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Einzelabnahme, Eintragung oder nichts der beiden notwendig? Felgen + Reifen

Themenstarteram 23. März 2019 um 14:10

Hallo miteinander,

vor einigen Monaten hatte ich mir meine Wunschfelgen + Reifen gekauft, welche ich in der kommenden Woche aufziehen und ggf. auch schon fahren möchte. Ich hatte bisher immer nur OEM Felgen + die Reifenmaße drauf, die im Fahrzeugschein stehen.

Zum Kauf hatte ich mich bereits schlau gemacht, ob ich die Felgen überhaupt fahren darf und welche Reifen rauf dürfen. Bisher hatte ich mich auf eine Einzelabnahme eingestellt aber nun bin ich etwas irritiert, ob diese wirklich notwendig ist?

Fahrzeug: BMW E39 523i Limousine von 12/98 - Schlüssel 0005 567 - keine Umbauten / original Zustand / keine besonderen Eintragungen

Felgen: MAM B1 8x19 vorne und 9,5x19 hinten

Reifen: 235/35/19 vorne und 255/30/19 hinten

Vom Hersteller MAM gibt es ein Teilegutachten für diese Kombination in der auch die genannten Reifenmaße aufgeführt sind. Siehe hier

Dazu gibt es noch für die 8 und 9,5 separate ABE Dokumente. Siehe hier für die 9,5x19

Und für beide Felgen gibt es auch noch separate Dokumente über die Dauerfestigkeit. Siehe hier

Ich hätte jetzt gesagt, dass anhand der Dokumente keine Einzelabnahme notwendig ist. Da für die Kombinationen Teilegutachten vorliegen, könnte nur eine Eintragung notwendig sein oder liege ich falsch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 24. März 2019 um 12:01:48 Uhr:

 

Die von dir genannte Spalte Reifen bezieht sich doch nur auf eine Rundumbereifung?

Nein, bei dieser Felgenkombination gibt es keine Rundumbereifung einer Größe für dein Fahrzeug.

Denn es gibt die freigegebenen Reifengrößen für vorne mit R02 Auflage

und Reifengrößen für hinten mit R03 Auflage.

Trenne dich mal Gedanklich von der Auflistung der verschiedenen Kombinationen, das sind zusammengestellte Varianten für alle möglichen Fahrzeugtypen die diese Felgen auch fahren dürfen.

Für deinen BMW gilt aber nur was in der Spalte "Handelsbezeichnung und Fahrzeugtyp" auf Seite 2 steht.

Und das mit all seinen Auflagen.

Ansonsten, wende dich von nun an an touaresch, er hat hervorragende Fachkenntnisse über Rad- Reifengutachten und deren Anwendung.

Wenn du auch ihm nicht glaubst, fahre zu einem Prüfer und lass dir vor Ort erklären warum auf deinem Fahrzeug die 255/30 nicht abgenommen werden.

Viel Erfolg.

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Themenstarteram 24. März 2019 um 19:55

Danke schon mal für eure hilfreichen Antworten.

Das ärgert mich gerade sehr, gewissermaßen bin ich allerdings auch froh nicht mit den Reifen direkt zur nächsten Werkstatt gefahren zu sein, damit die Reifen auf und wieder abgezogen werden.

Über den Impact Test hatte ich mich gerade versucht etwas zu informieren, expliziet konnte ich allerdings nichts zum Preis finden. So wie es sich anhört, wird das Gesamtprozedere wohl bei weitem nicht unter 200€ kosten.

Zudem hatte ich gelesen, dass es einige u.a. auch hier im Forum versucht haben den Impact Test zu umgehen, in dem sie mehrere Tüv Stationen ausprobiert hatten. Leider wurden keine positiven oder negativen Ergebnisse gepostet.

Was wäre denn jetzt der schlauste und günstigste Weg?

Mir liegen ja bereits die 255/30er Reifen vor. Zurückgeben kann ich diese nicht mehr. Ich hatte die Reifen etwas günstiger bekommen, da diese bereits zum Kaufzeitpunkt 2 Jahre alt waren bzw. eingelagert waren. Ich denke die Tatsache, dass die Reifen neu sind, tragen nicht zu einem guten Verkaufspreis bei. Zudem weiß ich nicht, ob für die 265/30er hinten, Arbeiten an der Karosserie notwendig sind. Genau das wollte ich mit den Reifenmaßen umgehen.

Oder stellt das Abklappern von mehreren Abnahmestellen vielleicht doch eine Maßnahme dar? Soweit ich weiß, können seit einiger Zeit Änderungsabnahmen auch durch Dekra, GTÜ und Konsorten durchgeführt werden.

Der GTÜ Prüfer meiner Werkstatt des Vertrauens ist beispielsweise verhältnismäßig gutmütig. Ich kann nur schlecht abschätzen, ob die Prüfer in so einem Fall einen Ermessensspielraum haben oder ist das vergebliche Mühe?

Den Impact Test wird es sicher nicht für 200 Euro geben, eventuell kostet es soviel an Gebühren.

Aber, es wird mehr als ein Satz Räder und Felgen geschrottet, rechne es dir selber aus.

Natürlich auf deine Kosten.

Dass jetzt jede Prüforginisation die Einzelabnamen nach §21 machen kann ist richtig.

Nur es darf nicht der "normale Prüfer" der in die Werkstatt kommt, sondern es muß ein a.a.S. (amtlich anerkannter Sachverständiger) von GTÜ abnehmen.

Und glaube mir, nur weil du schon diese Reifen hast, dafür riskiert der nicht seinen Job.

Karosseriearbeiten "umgehen", ich glaube du hast dir die ganzen K-Auflagen noch gar nicht bewußt durchgelesen und was es im Endeffekt an Änderungen bedeutet.

Das ist mal wieder ein schönes Beispiel von "Ahnungslosigkeit" gepaart mit "Geit ist Geil".

Wenn man NULL Ahnung von der Materie hat, dann geht man in den Fachhandel und lässt sich dort beraten. Aber nein, man ist ja "kluk" *g* und spart wo es nur geht. Buntmetallschrott Felgen von MAM (Hauptsache 19 Zoll) sagen schon alles ;)

Fahr am besten zu einem Fachhändler vor Ort und lass Dich mal ordentlich beraten, damit alles i.O. ist.

Themenstarteram 25. März 2019 um 9:56

Die K-Auflagen hatte ich gelesen. Arbeiten an der Karosserie sollen allerdings nicht immer notwendig sein. Unter anderem sollen die von mir gewählten Reifenmaße auf dem E39 passen.

NeoHazard vielen Dank für deine geniale Einschätzung. Zeig mir doch mal bitte solche Felgen von einem nicht Replica Hersteller, außer die originalen M3 Felgen. Zudem werden die Felgen nicht mehr in der Farbe und Größe hergestellt und die Kombinationen beruhen auf Erfahrungswerten. Natürlich fehlt mir das notwendige Know-How, habe ich das hier irgendwo bestritten?

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