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Einsatzfahrt von Notarzt - angebliche Nötigung im Straßenverkehr

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 19:42

Zitat:

Wegen Blaulicht-Einsatz

Notarzt vor Gericht

Ein Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!

http://www.br.de/.../notarzt-noetigung-anklage-100.html

Grotesk ...

Beste Antwort im Thema

@Diablomonk

Da schliesse ich mich getrost an.

Ich habe in 35 Jahren bei der Beobachtung von Rettungseinsätzen noch keinen gesehen, den ich als Blaulicht-Rambo einstufen würde, aber wohl viele bräsige Idioten, die einfach unfähig sind, da irgendwie halbwegs geordnet den Weg frei zu machen, obwohl wahrlich genug Optionen vorhanden sind.

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Zitat:

@Elk_EN schrieb am 5. Februar 2015 um 16:00:49 Uhr:

Du hast es nicht kapiert. Was mich allerdings jetzt überrascht.

Dann klär mich bitte mal auf. Hab kein Plan was du meinst.

Gruß Metalhead

Jetzt melden sich die Jupps zu Wort, die verkünden müssen, wie man Dinge "im Volksmund" nennt. Natürlich ohne was zu wissen oder werten zu wollen.

Was für eine Verschwörung von Schwätzern. :(

Und wer meint dem Justizsystem pauschal jedwede Leichtfertigkeit absprechen zu können, dem kann ich genauso pauschal die Lebenserfahrung in diesen Dingen absprechen.

Sollte vielleicht gelegentlich mal wieder seinen Elfenbeinturm verlassen und den Planeten Erde besuchen.

am 5. Februar 2015 um 17:25

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 5. Februar 2015 um 13:47:14 Uhr:

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. Februar 2015 um 13:43:45 Uhr:

wenn ich hier einige Beiträge lese sollte er doch warten bis die Ampel grün wird, burly.

Das habe ich in keinem Beitrag gelesen.

Kollega, ich weiss nicht aus was für einem Land du kommst, hier in Deutschland fährt man elegant rechts ran und lässt Einsatzfahrzeuge passieren. Und jetzt für dich und alle anderen Empörten: §38 StVO lesen, aber richtig mit den Buchstaben!

p.s.: der jemand der die Anzeige gestellt hat sollte sich nicht bekannt machen, ich denke mal sehr Viele werden es nicht gut finden was er da gemacht hat.

am 5. Februar 2015 um 17:46

Zitat:

@martins42 schrieb am 5. Februar 2015 um 18:12:55 Uhr:

Jetzt melden sich die Jupps zu Wort, die verkünden müssen, wie man Dinge "im Volksmund" nennt. Natürlich ohne was zu wissen oder werten zu wollen.

Was für eine Verschwörung von Schwätzern. :(

Und wer meint dem Justizsystem pauschal jedwede Leichtfertigkeit absprechen zu können, dem kann ich genauso pauschal die Lebenserfahrung in diesen Dingen absprechen.

Sollte vielleicht gelegentlich mal wieder seinen Elfenbeinturm verlassen und den Planeten Erde besuchen.

Ich behaupte nicht, dass das Justizsystem in diesem Fall unbedingt richtig liegt, umgedreht zu behaupten sie liegen falsch, wäre aber genauso daneben, denn denkbar ist ein Fehlverhalten dieses Arztes durchaus.

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. Februar 2015 um 18:25:13 Uhr:

Kollega, ich weiss nicht aus was für einem Land du kommst, hier in Deutschland fährt man elegant rechts ran und lässt Einsatzfahrzeuge passieren. Und jetzt für dich und alle anderen Empörten: §38 StVO lesen, aber richtig mit den Buchstaben!

p.s.: der jemand der die Anzeige gestellt hat sollte sich nicht bekannt machen, ich denke mal sehr Viele werden es nicht gut finden was er da gemacht hat.

Natürlich sollte man bemüht sein, elegant rechts ran zu fahren, aber um das machen zu können, muss jedem Verkehrsteilnehmer eine entsprechende Zeit eingeräumt werden, reagieren zu können.

Übertreibt man es, auch mit Sondersignal, dann ist genau das den Verkehrsteilnehmern nicht mehr möglich und dann wird es gefährlich. Sicherzustellen, dass es alle Verkehrsteilnehmer hinbekommen, hat derjenige, der das Sondersignal nutzt.

In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft schlicht und einfach zu dem Schluss gekommen, dass der Arzt es übertrieben hat und damit Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet hat.

