ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Endschalldämpfer und Spurplatten, Teure Angelegenheit und große Fragezeichen

Endschalldämpfer und Spurplatten, Teure Angelegenheit und große Fragezeichen

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 0:11

Guten Abend Leute,

ich hab ein Problem.

Wurde von der Polizei angehalten und die haben mein Auto sichergestellt und ein Gutachten anfertigen lassen auf Grund von zu lautem Auspuff und nicht eingetragenen Spurplatten.

Den Endschalldämpfer habe ich mit ABE gebraucht gekauft. Sonst ist nichts am Fahrzeug verändert.

Nun zu meiner Frage:

Beim Gutachten wurde nun ein Standgeräusch von 93 db festgestellt. Im Fahrzeugschein stehen um die 73.

1. Ist es irgendwie möglich die db legal eintragen zu lassen und dann keine Probleme mehr mit der Polizei zu haben?

2. Wurde keine Fahrgeräuschmessung gemacht. Habe gelesen, dass das Fahrgeräusch entscheidend ist um eine Strafe zu bekommen?

Würde mich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir ggf. helfen kann. Muss deshalb (mit Rep. was der Prüfer gefunden hat) knappe 2000euro berappen :(

Beste Antwort im Thema

Ja klar, alle Doof ausser Mami......

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten
Themenstarteram 27. Mai 2020 um 20:17

Der Polizist meinte zu mir ca. 3x 90euro und mindestens 1p.

Muss dazu sagen, dass die Reifen wohl mal beim durch sen Wald fahren minimal am rathaus gekratzt haben. Ich habe das garnicht mitbekommen. Da die Wochen zuvor nichts zu sehen war. Hab das erst mitbekommen, als der Polizist mich darauf hingewiesen hat, dass da an einer Stelle so ca 1mm x 10mm lack weg war. Und der Reifen außen ganz ganz leicht angekratzt war. Von daher war es vielleicht auch Schicksal das er mich angehalten hat. Wer weiß was passiert wäre, wenn ich damit mit 230 durch ein dickes schlagloch gefahren wäre. Man muss halt die kante innen leicht bördeln, dann würde das passen. Und mit dem auspuff u 93 db habe ich wohl wenig chance, selbst mit db killer.

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 20:19

Komisch nur, dass da zwar steht, dass es schleifspuren am radkasten gibt, nicht jedoch, dass diese durch die spurplatten verursacht wurden.

Können ja auch altschäden sein, oder nicht?

Du redest Dich um Kopf und Kragen...^^

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. Mai 2020 um 22:14:31 Uhr:

Demnach könnte es ja nie positive 19(2)-Gutachten nach baulichen Änderungen geben:

Wenn das Teil vorschriftsmäßig und ohne Gefährdung ist, erlischt die BE nicht, und eine Begutachtung ist nach §21 nicht zulässig. Ist aber die BE erloschen, wäre war eine Begutachtung zulässig, aber sie müsste immer negativ ausfallen, weil ja eine Gefährdung besteht...

Lies dir einfach meine "Literatur-Empfehlungen" durch und du siehst, daß die regelmäßige Rechtsprechung so ist wie von mir genannt. Und eben auch von Ministerium im Verkehrsblatt genau so veröffentlicht.

 

Daß das zu lustigen Paradoxien führt wie von dir dargestellt, ist drollig.

 

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 21:44

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 27. Mai 2020 um 22:38:52 Uhr:

Du redest Dich um Kopf und Kragen...^^

Bin ich hier vor Gericht oder muss ich mich hier in irgendeiner Weise rechtfertigen?

Ich verheimliche doch nichts, wieso sollte ich mich denn um Kopf und Kragen reden.

Ein sinnloser und wenig konstruktiver Kommentar!

am 28. Mai 2020 um 1:15

Mensch Leute wir waren alle mal Jung und hatten Fahrwerke, Räder und ESD Anlagen an den Autos die nicht unbedingt immer eingetragen oder legal waren. Mit dem Zeigefinger nun auf ihn richten ist der falsche Weg. Der eine wird mit der Zeit vernünftiger und achtet auf legales Tuning bis ins kleinste Detail und andere hören ganz damit auf. Das Leben besteht aus Erfahrung sammeln und auch mal unsinnige Dinge machen und daraus meistens nach der Zeit lernen. Seit nicht immer so verbohrt bei sowas. :D

Zitat:

@Tkib schrieb am 27. Mai 2020 um 22:17:08 Uhr:

Der Polizist meinte zu mir ca. 3x 90euro und mindestens 1p.....

