ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ende einer Geswchwindigkeitsbegrenzung innerorts?

Ende einer Geswchwindigkeitsbegrenzung innerorts?

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 6:14

Hallo Gemeinde,

ich las gerade im Netz, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung ohne eine zusätzlich angezeigte Gefahr nicht automatisch nach Einmündungen endet. Wer also auf eine Straße einfährt, auf der ggf. eine Begrenzung besteht, der muß sich an diese (ihm möglicherweise unbekannte) Begrenzung halten. Von einem Ortskundigen jedoch sicher zu erwarten.

Meist wird es sicher darum gehen, daß das Tempolimit niedriger als 50 km/h ist, der Einbiegende das aber nicht zwingend wissen kann.

Was ist aber mit einem Tempolimit, welches über den 50 km/h liegt? Man fährt innerorts an einer kleinen Einmündung auf eine mehrspurige Straße auf, auf der irgendwann vorher Tempo 70 als zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt wurde? Diese 70 enden doch dann an der Einmündung entsprechend auch nicht, oder? Die Gefahr, Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern zu bekommen, weil man eben nur 50 statt der erlaubten 70 fährt... ist sicher vergleichsweise gering.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 09:12:34 Uhr:

Das gleiche Thema wurde kürzlich erst auf 14 (!)

Natürlich ist es viel bequemer, ein neues Thema zu starten anstatt die SuFu zu bemühen und 14 Seiten zu lesen. :D

Stimmt, da hier im V&S-Forum von 14 Seiten nur drei brauchbar sind ;)

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten
am 25. Juni 2018 um 6:23

Ein Tempolimit endet erst mit dem nächsten Temporegelnden Zeichen, im schlimmsten Fall erst mit dem Ortsausgangsschild, es sei denn daß Tempolimit steht auf gleicher Höhe wie ein Bauarbeiten Schild, dann ist Ende Baustelle auch Ende Limit.

Anderes Beispiel, Tempo 30 , Baustelle, Bauarbeiter Schild nicht auf gleicher Höhe, Bundesstraße, ein Stück weiter kommt offiziell 80-Ende, muß ich dann weiter 30 fahren? Denn es heißt nicht alles Ende.

In einer Tempo-Zone endet nichts automatisch. Erst mit dem Aufhebungsschild.

Zur Vervollständigung!

Das gleiche Thema wurde kürzlich erst auf 14 (!) Seiten lang und breit diskutiert, allerdings für außerorts, speziell Autobahnen. Aber die gesetzlichen Grundlagen und die zahlreichen Antworten sind dieselben wie für innerorts. Lies dich da mal rein, und wenn dann immer noch Unklarheiten bestehen, kannst du ja ggfs. dort bzw. hier weiterdiskutieren.

Natürlich ist es viel bequemer, ein neues Thema zu starten anstatt die SuFu zu bemühen und 14 Seiten zu lesen. :D

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 25. Juni 2018 um 08:14:01 Uhr:

Hallo Gemeinde,

ich las gerade im Netz, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung ohne eine zusätzlich angezeigte Gefahr nicht automatisch nach Einmündungen endet.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet auch mit angezeigter Gefahr nicht automatisch nach Einmündungen, sondern mit dem Ende der Gefahr.

andere streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen enden:

- wenn man die Strecke verlässt

- wenn ein neues Tempolimit folgt

- wenn eine Aufhebung durch Zeichen 278 oder 282 erfolgt

Wurde in o.g. Link alles schon gesagt. Aber gut: Repetitio est mater sapientiae et stultorum. ;)

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 09:12:34 Uhr:

Das gleiche Thema wurde kürzlich erst auf 14 (!)

Natürlich ist es viel bequemer, ein neues Thema zu starten anstatt die SuFu zu bemühen und 14 Seiten zu lesen. :D

Stimmt, da hier im V&S-Forum von 14 Seiten nur drei brauchbar sind ;)

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 12:56

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 09:12:34 Uhr:

 

Natürlich ist es viel bequemer, ein neues Thema zu starten anstatt die SuFu zu bemühen und 14 Seiten zu lesen. :D

Ist das so??? Sollte ich das nächste Mal vielleicht mal versuchen. Danke für den Tipp.

