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Erfahrungen 1.6 TDI BMT mit 105 PS Limousine....

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 16. März 2013 um 17:05

Bin seit einer Woche wieder stolzer Besitzer eines Passat Limosine 1.6 TDI BMT mit (leider) nur 105 PS...

Aber im Vordergrund stand für uns die Ausstattung wie z.b Standheizung, Sitzheizung, Regensensor usw.!

Im großen und ganzen, bin ich zufrieden mit dem Passat. Er ist wenn der Motor warm ist recht leise, auch von den Windgeräuschen her, wird schnell warm und die Fahrleistungen sind eigentlich auch ausreichent...klar reißt man damit keinen Asphalt raus, aber dafür hat man auch keinen so hohen Verbrauch.

Der erste Test über 350 KM ergab 5,5 L auf 100Km...das finde ich geht in Ordnung. Gefahren sind wir im Schnitt so 130-140 und auch mal eine Strecke mit 150-160...Natürlich kann ich in der relativ kurzen Zeit noch nicht so viel Aussagen Treffen, deshalb wollte ich Euch hier mal fragen, wie zufrieden Ihr mit dem Passat seit und worauf ich Achten sollte, ist ja noch fast ein Jahr Werksgarantie...

Wir hatten schon mal einen Passat 3BG 1.9 TDI mit 101 PS und waren mit dem eigendlich auch recht zufrieden...danach den Golf 6 1.4 TSI mit 122 PS, was soll ich sagen, so oft waren wir mit noch keinem Wagen in der Werkstatt (Lenkgetriebe,Steuerkette,Windgeräusche,Kombinstument, Heizleistung) das sind nur einige Dinge die zum Teil getauscht bzw. immer wieder nachgebessert wurden!!!

Deshalb sind wir auch wieder zurück zum Passat, da wir mit diesem zufrieden waren...aber ich denke jedes Auto hat mehr oder weniger seine Macken...:rolleyes:

Beste Antwort im Thema

Zunächst viel Spass und gute Fahrt mit deinem neuen Passat.

Um es vorweg zu nehmen: Ich habe auch keine Erfahrung mit Chippen o.ä.

Sammele doch erstmal ein paar tausend Kilometer Erfahrungen mit dem Motor, bevor du daran Hand anlegst.

 

Grundsätzlich fehlt mir dafür allerdings auch das Verständnis. Wahrscheinlich aus Kostenründen wird die kleinste Maschine gekauft, um dann gleich wieder Geld in die Hand zu nehmen, um einem kleinen Motor zu mehr Leistung zu verhelfen. Da stellt sich mir die Frage, warum nicht gleich eine Nummer größer, vielleicht ein paar Monate älter oder etwas mehr auf der Uhr?

Tuning macht für mich erst Sinn, wenn man am oberen Ende des Serienangebotes angekommen ist und dann noch mehr will.

 

Grüsse

 

u s

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Zitat:

Original geschrieben von joniled

Hallo Leute,

danke an Alle die hier Ihr Beitrag gegeben habt.

Ich habe einen Pasat Variant 2.0 Bmt Comfortline, 02.2011 mit 106 T gealufen geakuft.

Ich habe das Fahrzeug heute beim ADAC zum Gebrachtwagenuntersuchung gehabt.

Der Prüfer meinte das die Querlenker Buchsen gerissen sind und Vorderwagen weißt leichte Reperaturspurren (Gutachten beauftragen für genauer Prüfung erforderlich), Stoßstangengrill gebrochen.

Ich bin ein bischen durchanander, laut Gutachten wird kein Unfall erwähnt, nur an Minderwertermittlung Schreiben wird unter unfallschäden was eingegeben, die aber mit 200€ behoben worden ist und laut dem Verkaüfer nur Lackkratzer gewesen sind, außerdem verliert das Auto auch Öl.

Weiß nicht so ganz genau was ich machen soll?

das mit dem "Unfall" muss keine große Sache gewesen sein - vielleicht auf dem Parkplatz passiert oder so . . . auch der gebrochene Kühlergrill - du meinst bestimmt die schwarze Plaste unten ander stossstange ist beim passat nichts besonderes - das bekommt man ganz schnell hin - im winter ne richtig Schneewehe mitgenommen - oder aber mal auf nem Parkplatz geparkt wo die Bordsteinkanten hoch gebaut sind . . . da würde ich mir nicht all zu viel Gedanken drum machen . . .

warum er allerdings öl verliert kann ich mir nicht erklären - bei der geringen laufleistung ist dies schon komisch . . . wie hast du den wagen gekauft - von privat oder von einem Autohaus ??

am 3. Mai 2014 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von kasemattenede

Kauf nen anderen bei dem Du ein besseres Gefühl hast.

Problem: Er hat den Passat schon gekauft!

