Eintragung einer Leistungssteigerung in die neuen Kfz-Papiere Teil I oder Teil II ?
Hallo, kann mir jemand aus der Patsche helfen?
Habe mit meinem Kollegen gerade um ne Pulle Schampus gewettet:
Der Kollege behauptet, dass man bei den neuen Zulassungsbescheinigungen teil I und Teil II so gut wie nichts mehr eingetragen bekommt, sondern lediglich von dem ganzen Zeug, was man sich an/ins auto einbauen lässt, auch Leistungssteigerungen/Motortuning nur noch die jeweiligen Bescheinigungen/TüV-Gutachten mitführen muss.
Hey Leute, kann das sein?????
Ich verliere gleich den Glauben an unseren Bürokratismus....
16 Antworten
@OpiW
ich glaube Dir das ja, aber bei mir ist es eben anders.
Bei mir steht unten drunter:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat bei nächster Gelegenheit (Wohnortwechsel - Halterwechsel) zu erfolgen."
bis dann....
Wolf
es dreht sich doch gar nicht darum, ob Du mir glaubst oder nicht,
es geht um eine Pulle !!!!, das ist viel wichtiger.
Jetzt kann er die Dinger drucken, wie gesagt auch per mail geschickt und seinem Kumpel zeigen.
Gruß Wolfgang