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Einsatzfahrt von Notarzt - angebliche Nötigung im Straßenverkehr
Zitat:
Wegen Blaulicht-Einsatz
Notarzt vor Gericht
Ein Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!
http://www.br.de/.../notarzt-noetigung-anklage-100.html
Grotesk ...
Beste Antwort im Thema
@Diablomonk
Da schliesse ich mich getrost an.
Ich habe in 35 Jahren bei der Beobachtung von Rettungseinsätzen noch keinen gesehen, den ich als Blaulicht-Rambo einstufen würde, aber wohl viele bräsige Idioten, die einfach unfähig sind, da irgendwie halbwegs geordnet den Weg frei zu machen, obwohl wahrlich genug Optionen vorhanden sind.
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548 Antworten
Zitat:
@CV626 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:46:16 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:39:07 Uhr:
Man sollte aber auch unterscheiden zwischen einer bewussten Nötigung, z.b. mutwilliges drängeln über einen längeren Zeitraum aus niederen Gründen, und einer Entscheidung, unter emotionalen Stress, die in Bruchteilen von Sekunden gefällt wird.
Ja, das auf jeden Fall.
Ich gehe aber davon aus, dass das Gericht, das den Strafbefehl verkündet hat, das auch getan hat.
Was würde dann ein penetranter Drängler bekommen wenn er angezeigt wird ?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:44:57 Uhr:
Wäre ich der Arzt und wäre der Dienst als Notarzt ein freiwilliges Zusatzengagement zu meiner Praxistätigkeit, wäre dieses Engagement ansonsten schlagartig beendet.
Vermutlich dient die Tätigkeit als NA der Maximerung des Einkommens. Ich kenne in meinem Umfeld jedenfalls keinen Mediziner, der das ehrenamtlich macht, Ausnahmen wird es aber sicher geben.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:33:47 Uhr:
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 6. Februar 2015 um 13:20:34 Uhr:
Was den NA betrifft: Das Gericht war nach Würdigung der von seiten der StA und der Verteidigung angebotenen Beweise abweichend zu Dir erkennbar NICHT der Ansicht, dass der NA "lediglich einen Fehler gemacht hat".
Nimmt die Verteidigung, sprich der RA, nicht erst die Arbeit auf bei einem Widerspruch gegen den Strafbefehl ? Pflichtverteidiger bzw. vom Angeklagten einberufener RA ?
Nicht unbedingt. Der Hauptvorteil des Strafbefehls ist ja, dass man sich die Hauptverhandlung spart. Den Anhörungsbogen hat der Angeklagte aber ja vorher schon bekommen, da kann er ja durchaus auch seinen eigenen RA ins Verfahren einschalten. Was im Einzelfall auch durchaus ratsam sein kann. Falls der Staatsanwant Freiheitsstrafe beantragt hätte, wäre ein RA/Pflichtverteidiger auch schon bei der Entscheidung über den Strafbefehl sogar Pflicht.
Zitat:
@CV626 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:46:16 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:39:07 Uhr:
Man sollte aber auch unterscheiden zwischen einer bewussten Nötigung, z.b. mutwilliges drängeln über einen längeren Zeitraum aus niederen Gründen, und einer Entscheidung, unter emotionalen Stress, die in Bruchteilen von Sekunden gefällt wird.
Ja, das auf jeden Fall.
Ich gehe aber davon aus, dass das Gericht, das den Strafbefehl verkündet hat, das auch getan hat.
Aufgrund von verschiedenen Entscheidungen bei der Beurteilung der Handlungsweise von Einsatzkräften, fehlt mir dieses Vertrauen. Es gibt jede Menge Beispiele für Urteile, bei denen die Richter in tagelangen Verhandlungen haarklein jeden Fehler in einer Entscheidung herausgearbeitet haben, die der Beklagte in Sekunden treffen musste.
Hier ist mal ein aktuellen Beispiel: Link 1, Link 2.
Unfassbar: Hier soll ein ehrenamtlicher Einsatzleiter dafür haftbar gemacht werden, dass von einem Löschfahrzeug, das nicht einmal aus seiner eigenen Wehr stammt sondern aus einer anderen Wehr als Verstärkung angefordert wurde, ein nicht (mehr) zugelassenes Schaummittel eingesetzt wurde. Er als verantwortlicher Einsatzleiter hätte anscheinend jeden Kanister vor dem Einsatz überprüfen müssen.
Wenn man so etwas liest (ähnliche Beispiele gibt es genug, dazu muss man nur die entsprechenden Fachzeitschriften durchlesen) kann man seinen Glauben an die Justiz, gerade in Hinsicht auf die nachträgliche Beurteilung von Einsatzsituationen, schon verlieren.
