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Einsatzfahrt von Notarzt - angebliche Nötigung im Straßenverkehr
Zitat:
Wegen Blaulicht-Einsatz
Notarzt vor Gericht
Ein Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!
http://www.br.de/.../notarzt-noetigung-anklage-100.html
Grotesk ...
Beste Antwort im Thema
@Diablomonk
Da schliesse ich mich getrost an.
Ich habe in 35 Jahren bei der Beobachtung von Rettungseinsätzen noch keinen gesehen, den ich als Blaulicht-Rambo einstufen würde, aber wohl viele bräsige Idioten, die einfach unfähig sind, da irgendwie halbwegs geordnet den Weg frei zu machen, obwohl wahrlich genug Optionen vorhanden sind.
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548 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:27:14 Uhr:
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:21:20 Uhr:
Wenn's nach diesem Forum ginge 10 Jahre Haft und 1000 Stockhiebe.
Bei den Threads in denen User nachfragen ob die jemanden unter solchen Voraussetzungen anzeigen sollen, kommt aber immer raus, daß das nix wird, weil der Halter des Fahrzeuges behaupten wird nicht gefahren zu sein (und sich natürlich auch nicht daran erinnern wird wer denn gefahren ist).
Gruß Metalhead
Die Verkündung des Forenurteils ist natürlich immer rein theoretisch/hypothetisch.
Das im realen Leben mal durchsetzen zu wollen ist schon wieder ein ganz anderes Ding. ;)
Hätte-täte-möchte-Fahrradkette
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 14:33:04 Uhr:
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:27:58 Uhr:
Wenn du permanent drüber nachdenkst was juristisch passieren "könnte" wenn man mal mal 1 Sekunde nicht aufpasst, oder sogar Faktoren die man gar nicht beeinflussen kann quer schießen, dann kann man den Job schlicht nicht machen..
Es gibt Dinge im Leben, die sind selbst mit Sonder- und Wegerechten vermeidbar...z.B. das Überholenin Kuren im Kreuzungsbereich, wenn ich nicht sicherstellen kann, dass der andere mir mein Wegerecht gewährt...
Da brauch man nicht viel drüber nach zu denken - sowas verbuche ich unter gesundem Menschenverstand/Selbsterhaltungstrieb...
Ach so, du bist einer der 100% Fehlerfreien. Dann ist ja alles klar.
Zumindest für denjenigen, bei dem die Welt im Konjunktiv funktioniert.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 14:22:38 Uhr:
...weil er gegen einfachste grundsätze, die bereits jedem 16-jährigen (ohne führerschein) beim grundlehrgang eingebleut werden, angeblich verstoßen hat!
entweder läuft hier ein abgekatertes spiel gegen den na (was zu beweisen wäre) oder es handelt sich tatsächlich um einen 'rettungsrambo' (wofür es dummerweise zwei zeugenaussagen gibt, die nicht lügen dürfen und sich im falle einer falschaussage zudem strafbar machen - bei einer verurteilung des na, weder vor- noch nachteile daraus ziehen!) der bisher nur glück hatte...
Na dann bin ich ja froh zu hören, dass Dir so ein Fehler niemals unterlaufen kann. Ihm ist er aber -warum auch immer- passiert und es ist glimpflich ausgegangen.
Mir könnte so etwas ähnliches durchaus einmal passieren, da kann ich mich nicht von freisprechen. Hoffentlich treffe ich dann nicht auf so einen selbstgerechten Richter der mir hinterher erklärt, was man besser hätte machen können. In der Situation habe er nun einmal so reagiert wie er reagiert hat und das hat sich hinterher als falsch herausgestellt. Die Motive (wie schon weiter vorne geschrieben) und die Umstände wurden eben nicht betrachtet. Das finde ich fatal...
Diese Angelegenheit bekommt noch ein anderes Geschmäckle, wenn sich herausstellen sollte, daß die höchstzulässige Tages- oder Wochenarbeitszeit des Arztes überschritten worden ist; immerhin sagt der EuGH ja, daß alle Bereitschaftszeiten als volle Arbeitszeiten anzusehen sind. Rettungssanitäter dürfen nicht mehr als 48h Stunden in der Woche arbeiten, könnte sein, daß sich hier der EuGH auch auf die Seite des Arztes stellen würde. Da hat dessen Arbeitgeber dann daraus auch noch ein Problem.
Evtl. war ja Übermüdung der Fall?
Evtl. stehen aber der anzeigende Fahrer und der Notarzt privat in Fehde?
Alles Spekulatius, aber legitime Denkansätze.
