulierung der Haftpflicht wegen Vorsatz

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 14:35

Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Erfahrungen zum folgenden Sachverhalt:

Ich hatte letztes Jahr einen Unfall (Schuld wurde gerichtlich festgestellt) und nach 7 langen Monaten hat die gegnerische Versicherung (Verursacher) mitgeteilt, dass sie nicht regulieren. Vorsatz seitens ihres Versicherungsnehmers ist bewiesen.

Schon und gut. Ich dachte, die Haftpflicht zahlt meinen Schaden in jedem Fall und klärt das dann mit ihrem Versicherungsnehmer.

Aktueller Stand: Forderung wird an Verursacher gestellt.

Wie geht es denn bei sowas weiter? Was wenn der gar nicht zahlen will oder kann?

Das Fahrzeug ist in jedem Fall repariert und Rechnung liegt bei Anwaltskanzlei (wurde nicht von mir gezahlt).

Wer bekommt den Titel wenn es dazu kommt?

Muß die gegnerische Versicherung trotzdem Anwalt und Gutachter zahlen?

Ich bin über jeden Bericht dankbar.

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120 Antworten

Ah sorry vergesst es, ich hab was entscheidendes überlesen.

 

Ich bin gespannt wie der RA sich dazu äußern wird.

aber auch werde noch meinen Joker ziehen und meinen Fuzzi dazu mal befragen. Mal sehen was der dazu sagt.

Puuh, über sowas hatte ich mir bis dato auch noch nie Gedanken gemacht und war im selben Glauben wie @KapitaenLueck ...

@solberg Was heißt denn beim Unfallverursacher Vorsatz "konkret"? Wie hat das Gericht das festgestellt? War der Verursacher auch Halter, Eigentümer und VN des Autos?

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 16:08

Verursacher ist verwandt zum Halter/Eigentümer/VN (1. Grad). Und der Vorsatz wurde durch Zeugen und Video vom Tatgeschehen abgeleitet bzw. dann auch bewiesen. Da die Verkehrspolizei ja angezeigt hat, bin ich nur Zeuge und bekomme nur indirekt über die Versicherung etwas mit.

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 16:11

Zitat:

Falls vom Täter nichts zu holen ist bleibt die Verkehrsopferhilfe als letzter Ausweg.

(für die reinen Reparaturkosten werden die einen aber wohl auf die Vollkaskoversicherung verweisen, falls eine besteht).

Das wäre ja ein Hohn. Wozu gibt es diese Opferhilfe wenn ich am Ende meinen eigenen Schaden mit VK tragen soll.

Das wäre ja in der Tat desaströs für einen komplett Unbeteiligten und Unschuldigen...

Also ein illegales Autorennen, Fahren ohne FE und/oder Fahren unter Alk-/Drogeneinfluss?

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 16:20

Weder noch.

(Vorsätzlicher) gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Aufgrund des Beweismaterials is auch die Kripo beteiligt. Verdacht auf versuchten Versicherungsbetrug.

Bei der anderen Partei kommt einiges zusammen.

TE, ist denn die Schadensverursachung an dem Leasingegenstand tatsächlich vorsätzlich herbeigeführt worden? Wenn der Schädiger einfach nur ein Rennen oder andere strafbare Verkehrsdelikte vorsätzlich realisiert hat, heißt das ja noch nicht, dass er auch mit der Absicht des Sachschadens in den Leasinggegenstand gefahren ist.

Davon abgesehen dürfte beim Leasing die VK und die GapV greifen. Verkehrs-RS ist hoffentlich auch vorhanden.

Aber der Vorsatz muss doch von einem Gericht bestätigt werden. Nur weil die Versicherung und die Polizei sagen das ist Vorsatz haben die doch kein Recht gesprochen.

 

Gibts es ein gerichtliches Verfahren worauf sich die Versicherung beruft ?

