Entsorgung trotz Abholansage

Mercedes SL R231

Hallo Experten,

Mein SL 231 war in der Werkstatt bei einem Mercedes Vertragshändler. Dort wurde meine Stosstange ausgetauscht. Ich habe eine Stosstange mitgebracht. Diese wurde lackiert und eingebaut. Dafür habe ich 2600 Euro bezahlt. Habe leider vorher nicht über den Preis gesprochen und später dachte ich das ist ein Scherz. Was soll’s, hab’s bezahlt.

Nun habe ich aber angesagt dass ich meine alte Stosstange abholen werde. Diese ist nämlich noch über 1000 Euro wert. Als ich sie nun aber abholen wollte konnten Sie die Stosstange nicht mehr finden und meinten dass Sie diese mit großer Wahrscheinlichkeit entsorgt haben. Ein Entgegenkommen ist nicht drin vom Leiter der Werkstatt.

Was kann ich hier nun tun? Gibt es eine Pflicht diese aufzubewahren wenn der Kunde das wünscht. Und was ist wenn Sie diese trotz Abholansage entsorgen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kazama schrieb am 3. Februar 2019 um 02:29:15 Uhr:


Die haben dich verarscht und beklaut. Nachweisen kannst du leider nichts.

Vorsicht, wir kennen nur 'seine Version' !

Wenn jemand ohne nachzudenken einen Auftrag gibt der so viel offen lässt, wär ich mit einer Verleumdung vorsichtig.

Es wurde offenbar nichts ausser der Lackierung vereinbart, nichmal nach dem Preis gefragt und auch keine Rückgabe der vorhanden Stoßstange ausgemacht, also was willst der MB-Werkstätte vorwerfen, dass sie riechen kann was er tatsächlich wollte ?

Da Geld ohnehin hier keine Rolle spielt soll der TE den Fall einfach als Lehrgeld abhaken.😉

GreetS Rob

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Weder hast du dein ausdrückliches Einverständnis gegeben, dass die in deinem Eigentum stehende Stoßstange entsorgt werden soll, noch ergibt sich das, zumindest anhand deiner gemachten Angaben, aus den konkreten Umständen des Reparaturauftrages.

Anders wäre der Fall bei abgefahrenen Bremsscheiben etc., daraus ergibt sich oftmals konkludent, dass solche Teile aufgrund der Abnutzung und Unbrauchbarkeit entsorgt werden dürfen. Bei einer offensichtlich nicht komplett defekten Stoßstange trifft dies meiner Meinung nach nicht zu, oder ist zumindest diskussionsbedürftig.

Weder ist der Reparaturauftrag bekannt, noch der genaue ausgemachte Wortlaut. Eine rechtliche Einschätzung ist somit schwer. Ich kann dir daher nur raten, dass du einen Anwalt aufsuchst und zumindest eine Erstberatung in Anspruch nimmst.

PS.: Mal abgesehen davon, dass ein Großteil der Antworten hier gar nicht auf die ursprüngliche Frage abzielt, wird sich hier wieder gefährliches juristisches Halbwissen angemaßt🙄 Merkwürdiges gesellschaftliches Phänomen - auf einmal ist jeder Jurist.

Zitat:

@dacsan schrieb am 6. Februar 2019 um 09:04:44 Uhr:


Weder ist der Reparaturauftrag bekannt, noch der genaue ausgemachte Wortlaut. Eine rechtliche Einschätzung ist somit schwer.

Eben, wir kennnen nur eine Seite und damit hat sich die Sache erledigt.

GreetS Rob

Zitat:

@dacsan schrieb am 6. Februar 2019 um 09:04:44 Uhr:


Weder hast du dein ausdrückliches Einverständnis gegeben, dass die in deinem Eigentum stehende Stoßstange entsorgt werden soll, noch ergibt sich das, zumindest anhand deiner gemachten Angaben, aus den konkreten Umständen des Reparaturauftrages.

Anders wäre der Fall bei abgefahrenen Bremsscheiben etc., daraus ergibt sich oftmals konkludent, dass solche Teile aufgrund der Abnutzung und Unbrauchbarkeit entsorgt werden dürfen. Bei einer offensichtlich nicht komplett defekten Stoßstange trifft dies meiner Meinung nach nicht zu, oder ist zumindest diskussionsbedürftig.

Weder ist der Reparaturauftrag bekannt, noch der genaue ausgemachte Wortlaut. Eine rechtliche Einschätzung ist somit schwer. Ich kann dir daher nur raten, dass du einen Anwalt aufsuchst und zumindest eine Erstberatung in Anspruch nimmst.

PS.: Mal abgesehen davon, dass ein Großteil der Antworten hier gar nicht auf die ursprüngliche Frage abzielt, wird sich hier wieder gefährliches juristisches Halbwissen angemaßt🙄 Merkwürdiges gesellschaftliches Phänomen - auf einmal ist jeder Jurist.

Danke für den Rat. Und vor allen Dingen Danke für das Eingehen auf meine Frage. Ich spreche mal mit einem Anwalt.