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:34:45 Uhr:
Ach so, du bist einer der 100% Fehlerfreien.
eine solche aussage wirst du hier nirgends von mir finden!
das ist lediglich eine behauptung deinerseits um mich hier unterschwellig als blöd darzustellen, nur weil ich deine meinung nicht teile!
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:45:13 Uhr:
Na dann bin ich ja froh zu hören, dass Dir so ein Fehler niemals unterlaufen kann.
s.o.
Zitat:
Ihm ist er aber -warum auch immer- passiert und es ist glimpflich ausgegangen.
richtig!
und für diesen fehler muss er jetzt gerade stehen - genauso wie JEDER andere ebenfalls...egal ob ich mich beim überholvorgang verschätze, eine rote ampel übersehe oder beim rückwärtsfahren nicht nach hinten gucke!
was ist daran nun verwerflich? :confused:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 6. Februar 2015 um 14:47:10 Uhr:
Diese Angelegenheit bekommt noch ein anderes Geschmäckle, wenn sich herausstellen sollte, daß die höchstzulässige Tages- oder Wochenarbeitszeit des Arztes überschritten worden ist; immerhin sagt der EuGH ja, daß alle Bereitschaftszeiten als volle Arbeitszeiten anzusehen sind. Rettungssanitäter dürfen nicht mehr als 48h Stunden in der Woche arbeiten, könnte sein, daß sich hier der EuGH auch auf die Seite des Arztes stellen würde. Da hat dessen Arbeitgeber dann daraus auch noch ein Problem.
Welcher Arbeitgeber? Wenn es so ist, wonach es aussieht, ist der Arzt sein eigener Arbeitgeber (Praxis), der eben als Zusatzbeschäftigung Notarztdienst verrichtet und bei einem Einsatz per Alarmempfänger alarmiert wird und losfährt (und dies 24 h am Tag, 7 Tage die Woche). Wären das dann laut EuGH 168 Stunden Wochenarbeitszeit?
Wenn dem so wäre, dann träfe dies auch auf jeden freiwilligen Feuerwehrangehörigen zu, der hat auch meistens rund um die Uhr den Melder an...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 14:51:30 Uhr:
was ist daran nun verwerflich? :confused:
Die Umstände, wie und warum es zu dem Fehler kam. Ich schreibe ja nicht, dass es nicht einmal eine "gelbe Karte" geben soll. Aber das Gleichstellen mit Rudi Rowdy, der aus reinem Machotum oder anderen "unedlen" Motiven die gleiche Tat begeht, das stört mich.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:52:26 Uhr:
Wenn dem so wäre, dann träfe dies auch auf jeden freiwilligen Feuerwehrangehörigen zu,
dir ist hoffentlich bekannt, das je nach einsatzlänge durchaus die zulässige tages- bzw. wochenarbeitszeit der freiwilligen feuerwehrler überschritten werden kann...mit den dementsprechenden rechtlichen konsequenzen für einsatzleiter und träger der feuerwehr im falle eines unfalles!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 14:55:53 Uhr:
dir ist hoffentlich bekannt, das je nach einsatzlänge durchaus die zulässige tages- bzw. wochenarbeitszeit der freiwilligen feuerwehrler überschritten werden kann...mit den dementsprechenden rechtlichen konsequenzen für einsatzleiter und träger der feuerwehr im falle eines unfalles!
Ja sicher. Aber der Einsatzleiter kann sicher nicht berücksichtigen, dass ich evtl. vor dem Einsatz schon 9 Stunden an meinem regulären Arbeitsplatz geschafft habe und demnach nach max. 1 Stunde aus dem Einsatz genommen werden müsste. Es würde mich aber nicht wundern, wenn nach einem Dienstunfall die Versicherung auf die Idee käme, auch diese Karte einmal zu ziehen...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:54:36 Uhr:
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 14:51:30 Uhr:
was ist daran nun verwerflich? :confused:
Die Umstände, wie und warum es zu dem Fehler kam. Ich schreibe ja nicht, dass es nicht einmal eine "gelbe Karte" geben soll. Aber das Gleichstellen mit Rudi Rowdy, der aus reinem Machotum oder anderen "unedlen" Motiven die gleiche Tat begeht, das stört mich.
Ja, zum einen wird da mieseste Forenrethorik betrieben.
Zum anderen diese unverständliche Verbohrtheit, dass nicht verstanden wird, dass bei solchen Einsätzen letztlich der "Grenzgang" zwischen max. Geschwindigkeit und Sicherheitsanspruch gesellschaftlich erwünscht ist, und dass nur in einer idealen Welt dabei niemals Fehler passieren. In der realen Welt passieren aber irgendwann diese Fehler zwingend, und das wird auch gesellschaftlich in Kauf genommen. Man kann kein Omelett machen ohne dass dabei Eier zu Bruch gehen.
