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Endlich meine Scheiben mit E-Zeichen
auf wunsch einiger stele ich mal ein bild von meinen heute fertig geworden scheibentönung hier rein...leider nur ein bild weil handyquali nix gut :D
ist zugelassen und hat ein e-prüfzeichen also nix illegales ;)
aber die frontscheibe kommt denke ich auch noch dran :D
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69 Antworten
hier mal ein auszug über das e-zeichen allgemein:
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
hier mal ein auszug über das E-Zeiichen allgemein:
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.
Und wenn man eine Scheibe mit bereits vorhandenen E-Zeichen
noch zusätzlich fluten lässt, hilft das E-Zeichen aber auch nix.
Es gibt bereits zahlreiche Threads zu dem Thema und keinen
Anbieter der ein Gutachten für solche Sachen offizell anbieten
oder nachweisen kann oder will ! - Warum wohl ???
Ein E-Zeichen setzt aber ein Gutachten vorraus, schließlich ist bei
dem Zeichen noch die Gutachten-Nummer mit eingeprägt.
Jeder TüV Prüfer kann anhand dieser Nummer das E-Gutachten
einsehen. Bitte diesse Nummer mal hier Posten !!
Wenn ich allein den Töungsgrad des Fotos sehe, kann ich nur
lachen: Schon eine normale Werks-Colorverglasung erreicht
fast den gesetzlichen Tönungsgrad, und dieses so oft zitierte
Prozentsatz bezieht sich auf eine
klare Scheibe. Somit würden für ein weiteres nachtönen
einer Colorverglasung noch max. 3% übrig bleiben. - Und das
die abgebildete Seitenscheibe locker darüber liegt, sieht wohl
ein blinder mit Krückstock.....
Fazit:
Hier ist sicher ne Scheibe mit E-Zeichen nachgetönt worden,
was so legal ist wie das fluten von Rückleuchten mit E-Zeichen.
wo kann man so etwas machen lassen??
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Und wenn man eine Scheibe mit bereits vorhandenen E-Zeichen
noch zusätzlich fluten lässt, hilft das E-Zeichen aber auch nix.
Es gibt bereits zahlreiche Threads zu dem Thema und keinen
Anbieter der ein Gutachten für solche Sachen offizell anbieten
oder nachweisen kann oder will ! - Warum wohl ???
Ein E-Zeichen setzt aber ein Gutachten vorraus, schließlich ist bei
dem Zeichen noch die Gutachten-Nummer mit eingeprägt.
Jeder TüV Prüfer kann anhand dieser Nummer das E-Gutachten
einsehen. Bitte diesse Nummer mal hier Posten !!
Wenn ich allein den Töungsgrad des Fotos sehe, kann ich nur
lachen: Schon eine normale Werks-Colorverglasung erreicht
fast den gesetzlichen Tönungsgrad, und dieses so oft zitierte
Prozentsatz bezieht sich auf eine
klare Scheibe. Somit würden für ein weiteres nachtönen
einer Colorverglasung noch max. 3% übrig bleiben. - Und das
die abgebildete Seitenscheibe locker darüber liegt, sieht wohl
ein blinder mit Krückstock.....
Fazit:
Hier ist sicher ne Scheibe mit E-Zeichen nachgetönt worden,
was so legal ist wie das fluten von Rückleuchten mit E-Zeichen.
is wohl richtig aber das fluten hat eine extra e-nummer die zusätzlich auf der scheibe angebracht ist
Zitat:
Original geschrieben von golomat
wo kann man so etwas machen lassen??
in viersen :D
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
is wohl richtig aber das fluten hat eine extra e-nummer die zusätzlich auf der scheibe angebracht ist
Das nützt aber recht wenig, legal ist das mit Sicherheit
nicht. Allein der Tönungsgrad liegt schon weit über der
Europa-Norm hinaus, was man auf dem Foto ganz klar
sehen kann. Und dann gibt es auch kein offizelles
E-Zeichen, selbst Firmen wie "Glastone" haben es noch nicht
mal geschafft ein Gutachten zu bekommen, von nem E-Zeichen
wagen die es nicht mal zu träumen....
