Einschätzung Dachreling / Okay oder Murks?

VW Caddy 4 (SA)

Hallo zusammen,

ich hab mir so ne Dachreling aus dem Internet (mit ABE) besorgt. Sah soweit eigentlich ganz gut aus. Jetzt hab ich aber ein paar Bedenken, bei denen ihr mir sicher weiterhelfen könnt:

1) Die Füße der Reling sind aus Hartplastik. Es gibt keinen Gummi oder so. Zerkratzt mir das nicht das Dach?

2) Es gibt keine Dichtung. Laut Anleitung schraubt man einfach die alten Schrauben raus. Füllt die Löcher mit Universalsilikon (987) und dann kommt die Reling drauf und wird angeschraubt. Keine Gummiringe oder sonst was. Kann man das echt so machen? Ist das nicht komisch?

Zur Reling. Es ist eine mit ABE um die 150 Euro. Bewertungen waren soweit ganz okay. Das ich jetzt kein Spitzenprodukt bekomme, ist mir klar. Aber dicht sollte es schon sein und auch bitte das Dach nicht zerkratzen. 😉

Was meint ihr? Anschrauben oder zurück schicken?

Danke für eure Einschätzung!

Viele Grüße,
Max

89 Antworten

Zitat:

@LuLant666 schrieb am 9. Januar 2021 um 09:42:01 Uhr:



Zitat:

Hatte mich da mal mit auseinander gesetzt, sowas wie eine Dachreling oder ein Dachträger sind, sofern sie "einfach" zu entfernen sind, Teil der Dachlast und nicht Teil des Fahrzeugs. Zumindest habe ich das so in Erinnerung....

Somit liegt die Haftung bei Schäden (z.B. einem Unfall, bei welchem Deine Konstruktion nach vorne abhaut und andere Fahrzeuge beschädigt) komplett beim Fahrer, weil der grundsätzlich für die Ladungssicherung verantwortlich ist. Da freut sich jede Versicherung, weil sie sich einiges spart.
Da können Kosten auf den Fahrzeuglenker zukommen, dass ich mir durchaus überlegen würde, an welchem Ende sparen sinnvoll ist oder mich vielleicht eine vernünftige Reling doch etwas mehr kosten darf.

Diesbezüglich solltest du dich mal mit deiner Versicherung unterhalten, meine hat mir etwas anderes bestätigt;-)
Nur weil jemand etwas selber baut heißt es nicht automatisch dass er rumfuscht oder sich nicht vorher informiert und absichert.

Mit Sparen hat das sicherlich nichts zu tun, nur gibt es halt keine vernünftige Reling die man käuflich erwerben kann. Zumindest nicht für meine Zwecke.
Ganz zu schweigen davon, dass fast alle käuflich zu erwerbenden Lösungen eine deutlich geringere Stabilität haben.

Zitat:

@LuLant666 schrieb am 9. Januar 2021 um 12:46:19 Uhr:


Diesbezüglich solltest du dich mal mit deiner Versicherung unterhalten, meine hat mir etwas anderes bestätigt;-)
Nur weil jemand etwas selber baut heißt es nicht automatisch dass er rumfuscht oder sich nicht vorher informiert und absichert.

Mit Sparen hat das sicherlich nichts zu tun, nur gibt es halt keine vernünftige Reling die man käuflich erwerben kann. Zumindest nicht für meine Zwecke.
Ganz zu schweigen davon, dass fast alle käuflich zu erwerbenden Lösungen eine deutlich geringere Stabilität haben.

ich habe weder von Pfusch geschrieben noch davon, dass man sich nicht informiert.

Ich habe lediglich von Eigenhaftug gesprochen.

Und, die originale Reling hält durchaus einiges aus und man kann sie noch immer für jedes Baujahr bestellen, wenn man die Ausgabe machen will.

Dann passt das auch hundertprozentig beim TÜV oder Crash, weil fest verschraubt=Fahrzeugbestandteil= ABE-pflichtig.

Als Beruflicher Kraftfahrer habe ich zwangsläufig einmal jährlich die Schulung für Ladungssicherung und deshalb weiß ich durchaus aus verlässlicher Quelle, wer hier haftet, wenns kracht.

