Einspruch bei Abstandsverstoß

hallo ins Forum,

Habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen wegen zu geringen Abstand.
Bei 126 km/h 12 m.

240 €
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot

Wie schauen die Möglichkeiten auf positiven Einspruch aus ?
Wer hat schon Erfahrugen ?
Wie läuft das, wenn ich das Bußgeld verdoppeln oder verdreifachen will, statt dem Fahrverbot ?

Werde jetzt erstmal einen Verkehrsanwalt einschalten.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

in seinem Fall sind 2 Monate ein Witz mach dir mal Gedanken über deine Fahrweise

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Letztlich muß man sich ja auch der Tatsache bewußt werden, daß man mit dem (massiven) Unterschreiten des Sicherheitsabstandes rein garnichts gewinnt. Es löst sich weder das vor einem fahrende Fahrzeug plötzlich in Luft auf noch ist man schneller an seinem Fahrziel.

Auf der anderen Seite erhöht man dadurch aber sein persönliches Unfallrisiko sowie das persönliche Streßlevel und auch die Chance, dabei erwischt und entsprechend sanktioniert zu werden, mit all seinen negativen Folgeerscheinungen.

Sollte man also bereits Punkte in Flensburg gesammelt haben, die einschlägig durch dieses Delikt zustande gekommen sind, so wäre das Geld, welches man für den Einspruch bei einem Anwalt einsetzt, besser in einer verkehrspsychologischen Beratung investiert, da man dann die Chance hat, nicht nur den einen konkreten Fall zu bearbeiten, sondern zu einer langfristigen Lösung des Ursprungsdefizits, welches hinter der Serie steht, zu gelangen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 2. August 2015 um 13:01:10 Uhr:



Zitat:

@George 73 schrieb am 1. August 2015 um 19:39:07 Uhr:


Wenn er den abstand nicht hält und der vordermann plötzlich bremsen muß und er fährt rein und TÖTET ihn,dann ist es für mich ein SCHWERVERBRECHER,oder tendiert in die RICHTUNG,hab kein verständnis für solche Autofahrer.Und wenn er den ABSTAND nicht einschätzen kann oder die GEFAHR nicht SIEHT oder NICHT SEHEN will eher,dann gehört er nicht hinters steuer eines PKW´s.

Was für eine gequirlte Sch...., das ist ganz normal auf der (volleren) Autobahn, und lässt sich meistens auch gar nicht anders machen. Wenn man etwas mehr Abstand hält, zieht sofort einer rein. Wo soll das Enden? Bei 20km/h?

Was für eine gequirlte Sch...😁, es ist ganz einfach mit genügend Abstand auf der Bahn unterwegs zu sein, man muss nur wollen und man muss es können, mehr ist nicht nötig.

Die beste Investition in Neufahrzeugen ist ein Abstandssytem ( ACC) oder andere Namen, wir fahren diese in unseren neuen Scania Lkw und das ist der beste Schutz gegen Bußgelder und Auffahrunfälle.

Halte die Fristen ein und geh zum RA . Hast du das Foto erhalten ? Bis du darauf einwandfrei zu erkennen ?
Geld solltest du schon in die Hand nehmen . Umwandlung wird bei dieser Androhung nichts nützen .
Sollte es das erste Mal sein geht einiges , aber das ist eiine Verkehrsgefährdung , die ist nicht so einfach weg zu diskutieren .
Giovanni.

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Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 2. August 2015 um 16:20:58 Uhr:


...geh zum RA .

Daß der TE diesen Schritt gehen will, hat er uns doch bereits in seinem Eröffnungsbeitrag dargelegt.

Wir haben ihm die Risiken, die mit diesem Schritt verbunden sind, erklärt, soweit es uns auf Grund der dürftigen Faktenlage möglich war.

Drahkke,
soweit bin ich noch in der Lage die Dinge zu verstehen . Du gestattest aber , dass ich ihm rate , unter den von mir genannten Umständen zu einem RA zu gehen , oder ? Regelst du hier etwa den Verkehr ?
Das wäre wohl sehr anmassend .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 2. August 2015 um 16:37:48 Uhr:


Du gestattest aber , dass ich ihm rate , unter den von mir genannten Umständen zu einem RA zu gehen , oder ?

Natürlich.

Ich hatte nur die Befürchtung, daß du den kleinen Hinweis des TE im Eröffnungsbeitrag übersehen hast. 😉

Also dafür, dass ich im Berufsverkehr täglich 10 und mehr Autos mit 10-15m Abstand in einer Kolonne sehe, wird hier ganz schön arg geschrien. Und die am lautesten schreien sind wahrscheinlich noch die, die aus Seitenstraßen fahren, ohne einmal an Radfahrer zu denken, wodurch mehr Menschen sterben.
Angenommen es fährt jemand vor und man sieht, dass er sein Überholvorgang schnell abschließen wird, geht man häufig auch nur vom Gas und bremst nicht direkt auf 40m Abstand runter. Dann ist man für euch wohl auch gleich ein Mörder.

