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Einsatzfahrt von Notarzt - angebliche Nötigung im Straßenverkehr
Zitat:
Wegen Blaulicht-Einsatz
Notarzt vor Gericht
Ein Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!
http://www.br.de/.../notarzt-noetigung-anklage-100.html
Grotesk ...
Beste Antwort im Thema
@Diablomonk
Da schliesse ich mich getrost an.
Ich habe in 35 Jahren bei der Beobachtung von Rettungseinsätzen noch keinen gesehen, den ich als Blaulicht-Rambo einstufen würde, aber wohl viele bräsige Idioten, die einfach unfähig sind, da irgendwie halbwegs geordnet den Weg frei zu machen, obwohl wahrlich genug Optionen vorhanden sind.
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548 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 14:09:43 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2015 um 13:43:27 Uhr:
Ich denke es geht in der Verhandlung, die wie ich es verstehe noch aussteht, darum die Sache aufzuklären und Licht ins dunkle zu bringen.
ein Strafbefehl ist ein außergerichtliches Urteil und wird verwendet, damit es eben - wenn der Strafbefehl akzeptiert wird - nicht zu einer Verhandlung kommt. Anscheinend ist hier aus Sicht des Staatsanwalts und des Richters, der den Strafbefehl unterschrieben hat, alles hinreichend aufgeklärt. Zu einer Verhandlung kommt es nur, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt.
Wenn also an den Vorwürfen nicht nachweisbar Substanz wäre, hätte es niemals einen Strafbefehl gegeben.
Na ich gehe mal davon aus das so ein gestandener Doktor das nicht einfach so auf sich ruhen lässt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 14:25:32 Uhr:
Zitat:
@martins42 schrieb am 5. Februar 2015 um 14:17:50 Uhr:
Wieso sollte eine "Zeugenaussage" weniger subjektiv, ungenau und verzerrt sein als die Aussage der Fahrers, der sich da genötigt fühlte?
der Fahrer, der sich genötigt fühlte, ist doch der Zeuge. Der wird es angezeigt haben, wer denn sonst?
Weil ein Zeuge (vermutlich waren es mehrere) nicht lügen darf.
Du meinst, dass das irgendwen heutzutage noch interessiert?
Zitat:
Weil die Tatsache, dass eine bestimmte Handlung so gravierend war, dass er oder sie es angezeigt hat, für sich spricht.
Ich kenne Leute, die laufen zur Polizei, wenn man sie schief anguckt.
Dass es sehr viel Nerven- oder Geisteskranke gibt, wissen auch Richter und Staatsanwälte.
Die wären schlecht beraten, wenn sie auf die Aussage eines einzelnen hin direkt einen Strafbefehl erließen.
Es sei denn natürlich, die Aussage kommt vom Freund der Schwägerin :D
Zitat:
Wenn die Sache glaubwürdig geschildert wurde und in sich plausibel ist, vielleicht noch von Anderen bestätigt wurde, dann reicht das völlig aus.
Du meinst also, dass ich eine glaubhafte Geschichte über Dich erzählen kann und ein Staatsanwalt und ein Richter erlassen einen Strafbefehl?
Das bezweifele ich, sooooo weit ist es bei uns denn doch noch nicht.
Ein wenig Substanz muss da schon vorhanden sein.
k-hm
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2015 um 14:30:13 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 14:09:43 Uhr:
ein Strafbefehl ist ein außergerichtliches Urteil und wird verwendet, damit es eben - wenn der Strafbefehl akzeptiert wird - nicht zu einer Verhandlung kommt. Anscheinend ist hier aus Sicht des Staatsanwalts und des Richters, der den Strafbefehl unterschrieben hat, alles hinreichend aufgeklärt. Zu einer Verhandlung kommt es nur, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt.
Wenn also an den Vorwürfen nicht nachweisbar Substanz wäre, hätte es niemals einen Strafbefehl gegeben.
Na ich gehe mal davon aus das so ein gestandener Doktor das nicht einfach so auf sich ruhen lässt.
