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Elektrische Anhängerkupplung immer einklappen?

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 13. Februar 2019 um 18:13

Ich hoffe es ist okay hier noch eine Frage anzuhängen, ich habe jetzt am neuen Alltrack auch eine elektrische AHK.

Mir ist das ja suspekt diese ganze Elektronik, aber ich muß sagen ist schon praktisch.

Der Stecker ist auch schön erreichbar und nicht so unten wie bei der nachgerüsteten abnehmbaren.

Ist es schlimm, die AHK auch mal draußen zu lassen?

Oder wird der Stecker dann nass.

Wird der eingefahren auch nass, wenn man fährt von wegen Spritzwasser unter dem Auto.

Dann finde ich das Dingen auch sehr kompakt und flach sprich den Kugelkopf.

Sollte der Anhänger da mal flöten gehen, hält denn dann dieses Bremsseil?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@secoma schrieb am 13. Februar 2019 um 19:38:00 Uhr:

Versicherungstechnisch muss die AHK immer eingefahren sein, ausser es hängt was dran. Polizeitechnisch weiß ich nicht.

Versicherungstechnisch? Wo steht das? Polizeitechnisch: Nein.

 

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Zitat:

@FWebe schrieb am 9. Juni 2020 um 14:16:22 Uhr:

Muss ein Gegenstand, den man nicht verwendet, unbedingt vom Fahrzeug aus in den Verkehrsraum hineinragen?

Mit der Argumentation müssten 50% der Autofahrer ihre Außenspiegel abbauen. :D

Gruß Metalhead

Da wurde der Thread ja schön geweckt.

 

Wenn du damit zum Einparken gegen die Garagenwand fährst, lass sie dran. Ansonsten finde ich es beim Einparken angenehmer, wenn ich die paar Zentimeter mehr habe.

Kann übrigens weh tun, wenn man etwas unhandliches aus dem Kofferraum holen will und sich das Schienbein stößt, auch die Hose kann schmuddelig werden.

Vielleicht bleibt auch mal jemand anderes mit dem Bein dran hängen, weil er dicht am Auto vorbei muss. Nicht dein Problem, aber der mit dem schmerzenden Schienbein und / oder schmuddeligen Hose könnte frustriert sein und den Frust unbemerkt am Auto auslassen. Dazu muss man nicht unnötig Anlass geben, auch wenn das sehr sehr sehr sehr selten vorkommen dürfte.

 

Hoffentlich ist deine Anhängerkupplung nicht so hübsch, dass du Angst haben musst, dass sie dir jemand klaut ;-)

Schönheit liegt im Auge des Betrachters und Faulheit ist individuell. Die abnehmbare Kupplung an meinem GLK war noch nie ab, ich fahre i.d.R. einmal die Woche mit Hänger. Der Kugelkopf ist immer gut gefettet, zum Schutz ist ein Tennisball drübergestülpt und die Steckdose ausgefahren. Ich werde mich ganz sicher nicht wöchentlich bei jedem Wetter unter das Auto legen, nur weil jemand meine AHK und vielleicht auch den Tennisball nicht schön findet. Ich lasse mich ja wegen seiner möglicherweise hässlichen Räder auch zu keinen Kommentaren hinreißen.

Hier im Thread geht es aber um die elektrische AHK, bei der braucht sich der Besitzer nicht unter das Auto legen.

Die Beiträge hast Du aber schon gelesen, oder?

Hast du die gelesen? Der Thread wurde von jemand anderem geweckt, der fragte, warum man diese ständig abnehmen sollte, worauf ich mich bezogen habe.

 

Wenn man die AHK ständig benötigt, dann ist es wenigstens begründet. Die aus optischen Gründen montiert zu haben, wäre nicht mein Ding, sieht aber jeder anders.

 

Bei unserer AHK zieht man am Knopf und tritt zum Einrasten mit dem Fuß drauf. Zum Hochfahren wieder im Kofferraum entriegeln und mit dem Fuß hochdrücken.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2020 um 14:24:41 Uhr:

Zitat:

@FWebe schrieb am 9. Juni 2020 um 14:16:22 Uhr:

Mal rein theoretisch gefragt:

Muss ein Gegenstand, den man nicht verwendet, unbedingt vom Fahrzeug aus in den Verkehrsraum hineinragen?

Nein, er muss nicht. Aber er darf, soweit es zulässig ist.

Grüße vom Ostelch

Nur wenn der Haken das Kennzeichen verdeckt, muss der Haken bei Nichtgebrauch ab. Wie schon erwähnt, gibt es keine Abnahmepflicht. Nur wenn es zu einem Auffahrunfall kommen sollte, steht der Haken wieder zur Debatte. Da stoßen sich dann die Regulierer gern dran.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 9. Juni 2020 um 20:20:00 Uhr:

 

Nur wenn der Haken das Kennzeichen verdeckt, muss der Haken bei Nichtgebrauch ab. Wie schon erwähnt, gibt es keine Abnahmepflicht. Nur wenn es zu einem Auffahrunfall kommen sollte, steht der Haken wieder zur Debatte. Da stoßen sich dann die Regulierer gern dran.

Das ist hier vor der Wiederauferstehung des Threads schon ausgiebig diskutiert worden. Jetzt geht es wohl um die Schwerpunkte Schönheit und Faulheit. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2020 um 14:57:09 Uhr:

Zitat:

@FWebe schrieb am 9. Juni 2020 um 14:16:22 Uhr:

Muss ein Gegenstand, den man nicht verwendet, unbedingt vom Fahrzeug aus in den Verkehrsraum hineinragen?

Mit der Argumentation müssten 50% der Autofahrer ihre Außenspiegel abbauen. :D

Gruß Metalhead

Zumindestens anklappbar sind ja viele und die zugehörige Automatik ist auch nicht ganz unbeliebt.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2020 um 07:32:56 Uhr:

Hier ging es um Schadensvermeidung bei Unfällen und elektrisch einklappbare Kupplungen.

Ich glaube die meisten Schäden fügt sich der Fahrer damit selbst zu.

Mit einer AHK sehen einige Fahrzeuge kräftiger aus. Vergleichbar mit den Plastik-Anbauteilen von VW (Aussatattungsluinie Cross) und Ford (Aussatattungsluinie Active), die an einem normalem PKW einen robusten SUV-Look herstellen sollen. Die einen schüteln mit dem Kopf, den anderen gefällt es.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 9. Juni 2020 um 21:15:46 Uhr:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 9. Juni 2020 um 20:20:00 Uhr:

 

Nur wenn der Haken das Kennzeichen verdeckt, muss der Haken bei Nichtgebrauch ab. Wie schon erwähnt, gibt es keine Abnahmepflicht. Nur wenn es zu einem Auffahrunfall kommen sollte, steht der Haken wieder zur Debatte. Da stoßen sich dann die Regulierer gern dran.

Das ist hier vor der Wiederauferstehung des Threads schon ausgiebig diskutiert worden. Jetzt geht es wohl um die Schwerpunkte Schönheit und Faulheit. ;)

Grüße vom Ostelch

Ich wollte es nur noch mal erwähnen, damit wieder Schwung rein kommt. :D

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