elzer berg
Hallo
ich wurde leider am elzer berg geblitzt kannte doch nicht radarfalle, was darf ich nun auf der rechten seite fahren?Bitte helft mir.
28 Antworten
Wie sollen wir Dir helfen ?
Warte doch erstmal den Bescheid ab. Vielleicht hast Du ja Glück und die Sonne stand so, dass man den Fahrer nicht erkennen kann.
peso
Ganz rechts für die LKW's ist glaube ich 40 km/h.
Es ist so. Nur, ich habe es nie verstanden. Handelt es sich um eine spurbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung oder betrifft es nur LKW ?
peso
Das war schon vor langer Zeit mal Thema im ADAC. Antwort war damals: die vmax von 40 km/h ist spurbezogen, gilt also auch für PKWs. Leider.
Gibt es denn dazu Urteile ? Ansonsten könnte man ja ein Problem mit dem Rechtsfahrgebot haben.
Obwohl, dann könnte wieder der § 41 StVO tangiert werden.
Auf mehrspurigen .............
peso
Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)
Zitat:
Original geschrieben von desireless
...die vmax von 40 km/h ist spurbezogen, gilt also auch für PKWs.
Das geht doch auch aus der Beschilderung über den Spuren klar hervor. Eine Fehlinterpretation ist da eigentlich nicht möglich.
@sandl
Wie schnell warst du?
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)
Zeichen 340 im § 42 StVO dürfte zutreffender sein:
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;
peso
PS: Hoffentlich liest kleiner Schwätzer nicht mit. Du zitierst ein Urteil aus einer Zeit, als er noch im Kindergarten war.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das geht doch auch aus der Beschilderung über den Spuren klar hervor. Eine Fehlinterpretation ist da eigentlich nicht möglich.
Eben nicht.
Im Normalfall müsste bei freier Fahrbahn alles rechts fahren. Dann wäre ja für alle 40 km/h vorgeschrieben.
Augrund der Gesamtbeschilderung und des subjektiven Eindrucks ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem ersten Fahrstreifen auf LKW bezogen.
Da mir die Rechtsprechung des zuständigen Amtsgerichtes nicht bekannt ist, würde ich mal der der Autobahnpolizei dort nachfragen.
Es kann auch gut sein, dass überhaupt nichts mehr nachkommt.
Es wäre nett, wenn man uns hier mal informiert.
peso
Ich komme aus Limburg (am Elzer Berg).
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass in der Regel alle PKW-Fahrer mittig oder links fahren. Rechts sieht man da eigentlich nie PKW. Die Schilder geben 40km/h vor. Von einer LKW-Beschränkung steht da nix. Also gehe ich mal davon aus, dass es dann auch für PKW auf der rechten Spur gilt.
Die Polizisten sind aber auch Menschen und wenn Du rechts 100 gefahren bist und es nachts oder leer war, dann schicken die dir vielleicht nix.
Nebenbei:
Erste Blitzstation links fahren, zweite BS mittig fahren (oder war´s andersrum?!) 😉
Dann gibt´s auch kein Foto....
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Die Polizisten sind aber auch Menschen und wenn Du rechts 100 gefahren bist und es nachts oder leer war, dann schicken die dir vielleicht nix.
.
Und wovon träumst du nachts? In Deutschland werden hart schaffenden Familenvätern durch solche Vorkommnisse ruckzuck die Basis ihres Einkommens ( Führerschein ) und somit Existenz genommen . Der Autofahrer wird von grinsenden Verkehrsrichtern doch nur zu gern drangsaliert , und vorher abkassiert. Hat absolut nichts mehr mit Verkehrssicherheit zu tun. , sondern mit leeeeeeeeeeeeeeeren Staatskassen.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
PS: Hoffentlich liest kleiner Schwätzer nicht mit. Du zitierst ein Urteil aus einer Zeit, als er noch im Kindergarten war.
Falls ich damit gemeint sein sollte: Ich wüsste nicht, was das Problem von 30 Jahre alten Rechtsprechungen ist. Bei uns sind noch Gesetze aus der Weimarer Republik gültig.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Augrund der Gesamtbeschilderung und des subjektiven Eindrucks ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem ersten Fahrstreifen auf LKW bezogen.
Wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der rechten Fahrspur nur für LKW's gelten würde, so müßte dies nach der StVO mit einem entsprechenden Zusatzschild (LKW-Symbol, ggf. noch mit Gewichtsangabe) kenntlich gemacht werden. Da dies am Elzer-Berg nicht so ausgeschildert ist, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung folglich für alle Fahrzeuge, welche diese Spur benutzen.
Mit dem Rechtsfahrgebot kollidiert diese Regelung ebenfalls nicht. Wer die rechte Spur benutzen muß, der hat sich folglich auf an das dort geltende Geschwindigkeitslimit zu halten.