War nur gut gemeint; jeder wie er will ( und sichs leisten kann/möchte).

Zitat:

[...] fest verschraubt=Fahrzeugbestandteil= ABE-pflichtig.

Das ist in Bezug auf Dachträger und z.B. Heckträger nicht richtig. Diese müssen lediglich Paragraph 30c der StVZo entsprechen.
Dabei zählt die Dachreling selbst auch als Teil eines Dachträgers und ist somit Ladung.

Ich gebe dir vollkommen Recht, dass im Falle eines "abreißens" oer wie man es nennen mag, die Eigenhaftung eine Rolle spielt sofern nachgewiesen wird, dass die Konstruktion für den Zweck nicht ausreichend dimensioniert gewesen ist=unzureichende Ladungssicherung.

Aber wie du schon gesagt hast: jeder wie er will;-)

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Also in §30c StVZO steht mal so gar nichts davon, dass eine Dachreling als Ladung angesehen wird.
Kann ja auch gar nicht sein, weil Ladung ohne Werkzeug vom Fahrzeug entfernt werden kann. Und das ist bei einer fest am Fahrzeug verschraubten Dachreling definitiv nicht der Fall, sie ist also Bestandteil des Fahrzeugs und nicht der Ladung.

Die originale VW-Reling müsste meines Wissens nach beim Caddy ohne weitere Prüfung und/oder Eintragung montiert werden dürfen, denn sie hat ja die ABG und ist als Serienteil zulässig. Anders die Nachrüstteile, die müssen eine ABE haben und ggf. sind sie auch eintragungspflichtig. Das steht dann aber in den Unterlagen zu den Teilen drin.

Ist die Reling ordnungsgemäß verbaut, haftet die Versicherung im Falle eines Unfalls. Natürlich nur sofern die Reling nicht überlastet war. Ist die Reling aber z.B. nur mit zwei statt drei vorgesehenen Befestigungsschrauben auf dem Dach, dann sagt die Versicherung gern mal NEIN zur Regulierung eines Schadens.

Ich selbst würde keine Reling ohne ABE verbauen und wohl auch eher auf die originale Reling von VW zurück greifen. Außer sie soll nur als optisches Teil dienen oder nur sehr geringe Belastungen aushalten (z.B. RKL oder Zusatzscheinwerfer) und nicht als Lastenträger. Dafür reicht auch eine billige Reling. Aber auch da nur mit ABE.

Zitat:

Also in §30c StVZO steht mal so gar nichts davon, dass eine Dachreling als Ladung angesehen wird.

Das stimmt, da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.

Ein Dachträger kann auch nicht ohne Werkzeug entfernt werden.
Ich habe in den letzten Tagen nochmal einiges nachgelesen, das ganze Thema ist meiner Meinung nach eine Grauzone.

Zitat:

@LuLant666 schrieb am 11. Januar 2021 um 08:27:01 Uhr:



Zitat:

...
Ein Dachträger kann auch nicht ohne Werkzeug entfernt werden.
...

Meines Wissens und den Aussagen Rchtskündiger nach reicht es aus, wenn Ladungsträger -innen wie außen- mit dem fahrzeugspezifischen Bordwerkzeug de- und montiert werden können.
Demzufolge kann ich auch eine Dachreling, die mit Kreuzschlitzschrauben befestigt ist, mit dem VW-typischen Umsteckschraubendreher entfernen.
Daß man dafür natürlich die dem Staub- und Wasserschutz dienende Originalschrauben aufheben/parathalten sollte, versteht sich von selbst...

Zitat:

Demzufolge kann ich auch eine Dachreling, die mit Kreuzschlitzschrauben befestigt ist, mit dem VW-typischen Umsteckschraubendreher entfernen.

Das sind doch Inbusschrauben an der Dachreling.....?
Inbus ist nicht im Bordwerkzeug 😉

Zitat:

@Classic-Golfer schrieb am 11. Januar 2021 um 08:14:44 Uhr:


...
Anders die Nachrüstteile, die müssen eine ABE haben und ggf. sind sie auch eintragungspflichtig. Das steht dann aber in den Unterlagen zu den Teilen drin.