Falls (!) der Mann sich da tatsächlich falsch verhalten hat, ist das eigentlich keine Sache für eine Bestrafung, sondern für ein zusätzliches Training, wo solche Fehler ausgemerzt werden sollen. Da es kein Indiz für ein Dauerfehlverhalten des Mannes gibt ist die Interessenlage der Gesellschaft den Mann im Job zu halten, nach Möglichkeit zu verbessern, und nicht den aus dem Rennen zu nehmen.
Die Frage lautet hier doch weniger, ob er einen Fehler gemacht hat, sondern ob er die Fehlerwahrscheinlichkeit aufgrund seines generellen Fahrstils maßgeblich erhöht hat.
Und der generelle Fahrstil ist keine Frage des Trainings, sondern der psychischen Eignung.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 15:00:41 Uhr:
Aber der Einsatzleiter kann sicher nicht berücksichtigen, dass ich evtl. vor dem Einsatz schon 9 Stunden an meinem regulären Arbeitsplatz geschafft habe und demnach nach max. 1 Stunde aus dem Einsatz genommen werden müsste.
genausowenig wie der einsatzleiter berücksichtigen kann, was für ein schaummittel eine nachträgliche alarmierte wehr zum einsatz bringt... :eek:
...merkst du was? ;)
Zitat:
Es würde mich aber nicht wundern, wenn nach einem Dienstunfall die Versicherung auf die Idee käme, auch diese Karte einmal zu ziehen...
es brauch dich nicht zu wundern...
...diese frage ist versteckt in den unfallbögen untergebracht - und je nach alarmierungszeit, wirst du dich dazu äußern müssen ^^
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Februar 2015 um 15:06:08 Uhr:
Die Frage lautet hier doch weniger, ob er einen Fehler gemacht hat, sondern ob er die Fehlerwahrscheinlichkeit aufgrund seines generellen Fahrstils maßgeblich erhöht hat.
Und der generelle Fahrstil ist keine Frage des Trainings, sondern der psychischen Eignung.
Tut mir leid, die Frage stellt sich mir nicht. Wenn man ungeeignet dafür ist, kommt man nicht 25 Jahre damit durch ohne aufzufallen. Die Fehlerrate ist dann viel zu hoch.
(Auch wenn das manch einer hier anders sehen mag, aber solche Sichtweisen sind für mich nicht Bestandteil der realen Welt sondern reine Theorie, Hypothesen zu statistischen Ausnahmen.)
kannst Du Dich mal mäßigen?
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 15:01:58 Uhr:
mieseste Forenrethorik
.......
unverständliche Verbohrtheit
im Allgemeinen wird hier sachlich diskutiert. Nur weil Du nicht verstehst, worum es hier eigentlich geht, nämlich nicht ein "Fehlerchen" sondern um eine gravierende Gefährdung der Gesundheit anderer Menschen, musst Du hier nicht so rumholzen.
Keiner hat das Recht, Menschenleben zu gefährden um (vermeintlich) ein anderes Leben zu retten. Wer es doch tut, muss mit den Folgen leben. Genau dies ist es nämlich, was hier vorgeworfen wird: eine eigenmächtige, bewusste Entscheidung.
Ob es so war? Wir wissen es nicht. Der Staatsanwalt und der Richter sind davon überzeugt. Du kennst nicht mal den Sachverhalt und meinst, es besser zu wissen? Das ist ziemlich lachhaft.
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 15:12:28 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Februar 2015 um 15:06:08 Uhr:
Die Frage lautet hier doch weniger, ob er einen Fehler gemacht hat, sondern ob er die Fehlerwahrscheinlichkeit aufgrund seines generellen Fahrstils maßgeblich erhöht hat.
Und der generelle Fahrstil ist keine Frage des Trainings, sondern der psychischen Eignung.
Tut mir leid, die Frage stellt sich mir nicht. Wenn man ungeeignet dafür ist, kommt man nicht 25 Jahre damit durch ohne aufzufallen. Die Fehlerrate ist dann viel zu hoch.
(Auch wenn das manch einer hier anders sehen mag, aber solche Sichtweisen sind für mich nicht Bestandteil der realen Welt sondern reine Theorie, Hypothesen zu statistischen Ausnahmen.)
Klar und bei jemand 25 Jahre unfallfrei fährt, braucht man im Fall eines Unfalls nicht einmal die Schuldfrage stellen.