Zitat:
@Levi 67 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:50:25 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:44:57 Uhr:
Wäre ich der Arzt und wäre der Dienst als Notarzt ein freiwilliges Zusatzengagement zu meiner Praxistätigkeit, wäre dieses Engagement ansonsten schlagartig beendet.
Vermutlich dient die Tätigkeit als NA der Maximerung des Einkommens. Ich kenne in meinem Umfeld jedenfalls keinen Mediziner, der das ehrenamtlich macht, Ausnahmen wird es aber sicher geben.
Selte so ein blödes Argument gelesen. Du arbeitest doch auch zur Maximierung deines Einkommens, oder?
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 11:56:05 Uhr:
...
oder wie mein ehemaliger klassenlehrer in der realschule immer zu sagen pflegte: es sagen nicht zwei das gleiche, wenn da nichts drann ist...
Und meiner hätte noch fortgesetzt: "... es sei denn sie haben sich abgesprochen" ...
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 6. Februar 2015 um 13:59:54 Uhr:
Selte so ein blödes Argument gelesen. Du arbeitest doch auch zur Maximierung deines Einkommens, oder?
Es gibt aber wohl nur wenige Leute die einen Nebenjob als "freiwilliges Zusatzengagement" bezeichnen würden.
So eine Bezeichnung soll einfach nur eine unangemessene Wertung beim Leser hervorrufen.
Es ist schlicht und einfach sein Job.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:33:47 Uhr:
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 6. Februar 2015 um 13:20:34 Uhr:
Was den NA betrifft: Das Gericht war nach Würdigung der von seiten der StA und der Verteidigung angebotenen Beweise abweichend zu Dir erkennbar NICHT der Ansicht, dass der NA "lediglich einen Fehler gemacht hat".
Nimmt die Verteidigung, sprich der RA, nicht erst die Arbeit auf bei einem Widerspruch gegen den Strafbefehl ? Pflichtverteidiger bzw. vom Angeklagten einberufener RA ?
Soweit ich weiss, ist dem so, es gibt keinen Automatismus, dass vorher ein Anwalt in die Verteidigung eintritt. Und wenn man den Berichten glauben darf, hat der Angeklagte hier vorher die Stellungnahme zur Sache selber gemacht, ohne Anwalt, was vielleicht schon der Grundfehler war. (Nach eigener Aussage hat er die Sache nicht ernst genommen, kam ihm zu absurd vor.)
Der Staatsanwalt - der dann ja vorher angeblich 6 Monate gewissenhaft ermittelt hat (was hat er in der Zeit eigentlich getan, nur so am Rande, bei 2 Zeugenaussagen und vielleicht noch einer Ortsbesichtigung) - hat die Stellungnahme des Angeklagten ca. 24h geprüft, und dann ging der Strafbefehl dem Angeklagten zu. Zeitlich lagen da 5 Tage (8. Jan bis 13. Jan) dazwischen, da war aber Wochenende und der Postweg kommt dazu.
Das hat schon ein Geschmäckle, wollte wohl wer schnell fertig werden.
Prozesstermin ist erst ab April, weil dort noch ein turnusmäßiger Richterwechsel stattfinden muss.
Aber wie auch immer: Ich bleibe dabei, das Ding kippt vor Gericht.
PS: KORREKTUR: Nach einem anderen Bericht lief die erste Stellungsnahme doch über einen Anwalt. Da sind dich die Medien nicht einig.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 6. Februar 2015 um 14:13:52 Uhr:
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 6. Februar 2015 um 13:59:54 Uhr:
Selte so ein blödes Argument gelesen. Du arbeitest doch auch zur Maximierung deines Einkommens, oder?
Es gibt aber wohl nur wenige Leute die einen Nebenjob als "freiwilliges Zusatzengagement" bezeichnen würden.
So eine Bezeichnung soll einfach nur eine unangemessene Wertung beim Leser hervorrufen.
Es ist schlicht und einfach sein Job.
Sein Job ist seine Praxis, alles darüber hinaus ist ein freiwilliges Zusatzengagement. Dass dies bezahlt wird, ist klar, sonst hätte ich ehrenamtlich geschrieben. Er muss halt entscheiden, ob er dies unter den gegebenen Umständen weiterführen will, in den nächsten 6 Monaten ja schon einmal nicht (wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird). Dann muss der Landkreis halt sehen, wie und ob ein Ersatz gefunden wird...