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 2. August 2015 um 16:48:55 Uhr:


Also dafür, dass ich im Berufsverkehr täglich 10 und mehr Autos mit 10-15m Abstand in einer Kolonne sehe, wird hier ganz schön arg geschrien.

Und du meinst, der Richter wird das Vergehen milde beurteilen, wenn du ihm ein paar Bilder anderer davon vorlegst ?

Was ich nicht verstehe: Den Abstand stark unterschreiten und anschliessend nach dem Anwalt schreien ! Nehmen wir mal an, dass er einen hinter sich hat, der ebenfalls auf 12m ranfährt. Er würde hier vermutlich sofort einen Thread eröffnen, dass ein Verrückter versucht hat, ihm auf der Autobahn in den Kofferraum zu kriechen. Weiterhin wird er ihm dafür die Pest an den Hals wünschen und sich fragen, wieso es da überhaupt einen Anwalt geben könnte.

Etwas weniger Spekulation und Verurteilung wäre vielleicht nicht schelcht. Der TE hat ne Menge zu lesen bekommen. Vielleicht meldet er sich ja nochmal, auch wenn ich das nicht wirklich glaube.

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 2. August 2015 um 16:48:55 Uhr:


Also dafür, dass ich im Berufsverkehr täglich 10 und mehr Autos mit 10-15m Abstand in einer Kolonne sehe, wird hier ganz schön arg geschrien.

Den Hinweis, daß die Sanktionierungen bei Abstandsverstößen erst ab 80 km/h Anwendung finden, hast du aber gelesen, oder?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. August 2015 um 17:17:58 Uhr:



Und du meinst, der Richter wird das Vergehen milde beurteilen, wenn du ihm ein paar Bilder anderer davon vorlegst ?
Was ich nicht verstehe: Den Abstand stark unterschreiten und anschliessend nach dem Anwalt schreien ! Nehmen wir mal an, dass er einen hinter sich hat, der ebenfalls auf 12m ranfährt. Er würde hier vermutlich sofort einen Thread eröffnen, dass ein Verrückter versucht hat, ihm auf der Autobahn in den Kofferraum zu kriechen. Weiterhin wird er ihm dafür die Pest an den Hals wünschen und sich fragen, wieso es da überhaupt einen Anwalt geben könnte.

Nein, dass er die Buße aufgedrückt bekommt, damit muss er jetzt leben. Ich störe mich an der Scheinheiligkeit in diesem Forum.

Zum "nach dem Anwalt schreien": Es ist nicht ausgeschlossen, dass er normal immer genug Abstand hält und die Abstandsmessungen in einem unglücklichem Moment erfolgt ist. Das macht den geringen Abstand nicht richtig, aber dann wäre es

menschlich

, dass man versucht da rauszukommen, weil man sonst ja eigentlich immer genug Abstand hält.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. August 2015 um 17:19:34 Uhr:


Den Hinweis, daß die Sanktionierungen bei Abstandsverstößen erst ab 80 km/h Anwendung finden, hast du aber gelesen, oder?

Ich dachte, es wäre common sense, dass mein Beispiel eine ähnliche Geschwindigkeit beschreibt.

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 2. August 2015 um 17:33:49 Uhr:


, aber dann wäre es menschlich, dass man versucht da rauszukommen, weil man sonst ja eigentlich immer genug Abstand hält.

Wenn mir also ein paar Jahre lang nichts im Straßenverkehr vorgeworfen wird, habe ich Einen gut ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. August 2015 um 17:54:55 Uhr:



Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 2. August 2015 um 17:33:49 Uhr:


, aber dann wäre es menschlich, dass man versucht da rauszukommen, weil man sonst ja eigentlich immer genug Abstand hält.
Wenn mir also ein paar Jahre lang nichts im Straßenverkehr vorgeworfen wird, habe ich Einen gut ?

Wer sagt das?

Das geht eher in die Richtung, dass Gefängnisausbruch ohne Schaden nicht strafbar ist.

Da muss ich noch was zu schreiben, sonst wirds falsch verstanden: was ich damit sagen wollte ist, dass es doch klar ist, dass man sich verteidigen will. Erst recht, wenn man über sich selbst denkt, dass man die Strafe in der Höhe nicht verdient hat, weil man vielleicht sonst ein lieber ist.
Damit wollte ich nicht sagen, dass der Abstand nicht geahndet werden soll, weil nix passiert ist.

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