Wie heist denn die tolle Firma ????
sieht gut aus
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Das nützt aber recht wenig, legal ist das mit Sicherheit
nicht. Allein der Tönungsgrad liegt schon weit über der
Europa-Norm hinaus, was man auf dem Foto ganz klar
sehen kann. Und dann gibt es auch kein offizelles
E-Zeichen, selbst Firmen wie "Glastone" haben es noch nicht
mal geschafft ein Gutachten zu bekommen, von nem E-Zeichen
wagen die es nicht mal zu träumen....
Wie heist denn die tolle Firma ????
ich sagte ja....er steht zur sonnenseite und da die quali des handys nicht sehr gut ist wirkt es extremer als es ist
in der garage oder halle oder im schatten kannst du locker durchschauen und von innen sieht man fast keine tönung
habe schon mit solchen kommentaren gerechnet und wollte bewusst etwas provozieren :D
darf ich dann mal fragen warum du es uns nicht sagst wo du es machen lassen hast ?
Zitat:
Original geschrieben von kassiopeia
darf ich dann mal fragen warum du es uns nicht sagst wo du es machen lassen hast ?
überlesen.:D..glastone
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
ich sagte ja....er steht zur sonnenseite und da die quali des handys nicht sehr gut ist wirkt es extremer als es ist
in der garage oder halle oder im schatten kannst du locker durchschauen und von innen sieht man fast keine tönung
habe schon mit solchen kommentaren gerechnet und wollte bewusst etwas provozieren :D
Schön, weiss aber noch immer nicht, welche Firma in
Virsen sogar über dem Kraftfahrtbundesamt steht !! Dies
sagt nämlich eindeutig, das ein fluten von Scheiben nicht
erlaubt ist.
Zitat:
KBA 412-150 Br1135
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
Ich denke das ist doch eindeutig ??? Deshalb würd ich noch
immer gerne wissen welche Firma sogar über dem KBA steht
und dafür ein legales E-zeichen bekommt...
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Schön, weiss aber noch immer nicht, welche Firma in
Virsen sogar über dem Kraftfahrtbundesamt steht !! Dies
sagt nämlich eindeutig, das ein fluten von Scheiben nicht
erlaubt ist.
Ich denke das ist doch eindeutig ??? Deshalb würd ich noch
immer gerne wissen welche Firma sogar über dem KBA steht
und dafür ein legales E-zeichen bekommt...
EDIT:
Doppelposting - Hab grad den Namen Glastone gelesen. Die
sind ja bekannt für ihre "seriöse" (hust) arbeit. Dann lass
dich mal net erwischen mit den Scheiben :D
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Schön, weiss aber noch immer nicht, welche Firma in
Virsen sogar über dem Kraftfahrtbundesamt steht !! Dies
sagt nämlich eindeutig, das ein fluten von Scheiben nicht
erlaubt ist.
Ich denke das ist doch eindeutig ??? Deshalb würd ich noch
immer gerne wissen welche Firma sogar über dem KBA steht
und dafür ein legales E-zeichen bekommt...
es ist aber keine folienartige beschichtung....wäre mir neu das dieser "lack" der auf die scheibe aufgebracht ist eine folienartige schicht bildet.....autolack ist doch auch keine folienartige beschichtung oder?
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
EDIT:
Doppelposting - Hab grad den Namen Glastone gelesen. Die
sind ja bekannt für ihre "seriöse" (hust) arbeit. Dann lass
dich mal net erwischen mit den Scheiben :D
hab ich noch nichts drüber gehört aber bin ganz ohr ;)
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Ich denke das ist doch eindeutig ??? Deshalb würd ich noch
immer gerne wissen welche Firma sogar über dem KBA steht
und dafür ein legales E-zeichen bekommt...
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
überlesen.:D..glastone
*edit: Ups, bin wohl nich der schnellste