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 6. Februar 2015 um 14:05:10 Uhr:
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 11:56:05 Uhr:
...
oder wie mein ehemaliger klassenlehrer in der realschule immer zu sagen pflegte: es sagen nicht zwei das gleiche, wenn da nichts drann ist...
Und meiner hätte noch fortgesetzt: "... es sei denn sie haben sich abgesprochen" ...
Und diese Erkenntnis führt dazu, dass man sich im Leben einige Male weniger verarschen lässt und die Glaubwürdigkeit von Dingen "die gesagt werden" mal ganz grundsätzlich hinterfragt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:49:46 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:46:16 Uhr:
Ja, das auf jeden Fall.
Ich gehe aber davon aus, dass das Gericht, das den Strafbefehl verkündet hat, das auch getan hat.
Was würde dann ein penetranter Drängler bekommen wenn er angezeigt wird ?
Wenn's nach diesem Forum ginge 10 Jahre Haft und 1000 Stockhiebe.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:57:14 Uhr:
Wenn man so etwas liest (ähnliche Beispiele gibt es genug, dazu muss man nur die entsprechenden Fachzeitschriften durchlesen) kann man seinen Glauben an die Justiz, gerade in Hinsicht auf die nachträgliche Beurteilung von Einsatzsituationen, schon verlieren.
ebendrum ist es umso unverständlicher, dass ein na mit zig-jahren erfahrung dem diese literatur und urteile bekannt sein müssen nun vor gericht steht...
...weil er gegen einfachste grundsätze, die bereits jedem 16-jährigen (ohne führerschein) beim grundlehrgang eingebleut werden, angeblich verstoßen hat!
entweder läuft hier ein abgekatertes spiel gegen den na (was zu beweisen wäre) oder es handelt sich tatsächlich um einen 'rettungsrambo' (wofür es dummerweise zwei zeugenaussagen gibt, die nicht lügen dürfen und sich im falle einer falschaussage zudem strafbar machen - bei einer verurteilung des na, weder vor- noch nachteile daraus ziehen!) der bisher nur glück hatte...
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:21:20 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:49:46 Uhr:
Was würde dann ein penetranter Drängler bekommen wenn er angezeigt wird ?
Wenn's nach diesem Forum ginge 10 Jahre Haft und 1000 Stockhiebe.
Bei den Threads in denen User nachfragen ob die jemanden unter solchen Voraussetzungen anzeigen sollen, kommt aber immer raus, daß das nix wird, weil der Halter des Fahrzeuges behaupten wird nicht gefahren zu sein (und sich natürlich auch nicht daran erinnern wird wer denn gefahren ist).
Gruß Metalhead
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Februar 2015 um 14:22:38 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2015 um 13:57:14 Uhr:
Wenn man so etwas liest (ähnliche Beispiele gibt es genug, dazu muss man nur die entsprechenden Fachzeitschriften durchlesen) kann man seinen Glauben an die Justiz, gerade in Hinsicht auf die nachträgliche Beurteilung von Einsatzsituationen, schon verlieren.
ebendrum ist es umso unverständlicher, dass ein na mit zig-jahren erfahrung dem diese literatur und urteile bekannt sein müssen nun vor gericht steht...
[...]
Da ist gar nichts "unverständlich" dran. Wenn du permanent drüber nachdenkst was juristisch passieren "könnte" wenn man mal mal 1 Sekunde nicht aufpasst, oder sogar Faktoren die man gar nicht beeinflussen kann quer schießen, dann kann man den Job schlicht nicht machen.
Es gibt Dinge im Leben, die nicht getan werden könne, ohne Restrisiken schlicht zu akzeptieren und ggf. auszublenden. Und das fängt viel früher an, muss man überhaupt nicht auf mobilen Notfalleinsatz beziehen.
Zitat:
@martins42 schrieb am 6. Februar 2015 um 14:27:58 Uhr:
Wenn du permanent drüber nachdenkst was juristisch passieren "könnte" wenn man mal mal 1 Sekunde nicht aufpasst, oder sogar Faktoren die man gar nicht beeinflussen kann quer schießen, dann kann man den Job schlicht nicht machen..
Es gibt Dinge im Leben, die sind selbst mit Sonder- und Wegerechten vermeidbar!
z.B. das Überholen in Kurven im Kreuzungsbereich, wenn ich nicht sicherstellen kann, dass der andere mir mein Wegerecht gewährt...
Da brauch man nicht viel drüber nach zu denken - sowas verbuche ich unter gesundem Menschenverstand/Selbsterhaltungstrieb...