Vorausgesetzt, dass sich hinter dem Strafbefehl nicht noch irgendein bisher nicht bekannter Sachverhalt verbirgt, der der Sache über die Schilderung des betroffenen Fahrers hinaus Substanz verleiht, sollte auch ein Nicht-Akademiker nicht so dumm sein, das widerspruchsfrei hin zu nehmen.
Irgendwelches Räuberlatein über angeblicht Gefährdung und Nötigung kann erst mal jeder erzählen.
Manch einer möchte ja auch einem Rettungshubschrauber im Einsatz ein Knöllchen wegen falsch parken verpassen.
Gebt mal "Dr. Alexander Hatz" bei Google ein.
Sieht so aus, also ob wirklich nichts passiert wäre.
Interessant ist z.B. der hier:
Das wäre ein Grund mehr, sich zu wundern.
Ich würde zu gerne beim Staatsanwalt mal Mäuschen spielen :D
k-hm
da haben sich ja die Richtigen gefunden. Woher habt Ihr Euer Wissen über unser Rechtssystem? Vielleicht zu viele Verschwörungstheorien gelesen oder so?
Bei so etwas gibt es immer zwei Seiten. So leichtfertig handelt weder der Staatsanwalt noch der Richter, hier ohne eine sehr hohe Plausibilität der Zeugenaussagen einen Strafbefehl zu erlassen.
Hätte die Meldung gelautet:
Beinahe tödlicher Unfall auf der L 9999
22-jähriger volltrunkener Verkehrsrowdy klaut ein Notarzteinsatzfahrzeug und rast nach Zeugenaussagen mit Blaulicht und Martinshorn mit 140 km/h über die Landstraße. Als er in aggressiver Fahrweise eine 72-jährige aus O. rücksichtslos überholt, können zwei entgegenkommende Kraftfahrer, die ihre 10-jährigen Kinder gerade vom Fußballtraining abgeholt hatten, nur mit viel Glück und Mühe durch eine Vollbremsung und Notausweichen einen folgenschweren Zusammenstoß verhindern.
Glück im Unglück: Beiden gelingt es, ohne größere Blessuren mit dem Pkw auf dem Seitenstreifen stehenzubleiben. Nur 100 m vorher verläuft neben der Fahrbahn ein tiefer Graben, an den sich ein kleines Waldgebiet anschließt. Einer der Väter: "Nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn wir uns 100 m vorher begegnet und wir mit unseren Pkw gegen die Bäume geflogen wären!".
Der 22-jährige Verkehrsrowdy, der trotz seines höchst gefährlichen Überholmanövers einfach weitergefahren war, konnte von der Polizei erst mit Hilfe von Zeugen, die sich gedankenschnell das Kennzeichnen notiert hatten, ermittelt werden. Eine sofort durchgeführte Alkoholkontrolle ergab einen Blutalkoholpegel von 1,2%0.
Die Stadt berät nun in Absprache mit dem zuständigen Landesbetrieb, ob auf der Bundesstraße, auf der es in letzter Zeit schon häufiger (wir berichteten) zu gefährlichen Begegnungen kam, ein geringeres Tempolimit verhängt und zusätzliche Leitplanken errichtet werden sollen.
Beteiligen auch sie sich an der Diskussion. Hier der Link: wwwMotortalk :D
wäre der einhellige Tenor wohl gewesen: Hängt den Verkehrsrowdy, hängt ihn höher!!!
Und ja, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. Februar 2015 um 15:38:55 Uhr:
Und ja, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
Wohl wahr.
"volltrunkener Verkehrsrowdy" == "Notarzt" ? "so'n Quatsch" : "erkennst du den Unterschied?";
:D:D
Gruß Metalhead
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. Februar 2015 um 14:09:43 Uhr:
ein Strafbefehl ist ein außergerichtliches Urteil und wird verwendet, damit es eben - wenn der Strafbefehl akzeptiert wird - nicht zu einer Verhandlung kommt. Anscheinend ist hier aus Sicht des Staatsanwalts und des Richters, der den Strafbefehl unterschrieben hat, alles hinreichend aufgeklärt. Zu einer Verhandlung kommt es nur, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt.
Wenn also an den Vorwürfen nicht nachweisbar Substanz wäre, hätte es niemals einen Strafbefehl gegeben.