 

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 16:33

Es gab kein Rennen, es sollte ein Auffahrunfall (Theorie) provoziert werden. Gegner für unvermittelt rückwärts. Durch mein Ausweichen (kein frontaler Zusammenstoß) und die Beweise ist der Sachverhalt jedoch eindeutig.

Wäre nett, wenn du es etwas genauer beschreiben könntest.

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 16:39

Da es ja auch im Forum immer wieder Beschwerden wegen Nachrede etc. gibt, möchte ich das nicht konkreter beschreiben. Der Sachverhalt ist Stand heute jedoch wie beschrieben. Verkehrspolizei und Kripo haben ermittelt, gegnerische Versicherung lehnt aufgrund von Vorsatz (nach Sichtung der Ermittlungsakte) die Regulierung ab.

Also ich habe meinen Telefonjoker gezogen und mit meinem Fuzzi drüber gesprochen.

Eins vorweg, hier kommt so bröckchenweise Details des Unfallhergangs die es sehr undurchsichtig machen, für mich zumindest.

Egal, mein Fuzzi sagt die KFZ HF reguliert gegenüber dem Geschädigten auch wenn der Halter oder ein anderer Fahrer vorsätzlich den Unfall herbeigeführt hat. Er hatte auch ein Extrem-Beispiel genannt. Die Halter waren im Urlaub, während dessen wurde ihr Auto gestohlen und damit absichtlich in ein Ladengeschäft gefahren um es auszurauben. Der Schaden am Gebäude ist durch die KFZ HF gedeckt und reguliert worden.

Wie die KFZ HF das mit dem Verursacher oder und Versicherungsnehmer intern reguliert ist Sache zwischen den beiden Parteien und hat der Geschädigte nix mit zu tun.

Hier nährt sich mein Verdacht das da aber noch was ganz anderes hinter steckt. Ich mag mich irren und möchte auch nix unterstellen aber irgendwie ist das schon recht komisch.

Die Leistungsfreiheit für die Versicherung ergibt sich nicht aus §103 VVG, sondern aus §152 VVG...

Hier ein recht interessanter Link mit zahlreichen Verlinkungen zu Urteilen...

https://www.iww.de/.../...et-die-gegnerische-versicherung-nicht-f44549

Einzig allein das OLG Frankfurt scheint bis dato eine abweichende Meinung zu dieser Thematik zu haben (mehr Schutz für den Geschädigten)...

Themenstarteram 11. Januar 2021 um 16:58

@KapitaenLueck Frag mich mal. Als es passiert ist, habe ich auch nicht daran gedacht was da für eine Geschichte folgt. Ich habe auf jeden Fall 1-2 Punkte mitgenommen und an den RA weitergereicht. Ich bin über das Autohaus bei einer großen Kanzlei für Verkehrsrecht (deutschlandweit aktiv), die sind jedoch so groß, dass es sehr unpersönlich ist und Fragen nicht "mal schnell" beantwortet werden. Die haben aber bisher die Rechnungen bezahlt, d.h. musste ich mich auch um nichts kümmern.

Ich habe aktuell nur ein Verständnis-Problem. Wenn die gegnerische Versicherung nicht muß, der Verursacher nicht kann, wer zahlt dann eigentlich den Salat. Die Kanzlei ist ja nicht Krösus.

Normalerweise reguliert die Gegnerische Versicherung den Schaden.

Es sei denn , es wurde vielleicht lange keine Prämie mehr bezahlt oder der Versicherungschutz ist aus anderen Gründen ,

Z.B. Auto war ncht zugelassen , erloschen.

Wenn es dennoch Probleme gibt, kann es m.M.nur daran liegen, daß der TE nicht wirklich alles was relevant sein kann, preisgeben will.

(Warum eigentlich nicht? Wie soll in diesem anonymen Internet, hier jemand Rückschlüsse auf lebende Personen und echte Begebenheiten ziehen?)

Schildere es halt einfach als fiktiven Vorfall.

Mal angenommen, jemand nimmt sich ein Auto.....usw.

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