Ob das so war, kann ich anhand der Medienberichte nicht endgültig beurteilen (und ihr sicher auch nicht). Aber es ist durchaus denkbar, zumal eine Lebensweisheit sagt, schwarze Schafe gibt es überall (auch unter Ärzten).

gruss

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. Februar 2015 um 18:25:13 Uhr:

Kollega, ich weiss nicht aus was für einem Land du kommst, hier in Deutschland fährt man elegant rechts ran und lässt Einsatzfahrzeuge passieren. Und jetzt für dich und alle anderen Empörten: §38 StVO lesen, aber richtig mit den Buchstaben!

p.s.: der jemand der die Anzeige gestellt hat sollte sich nicht bekannt machen, ich denke mal sehr Viele werden es nicht gut finden was er da gemacht hat.

Lieber Reifendreher!

Eventuell schreiben wir gerade aneinander vorbei. Hier hat niemand behauptet, daß ein Einsatzfahrzeug unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte an einer roten Ampel stehen bleiben soll, ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern und das habe ich geschrieben. Falls du was anderes meinst, habe ich dich wohl falsch verstanden, klär mich bitte auf.

Pflichtschulungen zu den §§ 35+38 bekomme ich seit über 20 Jahren regelmäßig und ich bilde mir ein, den Inhalt auch verstanden zu haben. Solltest du Zweifel daran haben, sag es mir, vielleicht können wir das klären.

Meine Empörung bezieht sich auf den Fahrer des NEF (oder NAW oder AF), dem ich ohne nähere Kenntnis der Situation und nur auf Grundlage des Artikels unterstelle, in diesem Fall falsch gehandelt und dadurch andere VT's gefährdet zu haben. Sollte dies einmalig vorgekommen sein, so habe ich kein Problem damit, zum Glück ist nichts passiert. Wenn er aber ständig ein solches Verhalten an den Tag legt (irgendwo fiel der Begriff "Blaulichtrambo"), wirft das kein gutes Licht auf alle hoheitliche Pflichten erfüllenden Organisationen.

Falls dem anzeigeerstattenden VT tatsächlich kein Schaden entstanden sein sollte, finde ich seine Vorgehensweise auch nicht gut, in dem Fall hätte er lieber noch mal eine Nacht drüber geschlafen. Eventuell aber hat er einen Grund gehabt, der aus dem Artikel nicht hervorgeht. Wir wissen es nicht.

Aktuell:

20:15 Uhr auf MDR, Die Lebensretter, Dokumentation.

am 5. Februar 2015 um 20:26

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. Februar 2015 um 17:03:01 Uhr:

 

Dann klär mich bitte mal auf. Hab kein Plan was du meinst.

Ja, diese Redaktion passt deutlich besser zu meinem bisher von Dir gewonnenen - positiven - Eindruck. :)

 

Den Notarzt habe ich gerade NICHT mit einem volltrunkenen Verkehrsrowdy verglichen.

Was ich stattdessen "verglichen" habe, ist ein womöglich identisches Fahrmanöver

a) irgendeines Notarztes, der sich auf einer ehrenwerten hoheitlichen Einsatzfahrt mit Blaulicht und Einsatzhorn befindet und

b) irgendeines volltrunkenen Verkehrsrowdys, der unehrenwert nach der Entwendung eines NEF mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs ist.

Selbst wenn beide in identischer Art und Weise bei ganz erheblicher Überschreitung des Limits rücksichtslos überholen und hierbei Leib und Leben entgegenkommender Kraftfahrer konkret gefährden, ist die "Sache" in der öffentlichen Wahrnehmung

im Fall b)

glasklar: Hängt ihn höher, den Verkehrsrowdy.

Im Fall a)

jedoch, wo die entgegenkommenden Kraftfahrer (=potentielle Anzeigeerstatter) gleichermaßen konkret gefährdet werden und nicht einmal erkennen können, ob im NEF nun ein volltrunkener Verkehsrrowdy oder ein Notarzt auf hoheitlicher Einsatzfahrt sitzt, sähe man am liebsten den Namen dieser Kraftfahrer veröffentlicht, um sie teeren und federn zu können, selbst wenn sie ggf. der Gefahrensituation genauso wenig entkommen konnten, zum Notausweichen/Vollbremsen gezwungen waren und nur mit Glück noch einen Unfall verhindern konnten. Es interessiert noch nicht einmal der genaue Ablauf. Was man nicht weiß, wird mit "passendem Gedankengut" aufgefüllt, a la "kennt man ja, Tagträumer, verzerrte Wahrnehmung, ..."