Ohh! Ein von Fachkenntnis getrübter Beitrag! :eek:
Der gehört hier nicht hin! :eek::D
Ja, gewissermaßen ist ein Strafbefehl - vor dem Hintergrund der aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Gericht erdrückenden Beweislage - ein "Angebot", das dem Angeschuldigten ohne groß Bohai z.B. gegen Zahlung einer Geldstrafe eine öffentliche Hauptverhandlung "erspart".
Ist man der Ansicht, dass die Beweislage den Erlass des Strafbefehls aber gar nicht trägt, kann man dagegen natürlich Einspruch einlegen, wodurch es - u.U. mit viel Bohai - zur Hauptverhandlung kommt. Da werden die Karten dann neu gemischt und sortiert. Mal mit dem selben Ergebnis. Vielleicht aber auch mit einem anderen. Wir werden es sehen lesen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. Februar 2015 um 15:43:58 Uhr:
"volltrunkener Verkehrsrowdy" == "Notarzt" ? "so'n Quatsch" : "erkennst du den Unterschied?";
:D:D
Gruß Metalhead
Ja, DAS erkenne ich. Und was ich noch erkenne: Du hast es nicht kapiert. Was mich allerdings jetzt überrascht.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. Februar 2015 um 16:00:49 Uhr:
Ja, DAS erkenne ich. Und was ich noch erkenne: Du hast es nicht kapiert. Was mich allerdings jetzt überrascht.
Das Verdrehen der Tatsachen zu seinen Gunsten muß man wirklich nicht verstehen.
Hier geht es um einen Arzt, der von der Rettungsdienstleitstelle, oder integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst zu einem hoheitlichen Einsatz beauftragt wurde Leben zu retten.
Der Vergleich mit dem Verkehrsrowdy und dem Arzt gleicht geistigem Dünnschiss... Setzen 6 !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. Februar 2015 um 16:25:14 Uhr:
Das Verdrehen der Tatsachen zu seinen Gunsten muß man wirklich nicht verstehen.
Hier geht es um einen Arzt, der von der Rettungsdienstleitstelle, oder integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst zu einem hoheitlichen Einsatz beauftragt wurde Leben zu retten.
Der Vergleich mit dem Verkehrsrowdy und dem Arzt gleicht geistigem Dünnschiss... Setzen 6 !
Gut gebrüllt Löwe!
Aber: Auch DU hast es nicht kapiert. ;)
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. Februar 2015 um 16:25:14 Uhr:
Das Verdrehen der Tatsachen zu seinen Gunsten muß man wirklich nicht verstehen.
Hier geht es um einen Arzt, der von der Rettungsdienstleitstelle, oder integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst zu einem hoheitlichen Einsatz beauftragt wurde Leben zu retten.
Der Vergleich mit dem Verkehrsrowdy und dem Arzt gleicht geistigem Dünnschiss... Setzen 6 !
Und wie nennt man das, wenn ein Arzt, der von der Rettungsdienstleitstelle, oder integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst zu einem hoheitlichen Einsatz beauftragt wurde Leben zu retten sich anschließend benimmt wie ein Verkehrsrowdy?
Ich kann den Fall von hier aus nicht beurteilen und möchte deshalb auch nicht richten, aber ich halte es für durchaus denkbar, dass es diesen Fall gibt.
Ein an sich gutes Ziel rechtfertigt eben nicht alle Mittel.
gruss
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Februar 2015 um 16:32:47 Uhr:
Ich kann den Fall von hier aus nicht beurteilen und möchte deshalb auch nicht richten,
DAMIT gehe ich völlig konform!
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 5. Februar 2015 um 16:36:11 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Februar 2015 um 16:32:47 Uhr:
Ich kann den Fall von hier aus nicht beurteilen und möchte deshalb auch nicht richten,
DAMIT gehe ich völlig konform!
So wird es allen hier gehen, aber ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft durchaus Belege dafür hat, dass der gute Arzt sich eben nicht an die Regeln gehalten hat.
So etwas nennt man dann im Volksmund Verkehrsrowdy.
gruss