Grüße aus München.

wenn es nicht im auftrag steht das das altteil mitgenommen wird, wir entsorgt so ist es in der regel und das ist auch gut so oder soll bei jedem kunden wochenlang alte teile aufbewart werden ? angefangen bei geplatzten reifen über bremsflüßigkeit bis zu toten tieren in der lüftung ?
ich versuche sehr kundenorientiert zu arbeiten ABER,
wenn in meinem auftrag das nicht drin steht fahre ich den scheiß raus, da es normal ist das kunden auch hochpreisige teile nicht wieder haben möchten,
fast alle kunden kommen einmal selbst in die halle und schnacken sowas mit mir selber ab, dann passiert sowas nicht ...

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Zitat:

@Arktos1988 schrieb am 8. Februar 2019 um 13:31:26 Uhr:


wenn es nicht im auftrag steht das das altteil mitgenommen wird, wir entsorgt so ist es in der regel und das ist auch gut so oder soll bei jedem kunden wochenlang alte teile aufbewart werden ? angefangen bei geplatzten reifen über bremsflüßigkeit bis zu toten tieren in der lüftung ?
ich versuche sehr kundenorientiert zu arbeiten ABER,
wenn in meinem auftrag das nicht drin steht fahre ich den scheiß raus, da es normal ist das kunden auch hochpreisige teile nicht wieder haben möchten,
fast alle kunden kommen einmal selbst in die halle und schnacken sowas mit mir selber ab, dann passiert sowas nicht ...

Deine Ansicht Scheint gut zu sein. Das bedeutet aber für mich im Umkehrschluss dass du es in den Auftrag schreibst wenn der Kunde sagt dass er das Teil mitnehmen möchte. Bin schlauer für das nächste mal. Ich bestehe drauf es in den Auftrag zu schreiben. Vertrauen gegenüber einer Werkstatt war ein Fehler von mir 🙂

im normalen werkstatt alltag geht sowas schonmal unter, bei vielen verschiedenen aufträgen die man abarbeitet ... sollte nicht das ist klar, wenn es abgesprochen war ist das auch nicht zu entschuldigen, ich will das nicht schön reden oder nur die die wchuld zuschieben aber ich kann es verstehen wenn es untergeht ...
ein beispiel
ich bin mitlerweile im sonderfahrzeugbau tätig (lkw) und betreue jedes meiner projekte ca.6 monate alles was mit der kutscher am anfang erzählt an sonderwünsche/extra ausstattung kann ich mir nicht merken, ich sage immer was nicht im auftrag steht ist nicht abgemacht bitte lasst es reinschreiben

geh am besten zum meister mit dem du das abgeschnackt hast,

Zitat:

@Arktos1988 schrieb am 8. Februar 2019 um 13:31:26 Uhr:


wenn es nicht im auftrag steht das das altteil mitgenommen wird, wir entsorgt so ist es in der regel und das ist auch gut so oder soll bei jedem kunden wochenlang alte teile aufbewart werden ? angefangen bei geplatzten reifen über bremsflüßigkeit bis zu toten tieren in der lüftung ?
ich versuche sehr kundenorientiert zu arbeiten ABER,
wenn in meinem auftrag das nicht drin steht fahre ich den scheiß raus, da es normal ist das kunden auch hochpreisige teile nicht wieder haben möchten,
fast alle kunden kommen einmal selbst in die halle und schnacken sowas mit mir selber ab, dann passiert sowas nicht ...

Du verwechselst hier aber einen wichtigen Punkt und der macht deine ganze Argumentation hinfällig.
Grundsätzlich gebe ich dir recht. Bei offensichtlich defekten, unbrauchbaren oder verschließenen Teilen wird der Kunde im Rahmen eines Reparaturauftrages oftmals konkludent einwilligen, dass die „alten“ Teile entsorgt werden dürfen.

Anders aber bei einer offensichtlich völlig intakten Stoßstange. Oder nimm‘ Zubehörreifen, die nach einem Autokauf in der Werkstatt montiert werden. Willigt der Kunde für den alten, im gehörenden Reifensatz ein, dass der entsorgt werden darf bzw. das Autohaus Eigentum erlangt und somit frei verfügen darf? Sicherlich nicht. Nur weil es bei einer gewissen Gruppe von Gegenständen so ist, heißt das noch lange nicht, dass dieses Vorgehen für alles gilt.
Und nochmal: die Teile, egal ob neu oder alt, intakt oder defekt, unbrauchbar oder brauchbar - sie stehen alle im Eigentum des Kunden! Daran ändert sich grundsätzlich Mal zunächst nichts, auch nicht ein bloßer Reparaturauftrag.

Schließe nicht von dem einen auf das andere.
Das Vorgehen geht so lange gut, bis einer die Sache heraus verlangt - dann kommt man schnell in Schwierigkeiten.

Wegen deiner Bedenken bzgl der (monatelangen) Lagerung: es könnten Lagerkosten geltend gemacht werden und wohl möglich ein Zurückbehaltungsrecht im weiteren Sinne an dem zu reparierenden Gegenstand (Auto) bestehen.

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