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Einspritzpumpe fördert nicht

VW Caddy 2 (9KV)
Themenstarteram 3. Januar 2014 um 19:01

Schönen Guten Abend!!

Unser Caddy (9k Baujahr 97, MKB 1Y) sprang seit geraumer Zeit immer wieder schlecht an!!

Darufhin haben wir die Glühkerzen erneuert... 3 von 4 defekt!!!

Wollten den Wagen wieder starten,aber er leierte nur und nix passierte!!

Daraufhin versuchten wir zu entlüften,da ich dachte es könnte daran liegen,weil ich die Kraftstoffleitung an Zyl 1 demontieren musste!!! und siehe da, es kam kein Diesel an!! An keinem Zylinder!!!

Das Einzigste was anders war,war dass das Gehäuse des Dehnstoffelements (laut BOSCH) gebrochen war!! Darauf hatte ich vorher keine Acht genommen,weiss deshalb nicht ob ich es zerstört habe oder ob es schon so war!!

Meine Frage ist jetzt... kann mir vllt jemand erklären wozu dieses Teil dient bzw ob es daran liegen könnte,dass der Wagen nicht mehr anspringt!!??

Hier noch ein paar Daten zu der Einspritzpumpe:

OE-NR 028 130 108 K

BOSCH-Nr 0 460 484 071

Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet!1

MfG

23 Antworten

Ich glaube nicht Al.;)

Denn soweit ich weiß, hat jeder eine Schadensminderungspflicht bzw. hat das Betriebsrisiko eines Fahrzeugs zu tragen, welches durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt wird, wenn das Fahrzeug an einen Schaden ursächlich beteiligt ist. Wenn sich aber herausstellt, dass der Eigentümer den Diebstahl des Fahrzeugs durch Überbrückung/Entfernung der WFS und damit die unzulässige Inbetriebnahme des Fahrzeugs vereinfacht (zugelassen/in Kauf genommen) hat, dann.........hat er ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

Denn soweit ich weiß, hat jeder eine Schadensminderungspflicht bzw. hat das Betriebsrisiko eines Fahrzeugs zu tragen, welches durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt wird, wenn das Fahrzeug an einen Schaden ursächlich beteiligt ist. Wenn sich aber herausstellt, dass der Eigentümer den Diebstahl des Fahrzeugs durch Überbrückung/Entfernung der WFS und damit die unzulässige Inbetriebnahme des Fahrzeugs vereinfacht (zugelassen/in Kauf genommen) hat, dann.........hat er ein Problem.

Haftplicht deckt Diebstahlschäden überhaupt nicht ab.

Womit wir wieder bei meinem letzten Post wären....

Das mit dem vielen Halbwissen hier liegt aber sicher auch daran das hier die meisten User rumlaufen die alles nen bischen (besser) wissen;).

Richtig. Die eigenen Schäden nicht, aber die an fremden Fahrzeugen verursachten schon.

Im Nachgang steht dann die Frage, ob der Versicherungsnehmer hochgestuft wird oder nicht.

Kann man übrigens auch sehr schön sehen, wenn man in einen "Massenunfall" verwickelt wird. Auch wenn man nicht auf den Vordermann aufgefahren ist, sondern raufgeschoben wird, zahlt die eigene Versicherung den Schaden des Vordermannes ohne dass man hochgestuft wird.

Wie es im zuvor geschilderten Fall ausgeht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Was die StVZO schreibt ist das eine, was die Versicherung in ihre Bedingungen pinselt, etwas anderes und was für die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs relavant ist, ergibt sich aus dessen Homologation.

*malnocheinpaarlinksnachreiche*

KLICK

KLACK

Auch vor der gesetzlichen Regelung (1998) kann die WFS zur Erlangung der BE notwendig gewesen sein.

Achja: Man mag Halbwissen als Problem ansehen wollen, auf ein mögliches Problem und evtl. Gefahren hinzuweisen und darüber zu diskutieren (wozu so ein Forum ja auch gedacht ist) halte ich hingegen NICHT für problematisch. Und genau das letztere war mein Gedanke bei der Fragestellung und nicht der "erhobene Zeigefinger". Soll jeder machen wie er denkt, sind ja schließlich oder hoffentlich alle alt genug um zu entscheiden. Aber außer acht lassen, sollte man solche Fragestellungen nicht.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black

Auch vor der gesetzlichen Regelung (1998) kann die WFS zur Erlangung der BE notwendig gewesen sein.

Nein, da der entsprechende Paragraph erst zum 01.01.1998 in Kraft trat. Bei Fahrzeugen ab 98 wurde der Fahrzeugbrief extra um eine Eintragung der WFS ergänzt.

Sein Caddy ist lt. seinem ersten Posting von 1997. Somit in jedem Fall durch nationale Betriebserlaubnis zugelassen, da die EG-Homologation erst Anfang 2009 kam.

Wenn dem so ist, was ich jetzt mal so glaube, ist die BE kein Problem mehr.

Bliebe aber noch das versicherungsrechtliche.

Ob der Fall tatsächlich eintritt und es auffällt, sei mal dahingestellt.

Denn die Versicherer haben die WFS schon weit vor 1998 gefordert. Und das war nicht nur für die Kasko. Auch die Haftpflichttarife berücksichtigen eine vorhandene oder nicht vorhandene WFS.

Themenstarteram 9. Januar 2014 um 7:31

Werde mich beim nächsten Mal über derarte Äusserungen zurückhalten!!!

Bei wie vielen Audi 80,Golf III etc wurde diese WFS entfernt,weil der Wagen einfach nicht mehr wollte???

Es war einfach nur ein Tip meinerseits!!

Seid so gut und schliesst einfach mit dem Thema ab!!!

PS. Unser Caddy ist ein Arbeitstier,Kein Schönwetterauto;)

Zitat:

@Obster_85 schrieb am 8. Januar 2014 um 09:00:31 Uhr:

Dieser schwarze Kasten( jetzt weiss dass das die WFS ist) war defekt!!!

Hab das Steuergerät entfernt(zerstört),Plus auf das darunter sitzende Abschaltventil gegeben und siehe da mein Caddy läuft wieder :-)

Abschaltventil war dazu auch noch locker!!!

Ventil festgezogen und ne Leitung zum Zündschloss gelegt!!!

Perfekt!!! Fahrzeug läuft tadellos!!!

Wie hast du denn das Steuergerät entfernt? Ich habe nämlich an meinem Seat Inca (gleiches Modell wie der Caddy) auch das Problem.

Zitat:

@fritz883 schrieb am 30. April 2021 um 08:58:44 Uhr:

Zitat:

@Obster_85 schrieb am 8. Januar 2014 um 09:00:31 Uhr:

Dieser schwarze Kasten( jetzt weiss dass das die WFS ist) war defekt!!!

Hab das Steuergerät entfernt(zerstört),Plus auf das darunter sitzende Abschaltventil gegeben und siehe da mein Caddy läuft wieder :-)

Abschaltventil war dazu auch noch locker!!!

Ventil festgezogen und ne Leitung zum Zündschloss gelegt!!!

Perfekt!!! Fahrzeug läuft tadellos!!!

Wie hast du denn das Steuergerät entfernt? Ich habe nämlich an meinem Seat Inca (gleiches Modell wie der Caddy) auch das Problem.

Meinst du das er nach 7 Jahren noch antwortet ?

In seiner Statistik steht:

"""Letzter Beitrag: 9. Januar 2014 um 08:31 Uhr"""

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