Ist die Reling ordnungsgemäß verbaut, haftet die Versicherung im Falle eines Unfalls. Natürlich nur sofern die Reling nicht überlastet war. Ist die Reling aber z.B. nur mit zwei statt drei vorgesehenen Befestigungsschrauben auf dem Dach, dann sagt die Versicherung gern mal NEIN zur Regulierung eines Schadens.
...

In den Unterlagen zu meinem OMTEC-Relingsatz steht die Eintragungsfreiheit bei Mitführen der ABE drin...

Weiterhin steht in der zugehörigen Montageanleitung sinngemäß: "...an allen VORHANDENEN Befestigungspunkten verschrauben..." und "...abschließend ALLE Montageöffnungen mit beiliegenden Staubschutzkappen verschließen..."

Von daher hätte in diesem Fall keine Versicherung einen Leistungsverweigerungsgrund... auch wenn ich je Reling nur 2 von 3 Schrauben drin habe...

Deswegen habe ich ja auch "ggf. eintragungspflichtig" und "steht dann aber in den Unterlagen" geschrieben.
Die meisten Teile mit einer ABE sind nicht eintragungspflichtig, wenn sie aber nur eine ABG haben müssen sie meist eingetragen werden. Und es kommt halt auch auf die anderen am Fahrzeug verbauten zusätzlichen Teile drauf an. Da kann es in einer ABE auch schon mal geschrieben sein, dass das entsprechende Teil nur alleine verbaut sein darf, nicht aber mit Teil XY zusammen oder in Verbindung mit Teil AB eine Einzelabnahme erforderlich ist. Sowas ist oft bei Felgen zu finden (z.B. dass eine Felge nur mit einer Verbreiterung der Kotflügel zulässig ist oder sowas).

Aber abgesehen davon würde ich eine Reling, die nur an zwei statt drei Punkten verschraubt ist, nie mit der eigentlich zulässigen Last beanspruchen, da wäre mir doch der Risikofaktor zu groß. Für reine Deko-Zwecke und/oder leichte Belastung reichen zwei Verschraubungen, aber eine Dachbox würde ich da nicht drauf machen.

Kann jemand noch was zum Vergleich OMTEC vs. GERMANSELL sagen? Welche ist besser? Vor- und Nachteile? Ich finde die OMTEC mit den niedrigen Verbindungsstreben eigentlich ganz cool.

Danke euch und viele Grüße,
Max

Manche schwören auf die Orginalen. Die sind für mich nur Zierde und sehr niedrig.
Die Omtec sind sehr stabil und gut gefertigt. Vorallem hast du die aerodynamischen Questreben mit Gummiauflage.
Ich hatte keine Lust die Astropreise zu berappen. Wenn du Schiss hast nimm die Orginalen. Kannst ja im großen Fluss ohen Probleme retournieren, wenn nicht gefällt.
Die Entscheidung musst du schon selber treffen !
Bei deinen sehe ich bloss solche komischen Moosgummis als Dichtung zum Dach. Das sollte schon ausgeformte Dichtungsschalen sein.

Hi Gauczo,

also die OMTEC haben eine ordentliche Dichtung? Moosgummi oder Dichtungsschalen?

Viele Grüße,
Max

OMTEC und OMAC sehen ja ziemlich gleich aus: Verbindungsstücke/Enden aus Plaste-Profilen, keine Angaben zu irgendwelchen Gummiunterlagen/-füßen und nur 75 kg Traglast. Bei Germansell hat man mir zugesichert, daß die Verbindungsstücken/Enden aus Alu sind (und damit dem Original ziemlich nahe kommen, siehe Bild unten) sowie mit Gummiunterlagen montiert werden. Als Dichtmittel wird's aber auch kein sikaflex geben... OMTEC hat z.B. keine Reling für meinen Caddy und das Set bei OMAC hat mir zu kurze Dachträger - also werde ich mal Germansell testen!

Original VW Caddy Dachreling

Hi pedaoli,

bin gespannt, was Du berichtest.
Wann kommen sie bei Dir aufs Dach?

Ciao,
Max

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