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Eintragung 1600 ccm bei H-Zulassung

VW Käfer
Themenstarteram 6. November 2012 um 19:30

Hallo Käfergemeinde,

ich habe seit 1 Jahr ein Cabrio 1500 Bj 6.1967 mit H-Zulassung. Da der Motor viel Öl verliert und wenig Kompression hat baue ich seit dem Spätsommer einen vorhandenen 1300 ccm AB-Motor auf 1600 ccm um. Nun die Frage. Was akzeptiert der Tüv als Nachweis für die 1600 ccm. Reicht es die Rechnung der Zylinder vorzulegen oder muss ich ein Leistungsgutachten machen?

Luftgekühlte Grüße

Cabrio67

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16 Antworten

Gegenfrage: ... warum den 1300er umbauen ? Bau doch den 1500er als 1600er wieder auf und lass (papiertechnisch) alles wie es ist.

Motorkennbuchstabe bleibt . . . (mit dem Rest kennt sich sowieso keiner mehr aus)

Keine Fragen zum H-Kennzeichen. Ruhe. Fahren . . . !

Beim 67er kannst du auch ohne Problem 2000ccm und 100PS einbauen.Vorrausgesetzt das da das Fahrwerk und die Bremsen angepasst sind.

 

Vari-Mann

Themenstarteram 6. November 2012 um 19:46

Ich habe vergessen zu erwähnen als ich den Wagen gekauft hatte war ein 1300 ccm F Motor eingebaut. Den und 2x 34 PCI Vergaser habe ich im Laufe des Jahres bei TÜV abnehmen lassen. Das war völlig unproblematisch. Jedoch habe ich es noch nicht bei der Zulassungsstelle eintragen lassen

Aus eigener Erfahrung (TÜV SÜD Kreis Rottweil) braucht er eine aktuelle Rechnung von einem 1600er Kolben/Zylindersatz.

am 7. November 2012 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von ZZ69

Aus eigener Erfahrung (TÜV SÜD Kreis Rottweil) braucht er eine aktuelle Rechnung von einem 1600er Kolben/Zylindersatz.

Die obere Antwort ist richtig --> die Motorkennnummer ist, was zählt.

Der MAnn vom TÜV wird anhand dieser NUmmer feststellen, welcher Motor das ist und fertich.

Alles was du mehr von ihm verlangst, bringt ihn dazu nichts mehr zu verstehen !!!

Hat der jetzige Motor Einrohrflansche ?

Themenstarteram 7. November 2012 um 13:19

Der jetzige F-Motor ist ein Einkanalmotor und den ich jetzt einbaue ist ein Zweikanalmotor mit der Motornummer AB bedeutet 1300ccm und 44 PS. Jedoch habe ich auf den Motor 1600ccm Zylinder verbaut.

am 7. November 2012 um 15:50

Und - siehst du die ???

Genau so viel sieht der TÜV Mann auch.

wenn man es aber rechtlich richtig machen will, geht man mit der Rechnung zum TÜV und sagt ihm, man hat größere Zylinder drauf, er trägt das ein und dann geht man zum Landratsamt und lässt seine Papiere ändern und schwups bekommt man Post vom Finanzamt ;) das wäre die korrekte Methode ;)

Jeder wie er mag und verantworten will;)

am 8. November 2012 um 1:08

Zumal die Leistung und der Hubraum bei H-Zulassung steuerlich und versicherungsmäßig eh ohne Relevanz sind, aber man fährt eben nicht mit erloschener Betriebserlaubnis umher, wenn man alles korrekt eintragen lässt.

Vorsicht hier liegt einiges im argen.Zum schluß kann es passieren das sie dir das H-aberkennen.Da du einen Motor eigebaut hast der nicht zeitgemäß ist und zum Auto passt.Doppelkanal gabs erst später.

Wie Vari schon geschrieben hat baue einen Einkanal-Motor auf und du hast rein optisch einen 1200er oder 1300er.Und kannst ohne Probleme bis auf 1800ccm oder 2000ccm aufbauen man siehts nicht.

Überdenke dein Projekt die haben die H- Richtlinien verschärft!!!

am 11. November 2012 um 16:25

Die H-Richtlinien wurden eher entschärft ... grade was Umrüstungen angeht.

Wenn es innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung möglich war einen identischen Umbau zu machen, dann ist das auch als zeitgenössisch abnehmbar.

Die Doppelkanalmotoren gab es ab 1970, sollte also keinerlei Problem darstellen, der AB ist auch die ältere Variante des 1300er Doppelkanal, AR wäre neuer.

Der Einbau von AB-Motoren als Standardumbau für leistungsschwächere Käfer taucht bereits in den TÜV-Datenblättern von 1974 auf, da steht dann auch genau welche Bremsen dafür erforderlich sind, für einen serienmäßigen AB reichen noch Trommeln ringsum.

Inwieweit Du einen Prüfer findest, der dir den auf 1600ccm aufgerüsteten AB quasi als AS (1600er Doppelkanal) einträgt, wenn Du überzeugend nachweisen kannst, was Du verbaut hast, halte ich auch für ein lösbares Problem.

Die Zweivergaseranlagen mit 2 x 34 PCI haben auch Gutachten z.B. von Herrn Riechert aus den frühen siebziger Jahren, somit auch als zeitgenössisches Tuning ohne weiteres abnehmbar.

Auf jeden Fall solltest Du aber vorab mit Prüfstellen sprechen und abklopfen was sie ohne Zicken machen und welche Nachweise sie haben wollen, da gibt es erhebliche Unterschiede

Gruß

Peter, der auch demnächst einen AB-Motor in einen Käfer mit H-Kennzeichen und vorher 34 PS eintragen lassen muss.

Also ein Gutachten von Richert kriegst du nur mit Vergaseranlage.Wenn du sie kaufst.Sonst rückt doch heute keiner mehr ein Gutachten raus.Kopien akzeptiert doch kein Tüvmann mehr.

Also ich hab schon von einem Fall gehört das ein Motor wieder getauscht werden musste weil ein 1600er Motor in einem vor Bj. 67 Käfer nichts zu suchen (Doppelkanal).

 

Ich persöhnlich empfehle da ein Umbau auf Einkanal wie der Vari das geschrieben hat.So geht man jeder scheiß diskusion auch in Zukunft aus dem weg.

Und wie hier im vorfeld schon gesagt wurde ich immer erst beim tüv sein projekt vorstellen.Und mit dem Prüfer besprechen.

Das rate auch ich dir!!!

mfg

am 11. November 2012 um 21:03
Themenstarteram 12. November 2012 um 15:26

Ich werde am Freitag zum Tüv fahren und versuchen mit einem Prüfer zu sprechen um Klarheit zu bekommen.

Gutachten gibst auch heute noch von der Firma Riechert im Orginal. Mein letztes habe ich im Frühjahr bekommen als ich Ersatzteile für die 34 PCI bestellt habe. Übrigens kostenlos. Auch jetzt werde ich wieder eins von ihm bekommen da ich eine KW bei ihm kaufe und das Gehäuse spindeln lasse.

Ich werde vom Gespräch hier berichten. Trotzdem bin ich weiter auf eure Meinungen gespannt-

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