Ein Gebrauchtwagencheck empfiehlt sich grundsätzlich vor dem Kauf. Aber das wird Joniled jetzt auch wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man

Zitat:

Original geschrieben von kasemattenede

Kauf nen anderen bei dem Du ein besseres Gefühl hast.

Problem: Er hat den Passat schon gekauft!

 

Ein Gebrauchtwagencheck empfiehlt sich grundsätzlich vor dem Kauf. Aber das wird Joniled jetzt auch wissen.

Uups, man sollte auch am späten Abend den GANZEN Thrad lesen.

 

am 4. Mai 2014 um 7:45

Moin,

ich habe dem Gutachten was das auto hatte geglaubt und das Auto ist von dem TÜV gewesen, habe aber von einem Autohaus gekauft.

Habe das Auto selbst prüfen lassen, vorderwagen Links auf Metalschinen gibt Spuren von schweißen und hinter Kühlgrill eine metalstange Die quer liegt ist verbogen.

das beste wird sein, das du dich mit dem autohändler wo du den wagen gekauft hast nun in Verbindung setzt - weise ihn auf die mänge die dir aufgefallen sind hin - sprich die von dir beschriebenen schweissarbeiten, verbogenenes blech etc . . . sowie auf den ölverlust . . .

du hast doch eine garantie bzw. Sachmängelhaftung etc. wenn du vom Händler gekauft hast . . .

In dem Fall gibt es fuer mich nur 2 Möglichkeiten: entweder eine Kaufpreisminderung fordern oder den Wagen zurückgegben, da Du auf den Unfallschaden hättest hingewiesen werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Baldipata

In dem Fall gibt es fuer mich nur 2 Möglichkeiten: entweder eine Kaufpreisminderung fordern oder den Wagen zurückgegben, da Du auf den Unfallschaden hättest hingewiesen werden müssen.

sehe ich auch so, wobei dann erst einmal ein gescheites gutachten mit der Vorgeschichte des wagens her müsste - wer dieses im Streitfall zahlt . . . wenn der Händler einen streit in Aussicht gestellt bekommt, wird er sicher gewillt sein sich zu einigen . . .

aber wie schon geschrieben, es ist eben die frage, was es für ein Unfall war - das kann ein parkrempler gewesen sein wo ein bissel was verbogen oder einfach nur schlecht in stand gesetzt wurde - damit ist das Fahrzeug kein Unfallwagen im eigentlichen sinne . . . sind an den träger teilen schweissarbeiten vorgenommen wurden, die zudem nun auch noch blöderweise gut sichbar sind - könnte das ganze schon anderst aussehen . . .

zum ölverlust im zusammenhang mit einem vermeintlichen frontschaden könnte ich mir noch ein leck am Ölkühler vorstellen - das leck sollte eigentlich gut ausgemacht werden können - wenn man die unterbodenverkleidung auf einer bühne abschraubt . . .

allerdings würde ich hier gar nichts mehr selber machen - Fahrzeug zurück zum Händler - mängel auflisten - dann kann man weiter sehen . . .

am 5. Mai 2014 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von rikki007

Zitat:

Original geschrieben von Baldipata

In dem Fall gibt es fuer mich nur 2 Möglichkeiten: entweder eine Kaufpreisminderung fordern oder den Wagen zurückgegben, da Du auf den Unfallschaden hättest hingewiesen werden müssen.

sehe ich auch so, wobei dann erst einmal ein gescheites gutachten mit der Vorgeschichte des wagens her müsste - wer dieses im Streitfall zahlt . . . wenn der Händler einen streit in Aussicht gestellt bekommt, wird er sicher gewillt sein sich zu einigen . . .

aber wie schon geschrieben, es ist eben die frage, was es für ein Unfall war - das kann ein parkrempler gewesen sein wo ein bissel was verbogen oder einfach nur schlecht in stand gesetzt wurde - damit ist das Fahrzeug kein Unfallwagen im eigentlichen sinne . . . sind an den träger teilen schweissarbeiten vorgenommen wurden, die zudem nun auch noch blöderweise gut sichbar sind - könnte das ganze schon anderst aussehen . . .

zum ölverlust im zusammenhang mit einem vermeintlichen frontschaden könnte ich mir noch ein leck am Ölkühler vorstellen - das leck sollte eigentlich gut ausgemacht werden können - wenn man die unterbodenverkleidung auf einer bühne abschraubt . . .

allerdings würde ich hier gar nichts mehr selber machen - Fahrzeug zurück zum Händler - mängel auflisten - dann kann man weiter sehen . . .

Ich kann den Wagen jetzt schlecht zu den Händler zurückbringen, er ist fast 500 Km entfernt von mir.

Ich werde Ihn aber anrufen und auf die Mängel ansprechen, mal sehen was er dazu sagt.

am 5. Mai 2014 um 8:22

Moin,

ich habe mit dem Händler telefoniert, er meinte auf dem Vertrag steht: Mängel Unfall und adere Schäden 2000€ und es wir auf dem Zustandbericht der Dekra hingewisen.