Und nach dreißigsekündigem Lesen einer ins gleiche Horn blasenden rudimentären Pressemeldung wissen alle auch ganz genau, dass der vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft - nach 6-monatigen Ermittlungen (!) - zugestellte Strafbefehl ein von Leichtfertigkeit geprägter riesengroßer Murks war.

Wooooww.

Und wie kommst du dazu festzustellen, dass "... entgegenkommenden Kraftfahrer (=potentielle Anzeigeerstatter) [gleichermaßen] konkret gefährdet werden..." ?

Ist auch nur eine unbelegte Behauptung wie alles andere in diesem Thread, zumindest wenn man den Dunstkreis von rethorisch-manipulativen Gedanken-Spielereien mal verlässt und sich auf die vorliegenden Informationen des konkreten Falls bezieht.

am 5. Februar 2015 um 21:25

Zitat:

@martins42 schrieb am 5. Februar 2015 um 22:05:15 Uhr:

Und wie kommst du dazu festzustellen, dass "... entgegenkommenden Kraftfahrer (=potentielle Anzeigeerstatter) [gleichermaßen] konkret gefährdet werden..." ?

Ist auch nur eine unbelegte Behauptung wie alles andere in diesem Thread, zumindest wenn man den Dunstkreis von rethorisch-manipulativen Gedanken-Spielereien mal verlässt und sich auf die vorliegenden Informationen des konkreten Falls bezieht.

Stimmt und genau deshalb hat sich die Staatsanwaltschaft näher damit auseinander gesetzt und jetzt geht es ggf. vor Gericht.

Was ist generell falsch daran?

Das kann nur bei einer Denkweise falsch sein, dass ein Retter generell prinzipiell im Recht ist und sich an Null und gar nichts zu halten hat.

Und nein, ein Retter hat nicht abzuwägen wessen Leben mehr zählt, konkret dass dessen er versucht zu retten oder dass dessen er durch einen unverantwortlichen Fahrstil gefährdet.

Und natürlich gibt es neben vielen unfähigen Verkehrsteilnehmern auch die "Blaulichtrambos".

Wer das nicht erkennt, ist einfach blind. Alle gehören sie ggf. aus dem Verkehr gezogen.

gruss

Zitat:

@martins42 schrieb am 5. Februar 2015 um 22:05:15 Uhr:

Und wie kommst du dazu festzustellen, dass "... entgegenkommenden Kraftfahrer (=potentielle Anzeigeerstatter) [gleichermaßen] konkret gefährdet werden..." ?

Nein, das ist eine notwendige Bedingung für eine Straßenverkehrsgefährdung nach §315c. Wenn der StA davon nicht überzeugt wäre, hätte es keinen Strafbefehl gegeben.

am 5. Februar 2015 um 21:30

Zitat:

@martins42 schrieb am 5. Februar 2015 um 22:05:15 Uhr:

Und wie kommst du dazu festzustellen, dass "... entgegenkommenden Kraftfahrer (=potentielle Anzeigeerstatter) [gleichermaßen] konkret gefährdet werden..." ?

Ist auch nur eine unbelegte Behauptung wie alles andere in diesem Thread,

Hi martins42,

DAS habe ich nicht festgestellt, sondern zugrundegelegt und auch dementsprechend geäußert: "Selbst wenn beide in identischer Art und Weise ... Leib und Leben entgegenkommender Kraftfahrer konkret gefährden"

Der Kernpunkt ist doch: Nur wegen des Verrichtens einer ehrenwerten Tätigkeit wird bei identischen, ggf. indiskutablen Fahrmanövern die Gefährdung des Gegenverkehrs ja nicht geringer.

Wie es konkret tatsächlich war, wissen wir nicht. Es könnte ein Harakiri-Manöver ähnlich wie von mir skizziert gewesen sein. Vielleicht war es dies auch nicht - und der Einspruch gegen den Strafbefehl wäre begründet. Wir können es schlicht nicht vernünftig beurteilen. Uns fehlen die Fakten!

Auf dieser Grundlage den Anzeigenerstatter zu verdammen und die nach Antrag der StA vom Gericht per Strafbefehl nach 6-monatiger Ermittlung angedachte rechtskräftige Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung als absurd hinzustellen - DAS ist großes Kino, aber unterm Strich auch großer Käse.:)

Staatsanwalt und Richter halten die Zeugenaussagen für so glaubwürdig, daß daraufhin ein Strafbefehl erging.

Vielleicht wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, aber der Anzeigende hat dagegen Beschwerde eingelegt. In der Verhandlung werden wir viele Details (über die Presse) erfahren.