Bedanken und bezahlen.

Zitat:

@Tkib schrieb am 27. Mai 2020 um 22:17:08 Uhr:

....Ich habe das garnicht mitbekommen. Da die Wochen zuvor nichts zu sehen war...

Also bist Du schon wochenlang ohne BE unterwegs.

Zitat:

@Tkib schrieb am 27. Mai 2020 um 22:17:08 Uhr:

...Man muss halt die kante innen leicht bördeln, dann würde das passen....

Also wenn es schlecht läuft nicht nur ein formaler Fehler einer vergessenen Vorführung sondern in der Kombination garnicht eintragungsfähig.

Zitat:

@Tkib schrieb am 27. Mai 2020 um 23:44:09 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 27. Mai 2020 um 22:38:52 Uhr:

Du redest Dich um Kopf und Kragen...^^

Bin ich hier vor Gericht oder muss ich mich hier in irgendeiner Weise rechtfertigen?

Ich verheimliche doch nichts, wieso sollte ich mich denn um Kopf und Kragen reden.

Ein sinnloser und wenig konstruktiver Kommentar!

Nein bist Du nicht, aber wenn einer der in Deinem Fall ermittelnden Beamten auf diesen Thread aufmerksam wird können Deine "Aussagen" herangezogen werden. z.B. das Geständnis das Du schon wochenlang ohne BE unterwegs bist sieht vor Gericht nicht gut aus.

Wir spinnen hier nur anhand der paar Fakten mögliche worst case Szenarien.

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 7:10

Das weiß die Polizei. Ich war ehrlich.

am 28. Mai 2020 um 8:00

Das Auto liegt ja nun zwangsläufig still, denn fahren darfst Du ja so nicht.

Also versuche herauszufinden, Was Du entweder eingetragen bekommst

oder Was Alles Du zurückbauen mußt. Damit mußt Du Dich sowiso ausei-

nander setzen. Viel Glück und milde Richter..........

Ehrlich war schon mal sehr gut..........

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 9:27

Hab alles auf serie zurückgebaut und tüv hat grad sein ok gegeben. Ein Glück. Standgeräusch war übrigens erlaubt 83 und ich bin bei 93. Die 10db bekommt vlt mit nem db killer weg.

Danke für eure Antworten

am 28. Mai 2020 um 9:53

Nun noch viel Glück bei der "staatlichen" Seite der Geschichte...........

Zitat:

@Tkib schrieb am 28. Mai 2020 um 11:27:48 Uhr:

Standgeräusch war übrigens erlaubt 83 und ich bin bei 93. Die 10db bekommt vlt mit nem db killer weg.

Du willst es nicht verstehen, stimmts? Das Standgeräusch ist nicht limitiert, es darf beliebig überschritten werden. Alleine das Fahrgeräusch ist entscheidend. Aber ich glaube ich hab es oben mehrfach erklärt....

Naja: Wenn das Standgeräusch nicht mit dem im Fahrzeugschein angegebenen Wert übereinstimmt ist mal mindestens der Fahrzeugschein falsch ;)

Außerdem wird es den TE auch nicht voranbringen, wenn er jetzt zusätzlich noch die Kosten für ein Fahrgeräuschgutachten tragen muss. Ich würde nämlich wetten, dass das ebenfalls zu hoch ist...

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Mai 2020 um 14:48:08 Uhr:

Du willst es nicht verstehen, stimmts? Das Standgeräusch ist nicht limitiert, es darf beliebig überschritten werden. Alleine das Fahrgeräusch ist entscheidend. Aber ich glaube ich hab es oben mehrfach erklärt....

Das ist nicht korrekt.

 

Das Standgeräusch ist einzuhalten. Der Wert gilt für kontrollierende Instanzen, und der Messwert (Standgeräusch-Vergleichsmessung) darf 5dB des eingetragenen Wertes nicht überschreiten.

 

Überschreitet er diesen liegt ein erlöschen der BE vor.

 

Bitte nochmals den Paragraph 19 Abs.2 Pkt. 3 StVZO durchlesen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Endschalldämpfer und Spurplatten, Teure Angelegenheit und große Fragezeichen