Auf dem Dekra Bericht steht als Unfallschäden aber nur 200€ und der Verkäufer hatte zu mir gesgat rechts an der Türen war was und es wurde lackiert, genaures wußte er auch nicht.

Der Händler mit dem ich telefoniert, meinte Links oder Rechts wissen Die nicht, villeicht haben Die mit der Seite sich vertan.

Und wegen der Mängel Liste meinte er, das Auto muß bei den in Werkstatt, damit Sie das Auto selber anschauen ob das so ist.

Ich hab e das Auto am 19.04 gekauft und als Lieferdatum steht der 26.04.2014, weiß nicht wie die Rechtslage hier ist, kann ich vom Kaufvertrag ohne weiteres zurücktretten?

Zuerst darf der Verkäufer nachbessern. Ob es sich hier aber um (ich sage es mal vorsichtig) einen Betrug handelt, kann man von hier nicht beantworten. Sollte es Probleme bei der Lösung des Problems geben, bei dem von einem auf dem anderen geschoben wird, nicht zögern einen AW zu konsultieren.

Beim Verkäufer scheint es Gedächtnislücken zu geben.

am 5. Mai 2014 um 9:33

Ich habe mit einen Rechtsberater vom ADAC telefoniert, er sagte zu mir das ich nicht ohne weiteres aus dem Vetrag zurücktreten kann, es sei den es ist eine Internetkauf, Abschlag oder Ratenzahlung oder es ist Vertraglich geregelt das ich aus dem Vertrag zurücktretten kann.

Der Händler meinte ich muss das Auto bei dem vorbeibringen damit Die auch schauen können ob das was ADAC gefunden hat auch so stimmt.

Für mich ist das mit einem großen Aufwand verbunden, ich muß jetzt 2 mal hin und die Zeit habe ich auch nicht.

Ohne weiteres nicht. Aber unter bestimmten Umständen auf jeden Fall. Müssen abwarten, was der Händler sagt. Denn 2000€ ist ein nicht unerheblicher Schaden. Vielleicht wurde er vom Vorbesitzer ebenfalls getäuscht?

am 5. Mai 2014 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von joniled

Ich habe mit einen Rechtsberater vom ADAC telefoniert, er sagte zu mir das ich nicht ohne weiteres aus dem Vetrag zurücktreten kann, es sei den es ist eine Internetkauf, Abschlag oder Ratenzahlung oder es ist Vertraglich geregelt das ich aus dem Vertrag zurücktretten kann.

Der Händler meinte ich muss das Auto bei dem vorbeibringen damit Die auch schauen können ob das was ADAC gefunden hat auch so stimmt.

Für mich ist das mit einem großen Aufwand verbunden, ich muß jetzt 2 mal hin und die Zeit habe ich auch nicht.

Man kann auch versuchen an die VIN-History zu kommen. Vielleicht ist da was notiert. Z.B. welche Ersatzteile verkauft oder ausgetauscht wurden. So kann man evtl., falls das Auto in der VW-Werkstatt repariert wurde, genauer sehen wass passiert ist.

Ich würde aber solche Histore immer vor dem Kauf holen. Egal wo ich kaufe ob privat oder VW-Händler. Hilft Dir jetzt nicht viel. Aber als Beweis vielleicht brauchbar.

Zitat:

Original geschrieben von T.Larsen

Zitat:

Original geschrieben von joniled

Ich habe mit einen Rechtsberater vom ADAC telefoniert, er sagte zu mir das ich nicht ohne weiteres aus dem Vetrag zurücktreten kann, es sei den es ist eine Internetkauf, Abschlag oder Ratenzahlung oder es ist Vertraglich geregelt das ich aus dem Vertrag zurücktretten kann.

Der Händler meinte ich muss das Auto bei dem vorbeibringen damit Die auch schauen können ob das was ADAC gefunden hat auch so stimmt.

Für mich ist das mit einem großen Aufwand verbunden, ich muß jetzt 2 mal hin und die Zeit habe ich auch nicht.

Man kann auch versuchen an die VIN-History zu kommen. Vielleicht ist da was notiert. Z.B. welche Ersatzteile verkauft oder ausgetauscht wurden. So kann man evtl., falls das Auto in der VW-Werkstatt repariert wurde, genauer sehen wass passiert ist.

Ich würde aber solche Histore immer vor dem Kauf holen. Egal wo ich kaufe ob privat oder VW-Händler. Hilft Dir jetzt nicht viel. Aber als Beweis vielleicht brauchbar.

Das hate der ADAC Prüfler mir auch empfohlen, nur ich weiß es nicht wie ich an dieser Historie rankomme, wo kann ich es anfordern???

Nur bei VW selber. Also freundlich bei einer NL nachfragen, Sachverhalt schildern, dann wird Dir bestimmt geholfen.

Oder wenn die vorherige Versicherung bekannt ist.

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