Leider hatte meine Suchanfrage dazu nix wirklich (für mich) Aufschlußreiches ausgeworfen. Auch auf Google fand ich faktisch Aussagen in jede Richtung gehend. Ich hoffe, Du verzeihst mir, daß ich keine weiteren Suchmaschinen versucht habe, bevor ich hier gepostet habe.

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 13:05

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 25. Juni 2018 um 09:28:23 Uhr:

 

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet auch mit angezeigter Gefahr nicht automatisch nach Einmündungen, sondern mit dem Ende der Gefahr.

Das würde bedeuten, daß das Ende der Begrenzung kein fester Punkt auf der Strecke ist.

Und eine Rutschgefahr empfindet sicher nicht jeder gleich gefährlich. Wo endet die Baustelle? An der hinteren Kante der letzten Baugrube? Oder dort, wo dann auch kein Sand/Split auf der Straße liegt? Das ist wie mit der angepaßten Fahrweise. Dafür gibt's keine DIN. Der Opa im alten Omega fährt mit Tempo 20 durch die verschneite Innenstadt, der quattrofahrende Motorsportler hat da auch bei 50 km/h noch genügend Kontrolle.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 25. Juni 2018 um 13:28:11 Uhr:

Stimmt, da hier im V&S-Forum von 14 Seiten nur drei brauchbar sind ;)

Drei Seiten mit brauchbaren Antworten sind doch gar nicht schlecht?! Mehr werden es hier in dem neuen Thread vlt auch nicht, wenn überhaupt. ;)

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 25. Juni 2018 um 15:05:32 Uhr:

Das würde bedeuten, daß das Ende der Begrenzung kein fester Punkt auf der Strecke ist.

Und eine Rutschgefahr empfindet sicher nicht jeder gleich gefährlich. Wo endet die Baustelle? An der hinteren Kante der letzten Baugrube? Oder dort, wo dann auch kein Sand/Split auf der Straße liegt

Die StVO ist da zunächst eindeutig:

Anlage 2 lfd.Nr. 55 StVO:

Erläuterung

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

Das mit dem "zweifelsfrei" ist natürlich so eine Sache, insbesondere an den üblicherweise mangelhaft beschilderten Baustellen. Im Falle einer Kurve ist der Sachverhalt aber klar: Tempolimit wegen Kurve (Zeichen 103) -> Kurve beendet = Tempolimit beendet.

Zitat:

Der Opa im alten Omega fährt mit Tempo 20 durch die verschneite Innenstadt, der quattrofahrende Motorsportler hat da auch bei 50 km/h noch genügend Kontrolle.

Sorry für OT: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Auch ein Quattro muss bremsen. ;)

Aber mit Allrad kann man doch viiiel besser bremsen als bei nur einer angetriebenen Achse!

Lach nicht. Es gibt Allradfahrer, die davon felsenfest überzeugt sind.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Juni 2018 um 22:23:42 Uhr:

Aber mit Allrad kann man doch viiiel besser bremsen als bei nur einer angetriebenen Achse!

Lach nicht.

Ich lach nicht, denn in Bezug auf die Motorbremse von nem fetten V8 ist das ja nicht falsch. ;)

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 2:19

Tempo 50 bei Schnee muß hinsichtlich des Anhalteweges nicht zwingend unangepaßt sein, wenn man die Strecke innerhalb des Anhalteweges überblicken kann und diese frei ist.

Daß ein Allradfahrzeug besser bremst als ein Front- oder Hecktriebler... hatte in der Diskussion HIER niemand behauptet.

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 2:20

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 22:43:20 Uhr:

Ich lach nicht, denn in Bezug auf die Motorbremse von nem fetten V8 ist das ja nicht falsch. ;)

Aber dann doch auch nur beim Schalter.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ende einer Geswchwindigkeitsbegrenzung innerorts?