Bei der Verhandlung könnte das Verhalten bzw. die Gefährdung als strafmilderndes Augenblicksversagen ausgelegt werden mit geringerer Geldstrafe ohne Fahrverbot. Es kam zu keinem Unfall mit Geschädigten, nur ein Erbsenzähler/Korinthenkacker ist vielleicht zu Tode erschrocken.:)

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 5. Februar 2015 um 22:30:35 Uhr:

[....]

Auf dieser Grundlage den Anzeigenerstatter zu verdammen und die nach Antrag der StA vom Gericht per Strafbefehl nach 6-monatiger Ermittlung angedachte rechtskräftige Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung als absurd hinzustellen - DAS ist großes Kino, aber unterm Strich auch großer Käse.:)

Meine Beziehung zu den Ermittlungsbehörden und Gerichtsbarkeiten ist aufgrund eigener Erfahrungen nicht annähernd so vertrauensvoll, dass ich völlige Irrwege da ausschließen würde. Zumal in einem Konflikt, wo es keine Beweise, noch nicht mal Indizien gibt, lediglich Aussagen von (parteiischen) Zeugen.

Aber das mal außen vor, ist es absurd, jemanden der den Job seit 26 Jahren zum Wohle der Allgemeinheit macht, dabei in der gesamten Zeitraum wohl verkehrsrechtlich komplett unauffällig war, wegen diese singulären Ereignis mit unklarer Faktenlage direkt oder indirekt in einen Kontext mit "betrunkenen Verkehrsrowdys" zu ziehen.

Was ist das für eine alberne, missgünstige Hexenjagd?

am 5. Februar 2015 um 22:10

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 5. Februar 2015 um 19:19:58 Uhr:

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. Februar 2015 um 18:25:13 Uhr:

Kollega, ich weiss nicht aus was für einem Land du kommst, hier in Deutschland fährt man elegant rechts ran und lässt Einsatzfahrzeuge passieren. Und jetzt für dich und alle anderen Empörten: §38 StVO lesen, aber richtig mit den Buchstaben!

p.s.: der jemand der die Anzeige gestellt hat sollte sich nicht bekannt machen, ich denke mal sehr Viele werden es nicht gut finden was er da gemacht hat.

Lieber Reifendreher!

Eventuell schreiben wir gerade aneinander vorbei. Hier hat niemand behauptet, daß ein Einsatzfahrzeug unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte an einer roten Ampel stehen bleiben soll, ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern und das habe ich geschrieben. Falls du was anderes meinst, habe ich dich wohl falsch verstanden, klär mich bitte auf.

Pflichtschulungen zu den §§ 35+38 bekomme ich seit über 20 Jahren regelmäßig und ich bilde mir ein, den Inhalt auch verstanden zu haben. Solltest du Zweifel daran haben, sag es mir, vielleicht können wir das klären.

Meine Empörung bezieht sich auf den Fahrer des NEF (oder NAW oder AF), dem ich ohne nähere Kenntnis der Situation und nur auf Grundlage des Artikels unterstelle, in diesem Fall falsch gehandelt und dadurch andere VT's gefährdet zu haben. Sollte dies einmalig vorgekommen sein, so habe ich kein Problem damit, zum Glück ist nichts passiert. Wenn er aber ständig ein solches Verhalten an den Tag legt (irgendwo fiel der Begriff "Blaulichtrambo"), wirft das kein gutes Licht auf alle hoheitliche Pflichten erfüllenden Organisationen.

Falls dem anzeigeerstattenden VT tatsächlich kein Schaden entstanden sein sollte, finde ich seine Vorgehensweise auch nicht gut, in dem Fall hätte er lieber noch mal eine Nacht drüber geschlafen. Eventuell aber hat er einen Grund gehabt, der aus dem Artikel nicht hervorgeht. Wir wissen es nicht.

Mein geehrter Herr Levi, leider ist die Situation etwas verstrickter als angenommen. Können Sie sich die Lage eines Rettungswagenfahrers vorstellen? Glauben Sie nicht er hätte keine Angst Jemanden umzufahren oder selber vor jeder Kreuzung zu beten? Solche Berufszweige leben zu 97% von Rambos das natürlich eine guten Portion Mut und Aggressivität mit sich bringt. Wenn die mit Gerichtsurteile kastriert werden haben wir ein Problem! Oder wir müssen lernen die Luft länger anzuhalten :eek:

Zitat:

@martins42 schrieb am 5. Februar 2015 um 23:01:41 Uhr:

Zumal in einem Konflikt, wo es keine Beweise, noch nicht mal Indizien gibt, lediglich Aussagen von (parteiischen) Zeugen.

Aussagen sind Beweise! Und "parteiisch" ist vor allem Deine Interpretation.

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